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Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung_BP 135 ST)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,4 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01

Inhalt der Datei

Abbruch von drei Wohnhäusern und deren Nebenbauten und Rodung der zugehörigen Gehölzbestände nach Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln – Venloer Straße / Nußbaumer Weg Artenschutzprüfung 1. Anlass Nach Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln – Venloer Straße / Nußbaumer Weg der Stadt Pulheim ist der Abbruch von drei Einfamilienhäusern, dazugehörigen Nebenbauten und mehreren Gehölzbeständen auf drei Grundstücken mit einer Gesamtgröße von 5.038 m 2 notwendig. Betroffen sind die Wohnhäuser und Nebenbauten des Nußbaumer Weges Nr. 2 und 4 und der Venloer Straße Nr. 502 und eines an der Venloer Straße gelegenen Unterstandes der benachbarten Autowerkstatt in 50259 Pulheim – Stommeln. Da nicht von vorne herein ausgeschlossen werden kann, dass es durch den Rückbau der Gebäude und die Rodung der Gehölze zu Gefährdungen artenschutzrechtlich relevanter Arten kommen könnte, wurden alle betroffenen Gebäudeteile, Gehölzstrukturen und deren Umgebung durch zwei Biologen im Oktober 2017 begangen und im Hinblick auf mögliche Vorkommen von wildlebenden Vögeln und artenschutzrechtlich relevanten Säugetieren kontrolliert. Mit der nachfolgenden Beschreibung werden die Ergebnisse dieser Begehung vorgestellt und bewertet, ob und wann es zu Konflikten mit dem gesetzlichen Artenschutz nach § 44 Abs. 1 ff. BNatSchG kommen könnte. In diese Bewertung werden ggf. Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Ausgleich artenschutzrechtlicher Konflikte einbezogen. 2. Rechtsgrundlagen Die artenschutzrechtlichen Regelungen des BNatSchG finden sich in § 44 mit den dort dargestellten Verboten. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 1 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. (Zugriffsverbote) Im Zusammenhang mit einem Eingriff artenschutzrechtlich relevant sind entsprechend § 44 Abs. 5 BNatSchG Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und wildlebende Vogelarten. Im Zusammenhang mit der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben ist zudem die „Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010“ zu beachten, die unmittelbar auf artenschutzrechtliche Vorgaben des BNatSchG Bezug nimmt. 3. Methodik Um eine mögliche Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten durch den Abbruch der Gebäude im Rahmen des Bebauungsplanes 135 zu klären, erfolgte am 11.10.2017 eine Begehung der Grundstücke und der betroffenen Gebäude mit Grünanlagen durch zwei Biologen. Berücksichtigt wurden insbesondere folgende Aspekte: 1. Betrachtung der Vegetation der betroffenen Grundstücke. Untersuchung nach Nutzungsspuren als Ruhestätte (wie Kot, Gewölle, Speiballen oder Fraßreste) oder ehemalige Fortpflanzungsstätte durch Vögel (Nistmaterial, Federn) und Potenzialeinschätzung der vorhandenen Gehölzstrukturen für weitere artenschutzrechtlich relevante Arten. 2. Untersuchung der Gebäudeteile auf mögliche Quartiernutzungen durch Fledermäuse. Verdachtsbereiche sind z.B. Spalten, Ritzen und Hohlräume in Fassaden und Mauerwerk, Rollladenkästen, Kellerräume, Dachstühle, der Übergangsbereich von der Fassade zum Dach oder Zwischendächer. In solchen Bereichen wurde nach tatsächlichen Vorkommen von Individuen und Spuren von Fledermäusen, etwa Nahrungsresten in Form von Chitin-Stücken oder Kot- und Urinspuren, gesucht. 3. Untersuchung der Gebäudeteile auf Hinweise auf eine Nutzung durch gebäudebewohnende Vogelarten (z.B. Mauersegler, Schwalben, Tauben). Da die Begehung außerhalb der Brutzeit erfolgte, wurde insbesondere nach alten Nestern und anderen Anzeichen zu2 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln rückliegender Brutansiedlungen (Nistmaterial, Eierschalen, Federn) und auch nach Hinweisen auf eine Nutzung von Ruheplätzen (z.B. Kotspuren, Fraßreste, Gewölle) gesucht. Dazu wurden die betroffenen Gebäude und Gehölze außerhalb von allen Seiten mit Hilfe eines Fernglases betrachtet und die Kellerräume und Dachböden der Wohnhäuser, sowie die Nebenbauten von innen begangen und gründlich, mit Hilfe einer Taschenlampe, untersucht. Im Falle der Feststellung von Hinweisen auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten sind ggf. Maßnahmen zu konzipieren, um ein Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. 4. Lage der Objekte Die für die Abbruchgenehmigung begutachteten zusammenhängenden Grundstücke befinden sich in Ortsrandlage des Stadtteiles Stommeln der Stadt Pulheim südwestlich der Venloer Straße und nördlich des Nußbaumer Weges. Die drei vom Abbruch betroffenen Wohnhäuser mit Nebenbauten und Gehölzbeständen werden im Folgenden unterteilt in die jeweiligen Anschriften, Nußbaumer Weg 2 (mit Unterstand der benachbarten Autowerkstatt), Nußbaumer Weg 4 und Venloer Straße 502. Auf dem Grundstück des Nußbaumer Weges 4 sind ein zweigeschossiges Wohnhaus mit vollständiger Unterkellerung und Dachboden und eine eingeschossige Garage vom Abbruch betroffen. Desweiteren stocken mehrere ältere Laub- und Nadelbäume im Nordwesten des Grundstücks. Auf dem Grundstück des Nußbaumer Weges 2 sind ein eingeschossiger Bungalow, eine Garage, ein Nebengebäude und ein Gartenhaus neben alten Laubbäumen und dichten Strauchbeständen betroffen. Nordwestlich des Bungalows nutzt eine Autowerkstatt einen offenen Unterstand aus Welldachplatten, der ebenfalls vom Rückbau betroffen ist. Auf dem Grundstück der Venloer Straße 502 sind ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit vollständiger Unterkellerung und isoliertem Dachboden, ein angebauter Carport und ein Komplex aus zwei Garagen und Lagerraum vom Abbruch betroffen. Auf dem Grundstück stocken desweiteren ein großer Fichtenbestand im Nordwesten, ein weiterer im Süden, dichte Strauch- bzw. Heckenstrukturen im Nordosten und weitere einzelne Sträucher als Gartenanpflanzungen. Alle Gebäude waren zum Zeitpunkt der Begehung noch bewohnt. Die betroffenen Grundstücke liegen gemeinsam in Ecklage der Wohnsiedlung, nahe des Ortsrandes und die Gärten der Grundstücke schließen zentral aneinander an (siehe Abbildung 1). 3 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 1: Lage der betroffenen Gebäude (schraffiert) und Entwurf der Begründung zum B-Plan (grau hinterlegt) auf den drei zusammenhängenden Grundstücken Venloer Straße/Nußbaumer Weg (Quelle: STADT PULHEIM, AMT FÜR STADTENTWICKLUNG, STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE, M 1:500). Die Umgebung der Gebäude ist geprägt durch eine ländliche Wohnbebauung mit meist freistehenden Wohnhäusern und großen Gartenanlagen. In der direkten Umgebung der Grundstücke befinden sich neben weiteren Wohnbebauungen im Osten und Westen viele alte Gehölzbestände, im Norden die teils viel befahrene Venloer Straße und nördlich davon vorrangig Industriegebäude. Die Grundstücke liegen etwa 100 m vom Ortsrand entfernt. Die Umgebung von Stommeln besteht aus intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen mit linearen Gehölzzügen entlang der vorhandenen Verkehrswege. 