Daten
Kommune
Pulheim
Größe
5,3 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
sc A7460
171024 sgut-1
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Fuchs, Durchwahl: -35
24.10.2017
SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN
Bebauungsplan Nr. 135 in Pulheim-Stommeln
Projekt:
Untersuchung der Geräuschimmissionen im Rahmen des BPlanVerfahrens Nr. 135 in Stommeln, Pulheim
Auftraggeber:
Dr. med. Wolfgang Jansen
Cäcilienstraße 27
50259 Pulheim-Stommeln
Projekt-Nr.:
A7460
BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
24.10.2017
Inhaltsverzeichnis
1. Situation und Aufgabenstellung .................................................................................................. 3
2. Grundlagen
............................................................................................................................ 3
3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung .......................................... 5
3.1. Allgemeines ..........................................................................................................................................5
3.2. Orientierungswerte der DIN 18005 .......................................................................................................5
3.3. Anforderungen an den Schallschutz gegenüber gewerblichen Geräuschimmissionen – TA Lärm .....6
3.3.1. Immissionsrichtwerte ................................................................................................................6
4. Beschreibung des Plangebiets ................................................................................................... 7
5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen ......................................................................... 8
5.1. Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen ...................................................................................................8
5.2. Verkehrsaufkommen auf der Straße ................................................................................................. 10
6. Prognoseverfahren ................................................................................................................... 11
7. Berechnungsergebnisse ........................................................................................................... 11
8. Bewertung der Berechnungsergebnisse ................................................................................... 12
8.1. Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 ..................................................................... 12
8.2. Passive Schallschutzmaßnahmen .................................................................................................... 13
8.2.1. Allgemeines ........................................................................................................................... 13
8.2.2. Ermittlung der Lärmpegelbereiche ........................................................................................ 14
9. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan .......................................................................... 16
10. Geräuscheinwirkungen durch die Gewerbebetriebe ................................................................. 17
10.1. Ansatz der Schallemissionen ............................................................................................................ 17
10.2. Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen ....................................................................... 19
10.3. Berechnungsergebnisse .................................................................................................................... 20
11. Zusammenfassung ................................................................................................................... 21
Anlagen
-2A7460 / 171024 sgut-1
BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
1.
24.10.2017
Situation und Aufgabenstellung
In Pulheim-Stommeln wird an der Venloer Straße / Ecke Nussbaumer Weg der
Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln geplant. Die örtliche Situation wird in Anlage 1
dargestellt.
Innerhalb des BPlan-Änderungsverfahrens ist die Realisierung einer Mehrfamilienhaus-Bebauung gemäß Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan vorgesehen.
Die Gebietseinstufung des Bebauungsplans Nr. 135 Stommeln soll als allgemeines
Wohngebiet (WA) festgelegt werden.
Bei dem Bebauungsplangebiet handelt es sich um ein bereits bebautes Gebiet. Für
die Errichtung der geplanten Neubauten sollen die bereits vorhandenen Gebäude
abgerissen werden.
Nordöstlich des Plangebiets an der Venloer Straße befinden sich Gewerbebetriebe,
die übrigen Nachbarbereiche sind überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Im
Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen sollen die auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrslärmimmissionen ermittelt werden, um auf dieser Basis
die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 zum Schutz der Wohnungen in den neu
geplanten Gebäudekomplexen festzusetzen. Darüber hinaus sollen auch die infolge
der Gewerbebetriebe an der Venloer Straße erzeugten Geräuschimmissionen in den
Untersuchungen berücksichtigt werden.
Die vorliegenden Geräuscheinwirkungen sind mit Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß DIN 18005 / TA Lärm zu vergleichen und nach Erfordernis
Vorschläge zur Konfliktlösung zu erarbeiten.
Die Ermittlung der Geräuschimmissionen erfolgt dabei nach den einschlägigen
Verwaltungsvorschriften und DIN-Normen und wird im vorliegenden schalltechnischen Gutachten erläutert.
2.
Grundlagen
Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und
Regelwerken:
Technische Grundlagen:
-
-
Bebauungsplan Nr. 135 – Stommeln, Stadt Pulheim, Venloer Straße /
Nussbaumer Weg, Städtebaulicher Entwurf, Maßstab 1:500, Plandatum
Mai 2017
Verkehrsdaten des Rhein-Erft-Kreises, Februar 2014
Klärung von Detailfragen mit dem Auftraggeber und der zuständigen Behörde
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BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
24.10.2017
Vorschriften und Richtlinien:
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der
derzeit gültigen Fassung
TA Lärm (1998)
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998
DIN 18005 Teil 1
Schallschutz im Städtebau, Juli 2002
Beiblatt 1 zu
DIN 18005 Teil 1
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche
Planung, Mai 1987
DIN 45641
Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, November 1989
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, Juli 2016
mit Änderungsentwürfen, Januar 2017
DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Oktober 1999
Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von
Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007,
Bayerisches Landesamt für Umwelt
RLS 90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990
Heft 192
Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, herausgegeben von der
Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1995
Heft 3
Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von
Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und
Geologie
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BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
Studie Handwerk
und Wohnen
24.10.2017
Bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel im Auftrag
der Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster
unter Federführung der Handwerkskammer Düsseldorf,
Ausgabe September 2005
3.
Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung
3.1.
Allgemeines
In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h.
dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen
Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz, soweit wie möglich, zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch
keinen Vorrang ein.
Dies gilt insbesondere bei Neuplanungen dann, wenn (wie im vorliegenden Falle)
schutzbedürftige Nutzungen in der Nachbarschaft bereits bestehender Verkehrswege
geschaffen werden ("heranrückende Bebauung").
