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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim Magdeburger Straße / Escher Straße Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
27.11.17, 18:32
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim
Magdeburger Straße / Escher Straße
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim
Magdeburger Straße / Escher Straße
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 358/2017 Erstellt am: 10.11.2017 Aktenzeichen: IV/61 - bu Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 05.12.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim Magdeburger Straße / Escher Straße Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 358/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 Pulheim (Bereich: Magdeburger Straße / Escher Straße) (siehe Vorlage Nr. 254/2017) aufzuheben. Erläuterungen Am 20.09.2017 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 Pulheim (Bereich: Magdeburger Straße / Escher Straße) zur Baurechtschaffung für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte an der Escher Straße. Während der Verhandlungsgespräche zwischen dem Vorhabenträger und der Verwaltung hat sich die Unwirtschaftlichkeit des Projekts herausgestellt, sodass von einer Realisierung Abstand genommen wird. Der Aufstellungsbeschluss wurde entsprechend nicht bekannt gemacht und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB nicht eingeleitet. Für die planungsrechtliche Sicherung der angrenzenden Bestandsbebauung wurde diese in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 136 Pulheim einbezogen. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses entsteht für diese Gebäude kein Nachteil, da sie durch den Bestandsschutz gesichert sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, den oben stehenden Beschluss zu fassen und damit das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim – KiTa Magdeburger Straße – einzustellen.