Daten
Kommune
Pulheim
Größe
442 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
ACCON-Bericht-Nr.:
Titel:
Verfasser:
Berichtsumfang:
Datum:
ACB 0417 - 408013 - 1354
Gutachterliche Stellungnahme zu den Einwirkungen des Bahnlärms im Bereich des Bebauungsplanes 133 Pulheim – Bahnhofsgebäude
Pulheim
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
20 Seiten
15.04.2017
ACCON Köln GmbH
Geschäftsführer
Handelsregister
Bankverbindung
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Sparkasse KölnBonn
Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0
Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
UID DE190157608
V:\Berichte\B4080131354.doc
BLZ 370 50 198
Konto-Nr. 130 21 99
SWIFT(BIC): COLSDE33
IBAN: DE73370501980001302199
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
Seite 2
Titel:
Gutachterliche Stellungnahme zu den Einwirkungen des Bahnlärms im Bereich des Bebauungsplanes 133 Pulheim – Bahnhofsgebäude Pulheim
Auftraggeber:
Frau
Ute Riesner
Bergheimer Straße 2
50259 Pulheim
Auftrag vom:
07.04.2017
Berichtsnummer:
ACB 0417 - 408013 - 1354
Datum:
15.04.2017
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
Zusammenfassung:
Das ehemalige Bahnhofsgebäude in Pulheim wurde von der Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft NRW mbH veräußert. In Zukunft
soll es als Bürogebäude und als Kiosk genutzt werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Nutzungen ist vorgesehen,
das Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Dienstleistung und Gastronomie“ festzusetzen.
In der vorliegenden Untersuchung wurden die Geräuscheinwirkungen der Schienenverkehrsgeräusche beurteilt und die sich aus
dem Verkehrslärm ergebenden Anforderungen an den baulichen
Schallschutz ermittelt.
Aus den Berechnungsergebnissen ist abzulesen, dass die bahnseitig orientierten Fassaden im Erdgeschoss die Anforderungen
bis hinauf zum Lärmpegelbereich VI erfüllen müssen. Die Außenbauteile von Büroräumen müssen hier ein Schalldämmmaß von
Rw = 45 dB aufweisen, um einen nutzungsverträglichen Innenpegel sicherzustellen. Fassadenabschnitte von Büroräumen innerhalb des LPB V müssen ein Bauschalldämmmaß von Rw = 40 dB
aufweisen. Wird das erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile gemäß den Anforderungen bei der Bauausführung erreicht oder überschritten, ist damit die angestrebte Nutzung möglich, ohne dass aus schalltechnischer Sicht Konflikte zu erwarten
sind.
Da die schalldämmende Wirkung von Fenstern jedoch den geschlossenen Zustand voraussetzt, ist davon auszugehen, dass bei
geöffneten Fenstern erhöhte Innenpegel auftreten werden. Generell ist über den Tag eine Belüftung der Räume durch Stoßlüften
möglich. Um eine ausreichende Lüftung auch bei geschlossenen
Fenstern sicherzustellen, kann auch ein schallgedämmtes Lüftungssystem vorgesehen werden.
An die Fenster in den nordöstlich orientierten Fassaden sind aus
schalltechnischer Sicht keine besonderen Anforderungen zu stellen.
Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH.
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung
4
2
Grundlagen der Beurteilung
5
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
5
2.2
Betriebsunterlagen
5
2.3
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
7
3
Geräuschsituation
8
3.1
Örtliche Gegebenheiten
8
3.2
Verkehrsaufkommen auf der Bonnstraße
9
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
11
4.1
Allgemeines
11
4.2
Ergebnisse
11
5
Anforderungen an den passiven Lärmschutz
14
6
Zusammenfassung
17
Anhang
18
A1
Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole
18
A2
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109-1
19
Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen
Geräuscheinwirkungen im Bebauungsplan
19
Ausbreitungsberechnungen
20
A3
A4
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
1
Seite 4
Aufgabenstellung
Das ehemalige Bahnhofsgebäude in Pulheim wurde von der Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft NRW mbH veräußert. In Zukunft soll es als Bürogebäude und als Kiosk genutzt werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Nutzungen ist vorgesehen, das
Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung und Gastronomie“ festzusetzen.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen der Schienenverkehrsgeräusche. Die sich aus dem Verkehrslärm ergebenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden ebenfalls ermittelt und beurteilt.
Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten
Berechnungen und Beurteilungen.
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
Seite 5
2
Grundlagen der Beurteilung
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt:
/1/
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Mai 2013
(BGBl. I S. 1274),
das
durch
Artikel 55
des
Gesetzes
vom
29. März 2017
(BGBl. I S. 626) geändert worden ist
/2/
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S.
1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I
S. 2269) geändert worden ist
/3/
DIN 4109-1, "Schallschutz im Hochbau", Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016
/4/
DIN 4109-2, "Schallschutz im Hochbau", Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016
/5/
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die
Planung, Juli 2002
/6/
VDI 2714 „Schallausbreitung im Freien“, Januar 1988
/7/
VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991
/8/
DIN 1946-6, Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen,
Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998
2.2
Betriebsunterlagen
Durch die Auftraggeberin wurden uns folgende Unterlagen überlassen:
/9/
Objektpläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
/10/ Angaben zum Zugverkehr auf der Strecke 2611, Angabe der DB AG, per Email am
06.04.2017
Weiterhin wurden die folgenden Daten aus dem Geodatenserver NRW genutzt:
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
Seite 6
/11/ Digitales Geländemodell (DGM1)
Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DGM1
/12/ Digitales Gebäudemodell (LOD1)
Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/3D-GM-LoD1
/13/ Deutsche Grundkarte (DGK5)
Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Datensatz (URI):https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5
/14/ Digitale Orthofotos (DOP20)
Land NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Datensatz (URI):https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DOP20
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
2.3
Seite 7
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
Für den Teilbereich Bahnhofsgebäudes ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO)
mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung und Gastronomie“ vorgesehen. Nach dem
Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur
DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt) sollen die im Beiblatt 1 zur
DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden.
Für Sondergebiete sind keine festen Orientierungswerte benannt, sondern Spannbreiten
innerhalb derer die mit der Eigenart der Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung je nach Nutzungsart erfüllt wird. Die vorgesehen Nutzung entspricht am ehesten der Nutzung innerhalb eines Kerngebietes (MK), so dass die
folgenden Orientierungswerte gemäß dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 angemessen sind:
Für Kerngebiete (MK) werden genannt:
tags
nachts
65 dB(A)
und
55 / 50 dB(A)
Dabei soll der niedrigere der beiden Nachtwerte für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm
sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der höhere
Nachtwert ist für die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch Verkehrslärm zu berücksichtigen.
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
3
Geräuschsituation
3.1
Örtliche Gegebenheiten
Seite 8
Das Bahnhofsgebäude liegt direkt nordöstlich der Schienenstrecke 2611 (Rheydt – KölnEhrenfeld). Vor dem Bahnhofsgebäude befindet sich die Anbindung des Park and Ride
Parkhauses über die Straße „Am Bahnhof“.
Abb. 3.1
Lage des Bahnhofsgebäudes in Pulheim (Quelle Luftbild: /14/)
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
3.2
Seite 9
Verkehrsaufkommen auf der Schienenstrecke
Zur Ermittlung der Schienenverkehrsgeräusche wurden die Zugverkehrszahlen für den
Prognosezeitraum 2025 bei der DB AG (Zentralstelle Verkehrsdatenmanagement, Berlin)
angefragt..
Die Verkehrslärmimmissionen von Schienenwegen werden nach der Schall 03, Ausgabe 2014 (Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege) berechnet. Die Schallimmissionsberechnungen können aufgrund der Komplexität des Berechnungsverfahrens
nur mit der Unterstützung von Spezialsoftware durchgeführt werden. Für das hier verwendete Rechenprogramm CADNA/A, Version 2017 der Firma DataKustik wurde vom Hersteller die Konformität nach DIN 45687 erklärt.
