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Beschlussvorlage (Anlage II - bereits umgesetzte Maßnahmen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
116 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
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Inhalt der Datei

Anlage II Konsolidierungsliste Stadt Pulheim Stichtag: 30.09.2017 Vom Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen auf Vorschlag der GPA NRW, Vorlage 363/2016, 1. Ergänzung, Liste 3, die bereits umgesetzt wurden: lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 1 2 Beschreibung der Maßnahme Die Stadt Pulheim gewährt den Fraktionen rund 225.000 Euro Geldleistungen sowie geldwerte Leistungen. Dieser Betrag ist bezogen auf Kommunen der Größenordnung 50 - 60.000 Einwohner vergleichsweise hoch. Sowohl der Grundbetrag je Fraktion von derzeit 800 € als Zuwendung zu den Geschäftskosten soll um 10% gekürzt werden auf 720 €, als auch die Pauschale pro Ratsmitglied von derzeit 200 € soll um 10 % gekürzt werden auf 180 € (= 1.600 € Einsparung). Die Pauschalen pro Ratsmitglied von derzeit 280 € als Zuwendung zu den kommunalpolitischen Schulungen sollen ebenfalls um 10% auf 250 € je Ratsmitglied gekürzt werden (= 1.680 € Einsparung). 10 Fraktionszuwendungen reduzieren 10 Wir schlagen eine Kürzung der zentralen Zentrale Geschäftsaufwendungen Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, kürzen Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Kraftfahrzeugentschädigungen, Dienstreisen) um 25.600 € vor. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr erreichter KonsolidierungsStand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung betrag 2017 zum Stichtag 3.280 € 3.280 € 2017 Diese Kürzung wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt. 3.280 € 25.600 € 25.600 € 2017 Diese Kürzung wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt. 25.600 € bereits umgesetzte Maßnahmen 1 von 3 Anlage II lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. Beschreibung der Maßnahme Beim risikoorientierten Prüfansatz werden für die Verwaltungsbereiche Risiken identifiziert, so dass die Prüfintensität nach den Risiken ausgerichtet werden kann. Auch für Vergaben kann ein derartiger Prüfungsansatz zu einem risikoorientiertem Personaleinsatz führen. Durch den risikoorientierten Prüfansatz kann das Personal nach entsprechender Fortbildung für die Prüfung des Jahresabschlusses eingesetzt werden. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 3 14 Personalaufwand durch risikoorientierten Prüfansatz optimieren, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen streichen 4 20 Aufwand für NKF-Schulungen reduzieren von 8.000 Euro auf 4.000 Euro reduzieren. 20 Erhöhung der Hundesteuererträge Durch Pressemitteilung (auf Steuerhinterziehung, Straftatbestand hinweisen) Anzahl der angemeldeten Hunde erhöhen, ggf. kann eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden. Hundesteuer auf 3. Quartil im Rhein-Erft-Kreis (97,50 Euro pro Hund) erhöhen, rund 3.500 Hunde in Pulheim, aus Vereinfachungsgründen mit allen Hunden als Ersthund gerechnet, ggf. bei differenzierter Betrachtung der Hunde noch höheres Potenzial. 83.000 € 83.000 € 6 20 Überprüfung der vergnügungssteuerpflichtigen Tatbestände, Überprüfung von Veranstaltungen, Überprüfungstätigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer Durch Erhöhung des Personaleinsatzes von 0,5 VZÄ gem. Stellenplan auf 1,5 VZÄ Überprüfung der Erklärungen im Bereich der Vergnügungssteuer, Überprüfung von vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen sowie Überprüfungstätigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer. Wenn die Mehrerträge durch diese Maßnahmen bei 350.000 Euro liegen, beträgt das Konsolidierungspotenzial abzüglich der Personalaufwendungen 300.000 Euro. 300.000 € 300.000 € 7 20 Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art Durch die Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art ("Sex-Steuer") können zusätzliche Steuererträge realisiert werden. 