Daten
Kommune
Pulheim
Größe
246 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
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Inhalt der Datei
Anlage I
Konsolidierungsliste Stadt Pulheim
Stichtag: 30.09.2017
Vom Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen auf Vorschlag der GPA NRW, Vorlage 363/2016, 1. Ergänzung, Liste 3:
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
1
2
10
10
Beschreibung der Maßnahme
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
Einführung papierloser
Sitzungsdienst
In Pulheim ist die Einführung der digitalen, papierlosen
Gremienarbeit geplant. Hierfür müssen mobile Endgeräte
beschafft, Software-Lizenzen erworben sowie das WLAN in den
Sitzungsräumen ausgebaut werden. Im Gegenzug entfallen
Personalkosten für den Druck der Sitzungsunterlagen sowie
Papier- und Portokosten für den Versand. Die Arbeitsprozesse
werden nach der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes
deutlich schneller ablaufen. Basierend auf der Druckerleistung
des Jahres 2015 können 12.000 Euro Druck- und Portokosten
sowie 23.000 Euro Personalkosten gespart werden. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass die Druckerleistung im Jahr 2015
geringer war, weil kein Haushaltsplan gedruckt und versendet
worden ist.
35.000 €
zunächst nur
Druck- und
Portokosten
12.000 €
Zahl der Ausschussmitglieder
reduzieren
Zum Teil sind die Ausschüsse mit vielen sachkundigen Bürgern
besetzt. Die Anzahl der Ausschussmitglieder könnte pro
Ausschuss auf die Hälfte der Ratsmitglieder begrenzt werden.
Viele Mitglieder haben insbesondere der Ausschuss für Bildung,
Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Tiefbau und
Verkehr, der Jugendhilfeausschuss sowie der
Planungsausschuss. Bei einer Begrenzung der Größe dieser
Ausschüsse auf 25 Mitglieder, könnten rechnerisch insgesamt 39
Ausschussmitglieder entfallen. Eine Reduzierung der Anzahl der
sachkundigen Bürger führt zu einer Einsparung der
Aufwandsentschädigung i.H.v. rund 12.000 Euro. (Annahmen:
rund 27 € Sitzungsgeld sowie 4 Ausschüsse mit jeweils 3
Sitzungen pro Jahr). Hinzu kommen noch Einsparungen durch
die Reduzierung der Sitzungsvorlagen (Druck- und Portokosten).
Der Vorschlag kann jedoch erst in der nächsten Wahlperiode
umgesetzt werden.
12.000 €
0€
vom Rat beschlossene Maßnahmen
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Voraussetzung für die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist,
dass alle Rats- und Ausschuss-/ Gremienmitglieder über ein
entsprechendes Endgerät verfügen; beabsichtigt ist insofern dem v. g.
Personenkreis [187 Personen] grundsätzlich ein Tablet zur Verfügung zu
stellen; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass – so die Erfahrungen der
Kommunen, die bereits einen papierlosen Sitzungsdienst eingeführt haben
2018
– zahlreiche Personen ihre eigenen Endgeräte nutzen. Eine Abfrage der
Gremienmitglieder bzgl. der möglichen Nutzung eigener Endgeräte soll bis
Ende November 2017 erfolgen. Die notwendige Infrastruktur soll im
Ratssaal in der "Sommerpause" 2018 installiert werden. Auf dieser
Grundlage soll dann bis Ende 2018 der papierlose Sitzungsdienst
eingeführt werden.
0,00
Die Einsparungen können erst ab dem Jahr 2021 nach Ablauf der
2021 derzeitigen Ratsperiode realisiert werden. Dem "neuen" Rat wird ein
entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet.
0,00
1 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
3
4
Beschreibung der Maßnahme
Aktuell werden in beiden Ausschüssen gleiche Themen
behandelt. Wir schlagen vor, die Zuständigkeitsordnung
10/ Optimierung der
dahingehend zu ändern, dass eine Doppelbehandlung von
003/ Zuständigkeitsordnung für
Themen, insbesondere von Planverfahren, ausgeschlossen wird.
61 Planungs- und Umweltausschuss Dadurch vereinfacht sich die inhaltliche Arbeit,
Entscheidungsprozesse werden gestrafft, das Versenden von
umfangreichen Sitzungsunterlagen wird reduziert.
10
Reduzierung der Kosten für
öffentliche Bekanntmachungen
Der Personalaufwand für öffentliche Bekanntmachungen kann
reduziert werden, indem auf die Aushängung der
Bekanntmachungen in den dezentralen Kästen verzichtet wird.
Aktuell werden die Kästen zweimal pro Woche angefahren, was
mit einem hohem Zeitaufwand verbunden ist.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
nicht bezifferbar
0€
Sitzungsvorlagen sind derzeit oft doppelt zu drucken und zu versenden, die
Sitzungsbetreuung erfolgt doppelt. Zu diesen Kostenaspekten treten
Verfahrensverlängerungen von z.T. einem Quartal, da die um eine Woche
verkürzte Dauer zwischen zwei Sitzungsreihen oft gerade die Durchführung
z.B. einer Offenlage samt Fertigung des Folgebeschlusses verhindert.
