Daten
Kommune
Pulheim
Größe
116 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage II
Konsolidierungsliste Stadt Pulheim
Stichtag: 30.09.2017
Vom Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen auf Vorschlag der GPA NRW, Vorlage 363/2016, 1. Ergänzung, Liste 3, die bereits umgesetzt wurden:
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
1
2
Beschreibung der Maßnahme
Die Stadt Pulheim gewährt den Fraktionen rund 225.000 Euro
Geldleistungen sowie geldwerte Leistungen. Dieser Betrag ist
bezogen auf Kommunen der Größenordnung 50 - 60.000
Einwohner vergleichsweise hoch. Sowohl der Grundbetrag je
Fraktion von derzeit 800 € als Zuwendung zu den
Geschäftskosten soll um 10% gekürzt werden auf 720 €, als auch
die Pauschale pro Ratsmitglied von derzeit 200 € soll um 10 %
gekürzt werden auf 180 € (= 1.600 € Einsparung). Die
Pauschalen pro Ratsmitglied von derzeit 280 € als Zuwendung zu
den kommunalpolitischen Schulungen sollen ebenfalls um 10%
auf 250 € je Ratsmitglied gekürzt werden (= 1.680 € Einsparung).
10
Fraktionszuwendungen
reduzieren
10
Wir schlagen eine Kürzung der zentralen
Zentrale Geschäftsaufwendungen Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften,
kürzen
Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen,
Kraftfahrzeugentschädigungen, Dienstreisen) um 25.600 € vor.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
erreichter
KonsolidierungsStand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
betrag 2017 zum
Stichtag
3.280 €
3.280 €
2017 Diese Kürzung wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt.
3.280 €
25.600 €
25.600 €
2017 Diese Kürzung wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt.
25.600 €
bereits umgesetzte Maßnahmen
1 von 3
Anlage II
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
Beschreibung der Maßnahme
Beim risikoorientierten Prüfansatz werden für die
Verwaltungsbereiche Risiken identifiziert, so dass die
Prüfintensität nach den Risiken ausgerichtet werden kann. Auch
für Vergaben kann ein derartiger Prüfungsansatz zu einem
risikoorientiertem Personaleinsatz führen. Durch den
risikoorientierten Prüfansatz kann das Personal nach
entsprechender Fortbildung für die Prüfung des
Jahresabschlusses eingesetzt werden.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
3
14
Personalaufwand durch
risikoorientierten Prüfansatz
optimieren, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen
streichen
4
20
Aufwand für NKF-Schulungen
reduzieren
von 8.000 Euro auf 4.000 Euro reduzieren.
20
Erhöhung der
Hundesteuererträge
Durch Pressemitteilung (auf Steuerhinterziehung, Straftatbestand
hinweisen) Anzahl der angemeldeten Hunde erhöhen, ggf. kann
eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden.
Hundesteuer auf 3. Quartil im Rhein-Erft-Kreis (97,50 Euro pro
Hund) erhöhen, rund 3.500 Hunde in Pulheim, aus
Vereinfachungsgründen mit allen Hunden als Ersthund
gerechnet, ggf. bei differenzierter Betrachtung der Hunde noch
höheres Potenzial.
83.000 €
83.000 €
6
20
Überprüfung der
vergnügungssteuerpflichtigen
Tatbestände, Überprüfung von
Veranstaltungen,
Überprüfungstätigkeiten im
Bereich der Gewerbesteuer
Durch Erhöhung des Personaleinsatzes von 0,5 VZÄ gem.
Stellenplan auf 1,5 VZÄ Überprüfung der Erklärungen im Bereich
der Vergnügungssteuer, Überprüfung von
vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen sowie
Überprüfungstätigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer. Wenn
die Mehrerträge durch diese Maßnahmen bei 350.000 Euro
liegen, beträgt das Konsolidierungspotenzial abzüglich der
Personalaufwendungen 300.000 Euro.
300.000 €
300.000 €
7
20
Einführung einer Steuer auf
Vergnügen sexueller Art
Durch die Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art
("Sex-Steuer") können zusätzliche Steuererträge realisiert
werden.
20.000 €
20.000 €
5
40.000 €
40.000 €
4.000 €
4.000 €
bereits umgesetzte Maßnahmen
umsetzbar ab
Jahr
erreichter
KonsolidierungsStand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
betrag 2017 zum
Stichtag
Die Prüfung des Jahresabschlusses soll ab dem Jahresabschluss 2019
durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt ohne externe Begleitung
2019
erfolgen und wurde entsprechend bereits im Haushaltsentwurf ab dem Jahr
2019 berücksichtigt.
