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Beschlussvorlage (Schallschutzgutachten_BP 135 ST)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
5,3 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01

Inhalt der Datei

sc A7460 171024 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Fuchs, Durchwahl: -35 24.10.2017 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 135 in Pulheim-Stommeln Projekt: Untersuchung der Geräuschimmissionen im Rahmen des BPlanVerfahrens Nr. 135 in Stommeln, Pulheim Auftraggeber: Dr. med. Wolfgang Jansen Cäcilienstraße 27 50259 Pulheim-Stommeln Projekt-Nr.: A7460 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung .................................................................................................. 3 2. Grundlagen ............................................................................................................................ 3 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung .......................................... 5 3.1. Allgemeines ..........................................................................................................................................5 3.2. Orientierungswerte der DIN 18005 .......................................................................................................5 3.3. Anforderungen an den Schallschutz gegenüber gewerblichen Geräuschimmissionen – TA Lärm .....6 3.3.1. Immissionsrichtwerte ................................................................................................................6 4. Beschreibung des Plangebiets ................................................................................................... 7 5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen ......................................................................... 8 5.1. Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen ...................................................................................................8 5.2. Verkehrsaufkommen auf der Straße ................................................................................................. 10 6. Prognoseverfahren ................................................................................................................... 11 7. Berechnungsergebnisse ........................................................................................................... 11 8. Bewertung der Berechnungsergebnisse ................................................................................... 12 8.1. Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 ..................................................................... 12 8.2. Passive Schallschutzmaßnahmen .................................................................................................... 13 8.2.1. Allgemeines ........................................................................................................................... 13 8.2.2. Ermittlung der Lärmpegelbereiche ........................................................................................ 14 9. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan .......................................................................... 16 10. Geräuscheinwirkungen durch die Gewerbebetriebe ................................................................. 17 10.1. Ansatz der Schallemissionen ............................................................................................................ 17 10.2. Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen ....................................................................... 19 10.3. Berechnungsergebnisse .................................................................................................................... 20 11. Zusammenfassung ................................................................................................................... 21 Anlagen -2A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 1. 24.10.2017 Situation und Aufgabenstellung In Pulheim-Stommeln wird an der Venloer Straße / Ecke Nussbaumer Weg der Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln geplant. Die örtliche Situation wird in Anlage 1 dargestellt. Innerhalb des BPlan-Änderungsverfahrens ist die Realisierung einer Mehrfamilienhaus-Bebauung gemäß Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan vorgesehen. Die Gebietseinstufung des Bebauungsplans Nr. 135 Stommeln soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgelegt werden. Bei dem Bebauungsplangebiet handelt es sich um ein bereits bebautes Gebiet. Für die Errichtung der geplanten Neubauten sollen die bereits vorhandenen Gebäude abgerissen werden. Nordöstlich des Plangebiets an der Venloer Straße befinden sich Gewerbebetriebe, die übrigen Nachbarbereiche sind überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen sollen die auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrslärmimmissionen ermittelt werden, um auf dieser Basis die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 zum Schutz der Wohnungen in den neu geplanten Gebäudekomplexen festzusetzen. Darüber hinaus sollen auch die infolge der Gewerbebetriebe an der Venloer Straße erzeugten Geräuschimmissionen in den Untersuchungen berücksichtigt werden. Die vorliegenden Geräuscheinwirkungen sind mit Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß DIN 18005 / TA Lärm zu vergleichen und nach Erfordernis Vorschläge zur Konfliktlösung zu erarbeiten. Die Ermittlung der Geräuschimmissionen erfolgt dabei nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und DIN-Normen und wird im vorliegenden schalltechnischen Gutachten erläutert. 2. Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Technische Grundlagen: - - Bebauungsplan Nr. 135 – Stommeln, Stadt Pulheim, Venloer Straße / Nussbaumer Weg, Städtebaulicher Entwurf, Maßstab 1:500, Plandatum Mai 2017 Verkehrsdaten des Rhein-Erft-Kreises, Februar 2014 Klärung von Detailfragen mit dem Auftraggeber und der zuständigen Behörde -3- A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Vorschriften und Richtlinien: BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der derzeit gültigen Fassung TA Lärm (1998) 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998 DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN 45641 Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Juli 2016 mit Änderungsentwürfen, Januar 2017 DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1995 Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie -4- A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln Studie Handwerk und Wohnen 24.10.2017 Bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel im Auftrag der Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster unter Federführung der Handwerkskammer Düsseldorf, Ausgabe September 2005 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung 3.1. Allgemeines In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz, soweit wie möglich, zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. Dies gilt insbesondere bei Neuplanungen dann, wenn (wie im vorliegenden Falle) schutzbedürftige Nutzungen in der Nachbarschaft bereits bestehender Verkehrswege geschaffen werden ("heranrückende Bebauung"). 3.2. Orientierungswerte der DIN 18005 Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab. Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel Leq (= Mittelungspegel Lam) nach DIN 45641 und sind aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt (Beiblatt 1 zu DIN 18005 -Teil 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, wird aufgeführt: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte -5A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden... ...Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen." Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind auszugsweise wie folgt gestaffelt: Gebietsart Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Kerngebiet (MK) Orientierungswert tags nachts 50 dB(A) 40/35 dB(A) 55 dB(A) 45/40 dB(A) 60 dB(A) 50/45 dB(A) 65 dB(A) 55/50 dB(A) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist. Das Bebauungsplangebiet soll nach Rücksprache mit der Stadt Pulheim als allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft werden. 3.3. Anforderungen an den Schallschutz gegenüber gewerblichen Geräuschimmissionen – TA Lärm 3.3.1. Immissionsrichtwerte Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. Im vorliegenden Fall sind die innerhalb des Plangebietes zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die Gewerbebetriebe gegenüber dem Plangebiet gemäß den Vorgaben der TA Lärm zu bewerten. -6A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte im geplanten allgemeinen Wohngebiet (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte einzuhalten: Immissionsrichtwert in dB(A) Gebietseinstufung Tag Nacht (06.00 – 22.00 Uhr) (22.00 – 06.00 Uhr) 55 40 in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diesen IRW um nicht mehr als tags nachts 30 dB(A) 20 dB(A) überschreiten. Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die Ruhezeit angerechnet. Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werktags: 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr sonn- / feiertags: 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. 4. Beschreibung des Plangebiets Das Bebauungsplangebiet Nr. 135 Stommeln befindet sich im Ortsrandbereich der Stadt Pulheim, direkt an der Venloer Straße / Ecke Nussbaumer Weg. Im Lageplan der Anlage 1 ist die Position dargestellt. Das Gelände kann insgesamt als relativ eben angesehen werden, ohne topografische Besonderheiten, die wesentlichen Einfluss auf die Schallausbreitung haben. Das Plangebiet ist derzeit bereits bebaut, wobei für die Errichtung der geplanten 3 -7- A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Gebäudekomplexe zu Wohnnutzungen die bereits bestehenden Gebäude abgerissen werden. Auf der gegenüber liegenden Seite des Plangebiets befindet sich an der Venloer Straße eine gewerbliche Nutzung, die übrigen an das Plangebiet angrenzenden Flächen werden überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch den Straßenverkehr auf der Venloer Straße durch Verkehrslärmimmissionen beaufschlagt. Der Nussbaumer Weg, der das Plangebiet südöstlich begrenzt, dient als Querverbindung für Anwohner zwischen der Venloer Straße und der Straße "Zum Geyener Kreuz" und kann schalltechnisch als untergeordnet bezeichnet werden. Neben den Geräuscheinwirkungen aus dem Straßenverkehr sollen auch die gewerblichen Geräuschimmissionen betrachtet werden. Dabei sind in Bezug auf das Plangebiet folgende derzeit bestehende Gewerbebetriebe zu berücksichtigen: Verbrauchermarkt (Penny) Kfz-Betrieb Stähle (Autoteile-Verkauf sowie Werkstattbetrieb) Gärtnerei und Blumenfachgeschäft Fischer 5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen 5.1. Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen Die Berechnung der Schallemission auf öffentlichen Straßen, die durch den KfzVerkehr bewirkt wird, erfolgt auf Grundlage der RLS 90. Dabei werden die Frequentierungen gemäß Angaben aus dem Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt. Die Höhe der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach den Richtlinien der RLS 90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet. Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Gebäude) verringert werden. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die Nacht berechnet: -8A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr und Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr. Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird. Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet: Lm = Lm,E + DS + DBM + DB mit Lm,E = Emissionspegel DS = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption DBM = Pegeländerung nach Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung DB = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet: Lm(25) = Mittelungspegel in 25 m horizontalem Abstand berechnet nach Abschnitt 4.4.1.1 der RLS 90, hier: M = maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h p = Lkw-Anteil in % für die Straßenquerschnitt insgesamt Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO + DStG + DE DV = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten (hier: v = 30 km/h für Planstraße 1+2 und v = 50 km/h für alle anderen Straßen) DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (hier: = 0) -9- A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 DStG = Zuschläge für Steigungen oder Gefälle (hier: = 0) DE = Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt, wobei die Approximation auf 1 m Rasterweite ausgelegt wird. Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen geschieht entsprechend der RLS 90. Aus dem Mittelungspegel Lm wird der Beurteilungspegel wie folgt berechnet: Lr = Lm + K Lm = Mittelungspegel K = Zuschlag für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen gemäß RLS 90 bis 5.2. e = 40 m: e = 40 – 70 m: e = 70 – 100 m: + 3 dB(A) + 2 dB(A) + 1 dB(A) Verkehrsaufkommen auf der Straße Der Rhein-Erft-Kreis hat im Jahr 2014 eine Verkehrszählung über 7 Tage durchgeführt. Für den Bereich Pulheim-Stommeln wurden für die K24 Venloer Straße die Daten der Verkehrsbelastung für den Ist-Zustand 2014 ermittelt. Auf Grundlage dieser Zählergebnisse wurden eine tägliche Verkehrsbelastung und der entsprechende Lkw-Anteil ermittelt. Für die zukünftig zu erwartende Verkehrsbelastung wurde pauschal ein Zuschlag von 10 % auf die tägliche Verkehrsbelastung für die schalltechnischen Berechnungen angesetzt. Die Berechnungsparameter für die Venloer werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt: Straße DTV Lkw-Anteil zul. Höchst- Straßen- Lm,E (Kfz / 24 h) (%) geschwindigkeit oberfläche dB(A) Tag/Nacht (km/h) 2,7/2,1 50 Tag/Nacht nicht Venloer Straße K24 9301 geriffelter Asphalt -10A7460 / 171024 sgut-1 60,1/49,5 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Für den Nussbaumer Weg liegen keine Angaben zur Frequentierung vor. Wie bereits in Abschnitt 4 erläutert, kann diese Straße aus schalltechnischer Sicht vernachlässigt werden. 6. Prognoseverfahren Die Ermittlung der Schallausbreitung erfolgt rechnergestützt durch das Immissionsprognoseprogramm "CadnaA 2017" der Fa. DataKustik. Der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten wird unter Berücksichtigung aller genannter Schallquellen als Summenpegel berechnet. Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien, bzw. den durch die Gebäudeabmessungen. Danach liegt die Emissionshöhe für Fahrzeugbewegungen nach RLS 90 sowie der Bayerischen Parkplatzlärmstudie bei 0,5 m über OK Boden. Die Immissionsaufpunkte liegen auf Mitte Fenster des jeweiligen Stockwerks. 7. Berechnungsergebnisse Die Ergebnisse der einwirkenden Verkehrsgeräusche sind in den Anlagen 2 - 5 als farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- und Nachtzeitraum dokumentiert. Die Inhalte der einzelnen Anlagen ergeben sich wie folgt: Anlage 2: Farbiges Schallausbreitungsmodell Schallimmissionspegel Straßenverkehr tagsüber bezogen auf das EG Anlage 3: Farbiges Schallausbreitungsmodell Schallimmissionspegel Straßenverkehr nachts bezogen auf das EG Anlage 4: Farbiges Schallausbreitungsmodell Schallimmissionspegel Straßenverkehr tagsüber bezogen auf das 1. OG Anlage 5: Farbiges Schallausbreitungsmodell Schallimmissionspegel Straßenverkehr nachts bezogen auf das 1. OG -11A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 8. Bewertung der Berechnungsergebnisse 8.1. Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 Die Orientierungswerte sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, mit den Beurteilungspegeln der Geräusche der verschiedenen Arten von Schallquellen verglichen werden. Wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen sollen die Beurteilungspegel der jeweiligen Geräuschquellen für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Gemäß Darstellungen der farbigen Schallausbreitungsmodelle in den Anlagen 2 - 5 sind folgende Ergebnisse für die einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche auf die 3 geplanten Gebäude (vgl. Anlage 1) festzustellen: An der zur Venloer Straße gerichteten Gebäudefassade (Fassade Nord-Ost) der im Plangebiet geplanten Wohngebäude (Gebäude 1 und 2) ist ohne weitergehende aktive Schallschutzmaßnahmen während des Tageszeitraumes ein Beurteilungspegel von ca. 64 dB(A) zu erwarten. In den senkrecht zur Venloer Straße gerichteten Fassadenbereichen ergaben sich Beurteilungspegel von bis zu 62 dB(A). Die Beurteilungspegel an den zur Venloer Straße abgewandten Fassadenbereichen (Gebäuderückseite) liegen unter 50 dB(A). Die Beurteilungspegel an der Fassade des zurückversetzen Gebäudes (Gebäude 3) liegen in allen Bereichen im Tageszeitraum unter 55 dB(A). Der Orientierungswert gemäß DIN 18005 für die Gebietseinstufung „allgemeines Wohngebiet“ von 55 dB(A) im Tageszeitraum wird somit im Bereich der zur Venloer Straße gerichteten Gebäudefassaden um bis zu 9 dB(A) überschritten, in den senkrecht zur Venloer Straße gerichteten Fassadenbereichen um bis zu 8 dB(A). An den zur Venloer Straße abgewandten Fassadenbereichen (Gebäuderückseite) werden die Orientierungswerte eingehalten. In allen Fassadenbereichen des zurückversetzen Gebäudes werden die Orientierungswerte ebenfalls eingehalten. Im Nachtzeitraum sind an der zur Venloer Straße gerichteten Gebäudefassade der Wohngebäude (Gebäude 1 und 2) Beurteilungspegel von ca. 53 dB(A) zu erwarten. In den senkrecht zur Venloer Straße gerichteten Fassadenbereichen ergaben sich Beurteilungspegel von bis zu 52 dB(A). Die Beurteilungspegel an den zur Venloer Straße abgewandten Fassadenbereichen (Gebäuderückseite) und dem zurückversetzen Gebäude (Gebäude 3) liegen unter 42 dB(A). Die Ergebnisse für den Nachtzeitraum zeigen, dass der Orientierungswert gemäß DIN 18005 für die Gebietseinstufung „allgemeines Wohngebiet“ von 45 dB(A) im Bereich der zur Venloer Straße und den senkrecht zur Venloer Straße gerichteten Fassadenbereichen um bis zu 8 dB(A) überschritten werden. An den zur Venloer -12- A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Straße abgewandten Fassadenbereichen (Gebäuderückseite) und dem zurückversetzen Gebäude werden die Orientierungswerte vor der Fassade eingehalten. Aufgrund der Überschreitung der städtebaulich empfohlenen Orientierungswerte der DIN 18005 sind weitergehende Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Zur Reduzierung der Geräuscheinwirkungen durch den Verkehr auf der pegelbestimmenden Venloer Straße (K24) sind theoretisch aktive Schallschutzmaßnahmen mithilfe von Lärmschutzwänden möglich. Naturgemäß ist jedoch die schalltechnische Wirkung einer Lärmschutzwand insbesondere für die höher gelegenen Geschosse begrenzt. Aufgrund der geplanten zweibis dreigeschossigen Bauweise sowie der Höhe der prognostizierten Überschreitungen der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 kann mit verhältnismäßigem Aufwand alleine durch eine zusätzliche Schallschutzwand nicht sichergestellt werden, dass die Orientierungswerte in allen Geschossen eingehalten werden. Bei der Wahl zur Festlegung der Höhe der Lärmschutzwand spielen darüber hinaus auch städtebauliche Überlegungen eine wichtige Rolle. Aus praktischer und städtebaulicher Sicht sind aktive Schallschutzmaßnahmen nach Auffassung des Gutachters nicht vorstellbar. Insofern sind im Weiteren passive Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Gebäude innerhalb des Plangebietes zu ergreifen. Hierzu werden unter Ziffer 8.2 passive Schallschutzmaßnahmen aufgeführt, mit denen die anzustrebenden wohnverträglichen Innenpegel in schutzbedürftigen Räumen eingehalten werden. 