Verzichtet man auf eine Zusammenlegung von UA und PA sind die
angesprochenen "Probleme" nicht mittels einer Anpassung der
k.A.
Zuständigkeitsordnung zu lösen. Der Aspekt der doppelten
Vorlagenerstellung entfällt mit der Umsetzung des papierlosen
Sitzungsdienstes. In der Übergangszeit soll der "doppelte" Druck von
Vorlagen für Ratsmitglieder und Mitglieder beider Ausschüsse unter
Verweis auf bereits zur Verfügung gestellte Unterlagen vermieden werden.
Zur Vermeidung von Terminverzögerungen kann auf gemeinsame
Sitzungen von UA und PA zurückgegriffen werden.
8.000 €
0€
k.A.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
Verwaltungsintern ist ein Optimierungsvorschlag zur Änderung der
Hauptsatzung in Vorbereitung.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
0,00
2 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
5
6
10
20
Beschreibung der Maßnahme
Aufwand für Sach- und
Dienstleistungen reduzieren
Die Stadt Pulheim setzt bereits ein DMS-Verfahren ein. Aktuell
nutzen jedoch nur einige Ämter die digitale Archivierung. Die
Einführung der e-Akte sollte ausgeweitet werden. Hierfür müssen
entsprechende Personalkapazitäten eingesetzt werden. Durch
die flächendeckende Einführung des DMS können signifikante
Einsparpotenziale realisiert werden. Die Kosten für Papier und
Ausdrucke können reduziert werden. Alle Informationen werden
an einem Speicherort abgelegt und revisionssicher gespeichert.
Durch die Einführung von elektronischen Workflows können
Arbeitsabläufe verbessert werden, so dass die Durchlaufzeit von
Prozessen sinkt. Unter Berücksichtigung der Tätigkeiten, die bei
einem DMS-Einsatz anfallen (Unterlagen scannen,
Qualitätssicherung der Scans, Anwenderbetreuung) kann
erfahrungsgemäß ein Effizienzpotenzial von ca. 5 % (VZÄ)
angesetzt werden. Bei einem bereinigten Stellenvolumen von
rund 364 VZÄ (600 Stellen abzüglich 90 Stellen Bauhof sowie
146 Stellen Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung) ergibt
sich vorsichtig geschätzt ein Potenzial von rund 900.000 Euro.
Das Potenzial kann unter Berücksichtigung der Einführungsphase
mittelfristig realisiert werden. Berücksichtigt werden müssen noch
Investitionskosten sowie Kosten für die Hardware.
Kosten für Papier reduzieren
Einführung des elektronischen Rechnungseingangs-Workflow ist
zum 01.01.2017 geplant, bei rund 110.000 Kassenanordnungen
pro Jahr und angenommen doppeltem Ausdruck der
Anordnungen (einmal für Akte im Fachamt, einmal für die
Finanzbuchhaltung) können 220.000 Ausdrucke gespart werden,
bei geschätzten Kosten von 5 Cent pro gedruckter DINA 4-Seite
(empirischer Wert) können rund 11.100 Euro gespart werden,
ggf. weitere Konsolidierung durch Reduzierung des
Personaleinsatzes in Fibu möglich. Darüber hinaus können die
Durchlaufzeiten der Rechnungen reduziert und
Prozessverbesserungen umgesetzt werden (siehe auch DMSEinsatz beim Amt 10).
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
900.000 €
11.100 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0€
Hierzu wird auf die Vorlage-Nr. 283/2016 verwiesen; aufgrund der
hochkomplexen Materie, die mit tiefgreifenden organisatorischen und
personellen Änderungen verbunden sein wird und deren Umsetzung
langfristig angelegt. ist, hat der Rat auf Empfehlung des HFA in seiner
Sitzung am 08.11.2016 eine vertiefende Untersuchung unter externer
Begleitung bei Einführung der E-Akte beschlossen. Ob das seitens der
>2021
GPA bezifferte Einsparpotential i. H. v. 900 T€ [pauschal 5% aller VZÄ des
Verwaltungsbereichs] erreicht wird, kann verwaltungsseitig nicht bewertet
werden, wird allerdings äußerst kritisch bewertet. Die Verwaltung hat hierzu
eine Analyse zu Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Einführung eines
flächendeckenden DMS-Systems beauftragt. Hieraus werden konkret
Synergien und eine Umsetzungsstrategie abgeleitet.
0,00
11.100 €
Nach der derzeitigen Projektplanung ist ein Echtbetrieb für die gesamte
Verwaltung im ersten Quartal 2018 vorgesehen. Von den 19
2018 umzustellenden Bereichen der Verwaltung (Ämter und Stabsstellen)
wenden bisher 6 den kreditorischen Rechnungsworkflow im Echtbetrieb an.
Die Einsparung ist ab dem Haushaltsjahr 2018 im Haushalt berücksichtigt.
0,00
vom Rat beschlossene Maßnahmen
3 von 13
Anlage I
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
Beschreibung der Maßnahme
7
Optimierung der Arbeitsabläufe
Nutzung des Vollstreckungsmoduls in Infoma, Arbeitsabläufe
werden erleichtert, indem zukünftig direkt aus Infoma auf das
Vollstreckungsportal zugegriffen werden kann. Es ist keine
Personaleinsparung möglich, da die Fallzahlen im Bereich der
Amtshilfeersuchen gestiegen sind. Darüber hinaus ist geplant,
durch einen stärkeren Personaleinsatz die Vollstreckungsquote
zu erhöhen. Wir empfehlen, die VZÄ für diesen Aufgabenbereich
zu erhöhen.
nicht bezifferbar
0€
Durch Prozessoptimierungen im Jahr 2016 konnte die
Wertberichtigungsquote von Forderungen gegenüber dem Jahr 2015 um
2,6% gesenkt werden. Im Stellenplan 2017/2018 ist eine
Personalverstärkung um 0,35 VZÄ berücksichtigt. Diese wird ab 06/2017
2017
umgesetzt. Durch schnelleren Vollstreckungszugriff soll die
Wertberichtigungsquote weiter gesenkt werden. Eine Beurteilung des
Erfolgs kann erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen
werden.
Wartungsverträge optimieren
Durch eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge
können Optimierungspotenziale erschlossen werden. Hierzu ist
ein befristeter Mehraufwand des Personaleinsatzes erforderlich.
Ausgehend von Kosten für die Wartungsverträge von 270.000
Euro jährlich wäre eine jährliche Einsparung von 10% (empirisch
ermittelt) i.H.v. 27.000 Euro möglich. Dem gegenüber zu stellen
ist ein befristeter Personalmehraufwand, im Umfang von
geschätzt 0,5 VZÄ für ein halbes Jahr.
27.000 €
0€
2019
8
9
10
20
26
32
In der Nebenstelle Brauweiler wird lediglich der städtische
Bürgerservice an einem Nachmittag in der Woche
(Einwohnermeldeamt) durchgeführt. Die weiteren Räumlichkeiten
Nebenstelle Brauweiler schließen werden von anderen Vereine und Verbänden genutzt. Durch
bzw. Anpassung der Nutzung
Zentralisierung des Bürgerservice im Rathaus können die frei
gewordene Räumlichkeit an Vereine vermietet werden
(Jahresmiete 1.730 Euro wird eingespart zzgl. Neuvermietung an
Vereine).
26/
40
Zentralisieren der
Hausmeisterdienste beim
Immobilienmanagement für die
Bereiche Schulen und
Kindertagesstätten
Optimierung der Auslastung der Schulhausmeisterdienste /
Zentralisierung im Immobilienmanagement und Flexibilisierung
der Einsatztätigkeiten und -orte. Das Konsolidierungspotenzial
entspricht 4,5 VZÄ.
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
Eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge wurde bisher
noch nicht begonnen.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
0,00
0 %, mit Verweis auf den Ratsbeschluss zur Vorlage 504/2010, bei
welchem der HFA die Schließung der Nebenstelle Brauweiler empfohlen
hatte und der Rat die Weiterbetreibung und Einrichtung eines 2.
Arbeitsplatzes beschlossen hatte.
3.500 €
225.000 €
0€
Aktuell wurde die Nebenstelle Brauweiler aufgrund von Personalengpässen
in den Sommerferien und auch im Monat Oktober, nach Beratung im
sofort
Verwaltungsvorstand, geschlossen. Eine Entscheidung über die endgültige
Schließung wurde bisher nicht getroffen. Die nochmalige Hereingabe der
Angelegenheit in den zuständigen Fachausschuss (HFA/Rat) ist geplant.
Die Verwaltung wird vorschlagen, dass die Nebenstelle Brauweiler
zukünftig jeweils den 1. und 3. Mittwoch eines Monats geöffnet wird, um
weiterhin die Präsenz der ortsnahen Leistungen des Einwohnermeldeamtes
in Brauweiler sicherzustellen.
Die vertiefende Untersuchung wurde inzwischen beauftragt. Das Ergebnis
bleibt abzuwarten. Die der Berechnung des Konsolidierungspotentials zu
2019, 2024- Grunde liegenden Prämissen haben sich inzwischen verändert, da zwei
0€
2028 Schulhausmeister in Ruhestand gegangen sind. Ob das
Konsolidierungspotential in dieser Höhe noch zu heben sein wird, bleibt
abzuwarten.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
0,00
0,00
4 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
11
12
Beschreibung der Maßnahme
26
Veränderung des
Nutzerverhaltens in städtischen
Gebäuden
Durch Projekte/Beratungen z.B. in Schulen und in
Flüchtlingsunterkünften in Bezug auf das Nutzerverhalten (
Wartungskosten, Bauunterhaltungskosten, Energiekosten) kann
eine Nutzungs- und Verhaltensänderung bewirkt werden, um
Folgekosten zu sparen.
26
Reduzierung der
Zuschusszahlungen an die
Einzelhandelsinitiativen im
Stadtgebiet
Streichen der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen
im Stadtgebiet Pulheim
Der Bericht der überörtlichen Prüfung hat ein Stellenpotenzial von
rund 0,90 VZÄ bei insgesamt 2,5 VZÄ ergeben. Ein weiterer
Mitarbeiter sollte zum Standesbeamten bestellt werden, der im
Vertretungsfall als Springer eingesetzt werden kann. Einige
Kommunen haben gute Erfahrungen mit dem Einsatz von
Honorarkräften (ehemalige Standesbeamte) gemacht.
