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Beschlussvorlage (Anlage I - vom Rat beschlossene Maßnahmen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
246 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01

Inhalt der Datei

Anlage I Konsolidierungsliste Stadt Pulheim Stichtag: 30.09.2017 Vom Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen auf Vorschlag der GPA NRW, Vorlage 363/2016, 1. Ergänzung, Liste 3: lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 1 2 10 10 Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt Einführung papierloser Sitzungsdienst In Pulheim ist die Einführung der digitalen, papierlosen Gremienarbeit geplant. Hierfür müssen mobile Endgeräte beschafft, Software-Lizenzen erworben sowie das WLAN in den Sitzungsräumen ausgebaut werden. Im Gegenzug entfallen Personalkosten für den Druck der Sitzungsunterlagen sowie Papier- und Portokosten für den Versand. Die Arbeitsprozesse werden nach der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes deutlich schneller ablaufen. Basierend auf der Druckerleistung des Jahres 2015 können 12.000 Euro Druck- und Portokosten sowie 23.000 Euro Personalkosten gespart werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Druckerleistung im Jahr 2015 geringer war, weil kein Haushaltsplan gedruckt und versendet worden ist. 35.000 € zunächst nur Druck- und Portokosten 12.000 € Zahl der Ausschussmitglieder reduzieren Zum Teil sind die Ausschüsse mit vielen sachkundigen Bürgern besetzt. Die Anzahl der Ausschussmitglieder könnte pro Ausschuss auf die Hälfte der Ratsmitglieder begrenzt werden. Viele Mitglieder haben insbesondere der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, der Jugendhilfeausschuss sowie der Planungsausschuss. Bei einer Begrenzung der Größe dieser Ausschüsse auf 25 Mitglieder, könnten rechnerisch insgesamt 39 Ausschussmitglieder entfallen. Eine Reduzierung der Anzahl der sachkundigen Bürger führt zu einer Einsparung der Aufwandsentschädigung i.H.v. rund 12.000 Euro. (Annahmen: rund 27 € Sitzungsgeld sowie 4 Ausschüsse mit jeweils 3 Sitzungen pro Jahr). Hinzu kommen noch Einsparungen durch die Reduzierung der Sitzungsvorlagen (Druck- und Portokosten). Der Vorschlag kann jedoch erst in der nächsten Wahlperiode umgesetzt werden. 12.000 € 0€ vom Rat beschlossene Maßnahmen umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Voraussetzung für die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist, dass alle Rats- und Ausschuss-/ Gremienmitglieder über ein entsprechendes Endgerät verfügen; beabsichtigt ist insofern dem v. g. Personenkreis [187 Personen] grundsätzlich ein Tablet zur Verfügung zu stellen; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass – so die Erfahrungen der Kommunen, die bereits einen papierlosen Sitzungsdienst eingeführt haben 2018 – zahlreiche Personen ihre eigenen Endgeräte nutzen. Eine Abfrage der Gremienmitglieder bzgl. der möglichen Nutzung eigener Endgeräte soll bis Ende November 2017 erfolgen. Die notwendige Infrastruktur soll im Ratssaal in der "Sommerpause" 2018 installiert werden. Auf dieser Grundlage soll dann bis Ende 2018 der papierlose Sitzungsdienst eingeführt werden. 0,00 Die Einsparungen können erst ab dem Jahr 2021 nach Ablauf der 2021 derzeitigen Ratsperiode realisiert werden. Dem "neuen" Rat wird ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet. 0,00 1 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 3 4 Beschreibung der Maßnahme Aktuell werden in beiden Ausschüssen gleiche Themen behandelt. Wir schlagen vor, die Zuständigkeitsordnung 10/ Optimierung der dahingehend zu ändern, dass eine Doppelbehandlung von 003/ Zuständigkeitsordnung für Themen, insbesondere von Planverfahren, ausgeschlossen wird. 61 Planungs- und Umweltausschuss Dadurch vereinfacht sich die inhaltliche Arbeit, Entscheidungsprozesse werden gestrafft, das Versenden von umfangreichen Sitzungsunterlagen wird reduziert. 10 Reduzierung der Kosten für öffentliche Bekanntmachungen Der Personalaufwand für öffentliche Bekanntmachungen kann reduziert werden, indem auf die Aushängung der Bekanntmachungen in den dezentralen Kästen verzichtet wird. Aktuell werden die Kästen zweimal pro Woche angefahren, was mit einem hohem Zeitaufwand verbunden ist. