Daten
Kommune
Pulheim
Größe
723 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
27.11.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
VERFAHRENSVERMERKE
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
C
1. Art der baulichen Nutzung
am ___________
am ___________
1.Wasserschutzzone
..............................................................................................................................................................................................................................................
Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung
vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen
im Plangebiet bedarf gem. der vorab genannten Verordnung der
BauNVO
am ___________
des Bebauungsplanes sind.
am ___________
Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten.
Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der
vom___________
2.
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit
16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO wird die max.
Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte
lediglich bis
zu einer
von 0,6
werden. Gem. 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO
sind weitere
in
bis max. 0,64
wenn die
von Zufahrten, Terrassen und Zuwegungen in
Pflaster
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit
durch die
unterbauen die festgesetzte
19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf bei der Ermittlung der
von Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das
bis zu einer
von
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO ist die
baulicher
Anlagen durch die max.
(WH) und die max.
(GH) der baulichen Anlagen
18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt
die WH bei geneigten
Schnittkante zwischen den
des aufgehenden Mauerwerks und der
Dachhaut bestimmt.
die
der
Die
in der Zeit vom _____________ bis _____________
.............................................................................................................................................................................................................................................
AUSLEGUNGSBESCHLUSS
Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist
die
der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die
Polizeidienstelle
zu
Erfolgen
Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
etc. wird seitens des KBD eine
Sicherheitsdetektion
empfohlen.
Die
weitere
Vorgehensweise
ist
mit
dem
Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden:
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html
am ___________
am ___________
vom___________
in der Zeit vom _____________ bis _____________
.............................................................................................................................................................................................................................................
ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS
3.
___________
Bei Bodenbewegungen auftretende
Funde und Befunde sind der Gemeinde als
untere
oder dem LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Nideggen,
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199,
zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zu erhalten. Die
am ___________
vom__________
in der Zeit vom _____________ bis _____________
..............................................................................................................................................................................................................................................
SATZUNGSBESCHLUSS
4. Artenschutz
am ___________
Bei Staffelgeschossen
um mind. 1,0 m von allen
oder
Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich
nicht
bemisst sich die WH durch den Abschluss der das
(nicht das
Dachgeschoss) umfassenden
Die Umwehrungen von Dachterrassen sind
von
der Materialwahl mitzurechnen. Im WA sind
bis max. 30 cm durch innen liegende,
untergeordnete Wandabschnitte, die nicht
M. 1:250
2. Kampfmittel
sind (max. 15% der gesamten
einer baulichen Anlage bemisst sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt
Als
bewohnende Fledermaus
in der teils offenen Scheune der Escher
artenschutzrechtliche
.............................................................................................................................................................................................................................................
die Zwergfledermaus
bzw. Quartiere
8 haben. Ein Abriss der Scheune
somit
nach
44
BNatSchG
RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE
Pulheim, den
Da eine Besiedlung der Scheune durch
nicht ausgeschlossen werden kann, ist im
Rahmen des Bauantragsverfahrens durch einen versierten Biologen mit entsprechender Kenntnis zur
Fledermausfauna zu
ob die Scheunen in der Vergangenheit genutzt wurden und / oder
Bei Hinweisen auf
sind rechtzeitig
der
mit der Unteren
einzuleiten.
Frank Keppeler
AUSFERTIGUNGSVERMERK:
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem
Satzungsbeschluss entspricht.
zum Schutz und / oder der Umsiedlung
des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen und
Pulheim, den
Der beste Zeitraum
eine
und einen Abriss der Scheune
der
/
Herbst, da keine Wochenstuben mehr vorhanden sein
und die Winterquartiere erst
3.
Frank Keppeler
INKRAFTTRETEN
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit
23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein
der
Baugrenzen
durch die
von Terrassen,
oder
bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m zugelassen werden
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
am _____________
Pulheim, den
und
an die
in einer
von
max. 3,0 m
OKFF lediglich angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den
Wohnraum
die
hinaus
sind nicht
Auf diesen Anbauten sind
Dachterrassen nicht
Technischer Beigeordneter
4.
9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird
das WA festgesetzt, dass Garagen / Carports und
Die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der
und Garagen /
4.2 Tiefgaragen
23 Abs. 3 BauNVO sind im gesamten Planbereich Tiefgaragen auch
der
12 Abs. 4 BauNVO sind in dem mit TGa gekennzeichneten Bereich
und
Garagen nur in unterirdischen Garagengeschossen
Hiervon ausgenommen sind einzelne
Die Decken der Tiefgaragen sind
einer Substratschicht von mind. 0,7 m zu
der
und dauerhaft zu
mit
Dies gilt nicht in
4.3 Nebenanlagen
23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit 16 Abs.2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA
gekennzeichneten Bereichen auf den nicht
untergeordnete
oberirdische Nebenanlagen (wie z.B.
nur
bis zu einem
12/2017
RECHTSGRUNDLAGEN
durch Artikel 2 Absatz 3
1. Art der baulichen Nutzung
(Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom
Allgemeine Wohngebiete
1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808).
2. Verordnung
die bauliche Nutzung der
S. 1057).
B
1. Dachform und Dachneigung
WA
4 Bauordnung
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000
(GV. NRW. S. 256) zuletzt
durch 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom
15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162).
und
sind
Das Kappen oder
Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im Firstbereich ein Flachdachanteil
2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der
der entsprechenden
werden nicht zur
gerechnet. Die vorgenannten
Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First
der baulichen Anlage einzubinden und
einen Mindestabstand von 1,25 m von den
bzw.
einhalten. Diese Regelungen gelten nicht
Anlagen der Solarenergienutzung.
WA
3. Verordnung
die Ausarbeitung der
und die Darstellung des Planinhaltes
(Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt
durch Artikel 3
des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057).
0,4
WH
GH
5. Gemeindeordnung
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.
3. Baugrenzen
6. Wassergesetz
das Land Nordrhein - Westfalen (Landeswassergesetz - LWG NRW) in der
Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur
wasser- und wasserverbandsrechtlicher
Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559)
durch Artikel 15 des Gesetzes vom
15.11.2016 (GV. NRW. S. 934).
Baugrenze
7. Gesetz
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom
29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.09.2017
(BGBl. I S. 3370).
8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013
(BGBl. I
S. 1274) zuletzt
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBI. I S.
2771).
5. Sonstige Planzeichen
3. Einfriedungen
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Entlang der seitlichen und
sind
Hecken und
bis max. 2,0 m
Vor oder hinter dieser Bepflanzung sind nur Maschendraht- oder
bis max. 1,8 m
vorhandener
Blickdichte
Einfriedungen (z. B. Mauern,
Matten- oder Folienbespannungen,
vom
716) zuletzt
TGa
STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE