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Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
585 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
27.11.17, 18:32

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung Stand: Juli 2017 Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 Auftraggeber: Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel.: 02238–808-258 eMail: michael.klein@pulheim.de Auftragnehmer: Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft Kolpingstraße 10 45 329 Essen Tel.: 0201 - 481884 Fax: 0201 - 481886 eMail: Info@PlanLand.net Bearbeitung: Stefan Kreyssig, Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe Essen, im Juli 2017 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 INHALT I SEITE 1. Einleitung........................................................................................................................ 1 1.1. Anlass ............................................................................................................................. 1 1.2. Räumliche Lage.............................................................................................................. 1 1.3. Rechtliche und methodische Grundlage ..................................................................... 4 1.4. Datengrundlage und Methode....................................................................................... 5 1.5. Biotoptypen und planungsrelevante Arten .................................................................. 5 1.5.1. Biotoptypen ........................................................................................................... 5 1.5.2. Planungsrelevante Arten....................................................................................... 6 2. Baubeschreibung und Wirkung des Vorhabens........................................................ 12 2.1. Baubeschreibung ......................................................................................................... 12 2.2. Wirkung des Vorhabens .............................................................................................. 12 2.2.1. Vorbelastungen................................................................................................... 12 2.2.2. Wirkfaktoren........................................................................................................ 12 3. Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Arten............................................. 13 3.1. Säugetiere..................................................................................................................... 13 3.2. Vögel ............................................................................................................................. 13 3.3. Amphibien..................................................................................................................... 14 3.4. Weitere Hinweise.......................................................................................................... 14 4. Hinweise für Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ........................................................... 15 5. Gutachterliches Fazit ................................................................................................... 15 6. Literatur und Karten..................................................................................................... 17 7. Anhang.......................................................................................................................... 19 7.1. Gesamtprotokoll der Artenschutzprüfung ................................................................. 19 ABBILDUNGEN SEITE Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 137 Pulheim ........................................2 TABELLEN Tabelle 1: SEITE Planungsrelevante Arten TK25 4906/4 – Pulheim (LANUV 2017)............................6 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 1. 1.1. 1 Einleitung Anlass Die Stadt Pulheim beabsichtigt in einem Änderungsverfahren den Bebauungsplan Nr. 35.18 Pulheim (Am Jürgenshof 4) aus dem Jahre 2009 und den Bebauungsplan Nr. 36 Pulheim (Pfarrhauses mit Pfarrgarten und östlich angrenzende Grundstücke zwischen Christianstraße und Escher Straße) von 1979 durch den neuen Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim abzulösen. Die seit Rechtskraft der Bebauungspläne veränderte örtliche Situation sowie der Wunsch nach einer überarbeiteten Wohnbaukonzeption machen eine Anpassung des bestehenden Planungsrechtes in einem neuen Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der neue Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim sieht folgende artenschutzrelevante Maßnahmen vor: Am Jürgenshof 4 ist entlang der Straße ein traufständiges Gebäude mit Satteldach und Quergiebel vorgesehen, an dessen rückwärtigen Bereich ein deutlich niedrigeres Gebäude mit Flachdach anschließen soll. Die bestehende Scheune soll abgerissen und durch ein neues Gebäude inkl. eines überdachten Garagengebäudes für PKW und Fahrräder ersetzt werden. Das Pfarrhaus – im Kreuzungsbereich Escher Straße / Christianstraße – wird im östlichen Bereich des Grundstücks durch einen zweigeschossigen Ergänzungbau erweitert. Die ehemalige Hofstelle (Escher Straße 8) soll abgerissen und durch ein zweigeschossiges straßenbegleitendes Vorderhaus mit Satteldach und eine zweigeschossige Blockinnenbebauung mit Staffelgeschoss ersetzt werden. Schließlich ist für das derzeit als Parkplatz genutzte Grundstück neben der Wohnbebauung Christianstraße 7-11 ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage geplant. Im Zusammenhang mit dem bauleitplanerischen Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim wird auf Basis der Handlungsempfehlung 'Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben' (MBEWWV / MKULNV – 22.12.2010) eine Artenschutzprüfung („ASP“) erforderlich. Die vorliegende ASP wird als Vorprüfung der Stufe I durchgeführt, die durch eine überschlägige Prognose klärt, ob und ggf. bei welchen der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) artenschutzrechtliche Konflikte gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG auftreten könnten. 