In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze
Erläuterung erfolgt. Bei der Berechnung erfolgt eine Aufteilung der Geräusche in Rollgeräusche, Antriebsgeräusche, Aggregatgeräusche, aerodynamische Geräusche und Zuordnung auf 3 Quellhöhen (Höhenbereiche) in Höhe von 0 m, 4 m und 5 m über Schienenoberkante (SO).
Der Beurteilungspegel Lr von Schienenwegen wird getrennt für den Beurteilungszeitraum
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) berechnet.
Grundlage für die Berechnung des Beurteilungspegels sind die Anzahl der Züge der jeweiligen Zugart sowie die Geschwindigkeiten auf dem zu betrachtenden Abschnitt einer
Bahnstrecke. Dabei erfolgt die Berechnung spektral in Oktavbändern.
Ausgangsgröße für die Berechnung von Bahnstrecken nach dem Verfahren der Schall 03
ist der längenbezogene Schallleistungspegel LW'A,f,h,m,Fz. Der Emissionspegel berechnet
sich für jede Zugklasse i nach folgender Beziehung:
mit
aA,h,m,Fz:
A-bewerteter Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung bei der Bezugsgeschwindigkeit v0=100 km/h auf Schwellengleis mit durchschnittlichem Fahrflächenzustand, nach Beiblatt 1 und 2, in dB
Δaf,h,m,Fz:
Pegeldifferenz im Oktavband f in dB
nQ:
Anzahl der Schallquellen der Fahrzeugeinheit
nQ,0:
Bezugsanzahl der Schallquellen der Fahrzeugeinheit
bf,h,m:
Geschwindigkeitsfaktor
v0:
Bezugsgeschwindigkeit (=100 km/h)
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
∑(c1f,h,m + c2f,h,m):
∑K:
Seite 10
Summe Pegelkorrekturen für Fahrbahnart und Fahrfläche in dB
Summe Pegelkorrekturen für Brücken u. Auffälligkeit von Geräuschen in dB
Bei Verkehr von nFz Fahrzeugeinheiten pro Stunde der Art Fz wird der längenbezogene
Schallleistungspegel im Oktavband f und Höhenbereich h berechnet nach:
Nach Angaben der DB AG verkehren auf der Strecke im Prognosejahr 2025 täglich 18
Güterzüge in der Tagzeit und 18 Güterzüge nachts, dazu kommen tags 133 Personenzüge tags und 31 Personenzüge in der Nachtzeit.
Tabelle 3.2.1
Angabe zur Zugverkehrsbelastung auf der Strecke 2611
Strecke 2611 Abschnitt Pulheim Bereich km 11,5
Prognose 2025
Zugart-
Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015
v_max
Anzahl
100
Fahrzeug
kategorie
7-Z5_A4
Anzahl
1
22
100
5-Z5_A10
2
34
6
100
5-Z5_A10
2
4
0
100
1
1
3
100
3-Z11
7-Z5_A4
151
49
Traktion
Tag
Nacht
km/h
GZ-E
18
18
S
94
RV-ET
LICE
D/AZ-E
1
Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband
Fahrzeug
Fahrzeug
Fahrzeug
kategorie Anzahl kategorie Anzahl kategorie Anzahl
10-Z5
10-Z2
24
6
10-Z18
6
9-Z5
Fahrzeug
kategorie
Anzahl
10-Z15
1
12
Summe beider Richtungen
Fahrzeugkategorien
7-Z5_A4 E-Lok, Radsätze mit Rad- oder Wellenscheibenbremsen, 4 Achsen
5-Z5_A10 E-Triebzug und S-Bahn, Radsätze mit Radscheibenbremsen (RSB), 10 Achsen
3-Z11
HGV-Triebzug, Drei-System-Version
10-Z5
Güterwagen, Radsätze mit Verbundstoff-Klotzbremsen
10-Z2
Güterwagen, Radsätze mit Grauguss-Klotzbremsen (GG-Bremse)
10-Z18 Güterwagen, Aufbauten von Kesselwagen mit Verbundstoff-Klotzbremsen
10-Z15 Güterwagen, Aufbauten von Kesselwagen mit GG-Bremsen
9-Z5
Reisezugwagen, Radsätze mit Wellenscheibenbremsen
Nach Nummer 4.3 der 16.BImSchV ist im Bereich von Personenbahnhöfen die zulässige
Geschwindigkeit der freien Strecke, mindestens 70 km/h anzusetzen. Mit vFz = 70 km/h
werden die in Bahnhöfen und an Haltepunkten bzw, in Haltestellenbereichen anfallenden
Geräusche, die z.B. durch das Türenschließen oder beim Überfahren von Weichen
und/oder beim Bremsen und Anfahren entstehen, berücksichtigt.