2017
Dies wurde bereits im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018
berücksichtigt.
Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018
berücksichtigt.
Bei den neuen Hundesteuersätzen wurde sich an den Durchschnitt der
2017 Hundesteuersätze im Rhein-Erft-Kreis orientiert. Die Steuersätze haben
sich ab dem 01.01.2017 für einen gehaltenen Hund von 75 € auf 90 €, für
zwei gehaltene Hunde von 90 € auf 115 € je Hund und für drei und mehr
gehaltene Hunde von 105 € auf 150 € je gehaltenen Hund erhöht.
0,00
4.000,00
83.000,00
Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018
berücksichtigt.
300.000,00
Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Haushalt ab dem Jahr 2017
2017 berücksichtigt. Der Rat hat die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf
Vergnügungen sexueller Art am 20.12.2016 beschlossen.
20.000,00
2017
2 von 3
Anlage II
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
8
Schaffung einer
10 / Vertretungsregelung im Bereich
51 der Verwaltungsabteilung des
Jugendamtes
9
Anpassung der
Elternbeitragssatzung, stärkere
Differenzierung in den hohen
Einkommensstufen
10
51
51
Beschreibung der Maßnahme
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Aufgrund des Finanzvolumens im Bereich der Tagesbetreuung
für Kinder ist es unabdingbar, dass Fristen,
Abrechnungsmodalitäten und Verwendungsnachweise mit
entsprechender Intensität geprüft werden. Die Schaffung einer
Vertretungsregelung wird bereits verwaltungsintern gelöst.
nicht bezifferbar
0€
2017
Die Einkommensstufen in den höheren Einkommensklassen bei
der Erhebung der Elternbeiträge sollten differenzierter gestaffelt
werden. Gleichzeitig kann eine Entlastung in den unteren
Einkommensklassen erfolgen.
nicht bezifferbar
0€
2017
Erhöhung Elternbeiträge
höherer Beitrag für U3-Betreuung im Vergleich zur Ü3-Betreuung
Die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze wird regelmäßig
thematisiert. Es sind bereits Spielplätze stillgelegt worden.
Darüber hinaus sollte eine Folgenutzung für nicht mehr benötigte
Sportanlagen geprüft werden (z.B. Sportanlage Brauweiler). Je
nach Lage der Anlage bietet sich ggf. eine Vermarktung der
Grundstücke (z. B. zur Wohnbebauung) an. Darüber hinaus
reduzieren sich die Pflegekosten für die Flächen.
11
61/
26
Umwandlung von Flächen in
Bauplätze
12
70
Der Haushaltsansatz beträgt 20.000 Euro. Davon entfallen auf
Aufwand für Aus- und Fortbildung
Pflichtschulungen 10.000 Euro. Der Ansatz kann um den Betrag
reduzieren
von 5.000 Euro für freiwillige Leistungen gekürzt werden.
erreichter
KonsolidierungsStand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
betrag 2017 zum
Stichtag
Eine Vertretungsregelung im Bereich der Verwaltungsabteilung des
Jugendamtes wurde ab dem 01.05.2017 umgesetzt.
100%; Die Satzungsänderung wurde im Rat am 04.04.2017 (Vorlage
357/2016) beschlossen. Die Ansätze werden ab dem 01.08.2017 erhöht
(5%ige Erhöhung). Die Beiträge für U3-Kinder wurden darüber hinaus um
weitere 15 % gesteigert. Ebenfalls wurden zusätzliche Einkommensklassen
beschlossen.
nicht bezifferbar
0€
2017
nicht bezifferbar
0€
Die Umwandlung von Flächen soll im Einzelfall mit Vorlage entschieden
werden. Diese Maßnahme ist abhängig von der Sachlage der
k.A. Spielplatzplanung allgemein und des Einzelfalles. Ergibt sich keine
Notwendigkeit zur Vorhaltung der Spielplatzfläche wird über eine mögliche
Vermarktung ein Beschluss herbeigeführt.
5.000 €
5.000 €
2017 Das ist bereits bei der Haushaltsplanung für 2017/2017 umgesetzt worden.
bereits umgesetzte Maßnahmen
204.000,00
0,00
5.000 €
3 von 3