3.2.
Orientierungswerte der DIN 18005
Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter
Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der
Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab.
Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel
Leq (= Mittelungspegel Lam) nach DIN 45641 und sind aus Sicht des Schallschutzes
im Städtebau erwünschte Zielwerte jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt
(Beiblatt 1 zu DIN 18005 -Teil 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm.
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, wird aufgeführt:
"In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden
Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht
einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte
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möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete
Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen
- insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert
werden...
...Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des
Schallschutzes führen."
Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind auszugsweise wie folgt gestaffelt:
Gebietsart
Reines Wohngebiet
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Kerngebiet (MK)
Orientierungswert
tags
nachts
50 dB(A)
40/35 dB(A)
55 dB(A)
45/40 dB(A)
60 dB(A)
50/45 dB(A)
65 dB(A)
55/50 dB(A)
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur
TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu
berücksichtigen ist.
Das Bebauungsplangebiet soll nach Rücksprache mit der Stadt Pulheim als
allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft werden.
3.3.
Anforderungen an den Schallschutz gegenüber gewerblichen Geräuschimmissionen – TA Lärm
3.3.1.
Immissionsrichtwerte
Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung
verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort
sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich
einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender
Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen.
Im vorliegenden Fall sind die innerhalb des Plangebietes zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die Gewerbebetriebe gegenüber dem Plangebiet gemäß den
Vorgaben der TA Lärm zu bewerten.
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Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte im geplanten allgemeinen Wohngebiet
(s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte einzuhalten:
Immissionsrichtwert in dB(A)
Gebietseinstufung
Tag
Nacht
(06.00 – 22.00 Uhr)
(22.00 – 06.00 Uhr)
55
40
in allgemeinen Wohngebieten
und Kleinsiedlungsgebieten
Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster
eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten.
Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diesen IRW um nicht mehr als
tags
nachts
30 dB(A)
20 dB(A)
überschreiten.
Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die
Ruhezeit angerechnet.
Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen:
werktags:
06.00 - 07.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
sonn- / feiertags:
06.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die
Anlage maßgebend beiträgt.
4.
Beschreibung des Plangebiets
Das Bebauungsplangebiet Nr. 135 Stommeln befindet sich im Ortsrandbereich der
Stadt Pulheim, direkt an der Venloer Straße / Ecke Nussbaumer Weg. Im Lageplan
der Anlage 1 ist die Position dargestellt.
Das Gelände kann insgesamt als relativ eben angesehen werden, ohne topografische Besonderheiten, die wesentlichen Einfluss auf die Schallausbreitung haben.
Das Plangebiet ist derzeit bereits bebaut, wobei für die Errichtung der geplanten 3
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Gebäudekomplexe zu Wohnnutzungen die bereits bestehenden Gebäude abgerissen
werden.
Auf der gegenüber liegenden Seite des Plangebiets befindet sich an der Venloer
Straße eine gewerbliche Nutzung, die übrigen an das Plangebiet angrenzenden
Flächen werden überwiegend durch Wohnnutzung geprägt.
Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch den Straßenverkehr auf der Venloer
Straße durch Verkehrslärmimmissionen beaufschlagt. Der Nussbaumer Weg, der
das Plangebiet südöstlich begrenzt, dient als Querverbindung für Anwohner
zwischen der Venloer Straße und der Straße "Zum Geyener Kreuz" und kann
schalltechnisch als untergeordnet bezeichnet werden.
Neben den Geräuscheinwirkungen aus dem Straßenverkehr sollen auch die gewerblichen Geräuschimmissionen betrachtet werden. Dabei sind in Bezug auf das
Plangebiet folgende derzeit bestehende Gewerbebetriebe zu berücksichtigen:
Verbrauchermarkt (Penny)
Kfz-Betrieb Stähle (Autoteile-Verkauf sowie Werkstattbetrieb)
Gärtnerei und Blumenfachgeschäft Fischer
5.
Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen
5.1.
Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen
Die Berechnung der Schallemission auf öffentlichen Straßen, die durch den KfzVerkehr bewirkt wird, erfolgt auf Grundlage der RLS 90. Dabei werden die Frequentierungen gemäß Angaben aus dem Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt.
Die Höhe der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach
den Richtlinien der RLS 90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet.
Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren
Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann
außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder
durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Gebäude) verringert werden.
Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die
Nacht berechnet:
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Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr
und
Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr.
Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten
Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird.
Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach
dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet:
Lm =
Lm,E + DS + DBM + DB
mit
Lm,E
=
Emissionspegel
DS
=
Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes
und der Luftabsorption
DBM
=
Pegeländerung nach Berücksichtigung der Boden- und
Meteorologiedämpfung
DB
=
Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten
und bauliche Maßnahmen
Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet:
Lm(25) =
Mittelungspegel in 25 m horizontalem Abstand
berechnet nach Abschnitt 4.4.1.1 der RLS 90, hier:
M = maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h
p = Lkw-Anteil in %
für die Straßenquerschnitt insgesamt
Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO + DStG + DE
DV
=
Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten
(hier: v = 30 km/h für Planstraße 1+2 und
v = 50 km/h für alle anderen Straßen)
DStrO
=
Korrektur für unterschiedliche
Straßenoberflächen
(hier: = 0)
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DStG
=
Zuschläge für Steigungen oder Gefälle
(hier: = 0)
DE
=
Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch
Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt,
wobei die Approximation auf 1 m Rasterweite ausgelegt
wird.
Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen geschieht entsprechend der RLS 90.
Aus dem Mittelungspegel Lm wird der Beurteilungspegel wie folgt berechnet:
Lr =
Lm + K
Lm
=
Mittelungspegel
K
=
Zuschlag für lichtzeichengeregelte Kreuzungen
oder Einmündungen gemäß RLS 90
bis
5.2.
e = 40 m:
e = 40 – 70 m:
e = 70 – 100 m:
+ 3 dB(A)
+ 2 dB(A)
+ 1 dB(A)
Verkehrsaufkommen auf der Straße
Der Rhein-Erft-Kreis hat im Jahr 2014 eine Verkehrszählung über 7 Tage durchgeführt. Für den Bereich Pulheim-Stommeln wurden für die K24 Venloer Straße die
Daten der Verkehrsbelastung für den Ist-Zustand 2014 ermittelt. Auf Grundlage
dieser Zählergebnisse wurden eine tägliche Verkehrsbelastung und der entsprechende Lkw-Anteil ermittelt. Für die zukünftig zu erwartende Verkehrsbelastung wurde
pauschal ein Zuschlag von 10 % auf die tägliche Verkehrsbelastung für die schalltechnischen Berechnungen angesetzt.
Die Berechnungsparameter für die Venloer werden nachfolgend tabellarisch
aufgeführt:
Straße
DTV
Lkw-Anteil
zul. Höchst-
Straßen-
Lm,E
(Kfz / 24 h)
(%)
geschwindigkeit
oberfläche
dB(A)
Tag/Nacht
(km/h)
2,7/2,1
50
Tag/Nacht
nicht
Venloer Straße K24
9301
geriffelter
Asphalt
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60,1/49,5
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Für den Nussbaumer Weg liegen keine Angaben zur Frequentierung vor. Wie bereits
in Abschnitt 4 erläutert, kann diese Straße aus schalltechnischer Sicht vernachlässigt
werden.
6.
Prognoseverfahren
Die Ermittlung der Schallausbreitung erfolgt rechnergestützt durch das Immissionsprognoseprogramm "CadnaA 2017" der Fa. DataKustik.
Der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten wird unter Berücksichtigung aller
genannter Schallquellen als Summenpegel berechnet.
Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien, bzw. den
durch die Gebäudeabmessungen. Danach liegt die Emissionshöhe für Fahrzeugbewegungen nach RLS 90 sowie der Bayerischen Parkplatzlärmstudie bei 0,5 m
über OK Boden.
Die Immissionsaufpunkte liegen auf Mitte Fenster des jeweiligen Stockwerks.
7.
Berechnungsergebnisse
Die Ergebnisse der einwirkenden Verkehrsgeräusche sind in den Anlagen 2 - 5 als
farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- und Nachtzeitraum dokumentiert.
Die Inhalte der einzelnen Anlagen ergeben sich wie folgt:
Anlage 2:
Farbiges Schallausbreitungsmodell
Schallimmissionspegel Straßenverkehr
tagsüber bezogen auf das EG
Anlage 3:
Farbiges Schallausbreitungsmodell
Schallimmissionspegel Straßenverkehr
nachts bezogen auf das EG
Anlage 4:
Farbiges Schallausbreitungsmodell
Schallimmissionspegel Straßenverkehr
tagsüber bezogen auf das 1. OG
Anlage 5:
Farbiges Schallausbreitungsmodell
Schallimmissionspegel Straßenverkehr
nachts bezogen auf das 1. OG
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8.
Bewertung der Berechnungsergebnisse
8.1.
Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005
Die Orientierungswerte sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, mit den Beurteilungspegeln der Geräusche der verschiedenen Arten von Schallquellen verglichen
werden. Wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen sollen die Beurteilungspegel der jeweiligen
Geräuschquellen für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht
addiert werden.
Gemäß Darstellungen der farbigen Schallausbreitungsmodelle in den Anlagen 2 - 5
sind folgende Ergebnisse für die einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche auf die 3
geplanten Gebäude (vgl. Anlage 1) festzustellen:
An der zur Venloer Straße gerichteten Gebäudefassade (Fassade Nord-Ost) der im
Plangebiet geplanten Wohngebäude (Gebäude 1 und 2) ist ohne weitergehende
aktive Schallschutzmaßnahmen während des Tageszeitraumes ein Beurteilungspegel von ca. 64 dB(A) zu erwarten. In den senkrecht zur Venloer Straße gerichteten
Fassadenbereichen ergaben sich Beurteilungspegel von bis zu 62 dB(A). Die Beurteilungspegel an den zur Venloer Straße abgewandten Fassadenbereichen (Gebäuderückseite) liegen unter 50 dB(A). Die Beurteilungspegel an der Fassade des
zurückversetzen Gebäudes (Gebäude 3) liegen in allen Bereichen im Tageszeitraum
unter 55 dB(A).
Der Orientierungswert gemäß DIN 18005 für die Gebietseinstufung „allgemeines
Wohngebiet“ von 55 dB(A) im Tageszeitraum wird somit im Bereich der zur Venloer
Straße gerichteten Gebäudefassaden um bis zu 9 dB(A) überschritten, in den senkrecht zur Venloer Straße gerichteten Fassadenbereichen um bis zu 8 dB(A). An den
zur Venloer Straße abgewandten Fassadenbereichen (Gebäuderückseite) werden
die Orientierungswerte eingehalten. In allen Fassadenbereichen des zurückversetzen
Gebäudes werden die Orientierungswerte ebenfalls eingehalten.
