Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
27.11.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
358/2017
Erstellt am:
10.11.2017
Aktenzeichen:
IV/61 - bu
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim
Magdeburger Straße / Escher Straße
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 358/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 136 Pulheim (Bereich: Magdeburger Straße / Escher Straße) (siehe Vorlage Nr. 254/2017) aufzuheben.
Erläuterungen
Am 20.09.2017 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 Pulheim (Bereich: Magdeburger Straße / Escher Straße) zur Baurechtschaffung für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte an der Escher Straße.
Während der Verhandlungsgespräche zwischen dem Vorhabenträger und der Verwaltung hat sich die Unwirtschaftlichkeit des Projekts herausgestellt, sodass von einer Realisierung Abstand genommen wird. Der Aufstellungsbeschluss
wurde entsprechend nicht bekannt gemacht und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB nicht eingeleitet.
Für die planungsrechtliche Sicherung der angrenzenden Bestandsbebauung wurde diese in den Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 136 Pulheim einbezogen. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses entsteht für diese
Gebäude kein Nachteil, da sie durch den Bestandsschutz gesichert sind.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den oben stehenden Beschluss zu fassen und damit das Aufstellungsverfahren für
den Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim – KiTa Magdeburger Straße – einzustellen.