4 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln 5. Ergebnisse der Begehung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Eignung der vorgefundenen Strukturen Die betroffenen Gebäude und Gehölzbestände wurden einzeln begangen und neben direkten Hinweisen ebenso das Potenzial für die Ansiedlung von einheimischen Tierarten untersucht und zu verschiedenen Lebensphasen im Jahresverlauf eingeschätzt. Nachfolgend werden die Grundstücke mit den darauf befindlichen Strukturen getrennt voneinander beschrieben und hinsichtlich ihrer Eignung für artenschutzrechtlich relevante Tierarten bewertet. Nußbaumer Weg 4 Wohnhaus Bei dem Wohnhaus im Südwesten des Plangebietes handelt es sich um ein zweigeschossiges, teils weiß verputztes Backsteinhaus mit vollständiger Unterkellerung und einem nicht isolierten Dachboden in einem mit Welldachplatten gedeckten Spitzdach (siehe Abbildung 2). Von außen sind mehrere potenziell geeignete Quartierstrukturen für einheimische Fledermäuse, die als Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie artenschutzrechtlich relevant sind, an der Hausfassade und der Dachkonstruktion des Hauses erkennbar. Vor allem die Holzverkleidungen im Übergang vom Mauerwerk zum Dach, auch unter der Regenrinne, stellen mit vielen Spalten als Zugangsmöglichkeit zu den dahinter befindlichen Hohlräumen geeignete Quartierstrukturen dar (siehe Abbildung 2). An der Nordseite des Wohnhauses konnten Kotkrümel am Mauerwerk erfasst werden, die Hinweise auf eine Nutzung dieser Strukturen im Dachbereich durch Fledermäuse geben. Zu erwarten ist in dem Siedlungsbereich vor allem die gebäudebewohnende Zwergfledermaus – Pipistrellus pipistrellus, die durch häufige Quartierwechsel viele Strukturen innerhalb ihres Aktionsraumes besiedelt. Desweiteren sind mehrere Vogelkotspuren im Bereich des Dachfirstes an der Mauer zu erkennen, die durch eine Brutansiedlung oder bei vermehrter Nahrungsaufnahme im Dachbereich entstanden sein können. Eine Zugangsmöglichkeit zu den Innenräumen des Hauses für Fledermäuse und gebäudebrütende Vögel bieten geöffnete Kellerfenster und je drei Belüftungsöffnungen im Bereich des Dachstuhls (siehe Abbildung 2). 5 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 2: Zweigeschossiges Wohnhaus mit Zugangs- (Kreise) und Quartiermöglichkeiten (Pfeile) für Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten. Da das Wohnhaus zum Zeitpunkt der Begehung noch vollständig bewohnt war, wurden lediglich Dachboden und Kellerräume als Orte mit dem meisten Potenzial für die Besiedlung mit wildlebenden Tierarten begangen und kontrolliert. Die Kellerräume sind vollständig verputzt und bieten keine Strukturen, die für Winterquartiere von Fledermäusen geeignet sind. Es waren fast alle Kellerfenster, teils sichtbar über einen langen Zeitraum, geöffnet (siehe Abbildungen 3 und 4). Somit sind mehrere Zugangsmöglichkeiten von außen für gebäudebewohnende Tierarten möglich. Spuren und Hinweise auf eine aktuelle oder zurückliegende Besiedlung von Vögeln, Fledermäusen oder anderen Säugetieren konnten jedoch nicht vorgefunden werden. 6 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 3: Kellerraum mit über lange Zeit geöffnetem Tageslichtfenster. Abbildung 4: Weitere geöffnete Kellerfenster, die einen Zugang von außen für gebäudebewohnende Tierarten ermöglichen. Der Dachboden ist durch eine Dachluke begehbar, wird durch die Anwohner aber nicht genutzt. Der Dachstuhl ist nicht isoliert und somit als Quartierstandort für in Spalten lebende Fledermäuse nicht geeignet. Die Mauern sind darüber hinaus verputzt und bieten daher ebenfalls keine Strukturen. Im gesamten Dachstuhl sind viele, teils alte Spinnweben zu sehen, welche Hinweise darauf geben, dass keine Fledermäuse oder Vögel anwesend sind. Hinweise einer zurückliegenden Besiedlung mit Singvögeln ergeben sich durch viele alte Kotspuren auf den Balken des Dachstuhls und zwei bereits länger verstorbene Singvögel (Kohlmeise und Amsel, siehe Ab7 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln bildungen 6 und 7). Eine direkte Zugangsmöglichkeit für Vögel ist durch die insgesamt sechs Belüftungsöffnungen möglich, die jedoch nachträglich durch Drähte