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung nicht bezifferbar 0€ Sitzungsvorlagen sind derzeit oft doppelt zu drucken und zu versenden, die Sitzungsbetreuung erfolgt doppelt. Zu diesen Kostenaspekten treten Verfahrensverlängerungen von z.T. einem Quartal, da die um eine Woche verkürzte Dauer zwischen zwei Sitzungsreihen oft gerade die Durchführung z.B. einer Offenlage samt Fertigung des Folgebeschlusses verhindert. Verzichtet man auf eine Zusammenlegung von UA und PA sind die angesprochenen "Probleme" nicht mittels einer Anpassung der k.A. Zuständigkeitsordnung zu lösen. Der Aspekt der doppelten Vorlagenerstellung entfällt mit der Umsetzung des papierlosen Sitzungsdienstes. In der Übergangszeit soll der "doppelte" Druck von Vorlagen für Ratsmitglieder und Mitglieder beider Ausschüsse unter Verweis auf bereits zur Verfügung gestellte Unterlagen vermieden werden. Zur Vermeidung von Terminverzögerungen kann auf gemeinsame Sitzungen von UA und PA zurückgegriffen werden. 8.000 € 0€ k.A. vom Rat beschlossene Maßnahmen Verwaltungsintern ist ein Optimierungsvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung in Vorbereitung. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 0,00 2 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 5 6 10 20 Beschreibung der Maßnahme Aufwand für Sach- und Dienstleistungen reduzieren Die Stadt Pulheim setzt bereits ein DMS-Verfahren ein. Aktuell nutzen jedoch nur einige Ämter die digitale Archivierung. Die Einführung der e-Akte sollte ausgeweitet werden. Hierfür müssen entsprechende Personalkapazitäten eingesetzt werden. Durch die flächendeckende Einführung des DMS können signifikante Einsparpotenziale realisiert werden. Die Kosten für Papier und Ausdrucke können reduziert werden. Alle Informationen werden an einem Speicherort abgelegt und revisionssicher gespeichert. Durch die Einführung von elektronischen Workflows können Arbeitsabläufe verbessert werden, so dass die Durchlaufzeit von Prozessen sinkt. Unter Berücksichtigung der Tätigkeiten, die bei einem DMS-Einsatz anfallen (Unterlagen scannen, Qualitätssicherung der Scans, Anwenderbetreuung) kann erfahrungsgemäß ein Effizienzpotenzial von ca. 5 % (VZÄ) angesetzt werden. Bei einem bereinigten Stellenvolumen von rund 364 VZÄ (600 Stellen abzüglich 90 Stellen Bauhof sowie 146 Stellen Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung) ergibt sich vorsichtig geschätzt ein Potenzial von rund 900.000 Euro. Das Potenzial kann unter Berücksichtigung der Einführungsphase mittelfristig realisiert werden. Berücksichtigt werden müssen noch Investitionskosten sowie Kosten für die Hardware. Kosten für Papier reduzieren Einführung des elektronischen Rechnungseingangs-Workflow ist zum 01.01.2017 geplant, bei rund 110.000 Kassenanordnungen pro Jahr und angenommen doppeltem Ausdruck der Anordnungen (einmal für Akte im Fachamt, einmal für die Finanzbuchhaltung) können 220.000 Ausdrucke gespart werden, bei geschätzten Kosten von 5 Cent pro gedruckter DINA 4-Seite (empirischer Wert) können rund 11.100 Euro gespart werden, ggf. weitere Konsolidierung durch Reduzierung des Personaleinsatzes in Fibu möglich. Darüber hinaus können die Durchlaufzeiten der Rechnungen reduziert und Prozessverbesserungen umgesetzt werden (siehe auch DMSEinsatz beim Amt 10). Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr 900.000 € 11.100 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0€ Hierzu wird auf die Vorlage-Nr. 283/2016 verwiesen; aufgrund der hochkomplexen Materie, die mit tiefgreifenden organisatorischen und personellen Änderungen verbunden sein wird und deren Umsetzung langfristig angelegt. ist, hat der Rat auf Empfehlung des HFA in seiner Sitzung am 08.11.2016 eine vertiefende Untersuchung unter externer Begleitung bei Einführung der E-Akte beschlossen. Ob das seitens der >2021 GPA bezifferte Einsparpotential i. H. v. 900 T€ [pauschal 5% aller VZÄ des Verwaltungsbereichs] erreicht wird, kann verwaltungsseitig nicht bewertet werden, wird allerdings äußerst kritisch bewertet. Die Verwaltung hat hierzu eine Analyse zu Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Einführung eines flächendeckenden DMS-Systems beauftragt. Hieraus werden konkret Synergien und eine Umsetzungsstrategie abgeleitet. 0,00 11.100 € Nach der derzeitigen Projektplanung ist ein Echtbetrieb für die gesamte Verwaltung im ersten Quartal 2018 vorgesehen. Von den 19 2018 umzustellenden Bereichen der Verwaltung (Ämter und Stabsstellen) wenden bisher 6 den kreditorischen Rechnungsworkflow im Echtbetrieb an. Die Einsparung ist ab dem Haushaltsjahr 2018 im Haushalt berücksichtigt. 