Im Nachtzeitraum sind an der zur Venloer Straße gerichteten Gebäudefassade der
Wohngebäude (Gebäude 1 und 2) Beurteilungspegel von ca. 53 dB(A) zu erwarten.
In den senkrecht zur Venloer Straße gerichteten Fassadenbereichen ergaben sich
Beurteilungspegel von bis zu 52 dB(A). Die Beurteilungspegel an den zur Venloer
Straße abgewandten Fassadenbereichen (Gebäuderückseite) und dem zurückversetzen Gebäude (Gebäude 3) liegen unter 42 dB(A).
Die Ergebnisse für den Nachtzeitraum zeigen, dass der Orientierungswert gemäß
DIN 18005 für die Gebietseinstufung „allgemeines Wohngebiet“ von 45 dB(A) im
Bereich der zur Venloer Straße und den senkrecht zur Venloer Straße gerichteten
Fassadenbereichen um bis zu 8 dB(A) überschritten werden. An den zur Venloer
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Straße abgewandten Fassadenbereichen (Gebäuderückseite) und dem zurückversetzen Gebäude werden die Orientierungswerte vor der Fassade eingehalten.
Aufgrund der Überschreitung der städtebaulich empfohlenen Orientierungswerte der
DIN 18005 sind weitergehende Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Zur Reduzierung
der Geräuscheinwirkungen durch den Verkehr auf der pegelbestimmenden Venloer
Straße (K24) sind theoretisch aktive Schallschutzmaßnahmen mithilfe von Lärmschutzwänden möglich.
Naturgemäß ist jedoch die schalltechnische Wirkung einer Lärmschutzwand insbesondere für die höher gelegenen Geschosse begrenzt. Aufgrund der geplanten zweibis dreigeschossigen Bauweise sowie der Höhe der prognostizierten Überschreitungen der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 kann mit verhältnismäßigem Aufwand
alleine durch eine zusätzliche Schallschutzwand nicht sichergestellt werden, dass die
Orientierungswerte in allen Geschossen eingehalten werden. Bei der Wahl zur Festlegung der Höhe der Lärmschutzwand spielen darüber hinaus auch städtebauliche
Überlegungen eine wichtige Rolle.
Aus praktischer und städtebaulicher Sicht sind aktive Schallschutzmaßnahmen nach
Auffassung des Gutachters nicht vorstellbar. Insofern sind im Weiteren passive
Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Gebäude innerhalb des Plangebietes zu
ergreifen. Hierzu werden unter Ziffer 8.2 passive Schallschutzmaßnahmen aufgeführt, mit denen die anzustrebenden wohnverträglichen Innenpegel in schutzbedürftigen Räumen eingehalten werden.
8.2.
Passive Schallschutzmaßnahmen
8.2.1.
Allgemeines
Unter passiven Schallschutzmaßnahmen versteht man bauliche Maßnahmen am
Gebäude, mit denen die anzustrebenden Innenpegel zur Sicherung von gesunden
Wohnverhältnissen in schutzbedürftigen Räumen eingehalten werden.
Hierzu zählen zum Beispiel:
Anordnung sensibler bzw. schutzbedürftiger Räume im abgewandten Bereich der
Straße (sinnvolle Grundrissgestaltung)
ausreichende Dimensionierung des Schallschutzes der Außenfassade
In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegungen von Mindestwerten der
Schalldämmung von Außenbauteilen Lärmpegelbereiche I - VII festgelegt.
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Auszug aus Tabelle 7 der DIN 4109-1:2016-07: Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden (R’w,ges = erforderliches
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils)
Spalte
1
2
4
5
Raumarten
Zeile
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher
Aufenthaltsräume
Außenlärmpegel
in Wohnungen, Übernachtungsräume
Büroräume 1)
und ähnliches
in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches
dB(A)
1)
R´w,ges des Außenbauteils in dB
1
I
bis 55
30
-
2
II
56 bis 60
30
30
3
III
61 bis 65
35
30
4
IV
66 bis 70
40
35
5
V
71 bis 75
45
40
6
VI
76 bis 80
50
45
7
VII
> 80
2)
50
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen
ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine
Anforderungen gestellt.
2)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Hinweise:
Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen.
Vorgenannte Schalldämmmaße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich
nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind.
8.2.2.
Ermittlung der Lärmpegelbereiche
Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt nach den Regelungen der DIN 41092:2016-07. Gemäß Ziffer 4.4.5.7 der DIN 4109 werden dabei die maßgeblichen
Außenlärmpegel der einzelnen Geräuschquellen La,i energetisch addiert und zum
resultierenden Außenlärmpegel La,res als Grundlage für die Einstufung in Lärmpegelbereiche zusammengefasst. Die hierzu im vorliegenden Fall relevante Geräuschquelle ist der Straßenverkehr. Zusätzlich wurden die Geräuschimmissionen aus den
genannten Gewerbebetrieben berücksichtigt, die jedoch keinen relevanten Einfluss
auf die schalltechnische Situation vor den Fassadenbereichen haben. Die Ansätze
der gewerblichen Schallemission werden im Abschnitt 10 detailliert beschrieben.
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Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-1:2016-07, Tabelle 7, Spalte 2,
ergibt sich
-
für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (06.00 – 22.00 Uhr)
-
für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22.00 – 06.00 Uhr) plus
Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (größeres
Schutzbedürfnis in der Nacht).
Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung
ergibt. Diesbezüglich sind die jeweiligen maßgeblichen Außenlärmpegel La separat
für den Tages- und Nachtzeitraum aus den berechneten Beurteilungspegeln Lr wie
folgt zu ermitteln:
tags (06.00 – 22.00 Uhr): La = Lr + 3 [dB(A)]
nachts (22.00 – 06.00 Uhr): La = Lr + 3 + 10 [dB(A)]
Der resultierende Außenlärmpegel La,res wird wie folgt berechnet:
La,res = 10 lg ∑
(10
,
,
)
Die Addition von 3 dB(A) darf nur einmal erfolgen, d. h. auf den Summenpegel.
Dazu wurde in den Anlagen 2 - 5 der jeweilige Beurteilungspegel für die Situation des
Straßenverkehrs unter Berücksichtigung der im Bebauungsplangebiet geplanten
Wohngebäudekomplexe für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt. Hierin sind
noch nicht die gemäß DIN 4109 anzusetzenden Zuschläge enthalten.
Es hat sich herausgestellt, dass für die Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel
der Tageszeitraum heranzuziehen ist. Die ermittelten Ergebnisse werden in Anlage 6
für das relevante 1. Obergeschoss in Form von Lärmpegelbereichen dargestellt.
Der Anlage 6 und 7 ist zu entnehmen, dass sich für das Plangebiet die Lärmpegelbereiche I - IV ergeben, wobei die Anforderungen, die sich aus den Lärmpegelbereichen I und II ergeben, bei üblicher Bauausführung ohnehin erfüllt werden.
Anlage 6:
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:2016-7
aus den Schallimmissionspegeln für das BPlan-Gebiet
mit Berücksichtigung der geplanten Bebauung
tagsüber bezogen auf das 1. OG
Anlage 7:
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:2016-7
aus den Schallimmissionspegeln für das BPlan-Gebiet
ohne Berücksichtigung einer Bebauung
tagsüber bezogen auf das 1. OG
-15-
A7460 / 171024 sgut-1
BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
9.
24.10.2017
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Gemäß § 9, Abs. 1, Nr. 24 BauGB und NRW Planungserlass können Maßnahmen
zum Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Passiver Schallschutz
In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sollten die Lärmpegelbereiche
unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung festgesetzt werden. Danach sollte
für das gesamte Plangebiet der Lärmpegelbereich
III - IV
festgesetzt werden. Die Lärmpegelbereich I und II stellen bei üblicher Bauausführung
keine besonderen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile dar.
Anhand dieser Lärmpegelbereiche (LPB) können dann im konkreten Einzelfall (im
nachgeschalteten Baugenehmigungsverfahren) nach den Bestimmungen der
DIN 4109 die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile abgeleitet
werden.
Unter Kenntnis der genauen Raumkonfiguration (Raumart, Raumgröße, Fensterflächenanteil, verwendete Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich
weitergehend das erforderliche resultierende Schalldämmmaß für die einzelnen Teilflächen der Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.).
Hinweise zur Lüftung:
Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind
nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der Tageszeit über
die sogenannte "Stoßbelüftung" oder "indirekte Belüftung" über Nachbarräume
sichergestellt werden. Während der Nachtzeit sind diese Lüftungsarten nicht praktikabel, so dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) während der Nachtzeit für
Schlafräume die Anordnung von schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungselementen empfohlen wird.
-16A7460 / 171024 sgut-1
BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
24.10.2017
10.
Geräuscheinwirkungen durch die Gewerbebetriebe
10.1.
Ansatz der Schallemissionen
Nordöstlich des Bebauungsplangebietes befindet sich an der Venloer Straße eine
Gewerbefläche. Diese Gewerbefläche und deren Schallemissionen soll im Rahmen
der Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 135, Stommeln berücksichtigt werden.
Innerhalb der Gewerbefläche befinden sich die in Abschnitt 4 aufgeführten Gewerbebetriebe, die nachfolgend nochmals genannt werden:
Verbrauchermarkt (Penny)
Kfz-Betrieb Stähle
Gärtnerei und Blumenfachgeschäft Fischer
Für die vorgenannten gewerblichen Nutzungen bestehen nach unserem Kenntnisstand keine Genehmigungen für einen Nachtbetrieb.
Die vorgenannten Betriebe wurden im Rahmen einer schalltechnischen Prognoseuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 43, Pulheim-Stommeln bereits detailliert
untersucht. Die für die Berechnungen damals ermittelten und für diese Untersuchung
ergänzten schalltechnischen Ausgangsdaten werden nachfolgend für den jeweiligen
Betrieb nochmals dargestellt:
Verbrauchermarkt (Penny)
Bei dem Penny-Markt handelt es sich um einen Lebensmittel-SB-Markt, welcher im
Zeitraum von 07.00 – 22.00 Uhr geöffnet hat. Die Kunden-Pkw-Parkplätze befinden
sich unmittelbar vor dem Objekt an der Venloer Straße. Darüber hinaus ist mit
täglichen Warenanlieferungen im üblichen Umfang zu rechnen. Die wesentliche
Schallausbreitung wird in Richtung Südwesten (Bebauungsplangebiet) bzw. Nordwesten zu erwarten sein.