1.2. Räumliche Lage Der 6.774 m² große Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 137 Pulheim liegt in Pulheim (Topografische Karte 1:25.000 4906/4 Pulheim), im Schnittpunkt von Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße. Die nachfolgende Abbildung 1 stellt den Geltungsbereich (weiße Linie) mit den neuen Baufenstern (blaue Linie) dar. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 Abbildung 1: / 2 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 137 Pulheim Geltungsbereich Gebäude / Grundstücke, privat PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 Abbildung 1: 3 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 137 Pulheim Geltungsbereich, ungefähre Grenze Baufenster, ungefähre Grenze PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 1.3. 4 Rechtliche und methodische Grundlage 1 Die Artenschutzprüfung folgt der Verwaltungsvorschrift-Artenschutz (VV-Artenschutz, MKULNV NRW – 06.06.2016), der Handlungsempfehlung ''Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben' (MBEWWV / MKULNV – 22.12. 2010) und dem 'Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen' (MKULNV NRW 2017). Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen von Planungsverfahren oder bei der Zulassung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG. Damit sind die entsprechenden Artenschutzbestimmungen der FFH-RL (Art. 12, 13 und 16 FFH-RL) und der V-RL (Art. 5, 9 und 13 V-RL) in nationales Recht umgesetzt worden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen sind §§ 69ff BNatSchG zu beachten. Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1) nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 30ff LNatSchG NRW zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. 2) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der Artenschutzprüfung handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz). Die Artenschutzprüfung sollte soweit wie möglich mit den Prüfschritten anderer Prüfverfahren verbunden werden. Der Prüfumfang der Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFHAnhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die „nur“ national besonders geschützten Arten sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten. In Bezug auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten ist es verboten: Verbot Nr. 1 – Tötungsverbot: wild lebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Verbot Nr. 2 – Störungsverbot: wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, Verbot Nr. 3 – Schädigungsverbot: Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Verbot Nr. 4 – Schädigungsverbot: wild lebenden Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich für die oben genannten Vorhaben folgende Sonderregelungen: Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt ein Verstoß gegen Verbot Nr. 3 nicht vor. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4 bezüglich der Standorte wild lebender Pflanzen. 1 Die Erläuterungen wurden weitgehend der VV-Artenschutz (MUNLV 2010) entnommen PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 5 In der hier durchzuführenden 'Stufe I – Vorprüfung' der ASP wird durch eine überschlägige Prognose und auf Basis der vorhandenen Datenlage geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten könnten. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, werden für die betreffenden Arten ggf. eine vertiefende Untersuchung inkl. Kartierung sowie eine Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. 1.4. Datengrundlage und Methode Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurden folgende Daten herangezogen und ausgewertet: 1) „Planungsrelevante Arten“ (Pulheim) (LANUV 2017) 2 im Bereich des Messtischblatt-Quadranten TK25 4906/4 2) Angaben gemäß Fundortkataster für Pflanzen und Tiere des Landes Nordrhein-Westfalen (@linfos-Landschaftsinformationssammlung – LANUV 2017a) 3) Biotopkataster Nordrhein-Westfalen (LANUV 2107b) Im Fundortkataster und dem Biotopkataster Nordrhein-Westfalen liegen keine weitergehenden Informationen zu Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Planungsgebiet vor. 1.5. 1.5.1. Biotoptypen und planungsrelevante Arten Biotoptypen Das Planungsgebiet wird überwiegend von versiegelten Flächen (Häuser und Nebengebäude / -flächen, Straße, Wege, Parkplatz) und Gärten eingenommen. Die Gärten sind als Bauerngarten (Pfarrhaus) und bedingt strukturreiche Zier- / Nutzgärten mit gebietstypischen wie auch gebietsfremden Gehölzen angelegt. Escher Straße 8 – Ostseite der Scheune 2 Escher Straße 4 – Blick auf den Gehölzbestand der Escher Straße 4 - 8 Die „planungsrelevanten Arten“ sind in Nordrhein-Westfalen diejenigen Arten, die bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen sind, sofern sie im Gebiet vorkommen. Sie umfassen die in einem Planungsraum vorkommenden Arten der Schutzkategorien der FFH-Anhang-IV-Arten (streng geschützte Arten) und der europäischen Vogelarten, nicht aber Irrgäste, sporadische Zuwanderer und „Allerweltsarten“. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 6 Am Jürgenshof – Blick auf den Gehölzbestand der Christianstraße – Parkplatz und Gehölzbestand Escher Straße 4 - 8 Escherstraße 4 - 6 Am Jürgenshof – Blick auf den Gehölzbestand der Am Jürgenshof 4 – Scheune Escher Straße 4 - 6 1.5.2. Planungsrelevante Arten Die nachfolgende Tabelle 1 stellt die LANUV-Auswertung der 'planungsrelevanten Arten' (LANUV 2017) für den Bereich des betroffenen Messtischblatt-Quadranten (TK25 4906/4 Pulheim) dar. Für die Tierarten werden die Gefährdung nach der Roten Liste von Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2015, HAUPT et al 2009) und Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009, LANUV 2011), der Erhaltungszustand der atlantischen (ATL) Region sowie die typischen Lebensraumansprüche angegeben. Tabelle 1: Planungsrelevante Arten TK25 4906/4 – Pulheim (LANUV 2017) Art Säugetiere Feldhamster (Cricetus cricetus) Lebensraumansprüche (Auszüge aus MKULNV NRW 2015) Der Feldhamster ist eine Charakterart strukturund artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel (> 120 cm). Diese Bodenverhältnisse benötigt er zur Anlage seiner selbst gegrabenen, verzweigten Bausysteme. Im Sommer befinden sich diese meist 40 bis 50 cm unter der Erdoberfläche, im Winter in einer Tiefe von bis zu 2 m (frostfrei). […] Bevorzugt werden Wintergetreide (v.a. Weizen) und mehrjährige Feldfutterkulturen besiedelt, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Status Rote Liste D NRW 2 1 Erhaltungszustand in NRW (ATL) S PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 Tabelle 1: 7 Planungsrelevante Arten TK25 4906/4 – Pulheim (LANUV 2017) Art Vögel Feldlerche (Alauda arvensis) Lebensraumansprüche (Auszüge aus MKULNV NRW 2015) Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu 5 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen aufgrund der hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Feldsperling Der Lebensraum des Feldsperlings sind halb(Passer montanus) offene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Darüber hinaus dringt er bis in die Randbereiche ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen besiedelt. Anders als der nah verwandte Haussperling meidet er das Innere von Städten. […] Als Höhlenbrüter nutzten sie Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen, aber auch Nistkästen. Flussregenpfeifer Der Flussregenpfeifer besiedelte ursprünglich die (Charadrius sandigen oder kiesigen Ufer größerer Flüsse dubius) sowie Überschwemmungsflächen. Nach einem großräumigen Verlust dieser Habitate werden heute überwiegend Sekundärlebensräume wie Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteiche genutzt. Gewässer sind Teil des Brutgebietes, diese können jedoch räumlich vom eigentlichen Brutplatz getrennt liegen. Das Nest wird auf kiesigem oder sandigem Untergrund an meist unbewachsenen Stellen angelegt. Kiebitz Der Kiebitz tritt in Nordrhein-Westfalen als häufi(Vanellus vanellus) ger Brutvogel sowie als sehr häufiger Durchzügler auf. Der Kiebitz ist ein Charaktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch Ackerland. […] Bei der Wahl des Neststandortes werden offene und kurze Vegetationsstrukturen bevorzugt. Auf einer Fläche von 10 ha können 1 bis 2 Brutpaare vorkommen. Kleinspecht Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte (Dryobates minor) Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten, geschlossenen Wäldern kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. […] Die Nisthöhle wird in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden) angelegt. Status Rote Liste D NRW Erhaltungszustand in NRW (ATL) 3 3S U↓ V 3 U * 3 U 2 3S U↓ V 3 U PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 Tabelle 1: Art Mäusebussard (Buteo buteo) 8 Planungsrelevante Arten TK25 4906/4 – Pulheim (LANUV 2017) Lebensraumansprüche (Auszüge aus MKULNV NRW 2015) Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe angelegt wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. Mehlschwalbe Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in mensch(Delichon urbicum) lichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkon- und Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z.B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. […] Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt. Mittelspecht Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart (Dendrocopos eichenreicher Laubwälder (v.a. Eichen-Hainmedius) buchenwälder, Buchen-Eichenwälder). Er besiedelt aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und Hartholzauen an Flüssen. Aufgrund seiner speziellen Nahrungsökologie ist der Mittelspecht auf alte, grobborkige Baumbestände und Totholz angewiesen. Geeignete Waldbereiche sind mindestens 30 ha groß. […] Die Nisthöhle wird in Stämmen oder starken Ästen von Laubhölzern angelegt. Nachtigall Die Nachtigall besiedelt gebüschreiche Ränder (Luscinia von Laub- und Mischwäldern, Feldgehölze, megarhynchos) Gebüsche, Hecken sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme. Dabei sucht sie die Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen. Eine ausgeprägte Krautschicht ist vor allem für die Nestanlage, zur Nahrungssuche und für die Aufzucht der Jungen wichtig. […] Das Nest wird in Bodennähe in dichtem Gestrüpp angelegt. Rauchschwalbe Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für (Hirundo