0,00 vom Rat beschlossene Maßnahmen 3 von 13 Anlage I Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. Beschreibung der Maßnahme 7 Optimierung der Arbeitsabläufe Nutzung des Vollstreckungsmoduls in Infoma, Arbeitsabläufe werden erleichtert, indem zukünftig direkt aus Infoma auf das Vollstreckungsportal zugegriffen werden kann. Es ist keine Personaleinsparung möglich, da die Fallzahlen im Bereich der Amtshilfeersuchen gestiegen sind. Darüber hinaus ist geplant, durch einen stärkeren Personaleinsatz die Vollstreckungsquote zu erhöhen. Wir empfehlen, die VZÄ für diesen Aufgabenbereich zu erhöhen. nicht bezifferbar 0€ Durch Prozessoptimierungen im Jahr 2016 konnte die Wertberichtigungsquote von Forderungen gegenüber dem Jahr 2015 um 2,6% gesenkt werden. Im Stellenplan 2017/2018 ist eine Personalverstärkung um 0,35 VZÄ berücksichtigt. Diese wird ab 06/2017 2017 umgesetzt. Durch schnelleren Vollstreckungszugriff soll die Wertberichtigungsquote weiter gesenkt werden. Eine Beurteilung des Erfolgs kann erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen werden. Wartungsverträge optimieren Durch eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge können Optimierungspotenziale erschlossen werden. Hierzu ist ein befristeter Mehraufwand des Personaleinsatzes erforderlich. Ausgehend von Kosten für die Wartungsverträge von 270.000 Euro jährlich wäre eine jährliche Einsparung von 10% (empirisch ermittelt) i.H.v. 27.000 Euro möglich. Dem gegenüber zu stellen ist ein befristeter Personalmehraufwand, im Umfang von geschätzt 0,5 VZÄ für ein halbes Jahr. 27.000 € 0€ 2019 8 9 10 20 26 32 In der Nebenstelle Brauweiler wird lediglich der städtische Bürgerservice an einem Nachmittag in der Woche (Einwohnermeldeamt) durchgeführt. Die weiteren Räumlichkeiten Nebenstelle Brauweiler schließen werden von anderen Vereine und Verbänden genutzt. Durch bzw. Anpassung der Nutzung Zentralisierung des Bürgerservice im Rathaus können die frei gewordene Räumlichkeit an Vereine vermietet werden (Jahresmiete 1.730 Euro wird eingespart zzgl. Neuvermietung an Vereine). 26/ 40 Zentralisieren der Hausmeisterdienste beim Immobilienmanagement für die Bereiche Schulen und Kindertagesstätten Optimierung der Auslastung der Schulhausmeisterdienste / Zentralisierung im Immobilienmanagement und Flexibilisierung der Einsatztätigkeiten und -orte. Das Konsolidierungspotenzial entspricht 4,5 VZÄ. Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung Eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge wurde bisher noch nicht begonnen. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 0,00 0 %, mit Verweis auf den Ratsbeschluss zur Vorlage 504/2010, bei welchem der HFA die Schließung der Nebenstelle Brauweiler empfohlen hatte und der Rat die Weiterbetreibung und Einrichtung eines 2. Arbeitsplatzes beschlossen hatte. 3.500 € 225.000 € 0€ Aktuell wurde die Nebenstelle Brauweiler aufgrund von Personalengpässen in den Sommerferien und auch im Monat Oktober, nach Beratung im sofort Verwaltungsvorstand, geschlossen. Eine Entscheidung über die endgültige Schließung wurde bisher nicht getroffen. Die nochmalige Hereingabe der Angelegenheit in den zuständigen Fachausschuss (HFA/Rat) ist geplant. Die Verwaltung wird vorschlagen, dass die Nebenstelle Brauweiler zukünftig jeweils den 1. und 3. Mittwoch eines Monats geöffnet wird, um weiterhin die Präsenz der ortsnahen Leistungen des Einwohnermeldeamtes in Brauweiler sicherzustellen. Die vertiefende Untersuchung wurde inzwischen beauftragt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die der Berechnung des Konsolidierungspotentials zu 2019, 2024- Grunde liegenden Prämissen haben sich inzwischen verändert, da zwei 0€ 2028 Schulhausmeister in Ruhestand gegangen sind. Ob das Konsolidierungspotential in dieser Höhe noch zu heben sein wird, bleibt abzuwarten. vom Rat beschlossene Maßnahmen 0,00 0,00 4 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 11 12 Beschreibung der Maßnahme 26 Veränderung des Nutzerverhaltens in städtischen Gebäuden Durch Projekte/Beratungen z.B. in Schulen und in Flüchtlingsunterkünften in Bezug auf das Nutzerverhalten ( Wartungskosten, Bauunterhaltungskosten, Energiekosten) kann eine Nutzungs- und Verhaltensänderung bewirkt werden, um Folgekosten zu sparen. 26 Reduzierung der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen im Stadtgebiet Streichen der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen im Stadtgebiet Pulheim Der Bericht der überörtlichen Prüfung hat ein Stellenpotenzial von rund 0,90 VZÄ bei insgesamt 2,5 VZÄ ergeben. Ein weiterer Mitarbeiter sollte zum Standesbeamten bestellt werden, der im Vertretungsfall als Springer eingesetzt werden kann. Einige Kommunen haben gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Honorarkräften (ehemalige Standesbeamte) gemacht. 