Daten
Kommune
Pulheim
Größe
104 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen
gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW)
bei der Stadt Pulheim vom
1. Allgemeines
In dieser Dienstanweisung werden die für die Stadt Pulheim notwendigen Grundsätze über Art, Umfang und
Dauer der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW festgelegt, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Haushaltswirtschaft in jedem Haushaltsjahr zu sichern.
Für die Veranschlagung von Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan ist der Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Haushaltspositionen des folgenden Jahres (fortgeschriebener
Ansatz). Es kommt somit zu einer Verbesserung im abgelaufenen Jahr und zu Belastungen des Haushalts des
folgenden Jahres.
Eine Übersicht über alle übertragbaren Produkt- sowie Auftragssachkonten (Produkt-/Auftragssachkonten mit
Übertragungsvermerk) wird als Anlage dem Jahresabschluss beigefügt.
2. Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und Finanzierungstätigkeit
sind unter Beachtung der sachlichen Bindung der Haushaltsansätze übertragbar, soweit ein Übertragungsvermerk vorhanden ist oder durch die Kämmerin/den Kämmerer genehmigt wird. Sie bleiben bis zum Ende des
folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die Kämmerin/Der Kämmerer kann Ausnahmen zu dieser Regelung erlassen.
3. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind unter Beachtung der sachlichen Bindung der
Haushaltsansätze übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die Kämmerin/Der Kämmerer kann Ausnahmen zu dieser Regelung erlassen.
4. Übertragungen aufgrund rechtlicher Verpflichtung (Zweckbindung)
Sind Erträge oder Einzahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur
Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
5. Umfang der Ermächtigungsübertragungen
Ermächtigungsübertragungen können nur im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten und in Höhe der
noch nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel vorgenommen werden (bedarfsorientierte ErmächtigungsDienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO NRW) bei der Stadt Pulheim
-Seite 2 von 2übertragung); hierbei ist ein restriktiver Maßstab anzulegen, die Veranschlagungen des Folgejahres sind zu berücksichtigen.
6. Verfahren
Zum Schluss des Rechnungsabgrenzungszeitraums erfolgt eine Abfrage aller zu übertragenden Produkt- sowie
Auftragssachkonten an die Produktverantwortliche/den Produktverantwortlichen durch die Kämmerei. Die Höhe
der Ermächtigungsübertragungen ist schriftlich bei der Kämmerei zu beantragen und zu begründen.
Übertragungen, die aufgrund von Zweckbindungsvermerken gem. § 22 Abs. 3 GemHVO NRW vorgenommen
werden müssen, werden durch die Kämmerei ermittelt. In diesen Fällen ist keine Meldung durch die Produktverantwortliche/den Produktverantwortlichen erforderlich.
Über die Bildung und Höhe der Ermächtigungsübertragungen entscheidet die Kämmerin/der Kämmerer. Dem Rat
wird gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis vorgelegt (fortgeschriebener
Ergebnis- und Finanzplan).
7. Inkrafttreten
Diese Dienstanweisung tritt am
in Kraft.
Die Fassung vom 13.04.2017 wird hiermit gegenstandslos.
Pulheim, den
Frank Keppeler
Bürgermeister
Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO NRW) bei der Stadt Pulheim