13
10/
34
Standesamt, Umsetzung des
Stellenpotenziales aus der
überörtlichen Prüfung
14
40
Nutzung der Schulräume von Dritten - wenn möglich (bei
Konzentration von Nutzungen in
überörtlichen Anbietern) - zeitlich und örtlich bündeln und
städt. Gebäuden
konzentrieren
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
nicht bezifferbar
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
Die Stelle der Energiemangerin ist seit Ende April 2017 wieder besetzt.
Einzelne Maßnahmen werden regelmäßig geführt.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0€
k.A.
11.000 €
0€
Die Verwaltung wurde zunächst beauftragt, mit den entsprechenden
Initiativen Gespräche über die Verwendung zu führen. Ein evtl.
k.A.
Konsolidierungsbetrag wird nach Beratung im Fachausschuss in der
Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt.
45.000 €
0€
k.A.
Der Ansatz wurde im Ergebnis einer Beratung im Verwaltungsvorstand
Ende 2016 b. a. w. zurückgestellt.
0,00
nicht bezifferbar
0€
k.A.
Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur Optimierung der
Hausmeisterdienste soll auch dieses Thema berücksichtigt werden.
Die außerschulische Nutzung von VHS und Musikschule sind bereits
weitestgehend auf die Schulzentren und die GHS konzentriert.
0,00
vom Rat beschlossene Maßnahmen
0,00
0,00
5 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
15
40
Beschreibung der Maßnahme
Optimierung Einsatz
Schulsekretariate
Besetzung der Sekretariate reduzieren (Stärke und zeitliche
Dauer), Umsetzung einer möglichen Stellenreduzierung. Die
Stadt Pulheim wird dies bei Nachbesetzungen berücksichtigen.
Im Haushaltsplan 2016 ist für den Bereich OGS eine
Finanzierungslücke in Höhe von 192.000 Euro ausgewiesen.
Erwartete Mehrerträge von 60.000 € werden zukünftig bereits zur
Reduzierung der Finanzierungslücke berücksichtigt. Das noch
verbleibende Defizit könnte zum einen durch eine weitere
Erhöhung der Elternbeiträge geschlossen werden (z.B.
Geschwisterkind-Befreiung abschaffen). Nach mehr als 10
Jahren Laufzeit des OGS-Kooperationsvertrages können zum
anderen aber auch durch eine Neuausschreibung der
Betreuungsleistung zusätzliche Konsolidierungspotenziale auf der
Aufwandsseite erwartet werden. Eine solche Neuausschreibung
sollte dann auch mit Blick auf den weiteren Ausbau der OGS zum
Anlass genommen werden, bestehende Betreuungsstandards in
Frage zu stellen und ggf. anzupassen.
16
40
Finanzierungslücke OGS
schließen
17
40
Transferaufwand reduzieren
Mietzuschuss an Förderverein des Gymnasiums Pulheim
streichen (U3-Betreuung in Kooperation mit GiP e.V.)
18
40
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen reduzieren
externen Schließdienst für Schulen streichen, wenn
Hausmeisterdienste optimiert sind
19
40
Transferaufwendungen
reduzieren
Mietzuschuss an Kooperationspartner der Schulen im Ganztag
streichen (Büronutzung in ehemaliger Hausmeisterwohnung an
der Realschule Pulheim)
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
45.000 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
0€
umsetzbar ab
Jahr
k.A.
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
Nachdem nunmehr alle Daten für ein Stellenbemessungsverfahren
vorliegen, erfolgt derzeit die Auswertung.
0,00
0,00
0,00
132.000 €
0€
Die Erhöhung der Elternbeiträge wurde am 04.04.2017 vom Rat
beschlossen (Vorlage 357/2016).
2018
Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der
Neuausschreibung zurückgestellt.
9.500 €
0€
2018 Dieser Konsolidierungsvorschlag wird aktuell geprüft.
35.000 €
0€
4.860 €
0€
vom Rat beschlossene Maßnahmen
k.A.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Eine vertiefende Untersuchung der Hausmeisterdienste ist noch nicht
erfolgt.(vgl. lfd. Nr.17)
2018 Dieser Konsolidierungsvorschlag wird aktuell geprüft.
0,00
0,00
6 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
20
21
22
40
Beschreibung der Maßnahme
Schwerpunkt der Arbeit ist der kulturelle Anspruch (keine
Eintrittsgelder für kulturelle
kommerzielle Ausrichtung). Durch die eine oder andere
Veranstaltungen nach Möglichkeit Veranstaltung, die sich auf ein breites Publikum bezieht, können
erhöhen
durch zusätzliche Einnahmen Kostenbeiträge für die bisher
angebotenen Veranstaltungen generiert werden.
Im Jahr 2013 sind die Nutzungsentgelte letztmalig erhöht worden.