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
Seite 11
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
4.1
Allgemeines
Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A, Version
2017 der Firma DataKustik, Greifenberg eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes (digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte
weitgehend durch den Import der vorliegenden Datenbestände und Pläne.
Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten streng richtlinienkonform. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen wurden die Beurteilungspegel bestimmt.
Die Darstellung der zu erwartenden Geräuschsituation erfolgt in Form von Gebäudelärmkarten für das Bahnhofsgebäude.
4.2
Ergebnisse
Auf der Grundlage der im Abschnitt 3.2 aufgeführten Emissionsparameter der Schienenstrecke wurden die Verkehrslärmeinwirkungen auf das Bahnhofsgebäude berechnet. In
den folgenden Gebäudelärmkarten sind die Ergebnisse der Berechnungen für die Beurteilungszeiträume tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) für
das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss dargestellt.
Wie die Gebäudelärmkarten zeigen, werden an der bahnzugewandten Seite im Erdgeschoss Beurteilungspegel von bis zu 74 dB(A) am Tag erreicht. In der Nachtzeit werden
um 2 dB(A) höhere Beurteilungspegel ermittelt. Da die vorgesehene Nutzung ohne die
Schaffung von Wohnraum den höheren Nachtschutzanspruch nicht auslöst, ist bei der
Beurteilung ausschließlich auf die Tagzeit abzustellen.
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
32345410
32345420
Seite 12
32345430
32345440
32345450
32345460Pegelklassen
32345470
5651950
5651940
5651940
5651950
30 < ... <= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
>70 dB(A)
48
5651910
74
5651920
48
72
49
71 70
49
71
49
71
5651880
5651870
5651870
5651880
5651890
65
5651890
5651900
5651910
5651920
69
67
5651930
49
5651900
5651930
65
5651860
5651860
Bahnhof Pulheim
32345410
32345420
32345430
1:500
Frau
Ute Riesner
11.04.2017
Bergheimer Straße 2
50259 Pulheim
32345440
32345450
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32345460
32345470
Tel.: 0221 801917 - 0
5651850
5651850
Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche
Gebäudelärmkarte Höhe EG
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
32345410
32345420
Seite 13
32345430
32345440
32345450
32345460Pegelklassen
32345470
5651950
5651940
5651940
5651950
30 < ... <= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
>70 dB(A)
71
68
49
49
72
5651920
5651930
50
5651900
5651890
5651880
5651870
5651870
5651880
5651890
5651900
5651910
59
5651910
72 68
5651920
5651930
68
5651860
5651860
Bahnhof Pulheim
32345410
32345420
32345430
1:500
Frau
Ute Riesner
11.04.2017
Bergheimer Straße 2
50259 Pulheim
32345440
32345450
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32345460
32345470
Tel.: 0221 801917 - 0
5651850
5651850
Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche
Gebäudelärmkarte Höhe 1.OG
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
5
Seite 14
Anforderungen an den passiven Lärmschutz
Wie die Gebäudelärmkarten im Abschnitt 4.2 zeigen, werden die Orientierungswerte, die
gemäß dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 für Kerngebiete aufgeführt sind, an der bahnstreckenzugewandten Seite um bis zu 9 dB(A) überschritten. An der bahnabgewandten Seite
liegen die Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche bei maximal 50 dB(A), so
dass die Orientierungswerte eingehalten werden.