rustica) eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft angesehen werden. Die Besiedlungsdichte wird mit zunehmender Verstädterung der Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen gebaut. Rebhuhn Als ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt (Perdix perdix) das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Wesentliche Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Hier finden Rebhühner ihre vielfältige Nahrung sowie Magensteine zur Nahrungszerkleinerung. Status Rote Liste D NRW * * Erhaltungszustand in NRW (ATL) G 3 3S U * V G * 3 G 3 3S U 2 2S S PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 Tabelle 1: 9 Planungsrelevante Arten TK25 4906/4 – Pulheim (LANUV 2017) Art Steinkauz (Athene noctua) Lebensraumansprüche (Auszüge aus MKULNV NRW 2015) Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 5 bis 50 ha erreichen. Als Brutplatz nutzen die ausgesprochen reviertreuen Tiere Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne werden auch Nistkästen angenommen. Tafelente Tafelenten brüten an meso- bis eutrophen Still(Aythya ferina) gewässern mit offener Wasserfläche und Ufervegetation. Bevorzugt werden größere Gewässer (ab 5 ha), aber auch künstliche Feuchtgebiete wie Rieselfelder oder kleinere Fischteiche. […] Das Nest wird meist nahe am Wasser auf festem Untergrund angelegt, zum Teil auch auf Pflanzenmaterial oder kleinen Inseln im Wasser. Teichrohrsänger Teichrohrsänger sind in ihrem Vorkommen eng (Acrocephalus an das Vorhandensein von Schilfröhricht gescirpaceus) bunden. Geeignete Lebensräume findet er an Fluss- und Seeufern, an Altwässern oder in Sümpfen. In der Kulturlandschaft kommt er auch an schilfgesäumten Gräben oder Teichen sowie an renaturierten Abgrabungsgewässern vor. Dabei können bereits kleine Schilfbestände ab einer Größe von 20 m² besiedelt werden. Turmfalke Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen (Falco tinnunculus) Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. […] Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (z.B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. Turteltaube Als ursprünglicher Bewohner von Steppen- und (Streptopelia Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube offene, turtur) bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder Bäumen in 1 bis 5 m Höhe angelegt. Status Rote Liste D NRW 3 3S Erhaltungszustand in NRW (ATL) G↓ * 3 G * * G * VS G 2 2 S PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 Tabelle 1: Planungsrelevante Arten TK25 4906/4 – Pulheim (LANUV 2017) Art Wachtel (Coturnix coturnix) Waldkauz (Strix aluco) Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix) Waldohreule (Asio otus) Waldschnepfe (Scolopax rusticola) 10 Lebensraumansprüche (Auszüge aus MKULNV NRW 2015) Die Wachtel kommt in offenen, gehölzarmen Kulturlandschaften mit ausgedehnten Ackerflächen vor. Besiedelt werden Ackerbrachen, Getreidefelder (v.a. Wintergetreide, Luzerne und Klee) und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten. Standorte auf tiefgründigen Böden werden bevorzugt. Wichtige Habitatbestandteile sind Weg- und Ackerraine sowie unbefestigte Wege zur Aufnahme von Insektennahrung und Magensteinen. Das Nest wird am Boden in flachen Mulden zwischen hoher Kraut- und Grasvegetation angelegt. Er lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laubund Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten. […] Als Nistplatz werden Baumhöhlen bevorzugt, gerne werden auch Nisthilfen angenommen. Darüber hinaus werden auch Dachböden und Kirchtürme bewohnt. Er lebt bevorzugt in ausgedehnten alten Laubund Mischwäldern (v.a. in Buchenwäldern) mit einem weitgehend geschlossenen Kronendach der Altbäume und einer schwach ausgeprägter Strauch- und Krautschicht. Altersklassenwälder werden gemieden. Wichtige Habitatstrukturen sind gering belaubte Zweige und Äste oder Jungbäume als Sitz- und Singwarten. […] Das Nest wird in oder unter Gras- und Krautbüscheln, an kleinen Sträuchern, Baumwurzeln oder in Bodenvertiefungen gut versteckt angelegt. Als Lebensraum bevorzugt die Waldohreule halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Darüber hinaus kommt sie auch im Siedlungsbereich in Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern vor. […] Als Jagdgebiete werden strukturreiche Offenlandbereiche sowie größere Waldlichtungen aufgesucht. In grünlandarmen Bördelandschaften sowie in größeren geschlossenen Waldgebieten erreicht sie nur geringe Siedlungsdichten. […] Als Nistplatz werden alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube) genutzt. Waldschnepfen sind scheue Einzelgänger, die sich am Tag verstecken und meist erst ab der Abenddämmerung und in der Nacht aktiv werden. Die Art kommt in größeren, nicht zu dichten Laubund Mischwäldern mit gut entwickelter Krautund Strauchschicht sowie einer weichen, stocherfähigen Humusschicht vor. Bevorzugt werden feuchte Birken- und Erlenbrüche; dicht geschlossene Gehölzbestände und Fichtenwälder werden hingegen gemieden. Das Nest wird in einer Mulde am Boden angelegt. Status Rote Liste D NRW V 2S Erhaltungszustand in NRW (ATL) U * * G * 3 U * 3 U V 3 G PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 Tabelle 1: 11 Planungsrelevante Arten TK25 4906/4 – Pulheim (LANUV 2017) Art Amphibien Springfrosch (Rana dalmatina) Lebensraumansprüche (Auszüge aus MKULNV NRW 2015) Status Rote Liste D NRW Der Springfrosch ist eine wärmeliebende Art, die in Hartholzauen entlang von Flussläufen, in lichten gewässerreichen Laubmischwäldern, an Waldrändern und auf Waldwiesen