13 10/ 34 Standesamt, Umsetzung des Stellenpotenziales aus der überörtlichen Prüfung 14 40 Nutzung der Schulräume von Dritten - wenn möglich (bei Konzentration von Nutzungen in überörtlichen Anbietern) - zeitlich und örtlich bündeln und städt. Gebäuden konzentrieren Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr nicht bezifferbar Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung Die Stelle der Energiemangerin ist seit Ende April 2017 wieder besetzt. Einzelne Maßnahmen werden regelmäßig geführt. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0€ k.A. 11.000 € 0€ Die Verwaltung wurde zunächst beauftragt, mit den entsprechenden Initiativen Gespräche über die Verwendung zu führen. Ein evtl. k.A. Konsolidierungsbetrag wird nach Beratung im Fachausschuss in der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt. 45.000 € 0€ k.A. Der Ansatz wurde im Ergebnis einer Beratung im Verwaltungsvorstand Ende 2016 b. a. w. zurückgestellt. 0,00 nicht bezifferbar 0€ k.A. Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur Optimierung der Hausmeisterdienste soll auch dieses Thema berücksichtigt werden. Die außerschulische Nutzung von VHS und Musikschule sind bereits weitestgehend auf die Schulzentren und die GHS konzentriert. 0,00 vom Rat beschlossene Maßnahmen 0,00 0,00 5 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 15 40 Beschreibung der Maßnahme Optimierung Einsatz Schulsekretariate Besetzung der Sekretariate reduzieren (Stärke und zeitliche Dauer), Umsetzung einer möglichen Stellenreduzierung. Die Stadt Pulheim wird dies bei Nachbesetzungen berücksichtigen. Im Haushaltsplan 2016 ist für den Bereich OGS eine Finanzierungslücke in Höhe von 192.000 Euro ausgewiesen. Erwartete Mehrerträge von 60.000 € werden zukünftig bereits zur Reduzierung der Finanzierungslücke berücksichtigt. Das noch verbleibende Defizit könnte zum einen durch eine weitere Erhöhung der Elternbeiträge geschlossen werden (z.B. Geschwisterkind-Befreiung abschaffen). Nach mehr als 10 Jahren Laufzeit des OGS-Kooperationsvertrages können zum anderen aber auch durch eine Neuausschreibung der Betreuungsleistung zusätzliche Konsolidierungspotenziale auf der Aufwandsseite erwartet werden. Eine solche Neuausschreibung sollte dann auch mit Blick auf den weiteren Ausbau der OGS zum Anlass genommen werden, bestehende Betreuungsstandards in Frage zu stellen und ggf. anzupassen. 16 40 Finanzierungslücke OGS schließen 17 40 Transferaufwand reduzieren Mietzuschuss an Förderverein des Gymnasiums Pulheim streichen (U3-Betreuung in Kooperation mit GiP e.V.) 18 40 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen reduzieren externen Schließdienst für Schulen streichen, wenn Hausmeisterdienste optimiert sind 19 40 Transferaufwendungen reduzieren Mietzuschuss an Kooperationspartner der Schulen im Ganztag streichen (Büronutzung in ehemaliger Hausmeisterwohnung an der Realschule Pulheim) Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr 45.000 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 0€ umsetzbar ab Jahr k.A. Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung Nachdem nunmehr alle Daten für ein Stellenbemessungsverfahren vorliegen, erfolgt derzeit die Auswertung. 0,00 0,00 0,00 132.000 € 0€ Die Erhöhung der Elternbeiträge wurde am 04.04.2017 vom Rat beschlossen (Vorlage 357/2016). 2018 Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der Neuausschreibung zurückgestellt. 9.500 € 0€ 2018 Dieser Konsolidierungsvorschlag wird aktuell geprüft. 35.000 € 0€ 4.860 € 0€ vom Rat beschlossene Maßnahmen k.A. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Eine vertiefende Untersuchung der Hausmeisterdienste ist noch nicht erfolgt.(vgl. lfd. Nr.17) 2018 Dieser Konsolidierungsvorschlag wird aktuell geprüft. 0,00 0,00 6 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 20 21 22 40 Beschreibung der Maßnahme Schwerpunkt der Arbeit ist der kulturelle Anspruch (keine Eintrittsgelder für kulturelle kommerzielle Ausrichtung). Durch die eine oder andere Veranstaltungen nach Möglichkeit Veranstaltung, die sich auf ein breites Publikum bezieht, können erhöhen durch zusätzliche Einnahmen Kostenbeiträge für die bisher angebotenen Veranstaltungen generiert werden. Im Jahr 2013 sind die Nutzungsentgelte letztmalig erhöht worden. Aufgrund gestiegener Kosten ist eine Erhöhung um 10 % vertretbar. Durch bauliche Veränderungen könnte darüber hinaus die Anzahl der Nutzungen (parallele Nutzungen an Wochenenden) erhöht werden. Durch eine Straffung zur Verfügung gestellter Zeiten können noch zusätzliche Nutzungen ermöglicht werden. 