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 heißt es:
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden
Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht
einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte
möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
(...)
Überschreitungen der Orientierungswerte (...) und entsprechende Maßnahmen zum
Erreichen ausreichenden Schallschutzes (...) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und
gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden.
Zur Beurteilung, ob an die Außenfassaden erhöhte Anforderungen an die Schalldämmung
zu stellen sind, dient die Kennzeichnung der lärmbelasteten Bereiche nach der Tabelle 7
der DIN 4109-1 (siehe Anhang). Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird gemäß
DIN 4109-2 /4/ aus dem um + 3dB(A) erhöhten Pegel nach der Schall 03 gebildet. Der
erhöhte Schutzanspruch zum Schutz des Nachtschlafes ist bei der vorgesehenen Nutzung nicht abzuprüfen.
Aus den Berechnungsergebnissen ist abzulesen, dass die bahnseitig orientierten Fassaden im Erdgeschoss die Anforderungen bis hinauf zum Lärmpegelbereich VI erfüllen
müssen. Die Außenbauteile müssen hier ein Schalldämmmaß von Rw = 45 dB aufweisen,
um einen nutzungsverträglichen Innenpegel sicherzustellen. Fassadenabschnitte innerhalb des LPB V müssen ein Bauschalldämmmaß von Rw = 40 dB aufweisen.
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
Seite 15
Da die schalldämmende Wirkung von Fenstern jedoch den geschlossenen Zustand voraussetzt, ist davon auszugehen, dass bei geöffneten Fenstern erhöhte Innenpegel auftreten werden. Generell ist über den Tag eine Belüftung der Räume durch Stoßlüften
möglich. Um eine ausreichende Lüftung auch bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen, kann auch ein schallgedämmtes Lüftungssystem vorgesehen werden.
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
32345410
32345420
32345430
Seite 16
32345440
32345450
32345460
Lärmpegel32345470
bereiche
nach DIN 4109
5651950
5651940
5651930
5651920
5651910
5651900
5651890
5651880
5651870
5651860
Bahnhof Pulheim
5651860
5651870
5651880
5651890
5651900
5651910
5651920
5651930
5651940
5651950
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
1:500
Frau
Ute Riesner
Bergheimer Straße 2
11.04.2017 50259 Pulheim
32345410
32345420
32345430
32345440
32345450
32345460
5651850
5651850
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
für tags genutzte Räume
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32345470
Tel.: 0221 801917 - 0
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
6
Seite 17
Zusammenfassung
Das ehemalige Bahnhofsgebäude in Pulheim wurde von der Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft NRW mbH veräußert. In Zukunft soll es als Bürogebäude und als Kiosk genutzt werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieser Nutzungen ist vorgesehen, das
Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Dienstleistung und Gastronomie“ festzusetzen.
In der vorliegenden Untersuchung wurden die Geräuscheinwirkungen der Schienenverkehrsgeräusche beurteilt und die sich aus dem Verkehrslärm ergebenden Anforderungen
an den baulichen Schallschutz ermittelt.
Aus den Berechnungsergebnissen ist abzulesen, dass die bahnseitig orientierten Fassaden im Erdgeschoss die Anforderungen bis hinauf zum Lärmpegelbereich VI erfüllen
müssen. Die Außenbauteile von Büroräumen müssen hier ein Schalldämmmaß von Rw =
45 dB aufweisen, um einen nutzungsverträglichen Innenpegel sicherzustellen. Fassadenabschnitte von Büroräumen innerhalb des LPB V müssen ein Bauschalldämmmaß von
Rw = 40 dB aufweisen. Wird das erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile gemäß
den Anforderungen bei der Bauausführung erreicht oder überschritten, ist damit die angestrebte Nutzung möglich, ohne dass aus schalltechnischer Sicht Konflikte zu erwarten
sind.
