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Antrag (Anlage 3 11.01.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
848 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
18.01.11, 06:19
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Antrag (Anlage 3      11.01.2011) Antrag (Anlage 3      11.01.2011) Antrag (Anlage 3      11.01.2011) Antrag (Anlage 3      11.01.2011) Antrag (Anlage 3      11.01.2011)

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Inhalt der Datei

Anlage zum A 494/2009, A 645/2009 11.01.2011 Antrag bzgl. der Entlastung der Carl-Schurz-Straße von Schwerlastverkehr Aufstellung von Durchfahrverbotsschildern und Hinweistafeln durch Beschlussentwurf: Dem vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgelegten Klassifizierungskonzept wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt wird beauftragt, zusammen mit dem Landesbetrieb Straßen den Umstufungsvorschlag bei der Bezirksregierung Köln mit der Bitte um Genehmigung vorzulegen. Erläuterung: In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 14.09.2010 wurde die Verwaltung beauftragt die Voraussetzungen einer Herabstufung der Carl-Schurz-Straße und Köttinger Straße zu Stadtstraßen in die Wege zu leiten. In seinem Schreiben vom 06.01.2011 hat mir der Landesbetrieb Straßenbau NRW hierzu ein Klassifizierungskonzept für einen Umstufungsvorschlag für die entsprechenden Straßenstreckenabschnitte zugeschickt. Diesem Umstufungsvorschlag, bei dem die Carl-Schurz-Straße (im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße) und die Köttinger Straße (im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und Kreisverkehrsplatz Peter-May-Straße/ Paul-Klee-Straße/ Klosengartenstraße) zur Stadtstraße heruntergestuft werden, habe ich bereits zugestimmt. Im Gegenzug werden durch einen Netzschluss die städtischen Straßen .Klosengartenstraße'' und "Am Giezenbach" (im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehrsplatz L 163 "Peter-May-Straße" und Kreisverkehrsplatz K 45/ "Am Giezenbach") zur Landesstraße heraufgestuft. Den Vorschlag zur Sperrung der Direktrampe von der B 265 zur Frauenthaler Straße für den Schwerlastverkehr hat der Landesbetrieb in seiner Stellungnahme vom 28.10.2010 erneut abgelehnt. Diese Stellungnahme habe ich der Anlage beigefügt. ~ StraBen.NRw. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Straßenbau ..Nordrhei~:,w-""tfareri (\\" A \\?;I v" RegionalniederlassungVille-EiiO" Postfach .-·~,'\~G-Z\'-ß~~, 65 ' . ~~~:~O _\.:-- \) ~ \ ' ~.. ".n"'- 'E.'?-' __ .•.. ~ . ,Slr 120161 . 538741\" Regionalniederlassung Ville- Eifel \ r.::'" i . V \-(\' \ \'\;:J\ Stadt Erftstadt \~J\t;c \ Holzdamm 10 "--\ 50374 Erftstadt \ »>: - _... \~~ '\ D. \. 6~ Frau Sandra Zock Telefon: 022511796-478 Fax: 022511796-478 ----(-/JA \ 5'\ {) -- E-Mail: sandra.zock@strassen.nrw.de _1- Zeichen: 40400.4.22.02.02-44-1163 ... _~--~ ~\-;G\_~3 \ 3·t, ' - ' , ')0 \ .'- Kontakt: .- Liblar (Bei Antworten bitte angeben.) . Datum: 06.01.2011 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 4 und 5 FStrG und Ihr Schreiben vom 19.10.2010 Az. 66 19-3022 kündige ich die im nachfolgend aufgeführten Klassifizierungskonzept enthaltenen Umstufungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung an. - Klassifizierungskonzept 1. - Umstufung 1.1. Der Streckenabschnitt der L 163 nach NK 5106 400A nach Station 1,318 von NK 5106 062 von Station 0,000 soll zur Gemeindestraße in die Baulast der Stadt Erftstadt abgestuft werden. 1.2 Die Gemeindestraßen " Klosengartenstraße" von NK 5106 400 von km 0,000 und "Am Giezenbach" nach NK 5106 083B nach km 0,493 sollen zur L 163 in die Baulast des Landesbetriebes Straßenbau aufgestuft werden. Ein entsprechender Lageplan mit farblicher Kennzeichnung der umzustufenden Streckenabschnitte Mit der Bitte um zeitnahe Stellungnahme. it f eu nd lichen GrOßen luftrag L' H ns Schmitz ~ ,- Straßen.NRW-Betriebssitz· Postfach 10 1653· 45816 Gelsenkirchen Telefon: 0209/3808-0 Internet: wWw.strassen.nrw.de . E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de WestLB Dusseldorf . BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815 Steuernummer: 319/5972/0701 . Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 103 . 53879 Euskirchen Postfach 120161 . 53874 Euskirchen Telefon: 022511796-0 kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de liegt bei. Station 1,318 NK510S $a:JA ---•••••••• L 163 E.-Llblar Um$h.dung$kOnzept ••pr ~ :M. ••-- landesbetrieb Regionalniederlassung Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlas.ung Ville-Eirel Postfach 120161 . 53874 Euskirchen ; i I' ! 4 .. .... ", r."l i 1,'1; 1 Q 1 I .1 Öl;: ~~-J Kontakt: i, '" i., __ Telefon: z.Hd. Herrn Coenders-1 Holzdamm 10 \.. "....I>.: , . __~":'l\::::-"'V!':'':1~H ,.'C ..:- VilIe- Eifel --;.-'---1 .._.._ ~~!~:;E~~;:tf::I:"";cr,,, ;'" G~~ 50374 Erftstadt Straßenbau Nordrhein-Westfalen 61 r2Öl32FWT 43 !_~:J51 611 , 022511796-184 Fax: 02171/39951-254 E-Mail: thomas.eisbrueggemgstrassen.nrw.de Zeichen: 4400/40.100050/1 163 (Bei Antworten bitte angeben.) 1 ~7"""-'!"""';""'.~"""'~""~._._----- Herr Eisbrüggen Datum: 28.10.2010 L 163 Carl-Schurz-Straße in Erftstadt-Liblar; Sperrung der Anschlussrampe Schwerlastverkehr hier: Ihr Schreiben vom 19.10.2010; AZ.: 66 19-3022 der B 265 für den Sehr geehrter Herr Coenders, mit o.g. Schreiben bitten Sie um Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, als Straßenbaulastträger der B 265 und L 163, bezüglich des Antrages der Stadt Erftstadt im Zuge der geplanten Umstufungen, welche im Hinblick auf eine Entlastung der Ortslage Liblar vom Schwerlastverkehr durchgeführt werden sollen, einer Sperrung der Direktrampe von der B 265 OU Liblar zur L 163 Bliesheimer Straße zuzustimmen. Seitens des Landesbetriebes wird einer Sperrung der Direktrampe von der B 265 zur L 163 Bliesheimer Straße für den Schwerlastverkehr ( VZ 253 ) keine Zustimmung erteilt. Die vorhandene Direktrampe ermöglicht den Kraftfahrern als Rechtsabbieger den Streckenzug der B 265 - L 163 zu befahren. Wird die Direktrampe für den Schwerlastverkehr gesperrt, so müssen Lastkraftwagen in Fahrtrichtung Liblar I Bliesheim das gegenüberliegende Autfahrtsohr der B 265 zur Frauenthaler Straße nutzen. Hierbei müssen im Verlauf der Abfahrt von der B 265 zur L 163 zwei Linksabbiegevorgänge durchgeführt werden. Dabei ist die unmittelbare Abfahrt von der B 265 auf Grund der vorhanden Lichtsignalanlage noch als unkritisch zu bezeichnen. Jedoch ist ein Linksabbiegen von der Rampe auf die Frauenthaler Straße auf Grund der Lage an einer Steigungsstrecke und den vorhandenen Sichtverhältnisse als nachteilig zu bewerten und ggf. mit einer latenten Unfallgefahr verbunden. Die Sperrung der Carl-Schurz-Straße für Schwerlastverkehr macht eine ebensolche Verkehrsbeschränkung auf der Direktrampe nicht notwendig, da bereits unmittelbar hinter dem Anschluss der Rampe eine entsprechende Vorinformation (VZ 253 mit Zusatz VZ 1000-11 ) für die Sperrung der Carl-Schurz-Straße erfolgen muss. Analog wäre eine identische Beschilderung im Zuge der L 163 Bliesheimer Straße für die Gegenrichtung notwendig. -2Straßen.NRW-Betriebssitz· Postfach 10 1653· 45816 Gelsenkirchen Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de· E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de WestLB DUsseldorf . BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815 Steuernummer: 319/597210701 . Regloualniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 103 . 53879 Euskirchen Postfach 120161 . 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de - 2- \ \ \ \\ \- \\ Somit wird das Befahren der Direktrampe auch für Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs richtung Bliesheim weiterhin ermöglicht. Ob ein Hinweis auf die Sperrung der Carl-Schurz-Straße ist zu gegebener Zeit zu entscheiden. in Fahrt- schon im Zuge der B 265 erfolgen soll 2