40 Entgelte für die Nutzung des Köster-Saals erhöhen 40 Durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten von 30 Wochenstunden auf 25 Wochenstunden kann der Personaleinsatz gesenkt werden. Eine sog. Bücher-Klappe Reduzierung der Öffnungszeiten ermöglicht die fristgerechte Rückgabe von Medien unabhängig in der Stadtbücherei von den Öffnungszeiten der Stadtbücherei und stellt eine Serviceverbesserung dar. Die Personalreduzierung kann im Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr nicht bezifferbar 5.400 € 44.000 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0€ Die Kulturabteilung hat für eine Reihe von Veranstaltungen die Preise erhöht. Dennoch werden die Gesamteinnahmen in 2017 bestenfalls die Einnahmenhöhe von 2016 erreichen (32.000 €), sie möglicherweise sogar unterschreiten, da sich parallel ein starker Besucherrückgang (gegenüber 2016) feststellen lässt. Dies beschränkt sich nicht auf Pulheim, sondern ist laut Auskunft mehrerer Anbieter überregional, möglicherweise bundesweit festzustellen. Das hat mit Sicherheit vielfältige Ursachen, jedoch können weitere Preissteigerungen nur mit äußerster Vorsicht und in geringem Maße realisiert werden, weil nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass k.A. diese Ursache für den Rückgang sein könnten. Das Preissteigerungen in Pulheim ohnedies nur in bedingtem Maße zu Mehreinnahmen führen, hängt auch mit der speziellen Vertragsgestaltung für die stark nachgefragten "Top-Acts" zusammen: Diese können in aller Regel nur mit einer hohen Einnahmebeteiligung in kleineren Sälen (wie in Pulheim) "gelockt" werden. Gerade erfolgreiche Künstler treten hier nur auf, wenn sie mit 70-80% (je nach Bekanntheitsgrad) an den Einnahmen beteiligt werden, so dass Preiserhöhungen - gerade bei den populären und gut besuchten Veranstaltungen - nur zu einem sehr geringen Anteil bei der Stadt verbleiben. 0,00 0€ 0 %, Die Verwaltung wird entsprechende Vorschläge zur Erhöhung der Nutzungsentgelte den zuständigen Fachgremien (BKSF, HFA, Rat) Anfang 2017 2018 vorlegen. Der Nutzen von baulichen Veränderungen ist wirtschaftlich nicht darstellbar. 0,00 0€ Die Reduzierung der Öffnungszeiten und Angebote bedingt durch Personalmangel in den Sommermonaten 2017 wurden im Fachausschuss k.A. vom 20.06.2017 kritisiert (vgl. Vorlage 155/2017). Durch Vertretung sind seit Oktober 2017 die Ursprungsöffnungszeiten wieder möglich, auf Angebote muss aber weiter verzichtet werden. 0,00 vom Rat beschlossene Maßnahmen 7 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 23 24 25 Beschreibung der Maßnahme 40 Schließung der Sportanlage Brauweiler, Bernhardstraße (überörtliche Prüfung) 40 Seit 2009 werden Entgelte für die Nutzungen der Sportstätten erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Mitgliederzahlen der Erhöhung der Entgelte für die Vereine. Durch eine Erhöhung der Entgelte von 2 auf 3 Euro für Nutzung von Sportanlagen und - die Erwachsenen, die Erhöhung der Entgelte von 1 auf 1,50 Euro stätten für die Kinder und Jugendlichen sowie den Verzicht auf die Abrechnung für inaktive Vereinsmitglieder ergibt sich ein Konsolidierungspotenzial in Höhe von rund 80.000 Euro. 40 Reduzierung der Zeiten der Vereinsnutzung sowie Erhebung eines Nutzungsentgelts in Höhe von 10 Euro pro Stunde und Bahn von DLRG, DUC Stommeln sowie Schwimmsportabteilung des Pulheimer Sportclubs. Nutzung der Aquarena Geringe Nachfrage, Nutzung durch Vereine: Anteil der tatsächlichen Nutzungszeiten an den verfügbaren Zeiten beträgt nur 28 %, Schließung der Anlage Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr nicht bezifferbar 80.000 € 36.800 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt Erträge aus Grundstücksverkäufen umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Nach Fertigstellung des Kunstrasenplatzes findet keine Nutzung mehr statt 2019 bzw. kann eine verbleibende Nutzung zum Kunstrasenplatz übergehen. Die Vermarktung der Anlage wurde im Haushaltsentwurf berücksichtigt. 0,00 0€ Mit Vorlage 289/2014 (Rat 23.09.2014) wurde die Erhebung des Sportstättennutzungsentgelts für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 beschlossen. Somit ist eine Anpassung des 2021 Sportstättennutzungsentgeltes erst ab dem 01.01.2021 möglich. Zur Haushaltsplanung 2021 wird ein entsprechender Vorschlag verwaltungsintern vorbereitet. 