Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
20.02.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
365/2017
Erstellt am:
20.11.2017
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim
Bereich Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße
Teilung des Geltungsbereiches des BP 137 Pulheim in den Teilbereich A (Escher Straße) und den Teilbereich B
(Am Jürgenshof / Christianstraße)
Auslegungsbeschluss für den Teilbereich A
siehe Niederschrift PA vom 17.05.2017, TOP 5, Vorlage Nr. 131/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 365/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 137 Pulheim (Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße) wird in den Teilbereich A (Escher Straße) und den Teilbereich B (Am Jürgenshof / Christianstraße) geteilt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 137 Pulheim Teilbereich A (Escher Straße) im beschleunigten Verfahren
sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Das Bebauungsplanänderungsverfahren des BP 137 Pulheim wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 17.05.2017
eingeleitet. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von verschiedenen
Wohnbaukonzepten im Plangeltungsbereich.
In der gleichen Sitzung beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 16.08.2017 bis 13.09.2017 einschließlich statt. Mit Schreiben vom 15.08.2017 wurden
die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der Öffentlichkeit ist
eine Äußerung (Anlage 1) zum Bebauungsplanverfahren eingegangen. Von Trägern öffentlicher Belange gingen zwei
Hinweise ein, die in den Bebauungsplanentwurf übernommen werden. Der Rhein-Erft-Kreis (Anlage 2) regt die Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Prüfung an. Diese wurde zwischenzeitlich durchgeführt und wird im Rahmen der Auslegung an den Rhein-Erft-Kreis gesendet. Aufgrund der gewerblichen Nutzungen (Gastronomie mit Außenterrassen und
Kaufland) wird zur Beurteilung der Immissionssituation eine gutachterliche Prüfung und Bewertung im weiteren Verfahren angeregt. Die RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH (Anlage 3) gibt den Hinweis, dass über das
Grundstück der geplanten Wohnbebauung an der Escher Straße (ehemalige Hofanlage) eine Versorgungsleitung für das
Gebäude Escher Straße 12a verläuft. Das Schreiben wurde dem Architekturbüro bereits zugesandt und um Lösungsvorschläge in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern gebeten.
Eine Artenschutzprüfung wurde durchgeführt. Die Ergebnisse hinsichtlich einer weiteren Untersuchung des Scheunengebäudes Escher Straße 8 im Bauantragsverfahren wurden dem planenden Architekturbüro bereits mitgeteilt.
Da im Planbereich Am Jürgenshof / Christianstraße aufgrund des Schreibens der Öffentlichkeit und des Rhein-ErftKreises aus immissionsschutzrechtlichen Gründen noch weitere Untersuchungen und Abstimmungsgespräche erforderlich sind, ferner unmittelbar angrenzend im Bereich des Pfarrhausgrundstücks noch detailliertere Abstimmungen mit der
Denkmalpflege in Arbeit sind, schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich des BP 137 Pulheim in zwei Teilbereiche
(Teilbereich A - Escher Straße und Teilbereich B - Am Jürgenshof / Christianstraße) zu teilen. Im Teilbereich A ist die
Planung für die Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Hofanlage schon so weit fortgeschritten, dass
bereits bauantragsreife Unterlagen vorliegen, sodass eine zeitliche Abhängigkeit bis zur Lösung der Problemlage im
Teilbereich B, nicht angemessen ist. Die Einschätzung der immissionsrechtlichen Situation im Teilbereich A steht der
Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nicht entgegen. In Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis wird eine kurzfristige
gutachterliche Untersuchung für den Betrieb des bestehenden Einkaufszentrums Kaufland incl. Parkplatznutzung beauftragt. Da keine negativen Ergebnisse erwartet werden, kann das Gutachten noch im Rahmen der Auslegung dem RheinErft-Kreis zur Stellungnahme vorgelegt werden, sodass es zu keiner weiteren zeitlichen Verzögerung kommen muss.
Vorlage Nr.: 365/2017 . Seite 3 / 3
Der Teilbereich A ist ferner im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 36 Pulheim als Dorfgebiet (MD) und Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Durch den Wegfall dieser Nutzungen ist für diesen Teilbereich die Umplanung in ein allgemeines Wohngebiet (WA) erforderlich. Die Teilbereiche stehen nicht in sachlicher Abhängigkeit zueinander, so dass sie unabhängig voneinander entwickelt werden können.
Die Verwaltung schlägt aus diesen Gründen dem Planungsausschuss vor, die Teilung des Geltungsbereiches des BP
137 Pulheim in zwei Teilbereiche zu beschließen und für den Teilbereich A (Escher Straße) den Auslegungsbeschluss
zu fassen.