Da die schalldämmende Wirkung von Fenstern jedoch den geschlossenen Zustand voraussetzt, ist davon auszugehen, dass bei geöffneten Fenstern erhöhte Innenpegel auftreten werden. Generell ist über den Tag eine Belüftung der Räume durch Stoßlüften
möglich. Um eine ausreichende Lüftung auch bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen, kann auch ein schallgedämmtes Lüftungssystem vorgesehen werden.
An die Fenster in den nordöstlich orientierten Fassaden sind aus schalltechnischer Sicht
keine besonderen Anforderungen zu stellen.
Köln, den 15.04.2017
ACCON Köln GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
A1
Seite 18
Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole
Zeichen
Einheit
A
aR
B
C
DTV
ΔLA,α,Str
DB
DBM
DE
DI
Dp
Dref
Ds
Dstg
DStrO
Dv
Dz
dü
g
H
h
hBeb
hGE
hGI
hm
m
m
m
m
Kfz/24 h
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
%
m
m
m
m
m
m
hR
hT
K
Kw
Lr
Lm
Lm,n
Lm,f
Lm,i
Lm,E
LPkw
LLkw
I
M
N
n
p
s
v
w
z
m
m
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
Kfz/h
Kfz/h
%
m
km/h
m
m
Bedeutung
Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante
Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche
Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort
Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden
Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung
Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen
Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge
Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten
Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion
Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände
Korrektur für Steigungen und Gefälle
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Abschirmmaß eines Lärmschirmes
Überstandslänge der Abschirmeinrichtung
Längsneigung
Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
mittlere Höhe von baulichen Anlagen
Höhe eines Emissionsortes über Grund
Höhe des Immissionsortes über Grund
mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort
Höhe einer reflektierenden Fläche
Hilfsgröße zur Berechnung von hm
Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen
Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen
Beurteilungspegel
A-bewerteter Mittelungspegel
Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel für ein Teilstück
Emissionspegel
Mittelungspegel der Pkw
Mittelungspegel der Lkw
Abschnittslänge
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde
Anzahl der Stellplätze
maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht)
Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort
zulässige Höchstgeschwindigkeit
Abstand der reflektierenden Flächen voneinander
Schirmwert
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
A2
Seite 19
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109_1
Tabelle 7 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Raumarten
Lärmpegelbereich
„Maßgeblicher
Außenlärmpegel“
dB(A)
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches
Büroräume 1)
und ähnliches
erf. R´w des Außenbauteils in dB
I
bis 55
35
30
-
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
V
71 bis 75
50
45
40
VI
76 bis 80
2)
50
45
VIl
>80
2)
2)
50
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den
Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
A3
Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen im Bebauungsplan
An den mit ███ gekennzeichneten Fassadenabschniten sind die Anforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich IV gemäß DlN 4109-1
"Schallschutz im Hochbau" Ausgabe Juli 2016 einzuhalten. Für Büroräume muss das erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R′w,res für die Außenbauteile mindestens 35 dB betragen.
An den mit ███ gekennzeichneten Fassadenabschnitten sind die Anforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich V gemäß DlN 4109-1
"Schallschutz im Hochbau" Ausgabe Juli 2016 einzuhalten. Für Büroräume muss das er-
Bericht-Nr.: ACB 0417 - 408013 - 1354
Seite 20
forderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R′w,res für die Außenbauteile mindestens 40 dB betragen.
An den mit ███ gekennzeichneten Fassadenabschnitten sind die Anforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich VI gemäß DlN 4109-1
"Schallschutz im Hochbau" Ausgabe Juli 2016 einzuhalten. Für Büroräume muss das erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R′w,res für die Außenbauteile mindestens 45 dB betragen.
Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit
vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes SS zur Grundfläche eines
Raumes SG nach DIN 4109-2:2016-07, Gleichung (33) mit dem Korrekturfaktor KAL zu
korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN 4109-2:2016-07, Abschnitt 4.4.1.
A4
Ausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten richtlinienkonform mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit
automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige
Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine Wiedergabe verzichtet wird.