sowie in isoliert gelegenen Feldgehölzen und Waldinseln vorkommt. Als Laichgewässer werden Wald- und Waldrandtümpel, Weiher, kleine Teiche, Wassergräben sowie temporäre Gewässer besiedelt. Bevorzugt werden sonnenexponierte, vegetationsreiche, meist fischfreie Gewässer. Im Winter verstecken sich die Tiere an Land und graben sich in frostfreie Lückensysteme in den Boden ein. […] Den größten Teil des Jahres verbringen die nachtaktiven Alttiere im Landlebensraum. […]. Es bedeuten: Rote Liste: 0 ausgestorben oder verschollen G 1 vom Aussterben bedroht S 2 stark gefährdet V 3 gefährdet * nicht gefährdet Erhaltungszustand in der biogeografischen Region: G günstiger Erhaltungszustand U ungünstiger / unzureichender Erhaltungszustand S ungünstiger / schlechter Erhaltungszustand 3 Erhaltungszustand in NRW (ATL) G * Gefährdung anzunehmen für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen eine höhere Gefährdung zu erwarten Vorwarnliste ↓ ↑ Tendenz – abnehmend Tendenz – zunehmend In der obigen LANUV-Auswertung der 'planungsrelevanten Arten' (LANUV 2017) werden keine Fledermäuse aufgeführt. Es erscheint jedoch als unwahrscheinlich, das im Bereich des Messtischblatt-Quadranten (TK25 4906/4 Pulheim) keine Fledermäuse vorkommen, zumal aus angrenzenden Quadranten Fledermausvorkommen bekannt sind. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass zumindest die weit verbreitete Zwergfledermaus ebenfalls zu den planungsrelevanten Arten des Messtischblatt-Quadranten (TK25 4906/4 Pulheim) gehört. Art Lebensraumansprüche (Auszüge aus MKULNV NRW 2015) Status Rote Liste D NRW Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säugetiere Zwergfledermaus (Pipistrelus pipistrelus) Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften, vor allem auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vorkommen. Als Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden parkartige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufgesucht. Die Tiere jagen in 2 bis 6 (max. 20) m Höhe im freien Luftraum oft entlang von Waldrändern, Hecken und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete sind durchschnittlich 19 ha groß und können in einem Radius von 50 m bis zu 2,5 km um die Quartiere liegen. Als Sommerquartiere und Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden aufgesucht. Genutzt werden Hohlräume unter Dachpfannen, Flachdächern, hinter Wandverkleidungen, in Mauerspalten oder auf Dachböden. Baumquartiere sowie Nistkästen werden ebenfalls bewohnt. * * G PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 2. 2.1. 12 Baubeschreibung und Wirkung des Vorhabens Baubeschreibung Der neue Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim sieht folgende artenschutzrelevanten Maßnahmen vor: Am Jürgenshof 4 ist entlang der Straße – nach Abriss des bestehenden Gebäudes – ein traufständiges Gebäude mit Satteldach und Quergiebel vorgesehen, an dessen rückwärtigen Bereich ein deutlich niedrigeres Gebäude mit Flachdach anschließen soll. Die bestehende Scheune soll abgerissen und durch ein neues Gebäude inkl. eines überdachten Garagengebäudes für PKW und Fahrräder ersetzt werden. Das Pfarrhaus – im Kreuzungsbereich Escher Straße / Christianstraße – wird im östlichen Bereich des Grundstücks durch einen zweigeschossigen Ergänzungbau erweitert. Die ehemalige Hofstelle (Escher Straße 8) soll abgerissen und durch ein zweigeschossiges straßenbegleitendes Vorderhaus mit Satteldach und eine zweigeschossige Blockinnenbebauung mit Staffelgeschoss ersetzt werden. Schließlich ist für das derzeit als Parkplatz genutzte Grundstück neben der Wohnbebauung Christianstraße 7-11 ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage geplant. 2.2. Wirkung des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können. 2.2.1. Vorbelastungen Das Planungsgebiet liegt im innerstädtischen Raum und wird von versiegelten Wohnbauflächen sowie von Zier- und Nutzgärten eingenommen. Von der intensiven Nutzung dieser Siedlungsflächen gehen des Weiteren starke Störungen (u.a. akustisch, optisch) aus. Somit ist das Lebensraumangebote für wild lebende Pflanzen und Tiere räumlich und strukturell sehr stark eingeschränkt. 2.2.2. Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren treten während der Bauphase auf und umfassen z.B. Flächenbeanspruchung durch Baustelleneinrichtungen und Baustraßen, Bodenarbeiten sowie mit den Arbeiten verbundene Lärm- und Schadstoffemissionen / -immissionen und optische Störreize. Anlagebedingte Wirkfaktoren werden durch die Anlage selbst verursacht und betreffen z.B. Flächenumwandlungen, Zerschneidung von Lebensräumen und andere Beeinträchtigungen. Betriebsbedingte Wirkfaktoren entstehen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage und umfassen z.B. Lärm- und Schadstoffemissionen / -immissionen und optische Störreize. Die bei Planungsvorhaben üblicherweise relevanten Wirkfaktoren sind „ Flächeninanspruchnahme „ Barrierewirkungen / Zerschneidung „ Lärmimmissionen „ Stoffeinträge „ Erschütterungen „ Optische Störungen „ Kollisionsrisiko PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 13 Im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung kommt vor allem dem bau- und anlagebedingten Wirkfaktor Flächeninanspruchnahme eine Bedeutung zu. Weitere bau- und anlagebedingten Wirkungen sowie die betriebsbedingten Wirkungen sind von untergeordneter Bedeutung, da das geplante Vorhaben im Bestand eines großflächig versiegelten innerstädtischen Bereichs erfolgt, der zudem intensiv genutzt / belebt ist. Die obigen Faktoren wirken somit bereits jetzt umfänglich auf das Planungsgebiet ein, wodurch dieses als Lebensraum für Pflanzen und Tiere weitgehend ungeeignet geworden ist. Die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme betrifft „ die Zier- und Nutzgärten inkl. der Gehölze „ die bestehenden Wohngebäude „ die teils offenen Scheunen auf den Grundstücken Am Jürgenshof 4 und Escher Straße 8 3. Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Arten Für die im Messtischblatt-Quadranten des Vorhabens bekannten planungsrelevanten Arten werden in der Tabelle 1 die Lebensraumansprüche aufgeführt und dabei die typischen Lebensraumanforderungen fett hervorgehoben. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten des Planungsgebietes und der relevanten Wirkfaktoren ergibt sich daraus die nachfolgende Einschätzung der möglichen Betroffenheit dieser planungsrelevanten Arten. 3.1. Säugetiere Der Feldhamster ist eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden. Ein Vorkommen in den innerstädtischen Gärten des Planungsgebietes ist ausgeschlossen. Fledermäuse werden in der aktuellen Liste der planungsrelevanten Arten des MesstischblattQuadranten (TK25 4906/4 Pulheim) nicht aufgeführt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass zumindest die weit verbreitete Zwergfledermaus im weiteren Landschaftsausschnitt vorkommt. Als Gebäude bewohnende Fledermaus könnte die Zwergfledermaus Tageseinstände bzw. auch Quartiere in den teils offenen Scheunen der Escher Straße 8 und Am Jürgenshof 4 Quartiere haben. Ein Abriss der Gebäude könnte somit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG (Schädigungsverbot, Störungsverbot) auslösen. 3.2. Vögel In der Tabelle 1 werden 21 planungsrelevante Vogelarten für den Messtischblatt-Quadranten (TK25 4906/4 Pulheim) aufgeführt. Die meisten dieser Arten sind Vertreter der offenen bis halb offenen Agrarlandschaft, der Wälder und Feld- / Kleingehölze und vereinzelt der Gewässer. Für diese Arten (Feldlerche, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Rebhuhn, Steinkauz, Tafelente, Teichrohrsänger, Wachtel, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe) gibt es im Planungsgebiet keine adäquaten Habitate, Fortpflanzungs- und Ruhestätten können damit im Gebiet ausgeschlossen werden. Nur wenige der obigen Arten könnten im dörflichen Siedlungsbereich (Feldsperling, Kleinspecht, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Turteltaube) bzw. in der Stadt (Turmfalke) einen Lebensraum finden. Dafür müssten jedoch weitere Anforderungen an den Lebensraum erfüllt sein: PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 14 „ Der Feldsperling meidet das Innere von Städten und dringt nur bis in den Randbereich ländlicher Siedlungen vor, wo er in Obst- und Gemüsegärten siedelt und als Höhlenbrüter vorhandene Baumhöhlen, Gebäudenischen oder Nistkästen nutzt. => Diese Anforderungen werden im Plangebiet nicht erfüllt. „ Der Kleinspecht kann in strukturreichen Parkanlagen und großen Gärten mit altem Baumbestand vorkommen, wobei er auf totes oder morsches Holz von Weichhölzern (Pappel, Weiden) angewiesen ist, um dort seine Nisthöhle anzulegen. => Diese Anforderungen werden im Plangebiet nicht erfüllt. „ Die Mehlschwalbe bevorzugt frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten, an deren Außenwänden sie Lehmnester baut. Dafür braucht sie Lehmpfützen und Schlammstellen. Ebenso muss zur Nahrungssuche die offene Agrarlandschaft in Brutplatznähe liegen. => Diese Anforderungen werden im Plangebiet nicht erfüllt. „ Die Rauchschwalbe ist ein Charaktervogel der extensiv genutzten, bäuerlichen Kulturlandschaft, mit zunehmender Verstädterung fehlt sie. => Diese Anforderungen werden im Plangebiet nicht erfüllt, da u.a. das Baumaterial für das Nest und die Nahrungsquelle fehlt. „ Die Turteltaube dringt in den Siedlungsbereich nur selten vor, wenn große verwilderte Gärten, Parkanlagen oder Friedhöfe vorhanden sind und im direkten Umfeld Nahrungshabitate (Acker und offene Böden) vorhanden sind. => Diese Anforderungen werden im Plangebiet nicht erfüllt. „ Der Turmfalke braucht für seine Brutplätze natürlicherweise Felsnischen und Halbhöhlen. Im städtischen Umfeld nutzt er ersatzweise hohe Gebäude wie z.B. Hochhäuser oder Kirchtürme. => Diese Anforderungen werden im Plangebiet nicht erfüllt. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass diese Arten Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Planungsgebiet haben. 3.3. Amphibien Der Springfrosch lebt in Hartholzauen entlang von Flussläufen, in lichten gewässerreichen Laubmischwäldern, an Waldrändern und auf Waldwiesen sowie in isoliert gelegenen Feldgehölzen und Waldinseln. Als Laichgewässer bevorzugt er Wald- und Waldrandtümpel, Weiher, kleine Teiche, Wassergräben sowie temporäre Gewässer. Ein entsprechendes Lebensraumangebot fehlt im Planungsgebiet, sodass ein Vorkommen des Springfrosches ausgeschlossen ist. 3.4. Weitere Hinweise Aufgrund des Alters der Bäume der betroffenen Gärten sind ausdauernde Niststätten (Spechthöhlen, Greifvogelnester) und Quartiere für Fledermäuse auf (Baumhöhlen, Spalten, abplatzende Borke) unwahrscheinlich. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 4. 