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Beschlussvorlage (Anlage 4 - Schallschutzgutachten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
442 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01

Inhalt der Datei

ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Verfasser: Berichtsumfang: Datum: ACB 0417 - 408013 - 1354 Gutachterliche Stellungnahme zu den Einwirkungen des Bahnlärms im Bereich des Bebauungsplanes 133 Pulheim – Bahnhofsgebäude Pulheim Dipl.-Ing. Norbert Sökeland 20 Seiten 15.04.2017 ACCON Köln GmbH Geschäftsführer Handelsregister Bankverbindung Rolshover Straße 45 51105 Köln Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Sparkasse KölnBonn Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0 Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17 Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 V:\Berichte\B4080131354.doc BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 SWIFT(BIC): COLSDE33 IBAN: DE73370501980001302199 Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 Seite 2 Titel: Gutachterliche Stellungnahme zu den Einwirkungen des Bahnlärms im Bereich des Bebauungsplanes 133 Pulheim – Bahnhofsgebäude Pulheim Auftraggeber: Frau Ute Riesner Bergheimer Straße 2 50259 Pulheim Auftrag vom: 07.04.2017 Berichtsnummer: ACB 0417 - 408013 - 1354 Datum: 15.04.2017 Projektleiter: Dipl.-Ing. Norbert Sökeland Zusammenfassung: Das ehemalige Bahnhofsgebäude in Pulheim wurde von der Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft NRW mbH veräußert. In Zukunft soll es als Bürogebäude und als Kiosk genutzt werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Nutzungen ist vorgesehen, das Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung und Gastronomie“ festzusetzen. In der vorliegenden Untersuchung wurden die Geräuscheinwirkungen der Schienenverkehrsgeräusche beurteilt und die sich aus dem Verkehrslärm ergebenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz ermittelt. Aus den Berechnungsergebnissen ist abzulesen, dass die bahnseitig orientierten Fassaden im Erdgeschoss die Anforderungen bis hinauf zum Lärmpegelbereich VI erfüllen müssen. Die Außenbauteile von Büroräumen müssen hier ein Schalldämmmaß von Rw = 45 dB aufweisen, um einen nutzungsverträglichen Innenpegel sicherzustellen. Fassadenabschnitte von Büroräumen innerhalb des LPB V müssen ein Bauschalldämmmaß von Rw = 40 dB aufweisen. Wird das erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile gemäß den Anforderungen bei der Bauausführung erreicht oder überschritten, ist damit die angestrebte Nutzung möglich, ohne dass aus schalltechnischer Sicht Konflikte zu erwarten sind. Da die schalldämmende Wirkung von Fenstern jedoch den geschlossenen Zustand voraussetzt, ist davon auszugehen, dass bei geöffneten Fenstern erhöhte Innenpegel auftreten werden. Generell ist über den Tag eine Belüftung der Räume durch Stoßlüften möglich. Um eine ausreichende Lüftung auch bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen, kann auch ein schallgedämmtes Lüftungssystem vorgesehen werden. An die Fenster in den nordöstlich orientierten Fassaden sind aus schalltechnischer Sicht keine besonderen Anforderungen zu stellen. Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH. Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen der Beurteilung 5 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur 5 2.2 Betriebsunterlagen 5 2.3 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 7 3 Geräuschsituation 8 3.1 Örtliche Gegebenheiten 8 3.2 Verkehrsaufkommen auf der Bonnstraße 9 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 11 4.1 Allgemeines 11 4.2 Ergebnisse 11 5 Anforderungen an den passiven Lärmschutz 14 6 Zusammenfassung 17 Anhang 18 A1 Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole 18 A2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109-1 19 Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen im Bebauungsplan 19 Ausbreitungsberechnungen 20 A3 A4 Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 1 Seite 4 Aufgabenstellung Das ehemalige Bahnhofsgebäude in Pulheim wurde von der Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft NRW mbH veräußert. In Zukunft soll es als Bürogebäude und als Kiosk genutzt werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Nutzungen ist vorgesehen, das Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung und Gastronomie“ festzusetzen. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen der Schienenverkehrsgeräusche. Die sich aus dem Verkehrslärm ergebenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden ebenfalls ermittelt und beurteilt. Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen. Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 Seite 5 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: /1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 55 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist /2/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist /3/ DIN 4109-1, "Schallschutz im Hochbau", Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016 /4/ DIN 4109-2, "Schallschutz im Hochbau", Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016 /5/ DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 /6/ VDI 2714 „Schallausbreitung im Freien“, Januar 1988 /7/ VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991 /8/ DIN 1946-6, Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998 2.2 Betriebsunterlagen Durch die Auftraggeberin wurden uns folgende Unterlagen überlassen: /9/ Objektpläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte) /10/ Angaben zum Zugverkehr auf der Strecke 2611, Angabe der DB AG, per Email am 06.04.2017 Weiterhin wurden die folgenden Daten aus dem Geodatenserver NRW genutzt: Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 Seite 6 /11/ Digitales Geländemodell (DGM1) Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DGM1 /12/ Digitales Gebäudemodell (LOD1) Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/3D-GM-LoD1 /13/ Deutsche Grundkarte (DGK5) Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Datensatz (URI):https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5 /14/ Digitale Orthofotos (DOP20) Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Datensatz (URI):https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DOP20 Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 2.3 Seite 7 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 Für den Teilbereich Bahnhofsgebäudes ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung und Gastronomie“ vorgesehen. Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt) sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden. Für Sondergebiete sind keine festen Orientierungswerte benannt, sondern Spannbreiten innerhalb derer die mit der Eigenart der Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung je nach Nutzungsart erfüllt wird. Die vorgesehen Nutzung entspricht am ehesten der Nutzung innerhalb eines Kerngebietes (MK), so dass die folgenden Orientierungswerte gemäß dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 angemessen sind: Für Kerngebiete (MK) werden genannt: tags nachts 65 dB(A) und 55 / 50 dB(A) Dabei soll der niedrigere der beiden Nachtwerte für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere Nachtwert ist für die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch Verkehrslärm zu berücksichtigen. Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 3 Geräuschsituation 3.1 Örtliche Gegebenheiten Seite 8 Das Bahnhofsgebäude liegt direkt nordöstlich der Schienenstrecke 2611 (Rheydt – KölnEhrenfeld). Vor dem Bahnhofsgebäude befindet sich die Anbindung des Park and Ride Parkhauses über die Straße „Am Bahnhof“. Abb. 3.1 Lage des Bahnhofsgebäudes in Pulheim (Quelle Luftbild: /14/) Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 3.2 Seite 9 Verkehrsaufkommen auf der Schienenstrecke Zur Ermittlung der Schienenverkehrsgeräusche wurden die Zugverkehrszahlen für den Prognosezeitraum 2025 bei der DB AG (Zentralstelle Verkehrsdatenmanagement, Berlin) angefragt.. Die Verkehrslärmimmissionen von Schienenwegen werden nach der Schall 03, Ausgabe 2014 (Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege) berechnet. Die Schallimmissionsberechnungen können aufgrund der Komplexität des Berechnungsverfahrens nur mit der Unterstützung von Spezialsoftware durchgeführt werden. Für das hier verwendete Rechenprogramm CADNA/A, Version 2017 der Firma DataKustik wurde vom Hersteller die Konformität nach DIN 45687 erklärt. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt. Bei der Berechnung erfolgt eine Aufteilung der Geräusche in Rollgeräusche, Antriebsgeräusche, Aggregatgeräusche, aerodynamische Geräusche und Zuordnung auf 3 Quellhöhen (Höhenbereiche) in Höhe von 0 m, 4 m und 5 m über Schienenoberkante (SO). Der Beurteilungspegel Lr von Schienenwegen wird getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) berechnet. Grundlage für die Berechnung des Beurteilungspegels sind die Anzahl der Züge der jeweiligen Zugart sowie die Geschwindigkeiten auf dem zu betrachtenden Abschnitt einer Bahnstrecke. Dabei erfolgt die Berechnung spektral in Oktavbändern. Ausgangsgröße für die Berechnung von Bahnstrecken nach dem Verfahren der Schall 