Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
182/2017
Erstellt am:
02.06.2017
Aktenzeichen:
IV / 61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
29.11.2017
Planungsausschuss
X
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 182/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 17.05.2017 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von drei Geschosswohnungsbauten im Sinne einer geordneten städtebaulichen Struktur zu schaffen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst,
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wie auch der Öffentlichkeit durchzuführen.
Dies erfolgte in der Zeit vom 16.08.2017 bis 13.09.2017 bzw. mit Anschreiben vom 17.08.2017.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen drei Stellungnahmen ein, sechs Eingaben erhielt die
Verwaltung von betroffenen Bürgern. Sie enthalten diverse Anregungen wie auch Bedenken gegen bestimmte Planinhalte.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (T1 fBÖ bis T 3 fBÖ sowie B 1 fBÖ - B 6 fBÖ) sind nachfolgend, mit
den Stellungnahmen der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.
- Bebauungsplanentwurf
- Begründung
- Textliche Festsetzungen
- Schallschutzgutachten
- Artenschutzprüfung