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Beschlussvorlage (BP 137 PU Teilbereich A)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
723 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
27.11.17, 18:32
Beschlussvorlage (BP 137 PU Teilbereich A)

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Inhalt der Datei

VERFAHRENSVERMERKE AUFSTELLUNGSBESCHLUSS C 1. Art der baulichen Nutzung am ___________ am ___________ 1.Wasserschutzzone .............................................................................................................................................................................................................................................. Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen im Plangebiet bedarf gem. der vorab genannten Verordnung der BauNVO am ___________ des Bebauungsplanes sind. am ___________ Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der vom___________ 2. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO wird die max. Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte lediglich bis zu einer von 0,6 werden. Gem. 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO sind weitere in bis max. 0,64 wenn die von Zufahrten, Terrassen und Zuwegungen in Pflaster 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit durch die unterbauen die festgesetzte 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf bei der Ermittlung der von Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das bis zu einer von 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO ist die baulicher Anlagen durch die max. (WH) und die max. (GH) der baulichen Anlagen 18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt die WH bei geneigten Schnittkante zwischen den des aufgehenden Mauerwerks und der Dachhaut bestimmt. die der Die in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. AUSLEGUNGSBESCHLUSS Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die Polizeidienstelle zu Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html am ___________ am ___________ vom___________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS 3. ___________ Bei Bodenbewegungen auftretende Funde und Befunde sind der Gemeinde als untere oder dem LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nideggen, 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zu erhalten. Die am ___________ vom__________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ .............................................................................................................................................................................................................................................. SATZUNGSBESCHLUSS 4. Artenschutz am ___________ Bei Staffelgeschossen um mind. 1,0 m von allen oder Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich nicht bemisst sich die WH durch den Abschluss der das (nicht das Dachgeschoss) umfassenden Die Umwehrungen von Dachterrassen sind von der Materialwahl mitzurechnen. Im WA sind bis max. 30 cm durch innen liegende, untergeordnete Wandabschnitte, die nicht M. 1:250 2. Kampfmittel sind (max. 15% der gesamten einer baulichen Anlage bemisst sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt Als bewohnende Fledermaus in der teils offenen Scheune der Escher artenschutzrechtliche ............................................................................................................................................................................................................................................. die Zwergfledermaus bzw. Quartiere 8 haben. Ein Abriss der Scheune somit nach 44 BNatSchG RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE Pulheim, den Da eine Besiedlung der Scheune durch nicht ausgeschlossen werden kann, ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch einen versierten Biologen mit entsprechender Kenntnis zur Fledermausfauna zu ob die Scheunen in der Vergangenheit genutzt wurden und / oder Bei Hinweisen auf sind rechtzeitig der mit der Unteren einzuleiten. Frank Keppeler AUSFERTIGUNGSVERMERK: dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. zum Schutz und / oder der Umsiedlung des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen und Pulheim, den Der beste Zeitraum eine und einen Abriss der Scheune der / Herbst, da keine Wochenstuben mehr vorhanden sein und die Winterquartiere erst 3. Frank Keppeler INKRAFTTRETEN 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein der Baugrenzen durch die von Terrassen, oder bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m zugelassen werden Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes am _____________ Pulheim, den und an die in einer von max. 3,0 m OKFF lediglich angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum die hinaus sind nicht Auf diesen Anbauten sind Dachterrassen nicht Technischer Beigeordneter 4. 9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird das WA festgesetzt, dass Garagen / Carports und Die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der und Garagen / 4.2 Tiefgaragen 23 Abs. 3 BauNVO sind im gesamten Planbereich Tiefgaragen auch der 12 Abs. 4 BauNVO sind in dem mit TGa gekennzeichneten Bereich und Garagen nur in unterirdischen Garagengeschossen Hiervon ausgenommen sind einzelne Die Decken der Tiefgaragen sind einer Substratschicht von mind. 0,7 m zu der und dauerhaft zu mit Dies gilt nicht in 4.3 Nebenanlagen 23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit 16 Abs.2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA gekennzeichneten Bereichen auf den nicht untergeordnete oberirdische Nebenanlagen (wie z.B. nur bis zu einem 12/2017 RECHTSGRUNDLAGEN durch Artikel 2 Absatz 3 1. Art der baulichen Nutzung (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom Allgemeine Wohngebiete 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). 2. Verordnung die bauliche Nutzung der S. 1057). B 1. Dachform und Dachneigung WA 4 Bauordnung das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt durch 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162). und sind Das Kappen oder Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im Firstbereich ein Flachdachanteil 2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der der entsprechenden werden nicht zur gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der baulichen Anlage einzubinden und einen Mindestabstand von 1,25 m von den bzw. einhalten. Diese Regelungen gelten nicht Anlagen der Solarenergienutzung. WA 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057). 0,4 WH GH 5. Gemeindeordnung das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 3. Baugrenzen 6. Wassergesetz das Land Nordrhein - Westfalen (Landeswassergesetz - LWG NRW) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559) durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934). Baugrenze 7. Gesetz Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370). 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBI. I S. 2771). 5. Sonstige Planzeichen 3. Einfriedungen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) Entlang der seitlichen und sind Hecken und bis max. 2,0 m Vor oder hinter dieser Bepflanzung sind nur Maschendraht- oder bis max. 1,8 m vorhandener Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern, Matten- oder Folienbespannungen, vom 716) zuletzt TGa STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE