Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsüber- Änderung
tragungen gem. § 22 GemHVO NRW bei der Stadt Pulheim vom
13.04.2017
Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW bei der Stadt Pulheim vom
__________
1 Allgemeines
1 Allgemeines
./.
In dieser Dienstanweisung werden die für die Stadt Pulheim notwendigen
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen
gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW festgelegt, um den ordnungsgemäßen
Ablauf der Haushaltswirtschaft in jedem Haushaltsjahr zu sichern.
In dieser Dienstanweisung werden die für die Stadt Pulheim notwendigen
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen
gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW festgelegt, um den ordnungsgemäßen
Ablauf der Haushaltswirtschaft in jedem Haushaltsjahr zu sichern.
Für die Veranschlagung von Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen
und Auszahlungen im Haushaltsplan ist der Grundsatz der Jährlichkeit zu
beachten. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen
übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Haushaltspositionen des folgenden Jahres (fortgeschriebener Ansatz). Es kommt somit zu einer Verbesserung im abgelaufenen Jahr und zu Belastungen des Haushalts des folgenden
Jahres.
Für die Veranschlagung von Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen
und Auszahlungen im Haushaltsplan ist der Grundsatz der Jährlichkeit zu
beachten. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen
übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Haushaltspositionen des folgenden Jahres (fortgeschriebener Ansatz). Es kommt somit zu einer Verbesserung im abgelaufenen Jahr und zu Belastungen des Haushalts des folgenden
Jahres.
Eine Übersicht über alle übertragbaren Produkt- sowie Auftragssachkonten
(Produkt-/Auftragssachkonten mit Übertragungsvermerk) wird als Anlage dem
Jahresabschluss beigefügt.
Eine Übersicht über alle übertragbaren Produkt- sowie Auftragssachkonten
(Produkt-/Auftragssachkonten mit Übertragungsvermerk) wird als Anlage dem
Jahresabschluss beigefügt.
2. Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit sind der Haushaltsansätze übertragbar, Ergänzung
soweit ein Übertragungsvermerk vorhanden ist oder durch die Kämmerin/den
Kämmerer genehmigt wird. Sie bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die Kämmerin/Der Kämmerer kann Ausnahmen zu
dieser Regelung erlassen.
2. Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit sind unter Beachtung der sachlichen Bindung der Haushaltsansätze übertragbar, soweit ein Übertragungsvermerk
vorhanden ist oder durch die Kämmerin/den Kämmerer genehmigt wird. Sie
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die Kämmerin/Der Kämmerer kann Ausnahmen zu dieser Regelung erlassen.
1
Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsüber- Änderung
tragungen gem. § 22 GemHVO NRW bei der Stadt Pulheim vom
13.04.2017
Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW bei der Stadt Pulheim vom
__________
3. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur
Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen
und Beschaffungen jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in
Benutzung genommen werden kann.
3. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind unter Beachtung der sachlichen Bindung der Haushaltsansätze übertragbar und bleiben
bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die Kämmerin/Der
Kämmerer kann Ausnahmen zu dieser Regelung erlassen.
Änderung
Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die
Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr
verfügbar. Die Kämmerin/Der Kämmerer kann Ausnahmen zu dieser Regelung erlassen.
4. Übertragungen aufgrund rechtlicher Verpflichtung (Zweckbindung)
./.
Sind Erträge oder Einzahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von
Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur
Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren
Zweck verfügbar.
Neu eingefügt
5. Verfahren
Anpassung
Zum Schluss des Rechnungsabgrenzungszeitraums erfolgt eine Abfrage aller Nummerierung
zu übertragenden Produkt- sowie Auftragssachkonten an die Produktverantwortliche/den Produktverantwortlichen durch die Kämmerei. Die Höhe der
4. Übertragungen aufgrund rechtlicher Verpflichtung (Zweckbindung)
Sind Erträge oder Einzahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von
Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur
Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren
Zweck verfügbar.
5. Umfang der Ermächtigungsübertragungen
Ermächtigungsübertragungen können nur im Rahmen der rechtlich zulässigen
Möglichkeiten und in Höhe der noch nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel vorgenommen werden (bedarfsorientierte Ermächtigungsübertragung); hierbei ist ein restriktiver Maßstab anzulegen, die Veranschlagungen
des Folgejahres sind zu berücksichtigen.
6. Verfahren
Zum Schluss des Rechnungsabgrenzungszeitraums erfolgt eine Abfrage aller
zu übertragenden Produkt- sowie Auftragssachkonten an die Produktverantwortliche/den Produktverantwortlichen durch die Kämmerei. Die Höhe der
2
Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsüber- Änderung
tragungen gem. § 22 GemHVO NRW bei der Stadt Pulheim vom
13.04.2017
Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW bei der Stadt Pulheim vom
__________
Ermächtigungsübertragungen ist schriftlich bei der Kämmerei zu beantragen
und zu begründen.
Ermächtigungsübertragungen ist schriftlich bei der Kämmerei zu beantragen
und zu begründen.
Übertragungen, die aufgrund von Zweckbindungsvermerken gem. § 22 Abs. 3
GemHVO NRW vorgenommen werden müssen, werden durch die Kämmerei
ermittelt. In diesen Fällen ist keine Meldung durch die Produktverantwortliche/den Produktverantwortlichen erforderlich.
Übertragungen, die aufgrund von Zweckbindungsvermerken gem. § 22 Abs. 3
GemHVO NRW vorgenommen werden müssen, werden durch die Kämmerei
ermittelt. In diesen Fällen ist keine Meldung durch die Produktverantwortliche/den Produktverantwortlichen erforderlich.
Über die Bildung und Höhe der Ermächtigungsübertragungen entscheidet die
Kämmerin/der Kämmerer. Dem Rat wird gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW
eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis
vorgelegt.
Ergänzung
Über die Bildung und Höhe der Ermächtigungsübertragungen entscheidet die
Kämmerin/der Kämmerer. Dem Rat wird gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW
eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis
vorgelegt (fortgeschriebener Ergebnis- und Finanzplan).
6. Inkrafttreten
7. Inkrafttreten
Anpassung
Nummerierung
3