0,00 0€ In Anlehnung an das Sportstättennutzungsentgelt soll eine Anpassung auch erst ab 01.01.2021 erfolgen, um den Vereinen eine Planungssicherheit zu 2021 gewährleisten. Zur Haushaltsplanung 2021 wird ein entsprechender Vorschlag verwaltungsintern vorbereitet. 0,00 vom Rat beschlossene Maßnahmen 8 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 26 60 Beschreibung der Maßnahme Privatrechtliche Leistungsentgelte Erlöse aus dem Verkauf von Mietspiegeln von 3,50 Euro erhöhen Schutzgebühr auf 5,00 Euro erhöhen Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr 500 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 500 € vom Rat beschlossene Maßnahmen umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung Herausgeber des Mietspiegels ist die Rheinische Immobilienbörse. Die Schutzgebühr beträgt gem. Aufdruck 3,50 €. Zu diesem Preis wird der Mietspiegel von der Rhein. Immobilienbörse, dem Haus- und Grundbesitzerverein und dem Mieterverein vertrieben. Zudem kann der Mietspiegel zu diesem Preis auch online bezogen werden. Die Sinnhaftigkeit einer Preiserhöhung durch die Stadt Pulheim muss bezweifelt werden. Vor einer Erhöhung müsste die Zulässigkeit rechtlich geklärt werden. Möglicherweise wäre dies nur im Wege einer Verwaltungsgebühr zu bewerkstelligen, die zusätzlich zur aufgedruckten Schutzgebühr zu erheben wäre. Zuvor müsste jedoch die Verwaltungsgebührensatzung auf einen entsprechenden Gebührentatbestand hin geprüft und ggf. ergänzt werden. Die zu erwartenden Mehreinnahmen lägen unter Zugrundelegung 2017 bisheriger Verkaufszahlen in einer Größenordnung von bis zu 200 x 1,50 € = 300,00 € im Jahr der Neuherausgabe und bis zu 100 x 1,50 = 150,00 € im Folgejahr. Aus Gründen der Amtspflicht müssten die Kaufinteressenten auf die Möglichkeiten eines preiswerteren Erwerbs hingewiesen werden, was zu einer deutlichen Reduzierung der städt. Verkaufszahlen führen dürfte. Hinzu käme ein hohes Maß an Bürgerunzufriedenheit. Zudem würde die Stadt Pulheim aus der im Rhein-Erft-Kreis einheitlich geübten Preissetzung ausscheren. Dem Rat wird eine Vorlage zwecks Änderung seines Beschlusses vorgelegt. Die entsprechende Vorlage hierzu wird folgen. Nach Beschlussfassung wird die Maßnahme unter den "bereits umgesetzten Maßnahmen" geführt. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 9 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 27 28 Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 60 Beitragssätze der Wirtschaftswege überarbeiten Beitragssätze der Wirtschaftswege nach Nutzungsklassen mit entsprechenden Beitragssätzen einteilen und in die Satzung für Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG aufnehmen nicht bezifferbar 0€ 60 Auf der Grundlage der Anpassung des Beitragssatzes (Anliegerstraßen) auf 80 Prozent errechnet sich für die Jahre Straßenbaubeitragssätze nach 2015 bis 2018 eine Einzahlungssteigerung in Höhe von rund KAG auf einen Beitragssatz von 293.000 Euro. Die Ertragslage wird durch die zu bildenden 80 Prozent anheben und an die Sonderposten und die anschließende Auflösung über die Mustersatzung anlehnen Nutzungsdauer der Straße positiv unterstützt. Bezogen auf eine 50-jährige Nutzungsdauer ergibt sich eine jährliche Ergebnisverbesserung von 5.860 Euro. 5.860 € 0€ vom Rat beschlossene Maßnahmen umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung Die vorgeschlagene Konsolidierungsmaßnahme steht in keinem Verhältnis zum Aufwand, beitragsrechtlich ist sie unnötig. Die bestehende Satzungsregelung erfordert im Einzelfall eine Bestimmung der anrechenbaren Höchstbreite und des Anteils der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer. Diese Bestimmung erfolgt nach der Lage und Funktion des Wirtschaftsweges und dem zulässigen Nutzerkreis. Denkbar wären hier „Hauptwirtschaftswege“ (mit einem für Anlieger geringeren Nutzungsanteil) oder reine „Anliegerwirtschaftswege“ (mit einem höheren Nutzungsanteil). Hinzu kommt, dass zahlreiche Wirtschaftswege Bestandteil von Radwegen (z.B. Herzroute) sind, so dass auch Freizeitverkehr zu berücksichtigen wäre. § 4 Abs. 5 der Straßenbaubeitragssatzung sieht bei Bedarf den Erlass einer sog. Einzelsatzung vor. Im Verfahren werden die Besonderheiten des Einzelfalles abgewogen und dementsprechend die für eine Beitragserhebung erforderlichen Eckdaten (Anrechenbare Höchstbreite, Anteil der k.A. Beitragspflichtigen) festgelegt. Einer