Aufgrund gestiegener Kosten ist eine Erhöhung um 10 %
vertretbar. Durch bauliche Veränderungen könnte darüber hinaus
die Anzahl der Nutzungen (parallele Nutzungen an
Wochenenden) erhöht werden. Durch eine Straffung zur
Verfügung gestellter Zeiten können noch zusätzliche Nutzungen
ermöglicht werden.
40
Entgelte für die Nutzung des
Köster-Saals erhöhen
40
Durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten von 30
Wochenstunden auf 25 Wochenstunden kann der
Personaleinsatz gesenkt werden. Eine sog. Bücher-Klappe
Reduzierung der Öffnungszeiten
ermöglicht die fristgerechte Rückgabe von Medien unabhängig
in der Stadtbücherei
von den Öffnungszeiten der Stadtbücherei und stellt eine
Serviceverbesserung dar. Die Personalreduzierung kann im
Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
nicht bezifferbar
5.400 €
44.000 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0€
Die Kulturabteilung hat für eine Reihe von Veranstaltungen die Preise
erhöht. Dennoch werden die Gesamteinnahmen in 2017 bestenfalls die
Einnahmenhöhe von 2016 erreichen (32.000 €), sie möglicherweise sogar
unterschreiten, da sich parallel ein starker Besucherrückgang (gegenüber
2016) feststellen lässt. Dies beschränkt sich nicht auf Pulheim, sondern ist
laut Auskunft mehrerer Anbieter überregional, möglicherweise bundesweit
festzustellen. Das hat mit Sicherheit vielfältige Ursachen, jedoch können
weitere Preissteigerungen nur mit äußerster Vorsicht und in geringem
Maße realisiert werden, weil nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass
k.A. diese Ursache für den Rückgang sein könnten. Das Preissteigerungen in
Pulheim ohnedies nur in bedingtem Maße zu Mehreinnahmen führen, hängt
auch mit der speziellen Vertragsgestaltung für die stark nachgefragten
"Top-Acts" zusammen: Diese können in aller Regel nur mit einer hohen
Einnahmebeteiligung in kleineren Sälen (wie in Pulheim) "gelockt" werden.
Gerade erfolgreiche Künstler treten hier nur auf, wenn sie mit 70-80% (je
nach Bekanntheitsgrad) an den Einnahmen beteiligt werden, so dass
Preiserhöhungen - gerade bei den populären und gut besuchten
Veranstaltungen - nur zu einem sehr geringen Anteil bei der Stadt
verbleiben.
0,00
0€
0 %, Die Verwaltung wird entsprechende Vorschläge zur Erhöhung der
Nutzungsentgelte den zuständigen Fachgremien (BKSF, HFA, Rat) Anfang
2017
2018 vorlegen. Der Nutzen von baulichen Veränderungen ist wirtschaftlich
nicht darstellbar.
0,00
0€
Die Reduzierung der Öffnungszeiten und Angebote bedingt durch
Personalmangel in den Sommermonaten 2017 wurden im Fachausschuss
k.A. vom 20.06.2017 kritisiert (vgl. Vorlage 155/2017). Durch Vertretung sind
seit Oktober 2017 die Ursprungsöffnungszeiten wieder möglich, auf
Angebote muss aber weiter verzichtet werden.
0,00
vom Rat beschlossene Maßnahmen
7 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
23
24
25
Beschreibung der Maßnahme
40
Schließung der Sportanlage
Brauweiler, Bernhardstraße
(überörtliche Prüfung)
40
Seit 2009 werden Entgelte für die Nutzungen der Sportstätten
erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Mitgliederzahlen der
Erhöhung der Entgelte für die
Vereine. Durch eine Erhöhung der Entgelte von 2 auf 3 Euro für
Nutzung von Sportanlagen und - die Erwachsenen, die Erhöhung der Entgelte von 1 auf 1,50 Euro
stätten
für die Kinder und Jugendlichen sowie den Verzicht auf die
Abrechnung für inaktive Vereinsmitglieder ergibt sich ein
Konsolidierungspotenzial in Höhe von rund 80.000 Euro.
40
Reduzierung der Zeiten der Vereinsnutzung sowie Erhebung
eines Nutzungsentgelts in Höhe von 10 Euro pro Stunde und
Bahn von DLRG, DUC Stommeln sowie Schwimmsportabteilung
des Pulheimer Sportclubs.
Nutzung der Aquarena
Geringe Nachfrage, Nutzung durch Vereine: Anteil der
tatsächlichen Nutzungszeiten an den verfügbaren Zeiten beträgt
nur 28 %, Schließung der Anlage
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
nicht bezifferbar
80.000 €
36.800 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
Erträge aus
Grundstücksverkäufen
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Nach Fertigstellung des Kunstrasenplatzes findet keine Nutzung mehr statt
2019 bzw. kann eine verbleibende Nutzung zum Kunstrasenplatz übergehen. Die
Vermarktung der Anlage wurde im Haushaltsentwurf berücksichtigt.