Für die maßgeblichen Schallemissionen des Verbrauchermarktes wurden folgende
Schallleistungspegel in Ansatz gebracht:
Schallquelle
Parkplatz
Schallleistungspegel LwA
in dB(A)
92,3
15 h (07.00 – 22.00 Uhr)
Lkw-Fahrspur
63,0 dB(A)/m
1 h (06.00 – 07.00 Uhr)
Rangieren Lkw
84,0
1 h (06.00 – 07.00 Uhr)
Entladung Lkw
92,0
1 h (06.00 – 07.00 Uhr)
Kälteanlage
75,0
24 h
-17A7460 / 171024 sgut-1
angesetzte Einwirkzeit
BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
24.10.2017
Autohaus Stähle
Unmittelbar neben dem Penny-Markt befindet sich das Autohaus Stähle mit einem
Autoteile-Verkauf sowie 2 Werkstatträumen. Die Öffnungszeiten werden von
montags bis freitags von 08.00 – 18.00 Uhr und samstags von 09.00 – 13.00 Uhr
angegeben. Die schalltechnisch relevanten Vorgänge sind der Pkw-Kundenverkehr
auf den Parkplätzen, die unmittelbar entlang der Venloer Straße angeordnet sind,
sowie Geräusche im Zusammenhang mit dem Betrieb der beiden Werkhallen. Diese
besitzen Toranlagen, die in Richtung Venloer Straße ausgerichtet sind. Insofern ist
die wesentliche Schallabstrahlung ebenfalls in Richtung Venloer Straße bzw. Bebauungsplangebiet anzunehmen.
Für den Kundenparkplatz und die Schallabstrahlung der beiden Hallentore, die für die
Betriebszeiten als offen angesetzt werden, werden folgende Schallleistungspegel
zugrunde gelegt:
Schallquelle
Schallleistungspegel LwA
in dB(A)
angesetzte Einwirkzeit
Parkplatz
79,6
10 h (08.00 – 18.00 Uhr)
Halle Tor 1
79,4
10 h (08.00 – 18.00 Uhr)
Halle Tor 2
79,8
10 h (08.00 – 18.00 Uhr)
Für den Parkplatz wurde eine Bewegungshäufigkeit von
N = 2 Bewegungen/Stellplatz · h
angesetzt. Die Berechnung der Schallabstrahlung der Hallentore basiert auf einem
Schalldruckpegel in der Halle von LI = 75 dB(A), der in der Studie Handwerk und
Wohnen für Werkstätten genannt wird.
Es wurde weiter davon ausgegangen, dass das Hallentor während der gesamten
Betriebszeiten geöffnet bleibt.
Gärtnerei und Blumengeschäft Fischer
Die Öffnungszeiten des Blumengeschäftes werden von Montag bis Freitag von
09.00 – 13.00 Uhr und von 14.30 – 18.30 Uhr ausgewiesen, sowie samstags von
09.00 – 13.00 Uhr. Die wesentlichen Geräuschemissionen sind im Zusammenhang
mit dem Pkw-Kundenverkehr zu erwarten. Auch hier sind die Parkplätze unmittelbar
entlang der Venloer Straße angeordnet, so dass auch eine relevante Schallabstrahlung in Richtung Bebauungsplangebiet erfolgt.
Für den Kundenparkplatz wird ein Schallleistungspegel von LwA = 82 dB(A) während
der Betriebszeiten angesetzt, wobei von einer Bewegungshäufigkeit
N = 2 Bewegungen/Stellplatz · h ausgegangen wird.
-18A7460 / 171024 sgut-1
BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
10.2.
24.10.2017
Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen
Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort
müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen.
Dies wird nach dem Verfahren der
DIN ISO 9613-2 -
Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien -
ermittelt.
Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt
der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt:
LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc
Hierin bedeuten:
LfT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines
Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A)
Lw :
Schallleistungspegel in dB(A)
Dc = Do + Di + Domega:
Richtwirkungskorrektur in dB =
Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß +
Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung)
Adiv:
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
Aatm:
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
(bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur)
Agr:
Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB
(Berechnung mit G = 0,1)
Abar:
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
(die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende
Elemente im Computerprogramm lagerichtig
berücksichtigt)
Amisc:
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in
dB (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im
vorliegenden Fall nicht relevant)
-19-
A7460 / 171024 sgut-1
BPlan Nr. 135, Pulheim-Stommeln
24.10.2017
LAT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am
Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A)
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA Lärm
A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen.
Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt:
LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet
Cmet = C0 · (1 - 10 ·
mit
hs + hr
)
dp
C0:
Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie
Temperaturgradienten abhängt, hier C0 = 0 dB.
hs:
Höhe der Schallquelle in Metern
hr:
Höhe des Immissionspunktes in Metern
dp:
Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt,
projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern
Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Prognoseberechnung die
meteorologische Korrektur Cmet nicht berücksichtigt.
10.3.
Berechnungsergebnisse
Für die im Zusammenhang mit dem Betrieb der beschriebenen Gewerbebetriebe zu
erwartenden Geräuschimmissionen wurden Einzelpunktberechnungen an den
nächstliegenden Immissionspunkten innerhalb des Plangebietes durchgeführt. Die
Immissionspunkte sind in Anlage 1 dargestellt. Folgende Beurteilungspegel ergeben
sich für das jeweils ungünstigste Geschoss im relevanten Tageszeitraum:
IP1:
IP2:
IP3:
Lr = 54,3 dB(A)
Lr = 53,8 dB(A)
Lr = 50,3 dB(A).