03 ist der längenbezogene Schallleistungspegel LW'A,f,h,m,Fz. Der Emissionspegel berechnet sich für jede Zugklasse i nach folgender Beziehung: mit aA,h,m,Fz: A-bewerteter Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung bei der Bezugsgeschwindigkeit v0=100 km/h auf Schwellengleis mit durchschnittlichem Fahrflächenzustand, nach Beiblatt 1 und 2, in dB Δaf,h,m,Fz: Pegeldifferenz im Oktavband f in dB nQ: Anzahl der Schallquellen der Fahrzeugeinheit nQ,0: Bezugsanzahl der Schallquellen der Fahrzeugeinheit bf,h,m: Geschwindigkeitsfaktor v0: Bezugsgeschwindigkeit (=100 km/h) Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 ∑(c1f,h,m + c2f,h,m): ∑K: Seite 10 Summe Pegelkorrekturen für Fahrbahnart und Fahrfläche in dB Summe Pegelkorrekturen für Brücken u. Auffälligkeit von Geräuschen in dB Bei Verkehr von nFz Fahrzeugeinheiten pro Stunde der Art Fz wird der längenbezogene Schallleistungspegel im Oktavband f und Höhenbereich h berechnet nach: Nach Angaben der DB AG verkehren auf der Strecke im Prognosejahr 2025 täglich 18 Güterzüge in der Tagzeit und 18 Güterzüge nachts, dazu kommen tags 133 Personenzüge tags und 31 Personenzüge in der Nachtzeit. Tabelle 3.2.1 Angabe zur Zugverkehrsbelastung auf der Strecke 2611 Strecke 2611 Abschnitt Pulheim Bereich km 11,5 Prognose 2025 Zugart- Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015 v_max Anzahl 100 Fahrzeug kategorie 7-Z5_A4 Anzahl 1 22 100 5-Z5_A10 2 34 6 100 5-Z5_A10 2 4 0 100 1 1 3 100 3-Z11 7-Z5_A4 151 49 Traktion Tag Nacht km/h GZ-E 18 18 S 94 RV-ET LICE D/AZ-E 1 Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband Fahrzeug Fahrzeug Fahrzeug kategorie Anzahl kategorie Anzahl kategorie Anzahl 10-Z5 10-Z2 24 6 10-Z18 6 9-Z5 Fahrzeug kategorie Anzahl 10-Z15 1 12 Summe beider Richtungen Fahrzeugkategorien 7-Z5_A4 E-Lok, Radsätze mit Rad- oder Wellenscheibenbremsen, 4 Achsen 5-Z5_A10 E-Triebzug und S-Bahn, Radsätze mit Radscheibenbremsen (RSB), 10 Achsen 3-Z11 HGV-Triebzug, Drei-System-Version 10-Z5 Güterwagen, Radsätze mit Verbundstoff-Klotzbremsen 10-Z2 Güterwagen, Radsätze mit Grauguss-Klotzbremsen (GG-Bremse) 10-Z18 Güterwagen, Aufbauten von Kesselwagen mit Verbundstoff-Klotzbremsen 10-Z15 Güterwagen, Aufbauten von Kesselwagen mit GG-Bremsen 9-Z5 Reisezugwagen, Radsätze mit Wellenscheibenbremsen Nach Nummer 4.3 der 16.BImSchV ist im Bereich von Personenbahnhöfen die zulässige Geschwindigkeit der freien Strecke, mindestens 70 km/h anzusetzen. Mit vFz = 70 km/h werden die in Bahnhöfen und an Haltepunkten bzw, in Haltestellenbereichen anfallenden Geräusche, die z.B. durch das Türenschließen oder beim Überfahren von Weichen und/oder beim Bremsen und Anfahren entstehen, berücksichtigt. Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 Seite 11 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A, Version 2017 der Firma DataKustik, Greifenberg eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes (digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte weitgehend durch den Import der vorliegenden Datenbestände und Pläne. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten streng richtlinienkonform. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen wurden die Beurteilungspegel bestimmt. Die Darstellung der zu erwartenden Geräuschsituation erfolgt in Form von Gebäudelärmkarten für das Bahnhofsgebäude. 4.2 Ergebnisse Auf der Grundlage der im Abschnitt 3.2 aufgeführten Emissionsparameter der Schienenstrecke wurden die Verkehrslärmeinwirkungen auf das Bahnhofsgebäude berechnet. In den folgenden Gebäudelärmkarten sind die Ergebnisse der Berechnungen für die Beurteilungszeiträume tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) für das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss dargestellt. Wie die Gebäudelärmkarten zeigen, werden an der bahnzugewandten Seite im Erdgeschoss Beurteilungspegel von bis zu 74 dB(A) am Tag erreicht. In der Nachtzeit werden um 2 dB(A) höhere Beurteilungspegel ermittelt. Da die vorgesehene Nutzung ohne die Schaffung von Wohnraum den höheren Nachtschutzanspruch nicht auslöst, ist bei der Beurteilung ausschließlich auf die Tagzeit abzustellen. Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 32345410 32345420 Seite 12 32345430 32345440 32345450 32345460Pegelklassen 32345470 5651950 5651940 5651940 5651950 30 < ... <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) >70 dB(A) 48 5651910 74 5651920 48 72 49 71 70 49 71 49 71 5651880 5651870 5651870 5651880 5651890 65 5651890 5651900 5651910 5651920 69 67 5651930 49 5651900 5651930 65 5651860 5651860 Bahnhof Pulheim 32345410 32345420 32345430 1:500 Frau Ute Riesner 11.04.2017 Bergheimer Straße 2 50259 Pulheim 32345440 32345450 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32345460 32345470 Tel.: 0221 801917 - 0 5651850 5651850 Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche Gebäudelärmkarte Höhe EG Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 32345410 32345420 Seite 13 32345430 32345440 32345450 32345460Pegelklassen 32345470 5651950 5651940 5651940 5651950 30 < ... <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) >70 dB(A) 71 68 49 49 72 5651920 5651930 50 5651900 5651890 5651880 5651870 5651870 5651880 5651890 5651900 5651910 59 5651910 72 68 5651920 5651930 68 5651860 5651860 Bahnhof Pulheim 32345410 32345420 32345430 1:500 Frau Ute Riesner 11.04.2017 Bergheimer Straße 2 50259 Pulheim 32345440 32345450 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32345460 32345470 Tel.: 0221 801917 - 0 5651850 5651850 Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche Gebäudelärmkarte Höhe 1.OG Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 5 Seite 14 Anforderungen an den passiven Lärmschutz Wie die Gebäudelärmkarten im Abschnitt 4.2 zeigen, werden die Orientierungswerte, die gemäß dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 für Kerngebiete aufgeführt sind, an der bahnstreckenzugewandten Seite um bis zu 9 dB(A) überschritten. An der bahnabgewandten Seite liegen die Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche bei maximal 50 dB(A), so dass die Orientierungswerte eingehalten werden. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 heißt es: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. (...) Überschreitungen der Orientierungswerte (...) und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes (...) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. Zur Beurteilung, ob an die Außenfassaden erhöhte Anforderungen an die Schalldämmung zu stellen sind, dient die Kennzeichnung der lärmbelasteten Bereiche nach der Tabelle 7 der DIN 4109-1 (siehe Anhang). Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird gemäß DIN 4109-2 /4/ aus dem um + 3dB(A) erhöhten Pegel nach der Schall 03 gebildet. Der erhöhte Schutzanspruch zum Schutz des Nachtschlafes ist bei der vorgesehenen Nutzung nicht abzuprüfen. Aus den Berechnungsergebnissen ist abzulesen, dass die bahnseitig orientierten Fassaden im Erdgeschoss die Anforderungen bis hinauf zum Lärmpegelbereich VI erfüllen müssen. Die Außenbauteile müssen hier ein Schalldämmmaß von Rw = 45 dB aufweisen, um einen nutzungsverträglichen Innenpegel sicherzustellen. Fassadenabschnitte innerhalb des LPB V müssen ein Bauschalldämmmaß von Rw = 40 dB aufweisen. Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 Seite 15 Da die schalldämmende Wirkung von Fenstern jedoch den geschlossenen Zustand voraussetzt, ist davon auszugehen, dass bei geöffneten Fenstern erhöhte Innenpegel auftreten werden. Generell ist über den Tag eine Belüftung der Räume durch Stoßlüften möglich. Um eine ausreichende Lüftung auch bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen, kann auch ein schallgedämmtes Lüftungssystem vorgesehen werden. Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 32345410 32345420 32345430 Seite 16 32345440 32345450 32345460 Lärmpegel32345470 bereiche nach DIN 4109 5651950 5651940 5651930 5651920 5651910 5651900 5651890 5651880 5651870 5651860 Bahnhof Pulheim 5651860 5651870 5651880 5651890 5651900 5651910 5651920 5651930 5651940 5651950 LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI 1:500 Frau Ute Riesner Bergheimer Straße 2 11.04.2017 50259 Pulheim 32345410 32345420 32345430 32345440 32345450 32345460 5651850 5651850 Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 für tags genutzte Räume ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32345470 Tel.: 0221 801917 - 0 Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 6 Seite 17 Zusammenfassung Das ehemalige Bahnhofsgebäude in Pulheim wurde von der Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft NRW mbH veräußert. In Zukunft soll es als Bürogebäude und als Kiosk genutzt werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Nutzungen ist vorgesehen, das Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung und Gastronomie“ festzusetzen. In der vorliegenden Untersuchung wurden die Geräuscheinwirkungen der Schienenverkehrsgeräusche beurteilt und die sich aus dem Verkehrslärm ergebenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz ermittelt. Aus den Berechnungsergebnissen ist abzulesen, dass die bahnseitig orientierten Fassaden im Erdgeschoss die Anforderungen bis hinauf zum Lärmpegelbereich VI erfüllen müssen. Die