0,00
0€
Mit Vorlage 289/2014 (Rat 23.09.2014) wurde die Erhebung des
Sportstättennutzungsentgelts für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum
31.12.2020 beschlossen. Somit ist eine Anpassung des
2021
Sportstättennutzungsentgeltes erst ab dem 01.01.2021 möglich. Zur
Haushaltsplanung 2021 wird ein entsprechender Vorschlag
verwaltungsintern vorbereitet.
0,00
0€
In Anlehnung an das Sportstättennutzungsentgelt soll eine Anpassung auch
erst ab 01.01.2021 erfolgen, um den Vereinen eine Planungssicherheit zu
2021
gewährleisten. Zur Haushaltsplanung 2021 wird ein entsprechender
Vorschlag verwaltungsintern vorbereitet.
0,00
vom Rat beschlossene Maßnahmen
8 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
26
60
Beschreibung der Maßnahme
Privatrechtliche Leistungsentgelte Erlöse aus dem Verkauf von Mietspiegeln von 3,50 Euro
erhöhen
Schutzgebühr auf 5,00 Euro erhöhen
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
500 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
500 €
vom Rat beschlossene Maßnahmen
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
Herausgeber des Mietspiegels ist die Rheinische Immobilienbörse. Die
Schutzgebühr beträgt gem. Aufdruck 3,50 €. Zu diesem Preis wird der
Mietspiegel von der Rhein. Immobilienbörse, dem Haus- und
Grundbesitzerverein und dem Mieterverein vertrieben. Zudem kann der
Mietspiegel zu diesem Preis auch online bezogen werden.
Die Sinnhaftigkeit einer Preiserhöhung durch die Stadt Pulheim muss
bezweifelt werden. Vor einer Erhöhung müsste die Zulässigkeit rechtlich
geklärt werden. Möglicherweise wäre dies nur im Wege einer
Verwaltungsgebühr zu bewerkstelligen, die zusätzlich zur aufgedruckten
Schutzgebühr zu erheben wäre. Zuvor müsste jedoch die
Verwaltungsgebührensatzung auf einen entsprechenden
Gebührentatbestand hin geprüft und ggf. ergänzt werden.
Die zu erwartenden Mehreinnahmen lägen unter Zugrundelegung
2017
bisheriger Verkaufszahlen in einer Größenordnung von bis zu 200 x 1,50 €
= 300,00 € im Jahr der Neuherausgabe und bis zu 100 x 1,50 =
150,00 € im Folgejahr.
Aus Gründen der Amtspflicht müssten die Kaufinteressenten auf die
Möglichkeiten eines preiswerteren Erwerbs hingewiesen werden, was zu
einer deutlichen Reduzierung der städt. Verkaufszahlen führen dürfte.
Hinzu käme ein hohes Maß an Bürgerunzufriedenheit.
Zudem würde die Stadt Pulheim aus der im Rhein-Erft-Kreis einheitlich
geübten Preissetzung ausscheren.
Dem Rat wird eine Vorlage zwecks Änderung seines Beschlusses
vorgelegt. Die entsprechende Vorlage hierzu wird folgen. Nach
Beschlussfassung wird die Maßnahme unter den "bereits umgesetzten
Maßnahmen" geführt.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
9 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
27
28
Beschreibung der Maßnahme
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
60
Beitragssätze der
Wirtschaftswege überarbeiten
Beitragssätze der Wirtschaftswege nach Nutzungsklassen mit
entsprechenden Beitragssätzen einteilen und in die Satzung für
Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG aufnehmen
nicht bezifferbar
0€
60
Auf der Grundlage der Anpassung des Beitragssatzes
(Anliegerstraßen) auf 80 Prozent errechnet sich für die Jahre
Straßenbaubeitragssätze nach 2015 bis 2018 eine Einzahlungssteigerung in Höhe von rund
KAG auf einen Beitragssatz von 293.000 Euro. Die Ertragslage wird durch die zu bildenden
80 Prozent anheben und an die Sonderposten und die anschließende Auflösung über die
Mustersatzung anlehnen
Nutzungsdauer der Straße positiv unterstützt. Bezogen auf eine
50-jährige Nutzungsdauer ergibt sich eine jährliche
Ergebnisverbesserung von 5.860 Euro.
5.860 €
0€
vom Rat beschlossene Maßnahmen
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
Die vorgeschlagene Konsolidierungsmaßnahme steht in keinem Verhältnis
zum Aufwand, beitragsrechtlich ist sie unnötig. Die bestehende
Satzungsregelung erfordert im Einzelfall eine Bestimmung der anrechenbaren
Höchstbreite und des Anteils der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer.
Diese Bestimmung erfolgt nach der Lage und Funktion des Wirtschaftsweges
und dem zulässigen Nutzerkreis. Denkbar wären hier „Hauptwirtschaftswege“
(mit einem für Anlieger geringeren Nutzungsanteil) oder reine
„Anliegerwirtschaftswege“ (mit einem höheren Nutzungsanteil). Hinzu kommt,
dass zahlreiche Wirtschaftswege Bestandteil von Radwegen (z.B. Herzroute)
sind, so dass auch Freizeitverkehr zu berücksichtigen wäre.