15 Hinweise für Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Die nachfolgenden Vorkehrungen zur Vermeidung sind zu beachten, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von europäischen Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Fledermäuse „ Da eine Besiedlung der Scheunen Am Jürgenshof 4 und an der Escher Straße 8 durch Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden kann, ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch einen versierten Biologen mit entsprechenden Kenntnis zur Fledermausfauna zu überprüfen, ob die Scheunen in der Vergangenheit genutzt wurden und / oder aktuell von Fledermäusen genutzt werden. Bei Hinweisen auf Fledermäusen sind rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz und / oder der Umsiedlung der Fledermäuse mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen und einzuleiten. Der beste Zeitraum für eine Überprüfung und einen Abriss der Scheunen wäre der Spätsommer / Herbst, da dann keine Wochenstuben mehr vorhanden sein würden und die Winterquartiere erst aufgesucht würden. Weitere Hinweise „ Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder Eiern europäischer Vogelarten bzw. zur Vermeidung erheblicher Störungen erfolgen die vorbereitenden und räumenden Maßnahmen für das Baufeld außerhalb der Balz-, Fortpflanzung- und Aufzuchtzeiten der Vogelarten, also im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar. „ Gehölzeinschläge sind zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar zulässig (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). „ Bei den Baumaßnahmen sind die Richtlinien der DIN 18920 und der RAS-LG4 bzw. ZTVBaumpflege – soweit erforderlich – zu berücksichtigen. 5. Gutachterliches Fazit Die Stadt Pulheim beabsichtigt in einem Änderungsverfahren den Bebauungsplan Nr. 35.18 Pulheim (Am Jürgenshof 4) aus dem Jahre 2009 und den Bebauungsplan Nr. 36 Pulheim (Pfarrhauses mit Pfarrgarten und östlich angrenzende Grundstücke zwischen Christianstraße und Escher Straße) von 1979 durch den neuen Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim abzulösen. In diesem Zusammenhang sollen alte Wohngebäude und Scheunen abgerissen und durch neue Bauwerke ersetzt werden. Das Planungsgebiet wird überwiegend von versiegelten Flächen (Häuser und Nebengebäude / -flächen, Straße, Wege, Parkplatz) und Gärten eingenommen. Die Gärten sind als Bauerngarten (Pfarrhaus) und bedingt strukturreiche Zier- / Nutzgärten mit gebietstypischen wie auch gebietsfremden Gehölzen angelegt. Infolge seiner Lage im innerstädtischen Raum, seiner biotischen Ausstattung und der intensiven Nutzung dieser Siedlungsflächen ist das Lebensraumangebot für wild lebende Pflanzen und Tiere räumlich und strukturell sehr stark eingeschränkt. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 16 Planungsbezogen betrifft der artenschutzrelevante Wirkungsfaktor die Flächeninanspruchnahme der Zier- und Nutzgärten, der bestehenden Wohngebäude und der teils offenen Scheunen. Die LANUV-Auswertung der 'planungsrelevanten Arten' für den Bereich des betroffenen Messtischblatt-Quadranten (TK25 4906/4 Pulheim) führt aus den Artengruppen Säugetiere (1 Art), Vögel (21 Arten) und Amphibien (1 Art) Arten auf, die aufgrund der strukturellen Ausstattung des Planungsgebietes dort keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten finden können. Das Fundortkataster und das Biotopkataster der Lanuv bieten keine weitergehenden artenschutzrelevanten Informationen. Allerdings werden in der obigen LANUV-Auswertung der 'planungsrelevanten Arten' keine Fledermäuse aufgeführt. Es erscheint jedoch als unwahrscheinlich, das im Bereich des Messtischblatt-Quadranten (TK25 4906/4 Pulheim) keine Fledermäuse vorkommen, zumal aus angrenzenden Quadranten Fledermausvorkommen bekannt sind. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass zumindest die weit verbreitete Zwergfledermaus ebenfalls zu den planungsrelevanten Arten des Messtischblatt-Quadranten (TK25 4906/4 Pulheim) gehört. Als Gebäude bewohnende Fledermaus könnte die Zwergfledermaus Tageseinstände bzw. auch Quartiere in den teils offenen Scheunen der Escher Straße 8 und Am Jürgenshof 4 Quartiere haben. Ein Abriss der Scheunen könnte somit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG (Schädigungsverbot, Störungsverbot) auslösen. Da eine Besiedlung der Scheunen Am Jürgenshof 4 und an der Escher Straße 8 durch Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden kann, ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch einen versierten Biologen mit entsprechenden Kenntnis zur Fledermausfauna zu überprüfen, ob die Scheunen in der Vergangenheit genutzt wurden und / oder aktuell von Fledermäusen genutzt werden. Bei Hinweisen auf Fledermäusen sind rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz und / oder der Umsiedlung der Fledermäuse mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen und einzuleiten. Der beste Zeitraum für eine Überprüfung und einen Abriss der Scheunen wäre der Spätsommer / Herbst, da dann keine Wochenstuben mehr vorhanden sein würden und die Winterquartiere erst aufgesucht würden. PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 6. 17 Literatur und Karten BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Nonpasseriformes – Nichtsingvögel – Aula-Verlag GmbH, Wiesbaden. BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Passeres – Singvögel – Aula-Verlag GmbH, Wiesbaden. FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands - Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung - IHW-Verlag, Eching, 879 S. GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. Berichte zum Vogelschutz 52. 19-67. HAUPT, H., LUDWIG, G., GRUTTKE, H., BINOT-HAFKE, M., OTTO, C. & PAULY, A. (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands - Band 1: Wirbeltiere - Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1), 386 S. KIEL, E.