Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
263/2017
Erstellt am:
28.08.2017
Aktenzeichen:
IV 66 662
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
27.09.2017
Betreff
Zeitliche Verschiebung der Brückenerneuerungsmaßnahmen in Stommeln durch die DB Netz AG
Mitteilung
Die DB Netz AG teilte mit Email vom 18.08.2017 mit, dass die Eisenbahnüberführung (EÜ) Kirchtalsweg mit den Hauptbauarbeiten in 2021 (Baubeginn voraussichtlich 10/2020) und die EÜ Hauptstraße / K 20 mit den Hauptbauarbeiten in
2022 (Baubeginn voraussichtlich 10/2021) erneuert werden sollen. Die ursprünglichen Planungen sahen eine Erneuerung in 2018 / 2019 vor.
Auf Nachfrage der Verwaltung nach den Gründen teilte die DB Netz AG ergänzend am 28.08.2017 mit, dass die Verschiebung der Bauzeit aufgrund einer Änderung des Baurechtsverfahrens erfolgt.
Bei den Maßnahmen in Stommeln wurde bisher ein Plangenehmigungsverfahren angestrebt, bei dem sämtliche Zustimmungen Dritter für die Beschaffung von Baurecht gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz vorliegen müssen.
Im Hinblick auf das Thema Grunderwerb bzw. Baustelleneinrichtungsflächen wurde von der DB Netz AG kein Einvernehmen mit den betroffenen Eigentümern bezüglich des Bauwerks an der Hauptstraße erzielt. Insofern stellt die DB
Netz AG für diese das Verfahren von Plangenehmigung auf Planfeststellung um.
Bedingt durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Offenlage u. ä. Faktoren ist ein Planfeststellungsverfahren im Vergleich der beiden möglichen Baurechtsverfahren, was die Dauer des Baurechtsverfahrens anbelangt, die Variante, die
zeitlich mehr Vorlauf benötigt.
Zudem hat die Abstimmung über Baustelleneinrichtungsflächen für die Brücke Kirchtalsweg mehr Zeit erfordert, als
ursprünglich geplant. Von der DB Netz AG können nur mittelfristig Sperrpausen, die für den Einbau von Hilfsbrücken
während der Bauzeit benötigt werden, eingeplant werden. Aufgrund laufender Verträge für den Eisenbahnbetrieb müssen die Sperrpausen umfangreich vorabgestimmt werden und Ausweichmöglichkeiten zumindest für den Güterverkehr
bestehen. Da derzeit an vielen Stellen im Bahnnetz gebaut wird, ist es nicht möglich, zeitnah Ausweichmöglichkeiten zu
generieren. Daher verschiebt sich auch für dieses Bauwerk der Baubeginn deutlich.