8.2. Passive Schallschutzmaßnahmen 8.2.1. Allgemeines Unter passiven Schallschutzmaßnahmen versteht man bauliche Maßnahmen am Gebäude, mit denen die anzustrebenden Innenpegel zur Sicherung von gesunden Wohnverhältnissen in schutzbedürftigen Räumen eingehalten werden. Hierzu zählen zum Beispiel: Anordnung sensibler bzw. schutzbedürftiger Räume im abgewandten Bereich der Straße (sinnvolle Grundrissgestaltung) ausreichende Dimensionierung des Schallschutzes der Außenfassade In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegungen von Mindestwerten der Schalldämmung von Außenbauteilen Lärmpegelbereiche I - VII festgelegt. -13A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Auszug aus Tabelle 7 der DIN 4109-1:2016-07: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden (R’w,ges = erforderliches bewertetes Bau-Schalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils) Spalte 1 2 4 5 Raumarten Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Aufenthaltsräume Außenlärmpegel in Wohnungen, Übernachtungsräume Büroräume 1) und ähnliches in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches dB(A) 1) R´w,ges des Außenbauteils in dB 1 I bis 55 30 - 2 II 56 bis 60 30 30 3 III 61 bis 65 35 30 4 IV 66 bis 70 40 35 5 V 71 bis 75 45 40 6 VI 76 bis 80 50 45 7 VII > 80 2) 50 An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Hinweise: Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen. Vorgenannte Schalldämmmaße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind. 8.2.2. Ermittlung der Lärmpegelbereiche Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt nach den Regelungen der DIN 41092:2016-07. Gemäß Ziffer 4.4.5.7 der DIN 4109 werden dabei die maßgeblichen Außenlärmpegel der einzelnen Geräuschquellen La,i energetisch addiert und zum resultierenden Außenlärmpegel La,res als Grundlage für die Einstufung in Lärmpegelbereiche zusammengefasst. Die hierzu im vorliegenden Fall relevante Geräuschquelle ist der Straßenverkehr. Zusätzlich wurden die Geräuschimmissionen aus den genannten Gewerbebetrieben berücksichtigt, die jedoch keinen relevanten Einfluss auf die schalltechnische Situation vor den Fassadenbereichen haben. Die Ansätze der gewerblichen Schallemission werden im Abschnitt 10 detailliert beschrieben. -14A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-1:2016-07, Tabelle 7, Spalte 2, ergibt sich - für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (06.00 – 22.00 Uhr) - für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22.00 – 06.00 Uhr) plus Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der Nacht). Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt. Diesbezüglich sind die jeweiligen maßgeblichen Außenlärmpegel La separat für den Tages- und Nachtzeitraum aus den berechneten Beurteilungspegeln Lr wie folgt zu ermitteln: tags (06.00 – 22.00 Uhr): La = Lr + 3 [dB(A)] nachts (22.00 – 06.00 Uhr): La = Lr + 3 + 10 [dB(A)] Der resultierende Außenlärmpegel La,res wird wie folgt berechnet: La,res = 10 lg ∑ (10 , , ) Die Addition von 3 dB(A) darf nur einmal erfolgen, d. h. auf den Summenpegel. Dazu wurde in den Anlagen 2 - 5 der jeweilige Beurteilungspegel für die Situation des Straßenverkehrs unter Berücksichtigung der im Bebauungsplangebiet geplanten Wohngebäudekomplexe für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt. Hierin sind noch nicht die gemäß DIN 4109 anzusetzenden Zuschläge enthalten. Es hat sich herausgestellt, dass für die Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel der Tageszeitraum heranzuziehen ist. Die ermittelten Ergebnisse werden in Anlage 6 für das relevante 1. Obergeschoss in Form von Lärmpegelbereichen dargestellt. Der Anlage 6 und 7 ist zu entnehmen, dass sich für das Plangebiet die Lärmpegelbereiche I - IV ergeben, wobei die Anforderungen, die sich aus den Lärmpegelbereichen I und II ergeben, bei üblicher Bauausführung ohnehin erfüllt werden. Anlage 6: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:2016-7 aus den Schallimmissionspegeln für das BPlan-Gebiet mit Berücksichtigung der geplanten Bebauung tagsüber bezogen auf das 1. OG Anlage 7: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:2016-7 aus den Schallimmissionspegeln für das BPlan-Gebiet ohne Berücksichtigung einer Bebauung tagsüber bezogen auf das 1. OG -15- A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 9. 24.10.2017 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Gemäß § 9, Abs. 1, Nr. 24 BauGB und NRW Planungserlass können Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden. Passiver Schallschutz In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sollten die Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung festgesetzt werden. Danach sollte für das gesamte Plangebiet der Lärmpegelbereich III - IV festgesetzt werden. Die Lärmpegelbereich I und II stellen bei üblicher Bauausführung keine besonderen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile dar. Anhand dieser Lärmpegelbereiche (LPB) können dann im konkreten Einzelfall (im nachgeschalteten Baugenehmigungsverfahren) nach den Bestimmungen der DIN 4109 die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile abgeleitet werden. Unter Kenntnis der genauen Raumkonfiguration (Raumart, Raumgröße, Fensterflächenanteil, verwendete Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich weitergehend das erforderliche resultierende Schalldämmmaß für die einzelnen Teilflächen der Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.). Hinweise zur Lüftung: Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der Tageszeit über die sogenannte "Stoßbelüftung" oder "indirekte Belüftung" über Nachbarräume sichergestellt werden. Während der Nachtzeit sind diese Lüftungsarten