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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
27.08.10, 07:45
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage zum A 494/2009, A 645/2009 30.07.2010 Antrag bzgl. der Entlastung der Carl-Schurz-Straße von Schwerlastverkehr Aufstellung von Durchfahrverbotsschildern und Hinweistafeln durch Um die Carl-Schurz-Straße von Schwerlastverkehr zu entlasten, habe ich die beiden Hersteller von Navigationskarten (NAVTEQ und Tele Atlas) angeschrieben und sie gebeten, zukünftig alle Lkws, die von der B 265 in Richtung der Gewerbegebiete E.-Liblar oder E.-Köttingen fahren wollen, nicht in Höhe von E.-Blessem abfahren zu lassen, sondern immer die Route über die Straße "Am Giezenbach" und Klosengartenstraße zu legen. Weiterhin habe ich die beiden Firmen May und Nowotnik mit der Bitte angeschrieben, den Lkw-Fahrern die entsprechende Route vorzugeben. Am 28.05.2010 habe ich zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau vor Ort geprüft, inwieweit eine Verbesserung der Beschilderung entlang der B 265 hinsichtlich der Wegweisung zu den Gewerbegebieten in Liblar und Köttingen möglich ist. Insgesamt sind bereits an vier von den vorhandenen Wegweisungstafeln Hinweise zu den beiden Gewerbegebieten vorhanden. Bei Befahrung der Strecke konnte festgestellt werden, dass der erste Hinweis aus Fahrtrichtung Autobahn wegen der vorhandenen Bepflanzung schlecht zu erkennen ist. Zusätzlich wird dieser Hinweis von einem Verkehrszeichen, das kurz vor dem Tabellenwegweiser steht, teilweise verdeckt. Eine Verbesserung an dieser Stelle wurde mir vom Landesbetrieb zugesagt. Der Vorschlag zur Sperrung der Auffahrtsrampe von der B 265 zur Bliesheimer Straße für Lkws wird vom Landesbetrieb jedoch abgelehnt. Beim Ausbau der Ortsumgehung Liblar (B 265n) wurde die Tangentialrampe angelegt, um die Abbiegevorgänge der Kfz-Führer über die Linksabbiegerspur zur Abfahrt Blessem und im weiteren Verlauf zur Frauenthaler Straße zu vermeiden. Hierdurch konnte die Anzahl der Konfliktpunkte verringert werden. Der Landesbetrieb bezweifelt die Vermutung, dass durch die geforderte Sperrung der Auffah srampe für Lkws eine Entlastung des Schwerlastverkehrs der Carl-Schurz-Straße zur Folge at. 1"0