§ 4 Abs. 5 der Straßenbaubeitragssatzung sieht bei Bedarf den Erlass einer
sog. Einzelsatzung vor. Im Verfahren werden die Besonderheiten des
Einzelfalles abgewogen und dementsprechend die für eine Beitragserhebung
erforderlichen Eckdaten (Anrechenbare Höchstbreite, Anteil der
k.A. Beitragspflichtigen) festgelegt. Einer generalisierenden Erfassung aller
Wirtschaftswege und Typisierung bedarf es hier nicht. Beitragsrechtlich könnte
hierdurch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall doch eine Korrektur
durch Erlass einer Einzelsatzung vorgenommen werden muss.
Warum die GPA in diesem Vorschlag eine Konsolidierungsmaßnahme sieht,
ist nicht nachvollziehbar. Ein generalisierendes Aufarbeiten des Themas „um
seiner selbst willen“ verursacht und bindet erheblichen Verwaltungsaufwand.
Mehreinnahmen sind hierüber nicht zu erzielen.
Dem Rat wird eine Vorlage zwecks Änderung seines Beschlusses vorgelegt.
Die entsprechende Vorlage hierzu wird folgen. Nach Beschlussfassung wird
die Maßnahme unter den "bereits umgesetzten Maßnahmen" geführt.
Der Konsolidierungsvorschlag wird aktuell geprüft; anschließend wird die
k.A. erfoderliche Satzungsänderung in die entsprechenden Ausschüsse und den
Rat eingebracht.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
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Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
29
30
31
32
33
63
66
66
Beschreibung der Maßnahme
Gebührenerhöhung für die
Aktenauskünfte
Derzeit wird die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim
(Erhebung Gebühren für grundbuchliche Erklärungen/
Gebührenerhebung für Kataster- und Aktenauskünfte/ Erhöhung
der Beratungsgebühr für Bau-/Planungsberatung) angepasst.
Durch die Gebührenanpassung und die Erhöhung bzw.
Erweiterung der Gebührenforderung für die Akteneinsicht können
Mehrerträge erreicht werden.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
Derzeit wird auf Basis der örtlichen Verwaltungsgebührenordnung pro
Akteneinsicht eine Gebühr von 18,40 € erhoben. Diese resultiert aus dem
durchschnittlichen Zeitaufwand von 15 min. zur Aktensuche. Hinzu kommen
2017 Gebühren für Kopien pro Stück. In dieser Gebührenbemessung ist der
Beratungsaufwand, der verwaltungsseitig entsteht, nicht berücksichtigt. Ein
entsprechender Änderungsvorschlag der Verwaltungsgebührensatzung
befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung.
4.000 €
4.000 €
Erhöhung Parkgebühren
In Pulheim betragen die Parkgebühren aktuell 10 Cent pro 12
Minuten. Wir schlagen vor zu prüfen, ob zusätzliche Flächen in
die Bewirtschaftung aufgenommen werden können.
Darüberhinaus können die Erträge durch eine Erhöhung der
Parkgebühren auf 10 Cent pro 10 Minuten gesteigert werden.
28.000 €
0€
2017
Überprüfung der Flächen in
Parkraumbewirtschaftung
In Brauweiler decken die Erträge aus der
Parkraumbewirtschaftung relativ knapp die entsprechenden
Kosten. Wir schlagen eine Überprüfung und ggf. Änderung der
Flächen der Parkraumbewirtschaftung vor, um die Erträge zu
erhöhen.
nicht bezifferbar
0€
2017 Das Fachamt hat den Entwurf eines Gesamtkonzeptes erstellt. Dieses
0,00
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befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Anschließend wird es
den Ausschüssen zur Beschlussfassung vorgelegt.
66
In Sinnersdorf sind zwei Parkscheinautomaten aufgestellt, die
Erträge decken jedoch nicht die Kosten. Durch eine Abschaffung
der Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf entfallen unmittelbar
Aufwand für Unterhaltung der
die Kosten für die Entleerung und Wartung der Automaten. Das
Parkscheinautomaten reduzieren
ausgewiesene Potenzial ist der Saldo aus Erträgen und
Aufwendungen für die Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf
(ohne Abschreibung und kalk. Verzinsung).
2.500 €
0€
66
Für die meisten Kreisverkehre innerhalb der Stadt Pulheim ist der
Kreis oder das Land als Straßenbaulastträger für die Pflege
zuständig. Sofern eine über diese Pflege hinaus gehende
Bepflanzung gewünscht ist, muss die Stadt die entsprechenden
Arbeiten übernehmen. Wir schlagen vor, die Bepflanzung der
Kreisverkehre an örtliche Gärtnereien zu übergeben, die diese
Bepflanzung als Werbung für ihre Gärtnerei nutzen können.
nicht bezifferbar
0€
Pflegeaufwand Kreisverkehre
reduzieren (Patenschaften)
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
vom Rat beschlossene Maßnahmen
2017
Die Verwaltung hat geprüft wie andere Städte mit der Thematik umgehen
k.A. und beabsichtigt deren Erfahrungen in ein eigenes Konzept einfließen zu
lassen.