-F. (2007): Einführung – Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. KIEL, E.-F. (2013): Fachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote – § 44 (1) BNatSchG – http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads LANUV (2010): Protokolle zur artenschutzrechtlichen Prüfung (nach VV-Artenschutz) – Stand: 26.08.2010 LANUV (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung, Band 1: Pflanzen und Pilze, 536 S. und Band 2: Tiere, 680 S. – Recklinghausen LANUV 2011, LANUV Fachbericht 36 LANUV (2016): Planungsrelevante Arten in NRW: Vorkommen und Bestandsgrößen in den Kreisen in NRW – Stand: 08.06.2016 LANUV (2017): „Planungsrelevante Arten“ im Bereich des Messtischblatt-Quadranten TK25 4906/4 Pulheim – Online-Auswertung – www.naturschutzinformationen-nrw.de LANUV (2017a): @linfos-Landschaftsinformationssammlung – lanuv.nrw.de/natur/arten/fundortkataster.htm LANUV (2017b): Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen - Karten – bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk MBEWWV / MKULNV – Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ – 22.12.2010 MKULNV NRW (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen. S. 266 MKULNV NRW (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) – Rd.Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17 PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 18 MKULNV NRW (2017) (Hrsg.): „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Monitoring. Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH Trier (M. Klußmann, J. Lüttmann, J. Bettendorf, R. Heuser) & STERNA Kranenburg (S. Sud-mann) u. BÖF Kassel (W. Herzog). Schlussbericht zum Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen Az.: III-4 - 615.17.03.13. online.Nwo & LANUV (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 7. 7.1. 19 Anhang Gesamtprotokoll der Artenschutzprüfung Allgemeine Angaben Plan / Vorhaben (Bezeichnung): Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Die Stadt Pulheim beabsichtigt in einem Änderungsverfahren den Bebauungsplan Nr. 35.18 Pulheim (Am Jürgenshof 4) aus dem Jahre 2009 und den Bebauungsplan Nr. 36 Pulheim (Pfarrhauses mit Pfarrgarten und östlich angrenzende Grundstücke zwischen Christianstraße und Escher Straße) von 1979 durch den neuen Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim abzulösen. In diesem Zusammenhang sollen alte Wohngebäude und Scheunen abgerissen und durch neue Bauwerke ersetzt werden. Das Planungsgebiet wird überwiegend von versiegelten Flächen (Häuser und Nebengebäude / -flächen, Straße, Wege, Parkplatz) und Gärten eingenommen. Die Gärten sind als Bauerngarten (Pfarrhaus) und bedingt strukturreiche Zier- / Nutzgärten mit gebietstypischen wie auch gebietsfremden Gehölzen angelegt. Die LANUV-Auswertung der 'planungsrelevanten Arten' für den Bereich des betroffenen MesstischblattQuadranten (TK25 4906/4 Pulheim) führt aus den Artengruppen Säugetiere (1 Art), Vögel (21 Arten) und Amphibien (1 Art) Arten auf, die aufgrund der strukturellen Ausstattung des Planungsgebietes dort keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten finden können. Eine mögliche Betroffenheit dieser planungsrelevanten Arten durch das Planungsvorhaben kann ausgeschlossen werden. Es werden also keine der in § 44 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt und es wird somit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Allerdings werden in der obigen LANUV-Auswertung der 'planungsrelevanten Arten' keine Fledermäuse aufgeführt. Es erscheint jedoch als wahrscheinlich, das im Bereich des Messtischblatt-Quadranten (TK25 4906/4 Pulheim) Fledermäuse vorkommen; zumindest wird hier davon ausgegangen, dass die weit verbreitete Zwergfledermaus im Siedlungsbereich des Planungsgebietes vorkommen könnte. Eine Besiedlung der abzureißenden Scheunen Am Jürgenshof 4 und an der Escher Straße 8 durch Fledermäuse kann somit nicht ausgeschlossen werden und ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu überprüfen. Bei Hinweisen auf Fledermäusen sind rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz und / oder der Umsiedlung der Fledermäuse mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen und einzuleiten. Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden? Stufe II: ja nein Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frage in Stufe I „ja“: Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verja nein stoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder eines Risikomanagements)? Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Artfür-Art-Betrachtung rechtfertigen würden. --- entfällt --- PL„ Planung und Landschaft Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim Artenschutzprüfung – Stand: Juli 2017 20 Stufe III: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frage in Stufe II „ja“: 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein ja ja nein nein --- entfällt --- Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“: Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“). Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“: (weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt) Durch die Erteilung der Ausnahme wird sich der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wird nicht behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“). Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG Nur wenn eine Frage in Stufe III „nein“: Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. --- entfällt --- PL„ Planung und Landschaft