20.000 € 20.000 € 5 40.000 € 40.000 € 4.000 € 4.000 € bereits umgesetzte Maßnahmen umsetzbar ab Jahr erreichter KonsolidierungsStand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung betrag 2017 zum Stichtag Die Prüfung des Jahresabschlusses soll ab dem Jahresabschluss 2019 durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt ohne externe Begleitung 2019 erfolgen und wurde entsprechend bereits im Haushaltsentwurf ab dem Jahr 2019 berücksichtigt. 2017 Dies wurde bereits im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 berücksichtigt. Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt. Bei den neuen Hundesteuersätzen wurde sich an den Durchschnitt der 2017 Hundesteuersätze im Rhein-Erft-Kreis orientiert. Die Steuersätze haben sich ab dem 01.01.2017 für einen gehaltenen Hund von 75 € auf 90 €, für zwei gehaltene Hunde von 90 € auf 115 € je Hund und für drei und mehr gehaltene Hunde von 105 € auf 150 € je gehaltenen Hund erhöht. 0,00 4.000,00 83.000,00 Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt. 300.000,00 Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Haushalt ab dem Jahr 2017 2017 berücksichtigt. Der Rat hat die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art am 20.12.2016 beschlossen. 20.000,00 2017 2 von 3 Anlage II lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 8 Schaffung einer 10 / Vertretungsregelung im Bereich 51 der Verwaltungsabteilung des Jugendamtes 9 Anpassung der Elternbeitragssatzung, stärkere Differenzierung in den hohen Einkommensstufen 10 51 51 Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Aufgrund des Finanzvolumens im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder ist es unabdingbar, dass Fristen, Abrechnungsmodalitäten und Verwendungsnachweise mit entsprechender Intensität geprüft werden. Die Schaffung einer Vertretungsregelung wird bereits verwaltungsintern gelöst. nicht bezifferbar 0€ 2017 Die Einkommensstufen in den höheren Einkommensklassen bei der Erhebung der Elternbeiträge sollten differenzierter gestaffelt werden. Gleichzeitig kann eine Entlastung in den unteren Einkommensklassen erfolgen. nicht bezifferbar 0€ 2017 Erhöhung Elternbeiträge höherer Beitrag für U3-Betreuung im Vergleich zur Ü3-Betreuung Die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze wird regelmäßig thematisiert. Es sind bereits Spielplätze stillgelegt worden. Darüber hinaus sollte eine Folgenutzung für nicht mehr benötigte Sportanlagen geprüft werden (z.B. Sportanlage Brauweiler). Je nach Lage der Anlage bietet sich ggf. eine Vermarktung der Grundstücke (z. B. zur Wohnbebauung) an. Darüber hinaus reduzieren sich die Pflegekosten für die Flächen. 11 61/ 26 Umwandlung von Flächen in Bauplätze 12 70 Der Haushaltsansatz beträgt 20.000 Euro. Davon entfallen auf Aufwand für Aus- und Fortbildung Pflichtschulungen 10.000 Euro. Der Ansatz kann um den Betrag reduzieren von 5.000 Euro für freiwillige Leistungen gekürzt werden. erreichter KonsolidierungsStand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung betrag 2017 zum Stichtag Eine Vertretungsregelung im Bereich der Verwaltungsabteilung des Jugendamtes wurde ab dem 01.05.2017 umgesetzt. 100%; Die Satzungsänderung wurde im Rat am 04.04.2017 (Vorlage 357/2016) beschlossen. Die Ansätze werden ab dem 01.08.2017 erhöht (5%ige Erhöhung). Die Beiträge für U3-Kinder wurden darüber hinaus um weitere 15 % gesteigert. Ebenfalls wurden zusätzliche Einkommensklassen beschlossen. nicht bezifferbar 0€ 2017 nicht bezifferbar 0€ Die Umwandlung von Flächen soll im Einzelfall mit Vorlage entschieden werden. Diese Maßnahme ist abhängig von der Sachlage der k.A. Spielplatzplanung allgemein und des Einzelfalles. Ergibt sich keine Notwendigkeit zur Vorhaltung der Spielplatzfläche wird über eine mögliche Vermarktung ein Beschluss herbeigeführt. 5.000 € 5.000 € 2017 Das ist bereits bei der Haushaltsplanung für 2017/2017 umgesetzt worden. bereits umgesetzte Maßnahmen 204.000,00 0,00 5.000 € 3 von 3