nicht praktikabel, so dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) während der Nachtzeit für Schlafräume die Anordnung von schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungselementen empfohlen wird. -16A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 10. Geräuscheinwirkungen durch die Gewerbebetriebe 10.1. Ansatz der Schallemissionen Nordöstlich des Bebauungsplangebietes befindet sich an der Venloer Straße eine Gewerbefläche. Diese Gewerbefläche und deren Schallemissionen soll im Rahmen der Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 135, Stommeln berücksichtigt werden. Innerhalb der Gewerbefläche befinden sich die in Abschnitt 4 aufgeführten Gewerbebetriebe, die nachfolgend nochmals genannt werden: Verbrauchermarkt (Penny) Kfz-Betrieb Stähle Gärtnerei und Blumenfachgeschäft Fischer Für die vorgenannten gewerblichen Nutzungen bestehen nach unserem Kenntnisstand keine Genehmigungen für einen Nachtbetrieb. Die vorgenannten Betriebe wurden im Rahmen einer schalltechnischen Prognoseuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 43, Pulheim-Stommeln bereits detailliert untersucht. Die für die Berechnungen damals ermittelten und für diese Untersuchung ergänzten schalltechnischen Ausgangsdaten werden nachfolgend für den jeweiligen Betrieb nochmals dargestellt: Verbrauchermarkt (Penny) Bei dem Penny-Markt handelt es sich um einen Lebensmittel-SB-Markt, welcher im Zeitraum von 07.00 – 22.00 Uhr geöffnet hat. Die Kunden-Pkw-Parkplätze befinden sich unmittelbar vor dem Objekt an der Venloer Straße. Darüber hinaus ist mit täglichen Warenanlieferungen im üblichen Umfang zu rechnen. Die wesentliche Schallausbreitung wird in Richtung Südwesten (Bebauungsplangebiet) bzw. Nordwesten zu erwarten sein. Für die maßgeblichen Schallemissionen des Verbrauchermarktes wurden folgende Schallleistungspegel in Ansatz gebracht: Schallquelle Parkplatz Schallleistungspegel LwA in dB(A) 92,3 15 h (07.00 – 22.00 Uhr) Lkw-Fahrspur 63,0 dB(A)/m 1 h (06.00 – 07.00 Uhr) Rangieren Lkw 84,0 1 h (06.00 – 07.00 Uhr) Entladung Lkw 92,0 1 h (06.00 – 07.00 Uhr) Kälteanlage 75,0 24 h -17A7460 / 171024 sgut-1 angesetzte Einwirkzeit BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 Autohaus Stähle Unmittelbar neben dem Penny-Markt befindet sich das Autohaus Stähle mit einem Autoteile-Verkauf sowie 2 Werkstatträumen. Die Öffnungszeiten werden von montags bis freitags von 08.00 – 18.00 Uhr und samstags von 09.00 – 13.00 Uhr angegeben. Die schalltechnisch relevanten Vorgänge sind der Pkw-Kundenverkehr auf den Parkplätzen, die unmittelbar entlang der Venloer Straße angeordnet sind, sowie Geräusche im Zusammenhang mit dem Betrieb der beiden Werkhallen. Diese besitzen Toranlagen, die in Richtung Venloer Straße ausgerichtet sind. Insofern ist die wesentliche Schallabstrahlung ebenfalls in Richtung Venloer Straße bzw. Bebauungsplangebiet anzunehmen. Für den Kundenparkplatz und die Schallabstrahlung der beiden Hallentore, die für die Betriebszeiten als offen angesetzt werden, werden folgende Schallleistungspegel zugrunde gelegt: Schallquelle Schallleistungspegel LwA in dB(A) angesetzte Einwirkzeit Parkplatz 79,6 10 h (08.00 – 18.00 Uhr) Halle Tor 1 79,4 10 h (08.00 – 18.00 Uhr) Halle Tor 2 79,8 10 h (08.00 – 18.00 Uhr) Für den Parkplatz wurde eine Bewegungshäufigkeit von N = 2 Bewegungen/Stellplatz · h angesetzt. Die Berechnung der Schallabstrahlung der Hallentore basiert auf einem Schalldruckpegel in der Halle von LI = 75 dB(A), der in der Studie Handwerk und Wohnen für Werkstätten genannt wird. Es wurde weiter davon ausgegangen, dass das Hallentor während der gesamten Betriebszeiten geöffnet bleibt. Gärtnerei und Blumengeschäft Fischer Die Öffnungszeiten des Blumengeschäftes werden von Montag bis Freitag von 09.00 – 13.00 Uhr und von 14.30 – 18.30 Uhr ausgewiesen, sowie samstags von 09.00 – 13.00 Uhr. Die wesentlichen Geräuschemissionen sind im Zusammenhang mit dem Pkw-Kundenverkehr zu erwarten. Auch hier sind die Parkplätze unmittelbar entlang der Venloer Straße angeordnet, so dass auch eine relevante Schallabstrahlung in Richtung Bebauungsplangebiet erfolgt. Für den Kundenparkplatz wird ein Schallleistungspegel von LwA = 82 dB(A) während der Betriebszeiten angesetzt, wobei von einer Bewegungshäufigkeit N = 2 Bewegungen/Stellplatz · h ausgegangen wird. -18A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 10.2. 24.10.2017 Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen. Dies wird nach dem Verfahren der DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - ermittelt. Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt: LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc Hierin bedeuten: LfT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A) Lw : Schallleistungspegel in dB(A) Dc = Do + Di + Domega: Richtwirkungskorrektur in dB = Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß + Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) Adiv: Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Aatm: Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB (bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur) Agr: Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB (Berechnung mit G = 0,1) Abar: Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB (die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende Elemente im Computerprogramm lagerichtig berücksichtigt) Amisc: Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im vorliegenden Fall nicht relevant) -19- A7460 / 171024 sgut-1 BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln 24.10.2017 LAT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A) Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA Lärm A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen. Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt: LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet Cmet = C0 · (1 - 10 · mit hs + hr ) dp C0: Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt, hier C0 = 0 dB. hs: Höhe der Schallquelle in Metern hr: Höhe des Immissionspunktes in Metern dp: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Prognoseberechnung die meteorologische Korrektur Cmet nicht berücksichtigt. 10.3. Berechnungsergebnisse Für die im Zusammenhang mit dem Betrieb der beschriebenen Gewerbebetriebe zu erwartenden Geräuschimmissionen wurden Einzelpunktberechnungen an den nächstliegenden Immissionspunkten innerhalb des Plangebietes durchgeführt. Die Immissionspunkte sind in Anlage 1 dargestellt. Folgende Beurteilungspegel ergeben sich für das jeweils ungünstigste Geschoss im relevanten Tageszeitraum: IP1: IP2: IP3: Lr = 54,3 dB(A) Lr = 53,8 dB(A) Lr = 50,3 dB(A). -20A7460 / 171024 sgut-1 32343150 32343200 32343250 32343300 Anlage 1 Projekt-Nr.: A7460 5654050 5654050 Verbrauchermarkt Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Situation: Digitalisierter Lageplan Kfz-Betrieb Ve n IP 1 Gebäude 1 loe rS tr a IP 2 5654000 5654000 mit Darstellung der Immissionspunkte und Schallquellen Gärtnerei ss e Legende: IP 3 5653950 Nu ßb a Gebäude 3 um er W eg 5653950 Gebäude 2 Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet Maßstab: 1:1000 Stand: 24.10.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs 32343150 32343200 32343250 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna 32343300 32343180 32343200 32343220 32343240 Ve n loe rS tr a 5654000 5654000 5654020 32343160 5654020 32343140 ss e Anlage 2 Projekt-Nr.: A7460 Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: EG 5653980 5653960 5653940 5653920 5653920 Nu ßb a um er 5653940 W eg 5653980 5653960 Straßenverkehrslärm 32343140 32343160 32343180 32343200 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna 32343220 32343240 Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:750 Stand: 24.10.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs 32343180 32343200 32343220 32343240 Ve n loe rS tr a 5654000 5654000 5654020 32343160 5654020 32343140 ss e Anlage 3 Projekt-Nr.: A7460 Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Nacht-Situation Berechnungshöhe: EG 5653980 5653960 5653940 5653920 5653920 Nu ßb a um er 5653940 W eg 5653980 5653960 Straßenverkehrslärm 32343140 32343160 32343180 32343200 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna 32343220 32343240 Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:750 Stand: 24.10.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs 32343180 32343200 32343220 32343240 Ve n loe rS tr a 5654000 5654000 5654020 32343160 5654020 32343140 ss e Anlage 4 Projekt-Nr.: A7460 Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe:1.OG 5653980 5653960 5653940 5653920 5653920 Nu ßb a um er 5653940 W eg 5653980 5653960 Straßenverkehrslärm 32343140 32343160 32343180 32343200 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna 32343220 32343240 Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:750 Stand: 24.10.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs 32343180 32343200 32343220 32343240 Ve n loe rS tr a 5654000 5654000 5654020 32343160 5654020 32343140 ss e Anlage 5 Projekt-Nr.: A7460 Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Nacht-Situation Berechnungshöhe: 1.OG 5653980 5653960 5653940 5653920 5653920 Nu ßb a um er 5653940 W eg 5653980 5653960 Straßenverkehrslärm 32343140 32343160 32343180 32343200 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna 32343220 32343240 Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:750 Stand: 24.10.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs 32343180 32343200 32343220 32343240 Anlage 6 Ve n I-III 6453 I-III 5948 loe rS tr a 5654000 5654000 5654020 32343160 5654020 32343140 ss e Projekt-Nr.: A7460 Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe:1.OG 5653980 5653980 Straßenverkehrslärm 5653960 5653940 5653920 5653920 52 41 Nu ßb a um er 5653940 4636 32343140 32343160 32343180 Legende: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109-1:2016-07 W eg 5653960 I-III 6453 32343200 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna 32343220 32343240 LPB I LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII bis 55 dB(A) 56 bis 60 dB(A) 61 bis 65 dB(A) 66 bis 70 dB(A) 71 bis 75 dB(A) 76 bis 80 dB(A) > 80 dB(A) Maßstab: 1:750 Stand: 24.10.