generalisierenden Erfassung aller Wirtschaftswege und Typisierung bedarf es hier nicht. Beitragsrechtlich könnte hierdurch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall doch eine Korrektur durch Erlass einer Einzelsatzung vorgenommen werden muss. Warum die GPA in diesem Vorschlag eine Konsolidierungsmaßnahme sieht, ist nicht nachvollziehbar. Ein generalisierendes Aufarbeiten des Themas „um seiner selbst willen“ verursacht und bindet erheblichen Verwaltungsaufwand. Mehreinnahmen sind hierüber nicht zu erzielen. Dem Rat wird eine Vorlage zwecks Änderung seines Beschlusses vorgelegt. Die entsprechende Vorlage hierzu wird folgen. Nach Beschlussfassung wird die Maßnahme unter den "bereits umgesetzten Maßnahmen" geführt. Der Konsolidierungsvorschlag wird aktuell geprüft; anschließend wird die k.A. erfoderliche Satzungsänderung in die entsprechenden Ausschüsse und den Rat eingebracht. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 0,00 10 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 29 30 31 32 33 63 66 66 Beschreibung der Maßnahme Gebührenerhöhung für die Aktenauskünfte Derzeit wird die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim (Erhebung Gebühren für grundbuchliche Erklärungen/ Gebührenerhebung für Kataster- und Aktenauskünfte/ Erhöhung der Beratungsgebühr für Bau-/Planungsberatung) angepasst. Durch die Gebührenanpassung und die Erhöhung bzw. Erweiterung der Gebührenforderung für die Akteneinsicht können Mehrerträge erreicht werden. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung Derzeit wird auf Basis der örtlichen Verwaltungsgebührenordnung pro Akteneinsicht eine Gebühr von 18,40 € erhoben. Diese resultiert aus dem durchschnittlichen Zeitaufwand von 15 min. zur Aktensuche. Hinzu kommen 2017 Gebühren für Kopien pro Stück. In dieser Gebührenbemessung ist der Beratungsaufwand, der verwaltungsseitig entsteht, nicht berücksichtigt. Ein entsprechender Änderungsvorschlag der Verwaltungsgebührensatzung befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. 4.000 € 4.000 € Erhöhung Parkgebühren In Pulheim betragen die Parkgebühren aktuell 10 Cent pro 12 Minuten. Wir schlagen vor zu prüfen, ob zusätzliche Flächen in die Bewirtschaftung aufgenommen werden können. Darüberhinaus können die Erträge durch eine Erhöhung der Parkgebühren auf 10 Cent pro 10 Minuten gesteigert werden. 28.000 € 0€ 2017 Überprüfung der Flächen in Parkraumbewirtschaftung In Brauweiler decken die Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung relativ knapp die entsprechenden Kosten. Wir schlagen eine Überprüfung und ggf. Änderung der Flächen der Parkraumbewirtschaftung vor, um die Erträge zu erhöhen. nicht bezifferbar 0€ 2017 Das Fachamt hat den Entwurf eines Gesamtkonzeptes erstellt. Dieses 0,00 0,00 befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Anschließend wird es den Ausschüssen zur Beschlussfassung vorgelegt. 66 In Sinnersdorf sind zwei Parkscheinautomaten aufgestellt, die Erträge decken jedoch nicht die Kosten. Durch eine Abschaffung der Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf entfallen unmittelbar Aufwand für Unterhaltung der die Kosten für die Entleerung und Wartung der Automaten. Das Parkscheinautomaten reduzieren ausgewiesene Potenzial ist der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen für die Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf (ohne Abschreibung und kalk. Verzinsung). 2.500 € 0€ 66 Für die meisten Kreisverkehre innerhalb der Stadt Pulheim ist der Kreis oder das Land als Straßenbaulastträger für die Pflege zuständig. Sofern eine über diese Pflege hinaus gehende Bepflanzung gewünscht ist, muss die Stadt die entsprechenden Arbeiten übernehmen. Wir schlagen vor, die Bepflanzung der Kreisverkehre an örtliche Gärtnereien zu übergeben, die diese Bepflanzung als Werbung für ihre Gärtnerei nutzen können. nicht bezifferbar 0€ Pflegeaufwand Kreisverkehre reduzieren (Patenschaften) erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag vom Rat beschlossene Maßnahmen 2017 Die Verwaltung hat geprüft wie andere Städte mit der Thematik umgehen k.A. und beabsichtigt deren Erfahrungen in ein eigenes Konzept einfließen zu lassen. 