Außenbauteile von Büroräumen müssen hier ein Schalldämmmaß von Rw = 45 dB aufweisen, um einen nutzungsverträglichen Innenpegel sicherzustellen. Fassadenabschnitte von Büroräumen innerhalb des LPB V müssen ein Bauschalldämmmaß von Rw = 40 dB aufweisen. Wird das erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile gemäß den Anforderungen bei der Bauausführung erreicht oder überschritten, ist damit die angestrebte Nutzung möglich, ohne dass aus schalltechnischer Sicht Konflikte zu erwarten sind. Da die schalldämmende Wirkung von Fenstern jedoch den geschlossenen Zustand voraussetzt, ist davon auszugehen, dass bei geöffneten Fenstern erhöhte Innenpegel auftreten werden. Generell ist über den Tag eine Belüftung der Räume durch Stoßlüften möglich. Um eine ausreichende Lüftung auch bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen, kann auch ein schallgedämmtes Lüftungssystem vorgesehen werden. An die Fenster in den nordöstlich orientierten Fassaden sind aus schalltechnischer Sicht keine besonderen Anforderungen zu stellen. Köln, den 15.04.2017 ACCON Köln GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. Norbert Sökeland Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 A1 Seite 18 Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole Zeichen Einheit A aR B C DTV ΔLA,α,Str DB DBM DE DI Dp Dref Ds Dstg DStrO Dv Dz dü g H h hBeb hGE hGI hm m m m m Kfz/24 h dB dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m % m m m m m m hR hT K Kw Lr Lm Lm,n Lm,f Lm,i Lm,E LPkw LLkw I M N n p s v w z m m dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m Kfz/h Kfz/h % m km/h m m Bedeutung Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände Korrektur für Steigungen und Gefälle Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Abschirmmaß eines Lärmschirmes Überstandslänge der Abschirmeinrichtung Längsneigung Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche mittlere Höhe von baulichen Anlagen Höhe eines Emissionsortes über Grund Höhe des Immissionsortes über Grund mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort Höhe einer reflektierenden Fläche Hilfsgröße zur Berechnung von hm Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen Beurteilungspegel A-bewerteter Mittelungspegel Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel für ein Teilstück Emissionspegel Mittelungspegel der Pkw Mittelungspegel der Lkw Abschnittslänge maßgebende stündliche Verkehrsstärke mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde Anzahl der Stellplätze maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort zulässige Höchstgeschwindigkeit Abstand der reflektierenden Flächen voneinander Schirmwert Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 A2 Seite 19 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109_1 Tabelle 7 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ dB(A) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume 1) und ähnliches erf. R´w des Außenbauteils in dB I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 76 bis 80 2) 50 45 VIl >80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. A3 Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen im Bebauungsplan An den mit ███ gekennzeichneten Fassadenabschniten sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich IV gemäß DlN 4109-1 "Schallschutz im Hochbau" Ausgabe Juli 2016 einzuhalten. Für Büroräume muss das erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R′w,res für die Außenbauteile mindestens 35 dB betragen. An den mit ███ gekennzeichneten Fassadenabschnitten sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich V gemäß DlN 4109-1 "Schallschutz im Hochbau" Ausgabe Juli 2016 einzuhalten. Für Büroräume muss das er- Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354 Seite 20 forderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R′w,res für die Außenbauteile mindestens 40 dB betragen. An den mit ███ gekennzeichneten Fassadenabschnitten sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich VI gemäß DlN 4109-1 "Schallschutz im Hochbau" Ausgabe Juli 2016 einzuhalten. Für Büroräume muss das erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R′w,res für die Außenbauteile mindestens 45 dB betragen. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes SS zur Grundfläche eines Raumes SG nach DIN 4109-2:2016-07, Gleichung (33) mit dem Korrekturfaktor KAL zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN 4109-2:2016-07, Abschnitt 4.4.1. A4 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten richtlinienkonform mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine Wiedergabe verzichtet wird.