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs 32343180 32343200 32343220 Anlage 7 32343240 Projekt-Nr.: A7460 Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe:1.OG Legende: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109-1:2016-07 5653940 5653920 5653920 Nu ßb a um er 5653940 W eg 5653980 ss e 5653960 rS tr a 5653980 loe 5653960 Ve n 5654000 5654000 5654020 32343160 5654020 32343140 32343140 32343160 32343180 32343200 32343220 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005_ohne Gebäude.cna 32343240 LPB I LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII bis 55 dB(A) 56 bis 60 dB(A) 61 bis 65 dB(A) 66 bis 70 dB(A) 71 bis 75 dB(A) 76 bis 80 dB(A) > 80 dB(A) Maßstab: 1:750 Stand: 24.10.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs Projekt: Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Berechnungskonfigurationen Inhalt: Anlage: 8 Projekt Nr.: A7460 Datum: 24.10.17 Schallquellen Straßenverkehr Straßen Bezeichnung M. Venloer Strasse (K24) + !00! ID Lme Tag Abend Nacht (dBA) (dBA) (dBA) 60.1 49.5 -6.6 Zähldaten DTV Str.gatt. Tag 549.0 genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ M p (%) Pkw Lkw Abst. Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) 0.0 52.0 2.7 0.0 2.1 50 50 RQ 9 Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dB) (%) (dB) (m) (m) 0.0 1 0.0 0.0 Projekt: Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Berechnungskonfigurationen Inhalt: Anlage: 9 Projekt Nr.: A7460 Datum: 24.10.17 Schallquellen TA Lärm Punktquellen Bezeichnung Entladung Lkw M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) 92.0 92.0 92.0 Lw 92 0.0 0.0 0.0 ~ !01! Linienquellen Bezeichnung M. ID Lkw Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) 78.1 78.1 78.1 63.0 63.0 63.0 Lw' 63 0.0 0.0 0.0 ~ !01! Flächenquellen Bezeichnung M. ID Rangieren Lkw ~ !01! ~ !01! Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) 79.4 79.4 79.4 71.0 71.0 71.0 Li 75 79.8 79.8 79.8 71.0 71.0 71.0 Li 75 Parkplätze Bezeichnung M. ID Typ P Auto Stähle P Penny P Floristik Lwa Zähldaten Tag Ruhe Nacht Bezugsgr. B0 Anzahl B Stellpl/BezGr f (dBA) (dBA) (dBA) 79.6 -51.8 -51.8 1 Stellplatz 9 1.00 ~ !01! ind 91.5 91.5 -51.8 1 Stellplatz 40 1.00 ~ !01! ind 82.0 -51.8 -51.8 1 Stellplatz 12 1.00 ~ !01! ind Höhe Koordinaten X Y (m) (m) (m) 2.00 r 32343228.64 5654050.53 Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Ruhe Nacht (min) (min) (min) (dB) (Hz) 0.00 60.00 0.00 0.0 500 (keine) Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) 84.0 84.0 84.0 66.7 66.7 66.7 Lw 84 0.0 0.0 0.0 ~ !01! Flächenquellen vertikal Bezeichnung M. ID Tor 1 Tor 2 Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Ruhe Nacht (min) (min) (min) (dB) (Hz) 0.00 60.00 0.00 0.0 500 (keine) Bew. Punktquellen Geschw. Anzahl Tag Abend Nacht (km/h) Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Ruhe Nacht (min) (min) (min) (dB) (Hz) 0.00 60.00 0.00 0.0 500 (keine) Korrektur Schalldämmung Dämpfung Tag Abend Nacht R Fläche dB(A) dB(A) dB(A) (m²) 0.0 0.0 0.0 0 6.88 0.0 0.0 0.0 0 7.50 Tag (min) 600.00 600.00 Z (m) 64.92 Einwirkzeit Ruhe Nacht (min) (min) 0.00 0.00 0.00 0.00 Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Berechnung nach Beweg/h/BezGr. N Kpa Parkplatzart Kstro Fahrbahnoberfl Tag Ruhe Nacht (dB) (dB) 2.000 0.000 0.000 4.0 P+R-Parkplatz 0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007 1.500 1.500 0.000 7.0 0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007 2.000 0.000 0.000 4.0 P+R-Parkplatz 0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007 Bew. Punktquellen Anzahl Tag Abend Nacht K0 (dB) 3.0 3.0 Freq. Richtw. (Hz) 500 (keine) 500 (keine) Einwirkzeit Tag Ruhe Nacht (min) (min) (min) 600.00 0.00 0.00 780.00 120.00 0.00 600.00 0.00 0.00 Projekt: Inhalt: Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln" Venloer Strasse/Nußbaumer Weg Pulheim Berechnungskonfigurationen Anlage: 10 Projekt Nr.: A7460 Datum: 24.10.17 Berechnungskonfiguration Parameter Allgemein Land Max. Fehler (dB) Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm Aufteilung Rasterfaktor Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (%) Proj. Linienquellen Proj. Flächenquellen Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (dB) Zuschlag Ruhezeit (dB) Zuschlag Nacht (dB) DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Reflexion max. Reflexionsordnung Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung Hin. in FQ schirmen diese nicht ab Abschirmung Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 Temperatur (°C) rel. Feuchte (%) Bodenabsorption G Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (2014)) Fluglärm (???) Streng nach AzB Wert (benutzerdefiniert) 0.00 2000.00 0.00 0.50 1000.00 1.00 0.00 An An 960.00 480.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Triangulation 1 100.00 100.00 1000.00 1000.00 1.00 1.00 0.10 mehrere Obj An ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) 3.0 20.0 0.0 10 70 0.00 3.0 Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109