Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
848 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
18.01.11, 06:19
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum A 494/2009, A 645/2009
11.01.2011
Antrag bzgl. der Entlastung der Carl-Schurz-Straße von Schwerlastverkehr
Aufstellung von Durchfahrverbotsschildern und Hinweistafeln
durch
Beschlussentwurf:
Dem vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgelegten Klassifizierungskonzept wird
zugestimmt. Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt wird beauftragt, zusammen mit dem
Landesbetrieb Straßen den Umstufungsvorschlag bei der Bezirksregierung Köln mit der Bitte
um Genehmigung vorzulegen.
Erläuterung:
In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 14.09.2010 wurde
die Verwaltung beauftragt die Voraussetzungen einer Herabstufung der Carl-Schurz-Straße
und Köttinger Straße zu Stadtstraßen in die Wege zu leiten. In seinem Schreiben vom
06.01.2011 hat mir der Landesbetrieb Straßenbau NRW hierzu ein Klassifizierungskonzept
für einen Umstufungsvorschlag für die entsprechenden Straßenstreckenabschnitte
zugeschickt. Diesem Umstufungsvorschlag, bei dem die Carl-Schurz-Straße (im Abschnitt
zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße) und die Köttinger Straße (im Abschnitt
zwischen Carl-Schurz-Straße und Kreisverkehrsplatz Peter-May-Straße/ Paul-Klee-Straße/
Klosengartenstraße) zur Stadtstraße heruntergestuft werden, habe ich bereits zugestimmt. Im
Gegenzug werden durch einen Netzschluss die städtischen Straßen .Klosengartenstraße'' und
"Am Giezenbach" (im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehrsplatz L 163 "Peter-May-Straße"
und Kreisverkehrsplatz K 45/ "Am Giezenbach") zur Landesstraße heraufgestuft.
Den Vorschlag zur Sperrung der Direktrampe von der B 265 zur Frauenthaler Straße für den
Schwerlastverkehr hat der Landesbetrieb in seiner Stellungnahme vom 28.10.2010 erneut
abgelehnt. Diese Stellungnahme habe ich der Anlage beigefügt.
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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
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Frau Sandra Zock
Telefon:
022511796-478
Fax:
022511796-478
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E-Mail:
sandra.zock@strassen.nrw.de
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Kontakt:
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Liblar
(Bei Antworten bitte angeben.)
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Datum:
06.01.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 4 und 5 FStrG und Ihr Schreiben vom 19.10.2010 Az. 66 19-3022 kündige
ich die im nachfolgend aufgeführten Klassifizierungskonzept enthaltenen Umstufungen mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Regelung an.
- Klassifizierungskonzept
1.
-
Umstufung
1.1.
Der Streckenabschnitt
der L 163
nach NK 5106 400A
nach Station 1,318
von NK 5106 062
von Station 0,000
soll zur Gemeindestraße in die Baulast der Stadt Erftstadt abgestuft werden.
1.2
Die Gemeindestraßen " Klosengartenstraße"
von NK 5106 400
von km 0,000
und "Am Giezenbach"
nach NK 5106 083B
nach km 0,493
sollen zur L 163 in die Baulast des Landesbetriebes Straßenbau aufgestuft werden.
Ein entsprechender
Lageplan mit farblicher Kennzeichnung der umzustufenden
Streckenabschnitte
Mit der Bitte um zeitnahe Stellungnahme.
it f eu nd lichen GrOßen
luftrag
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H ns Schmitz
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Straßen.NRW-Betriebssitz·
Postfach 10 1653· 45816 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3808-0
Internet: wWw.strassen.nrw.de . E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
WestLB Dusseldorf . BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815
Steuernummer: 319/5972/0701
.
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Jülicher Ring 101 - 103 . 53879 Euskirchen
Postfach 120161 . 53874 Euskirchen
Telefon: 022511796-0
kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de
liegt bei.
Station 1,318
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Regionalniederlassung
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
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50374 Erftstadt
Straßenbau Nordrhein-Westfalen
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,
022511796-184
Fax:
02171/39951-254
E-Mail:
thomas.eisbrueggemgstrassen.nrw.de
Zeichen:
4400/40.100050/1
163
(Bei Antworten bitte angeben.)
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Herr Eisbrüggen
Datum:
28.10.2010
L 163 Carl-Schurz-Straße in Erftstadt-Liblar; Sperrung der Anschlussrampe
Schwerlastverkehr
hier: Ihr Schreiben vom 19.10.2010; AZ.: 66 19-3022
der B 265 für den
Sehr geehrter Herr Coenders,
mit o.g. Schreiben bitten Sie um Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, als Straßenbaulastträger der B 265 und L 163, bezüglich des Antrages der Stadt Erftstadt im Zuge der
geplanten Umstufungen, welche im Hinblick auf eine Entlastung der Ortslage Liblar vom Schwerlastverkehr durchgeführt werden sollen, einer Sperrung der Direktrampe von der B 265 OU Liblar
zur L 163 Bliesheimer Straße zuzustimmen.
Seitens des Landesbetriebes wird einer Sperrung der Direktrampe von der B 265 zur L 163
Bliesheimer Straße für den Schwerlastverkehr ( VZ 253 ) keine Zustimmung erteilt.
Die vorhandene Direktrampe ermöglicht den Kraftfahrern als Rechtsabbieger den Streckenzug
der B 265 - L 163 zu befahren. Wird die Direktrampe für den Schwerlastverkehr gesperrt, so
müssen Lastkraftwagen in Fahrtrichtung Liblar I Bliesheim das gegenüberliegende Autfahrtsohr
der B 265 zur Frauenthaler Straße nutzen. Hierbei müssen im Verlauf der Abfahrt von der B 265
zur L 163 zwei Linksabbiegevorgänge durchgeführt werden. Dabei ist die unmittelbare Abfahrt
von der B 265 auf Grund der vorhanden Lichtsignalanlage noch als unkritisch zu bezeichnen.
Jedoch ist ein Linksabbiegen von der Rampe auf die Frauenthaler Straße auf Grund der Lage an
einer Steigungsstrecke und den vorhandenen Sichtverhältnisse als nachteilig zu bewerten und
ggf. mit einer latenten Unfallgefahr verbunden.
Die Sperrung der Carl-Schurz-Straße für Schwerlastverkehr macht eine ebensolche Verkehrsbeschränkung auf der Direktrampe nicht notwendig, da bereits unmittelbar hinter dem Anschluss
der Rampe eine entsprechende Vorinformation (VZ 253 mit Zusatz VZ 1000-11 ) für die Sperrung der Carl-Schurz-Straße erfolgen muss. Analog wäre eine identische Beschilderung im Zuge
der L 163 Bliesheimer Straße für die Gegenrichtung notwendig.
-2Straßen.NRW-Betriebssitz·
Postfach 10 1653· 45816 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de·
E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
WestLB DUsseldorf . BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815
Steuernummer: 319/597210701
.
Regloualniederlassung
Ville-Eifel
Jülicher Ring 101 - 103 . 53879 Euskirchen
Postfach 120161 . 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de
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Somit wird das Befahren der Direktrampe auch für Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs
richtung Bliesheim weiterhin ermöglicht.
Ob ein Hinweis auf die Sperrung der Carl-Schurz-Straße
ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.
in Fahrt-
schon im Zuge der B 265 erfolgen soll
2