-20A7460 / 171024 sgut-1
32343150
32343200
32343250
32343300
Anlage 1
Projekt-Nr.: A7460
5654050
5654050
Verbrauchermarkt
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Situation:
Digitalisierter Lageplan
Kfz-Betrieb
Ve
n
IP 1
Gebäude 1
loe
rS
tr a
IP 2
5654000
5654000
mit Darstellung der Immissionspunkte
und Schallquellen
Gärtnerei
ss
e
Legende:
IP 3
5653950
Nu
ßb
a
Gebäude 3
um
er
W
eg
5653950
Gebäude 2
Punktquelle
Linienquelle
Flächenquelle
vert. Flächenquelle
Straße
Parkplatz
Haus
Immissionspunkt
Hausbeurteilung
Rechengebiet
Maßstab: 1:1000
Stand:
24.10.2017
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs
32343150
32343200
32343250
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna
32343300
32343180
32343200
32343220
32343240
Ve
n
loe
rS
tr a
5654000
5654000
5654020
32343160
5654020
32343140
ss
e
Anlage 2
Projekt-Nr.: A7460
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: EG
5653980
5653960
5653940
5653920
5653920
Nu
ßb
a
um
er
5653940
W
eg
5653980
5653960
Straßenverkehrslärm
32343140
32343160
32343180
32343200
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna
32343220
32343240
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:750
Stand:
24.10.2017
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs
32343180
32343200
32343220
32343240
Ve
n
loe
rS
tr a
5654000
5654000
5654020
32343160
5654020
32343140
ss
e
Anlage 3
Projekt-Nr.: A7460
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Nacht-Situation
Berechnungshöhe: EG
5653980
5653960
5653940
5653920
5653920
Nu
ßb
a
um
er
5653940
W
eg
5653980
5653960
Straßenverkehrslärm
32343140
32343160
32343180
32343200
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna
32343220
32343240
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:750
Stand:
24.10.2017
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs
32343180
32343200
32343220
32343240
Ve
n
loe
rS
tr a
5654000
5654000
5654020
32343160
5654020
32343140
ss
e
Anlage 4
Projekt-Nr.: A7460
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe:1.OG
5653980
5653960
5653940
5653920
5653920
Nu
ßb
a
um
er
5653940
W
eg
5653980
5653960
Straßenverkehrslärm
32343140
32343160
32343180
32343200
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna
32343220
32343240
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:750
Stand:
24.10.2017
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs
32343180
32343200
32343220
32343240
Ve
n
loe
rS
tr a
5654000
5654000
5654020
32343160
5654020
32343140
ss
e
Anlage 5
Projekt-Nr.: A7460
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Nacht-Situation
Berechnungshöhe: 1.OG
5653980
5653960
5653940
5653920
5653920
Nu
ßb
a
um
er
5653940
W
eg
5653980
5653960
Straßenverkehrslärm
32343140
32343160
32343180
32343200
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna
32343220
32343240
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:750
Stand:
24.10.2017
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs
32343180
32343200
32343220
32343240
Anlage 6
Ve
n
I-III
6453
I-III
5948
loe
rS
tr a
5654000
5654000
5654020
32343160
5654020
32343140
ss
e
Projekt-Nr.: A7460
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe:1.OG
5653980
5653980
Straßenverkehrslärm
5653960
5653940
5653920
5653920
52 41
Nu
ßb
a
um
er
5653940
4636
32343140
32343160
32343180
Legende:
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109-1:2016-07
W
eg
5653960
I-III
6453
32343200
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005.cna
32343220
32343240
LPB I
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
LPB VII
bis 55 dB(A)
56 bis 60 dB(A)
61 bis 65 dB(A)
66 bis 70 dB(A)
71 bis 75 dB(A)
76 bis 80 dB(A)
> 80 dB(A)
Maßstab: 1:750
Stand:
24.10.2017
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs
32343180
32343200
32343220
Anlage 7
32343240
Projekt-Nr.: A7460
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe:1.OG
Legende:
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109-1:2016-07
5653940
5653920
5653920
Nu
ßb
a
um
er
5653940
W
eg
5653980
ss
e
5653960
rS
tr a
5653980
loe
5653960
Ve
n
5654000
5654000
5654020
32343160
5654020
32343140
32343140
32343160
32343180
32343200
32343220
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A7460 BPlan 135\DIN 18005_ohne Gebäude.cna
32343240
LPB I
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
LPB VII
bis 55 dB(A)
56 bis 60 dB(A)
61 bis 65 dB(A)
66 bis 70 dB(A)
71 bis 75 dB(A)
76 bis 80 dB(A)
> 80 dB(A)
Maßstab: 1:750
Stand:
24.10.2017
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Fuchs
Projekt:
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Berechnungskonfigurationen
Inhalt:
Anlage:
8
Projekt Nr.:
A7460
Datum:
24.10.17
Schallquellen Straßenverkehr
Straßen
Bezeichnung
M.
Venloer Strasse (K24)
+ !00!
ID
Lme
Tag
Abend Nacht
(dBA)
(dBA)
(dBA)
60.1
49.5
-6.6
Zähldaten
DTV
Str.gatt.
Tag
549.0
genaue Zähldaten
zul. Geschw.
RQ
M
p (%)
Pkw
Lkw
Abst.
Abend
Nacht
Tag
Abend Nacht (km/h) (km/h)
0.0
52.0
2.7
0.0
2.1
50
50 RQ 9
Straßenoberfl.
Steig.
Mehrfachrefl.
Dstro
Art
Drefl Hbeb Abst.
(dB)
(%)
(dB)
(m)
(m)
0.0
1
0.0
0.0
Projekt:
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Berechnungskonfigurationen
Inhalt:
Anlage:
9
Projekt Nr.:
A7460
Datum:
24.10.17
Schallquellen TA Lärm
Punktquellen
Bezeichnung
Entladung Lkw
M. ID
Schallleistung Lw
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
(dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
92.0
92.0 92.0 Lw 92
0.0
0.0
0.0
~ !01!