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Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
34
35
66
Stromaufwand für
Straßenbeleuchtung reduzieren
61/6
Einführung Grünflächenkataster
6/70
Beschreibung der Maßnahme
Die Straßenbeleuchtung wird aktuell auf energiesparende LEDTechnik umgerüstet. Die neuen Leuchten werden nachts,
zwischen 22.00 und 05.00 Uhr, um 50 % gedimmt. Diese
Maßnahmen werden zu einer Stromeinsparung von
voraussichtlich 21.000 kWh pro Jahr führen. Nach der geplanten
Umstellung kann eine Einsparung von 12.000 Euro erwartet
werden.
Die Stadt Pulheim sollte den Flächenbestand systematisch in
einem Grünflächenkataster erfassen und sukzessive zu einem
Grünflächeninformationssystem ausbauen. Für die manuellen
Eingaben, die für den Aufbau des Grünflächenkatasters
erforderlich sind, können z.B. Studenten eingesetzt werden.
Dadurch kann eigenes Personal entlastet werden.
36
70
Pflegeaufwand Straßenbeete
reduzieren
Durch eine entsprechende Bepflanzung wird der Pflegeaufwand
für Straßenbeete bereits reduziert, wenn möglich erfolgt eine
Umwandlung in Rasenflächen. Geschätzt gibt es in Pulheim ca.
6.500 Baumscheiben und Straßenbeete, die 2 x pro Jahr durch
den Bauhof gepflegt werden. Die regelmäßige Pflege ist sehr
aufwendig auch unter Berücksichtigung der anfallenden
Rüstzeiten. Die Anzahl der Straßenbeete sollte reduziert werden.
Bei neuen Baugebieten sollten keine bzw. weniger neue
Straßenbeete geplant werden. Durch die vorherrschende
Einfamilienhausbebauung mit Vorgärten erscheint diese
Maßnahme möglich und vertretbar. Darüber hinaus kann der
Bestand der Straßenbeete in den nächsten Jahren um ca. 2.000
Beete reduziert werden, indem diese Beete als Parkraum zurück
gebaut werden. Durch diese Maßnahmen würde sich der PflegeAufwand deutlich reduzieren. Kosten für den Rückbau der Beete
müssen berücksichtigt werden. Die Personalreduzierung kann im
Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden.
37
70
Pflegeaufwand Park- und
Gartenanlagen reduzieren
Bei der Vielzahl der kleinen Park- und Gartenanlagen unter 500
m² sollte die Stadt Pulheim überlegen, inwiefern sich einzelne
Anlagen zum Rückbau und zur Veräußerung anbieten.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
12.000 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
12.000 €
umsetzbar ab
Jahr
2017
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
Die Ausschreibung der Maßnahme ist erfolgt. Die Umsetzung soll noch in
diesem Jahr beginnen.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
nicht bezifferbar
0€
Die Software ist vorhanden und teilweise sind Daten bereits eingepflegt.
Eine Umsetzung des Grünflächenkatasters würde die Haushalts- und
k.A. Personalplanung insgesamt effizienter gestalten. Auf längere Sicht können
dann auch Einsparungen erzielt werden. Eine Bezifferung ist zur Zeit nicht
möglich.
74.000 €
0€
k.A.
0,00
nicht bezifferbar
0€
k.A. Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung müssen abgewartet werden.
0,00
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Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung müssen abgewartet werden.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
12 von 13
Anlage I
lfd.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Nr.
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39
70
70
Flexibilisierung des
Personaleinsatzes
Aufwand für Beauftragung von
Fremdunternehmen reduzieren
Beschreibung der Maßnahme
Durch die Einführung einer Jahresarbeitszeit können besondere
saisonale Arbeitsbelastungen aufgefangen werden.
Für Aufgaben im handwerklichen Bereich (z.B. Maurer-,
Elektriker-, Maler-Arbeiten) prüfen, ob eigene
Leistungserbringung wirtschaftlicher ist als Beauftragung eines
Fremdunternehmens.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
nicht bezifferbar
nicht bezifferbar
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
0€
0€
vom Rat beschlossene Maßnahmen
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag, ggf. ergänzende Erläuterung
Die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist noch nicht erfolgt. Im
Ergebnis soll geprüft werden, ob in den Sommermonaten länger gearbeitet
werden kann (z. B. 10 Stunden), um die Vielzahl an Grünflächen effektiver
barbeiten zu können und als Jahresstundenausgleich in den Wintermonaten
k.A.
weniger (z. B. 6 Stunden). Eine Auswertung der Arbeitsstunden in den
Wintermonaten steht noch aus. Hier soll geprüft werden, ob das
Tagesgeschäft des Bauhofes in den Wintermonaten mit 6 Arbeitsstunden
abgedeckt werden kann.
Es soll geprüft werden, ob handwerkliche Arbeiten an und um städtische
Gebäude, die heute fremdvergeben werden, durch eigenes Personal
(Bauhof) erbracht werden kann und welche Maßnahmen für eine
2018 Realisierung nötig wären.
Eine Auswertung der vergebenen handwerklichen Arbeiten ist
abgeschlossen. Eine Analyse, welche Arbeiten der Bauhof mit eigenen
oder zusätzlichen Personal erbringen kann, steht noch aus.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
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