0,00 0,00 11 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 34 35 66 Stromaufwand für Straßenbeleuchtung reduzieren 61/6 Einführung Grünflächenkataster 6/70 Beschreibung der Maßnahme Die Straßenbeleuchtung wird aktuell auf energiesparende LEDTechnik umgerüstet. Die neuen Leuchten werden nachts, zwischen 22.00 und 05.00 Uhr, um 50 % gedimmt. Diese Maßnahmen werden zu einer Stromeinsparung von voraussichtlich 21.000 kWh pro Jahr führen. Nach der geplanten Umstellung kann eine Einsparung von 12.000 Euro erwartet werden. Die Stadt Pulheim sollte den Flächenbestand systematisch in einem Grünflächenkataster erfassen und sukzessive zu einem Grünflächeninformationssystem ausbauen. Für die manuellen Eingaben, die für den Aufbau des Grünflächenkatasters erforderlich sind, können z.B. Studenten eingesetzt werden. Dadurch kann eigenes Personal entlastet werden. 36 70 Pflegeaufwand Straßenbeete reduzieren Durch eine entsprechende Bepflanzung wird der Pflegeaufwand für Straßenbeete bereits reduziert, wenn möglich erfolgt eine Umwandlung in Rasenflächen. Geschätzt gibt es in Pulheim ca. 6.500 Baumscheiben und Straßenbeete, die 2 x pro Jahr durch den Bauhof gepflegt werden. Die regelmäßige Pflege ist sehr aufwendig auch unter Berücksichtigung der anfallenden Rüstzeiten. Die Anzahl der Straßenbeete sollte reduziert werden. Bei neuen Baugebieten sollten keine bzw. weniger neue Straßenbeete geplant werden. Durch die vorherrschende Einfamilienhausbebauung mit Vorgärten erscheint diese Maßnahme möglich und vertretbar. Darüber hinaus kann der Bestand der Straßenbeete in den nächsten Jahren um ca. 2.000 Beete reduziert werden, indem diese Beete als Parkraum zurück gebaut werden. Durch diese Maßnahmen würde sich der PflegeAufwand deutlich reduzieren. Kosten für den Rückbau der Beete müssen berücksichtigt werden. Die Personalreduzierung kann im Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden. 37 70 Pflegeaufwand Park- und Gartenanlagen reduzieren Bei der Vielzahl der kleinen Park- und Gartenanlagen unter 500 m² sollte die Stadt Pulheim überlegen, inwiefern sich einzelne Anlagen zum Rückbau und zur Veräußerung anbieten. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr 12.000 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 12.000 € umsetzbar ab Jahr 2017 Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung Die Ausschreibung der Maßnahme ist erfolgt. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr beginnen. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 nicht bezifferbar 0€ Die Software ist vorhanden und teilweise sind Daten bereits eingepflegt. Eine Umsetzung des Grünflächenkatasters würde die Haushalts- und k.A. Personalplanung insgesamt effizienter gestalten. Auf längere Sicht können dann auch Einsparungen erzielt werden. Eine Bezifferung ist zur Zeit nicht möglich. 74.000 € 0€ k.A. 0,00 nicht bezifferbar 0€ k.A. Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung müssen abgewartet werden. 0,00 0,00 Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung müssen abgewartet werden. vom Rat beschlossene Maßnahmen 12 von 13 Anlage I lfd. Amt Konsolidierungsmaßnahme Nr. 38 39 70 70 Flexibilisierung des Personaleinsatzes Aufwand für Beauftragung von Fremdunternehmen reduzieren Beschreibung der Maßnahme Durch die Einführung einer Jahresarbeitszeit können besondere saisonale Arbeitsbelastungen aufgefangen werden. Für Aufgaben im handwerklichen Bereich (z.B. Maurer-, Elektriker-, Maler-Arbeiten) prüfen, ob eigene Leistungserbringung wirtschaftlicher ist als Beauftragung eines Fremdunternehmens. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr nicht bezifferbar nicht bezifferbar Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 0€ 0€ vom Rat beschlossene Maßnahmen umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung Die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist noch nicht erfolgt. Im Ergebnis soll geprüft werden, ob in den Sommermonaten länger gearbeitet werden kann (z. B. 10 Stunden), um die Vielzahl an Grünflächen effektiver barbeiten zu können und als Jahresstundenausgleich in den Wintermonaten k.A. weniger (z. B. 6 Stunden). Eine Auswertung der Arbeitsstunden in den Wintermonaten steht noch aus. Hier soll geprüft werden, ob das Tagesgeschäft des Bauhofes in den Wintermonaten mit 6 Arbeitsstunden abgedeckt werden kann. Es soll geprüft werden, ob handwerkliche Arbeiten an und um städtische Gebäude, die heute fremdvergeben werden, durch eigenes Personal (Bauhof) erbracht werden kann und welche Maßnahmen für eine 2018 Realisierung nötig wären. Eine Auswertung der vergebenen handwerklichen Arbeiten ist abgeschlossen. Eine Analyse, welche Arbeiten der Bauhof mit eigenen oder zusätzlichen Personal erbringen kann, steht noch aus. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 0,00 13 von 13