Linienquellen
Bezeichnung M. ID
Lkw
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw'
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
78.1 78.1 78.1 63.0 63.0 63.0 Lw' 63
0.0
0.0
0.0
~ !01!
Flächenquellen
Bezeichnung M. ID
Rangieren Lkw
~ !01!
~ !01!
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw''
Lw / Li
Tag
Abend Nacht
Tag
Abend Nacht Typ Wert norm.
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
dB(A)
79.4
79.4
79.4
71.0
71.0
71.0 Li
75
79.8
79.8
79.8
71.0
71.0
71.0 Li
75
Parkplätze
Bezeichnung M. ID Typ
P Auto Stähle
P Penny
P Floristik
Lwa
Zähldaten
Tag Ruhe Nacht Bezugsgr. B0 Anzahl B Stellpl/BezGr f
(dBA) (dBA) (dBA)
79.6 -51.8 -51.8 1 Stellplatz
9
1.00
~ !01! ind
91.5 91.5 -51.8 1 Stellplatz
40
1.00
~ !01! ind
82.0 -51.8 -51.8 1 Stellplatz
12
1.00
~ !01! ind
Höhe
Koordinaten
X
Y
(m)
(m)
(m)
2.00 r 32343228.64 5654050.53
Einwirkzeit
K0
Freq. Richtw.
Tag
Ruhe Nacht
(min)
(min)
(min)
(dB) (Hz)
0.00 60.00
0.00
0.0
500 (keine)
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw''
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
84.0
84.0
84.0
66.7
66.7
66.7 Lw 84
0.0
0.0
0.0
~ !01!
Flächenquellen vertikal
Bezeichnung M. ID
Tor 1
Tor 2
Einwirkzeit
K0
Freq. Richtw.
Tag
Ruhe
Nacht
(min)
(min)
(min)
(dB)
(Hz)
0.00
60.00
0.00
0.0
500 (keine)
Bew. Punktquellen
Geschw.
Anzahl
Tag Abend Nacht (km/h)
Einwirkzeit
K0
Freq. Richtw.
Tag
Ruhe
Nacht
(min)
(min)
(min)
(dB)
(Hz)
0.00
60.00
0.00
0.0
500 (keine)
Korrektur
Schalldämmung
Dämpfung
Tag
Abend Nacht
R
Fläche
dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
0.0
0.0
0.0 0
6.88
0.0
0.0
0.0 0
7.50
Tag
(min)
600.00
600.00
Z
(m)
64.92
Einwirkzeit
Ruhe
Nacht
(min)
(min)
0.00
0.00
0.00
0.00
Zuschlag Art
Zuschlag Fahrb
Berechnung nach
Beweg/h/BezGr. N
Kpa Parkplatzart Kstro
Fahrbahnoberfl
Tag
Ruhe Nacht (dB)
(dB)
2.000 0.000 0.000 4.0 P+R-Parkplatz
0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007
1.500 1.500 0.000 7.0
0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007
2.000 0.000 0.000 4.0 P+R-Parkplatz
0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007
Bew. Punktquellen
Anzahl
Tag Abend Nacht
K0
(dB)
3.0
3.0
Freq.
Richtw.
(Hz)
500 (keine)
500 (keine)
Einwirkzeit
Tag
Ruhe Nacht
(min)
(min)
(min)
600.00
0.00
0.00
780.00 120.00
0.00
600.00
0.00
0.00
Projekt:
Inhalt:
Bebauungsplan Nr. 135 "Stommeln"
Venloer Strasse/Nußbaumer Weg
Pulheim
Berechnungskonfigurationen
Anlage:
10
Projekt Nr.:
A7460
Datum:
24.10.17
Berechnungskonfiguration
Parameter
Allgemein
Land
Max. Fehler (dB)
Max. Suchradius (m)
Mindestabst. Qu-Imm
Aufteilung
Rasterfaktor
Max. Abschnittslänge (m)
Min. Abschnittslänge (m)
Min. Abschnittslänge (%)
Proj. Linienquellen
Proj. Flächenquellen
Bezugszeit
Bezugszeit Tag (min)
Bezugszeit Nacht (min)
Zuschlag Tag (dB)
Zuschlag Ruhezeit (dB)
Zuschlag Nacht (dB)
DGM
Standardhöhe (m)
Geländemodell
Reflexion
max. Reflexionsordnung
Reflektor-Suchradius um Qu
Reflektor-Suchradius um Imm
Max. Abstand Quelle - Immpkt
Min. Abstand Immpkt - Reflektor
Min. Abstand Quelle - Reflektor
Industrie (ISO 9613)
Seitenbeugung
Hin. in FQ schirmen diese nicht ab
Abschirmung
Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3
Temperatur (°C)
rel. Feuchte (%)
Bodenabsorption G
Windgeschw. für Kaminrw. (m/s)
Straße (RLS-90)
Streng nach RLS-90
Schiene (Schall 03 (2014))
Fluglärm (???)
Streng nach AzB
Wert
(benutzerdefiniert)
0.00
2000.00
0.00
0.50
1000.00
1.00
0.00
An
An
960.00
480.00
0.00
0.00
0.00
0.00
Triangulation
1
100.00
100.00
1000.00 1000.00
1.00 1.00
0.10
mehrere Obj
An
ohne Bodendämpf. über Schirm
Dz mit Begrenzung (20/25)
3.0 20.0 0.0
10
70
0.00
3.0
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109