verschlossen wurden (siehe Abbildung 6, rechts). Abbildung 5: Nicht isolierter Dachboden mit verputzten Mauern, zwei tote Singvögel (Kohlmeise und Amsel) und viele Spinnenweben als Hinweise vorhanden. Abbildung 6: Mehrere alte Vogelkotspuren auf den Balken des Dachstuhls und nachträglich mit Draht verschlossene Lüftungsöffnungen. Gehölzbestände Rückseitig des Wohnhauses stocken mehrere ältere Laub- und Nadelbäume an der Grenze zu den Grundstücken Venloer Straße und Nußbaumer Weg 2. Neben Fichten und Kiefern, die keine Nutzungsspuren durch Waldohreulen aufweisen, stocken dort Sträucher und verschiedene Laubbäume (siehe Abbildung 7). Den größten Brusthöhendurchmesser besitzt eine Kirsche mit etwa 40 cm BHD und ein Ahorn mit ca. 30 cm BHD. Baumhöhlen konnten 8 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln nicht festgestellt werden. An der eventuell geeigneten Kirsche mindert dichter Efeubewuchs die Eignung für eine Fledermausbesiedlung eventueller Höhlenstrukturen (siehe Abbildung 8). Innerhalb der Fortpflanzungszeit sind Bruten verbreiteter Vogelarten in den Gehölzen nicht auszuschließen. Kotspuren deuten auf eine Nutzung der Bäume als Ruheplätze von Tauben und anderen ungefährdeten Vogelarten hin. Abbildung 7: Gehölzbestand rückseitig des Wohnhauses. Abbildung 8: Efeubewachsener Kirschbaum, Ahorn und Fichten. 9 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Nußbaumer Weg 2 Bungalow Bei dem Wohnhaus im Osten des Plangebietes handelt es sich um ein eingeschossiges Backsteinhaus mit Flachdach im Stile eines Bungalows ohne Kellerräume und Dachboden (siehe Abbildung 9). Abbildung 9: Eingeschossiger gemauerter Bungalow mit holzverkleidetem Flachdach und Gehölzbestand im Hintergrund, Ostansicht. Da das Wohnhaus zum Zeitpunkt der Begehung noch vollständig bewohnt war, wurde es lediglich von außen kontrolliert und die anliegende Garage mit Kellerraum und die Nebengebäude im Garten begangen. Das Wohnhaus besitzt eine breite Holzverkleidung des Flachdachs, die über einen großen Hohlraum, ausgekleidet mit Holzwolle-Leichtbauplatten, verfügt. Dieser Hohlraum ist von außen für kleinere Tiere über viele fehlende Abdeckungen der vorhandenen Lüftungsschlitze zugänglich (siehe Abbildung 10) und stellt eine potenzielle Quartierstruktur für gebäudebewohnende Fledermäuse dar. Entsprechende Nutzungsspuren wurden nicht festgestellt, doch eine aktuelle oder zukünftige Besiedlung des großen Hohlraumes vor allem durch Fledermäuse innerhalb der sommerlichen Aktivitätszeiten ist nicht auszuschließen. 10 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 10: Holzverkleidung des Flachdachs mit großem Hohlraum, ausgekleidet mit HolzwolleLeichtbauplatten und zugänglich durch viele fehlende Abdeckungen der Lüftungsschlitze. Weitere potenzielle Quartierstrukturen sind an der gemauerten Fassade des Wohnhauses nicht vorhanden (keine Risse und Spalten, siehe Abbildung 11). Abbildung 11: Mauerwerk ohne Risse und Spalten und große Fensterfronten des Wohnhauses. Eine Besiedlung des Wohnhauses in den Wintermonaten kann ausgeschlossen werden. Die Holzverkleidung stellt durch fehlende Isolierung und zu wenig konstante Innentemperatur kein geeignetes Winterquartier für Fledermäuse dar, sondern allenfalls ein Zwischen- oder Wochenstubenquartier für die siedlungstypische Zwergfledermaus. 11 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Garage mit Kellerraum Einen Kellerraum besitzt lediglich die Garage des Grundstückes. Diese Garage verfügt über die gleiche potenziell geeignete Holzverkleidung im Dachbereich und ist über ein Metalltor und eine Holztür zugänglich (siehe Abbildungen 12 und 13). Sie besitzt auf beiden Etagen Tageslichtfenster, die zum Zeitpunkt der Begehung teils geöffnet waren. Bei der Begehung wurden jedoch keine Hinweise auf eine aktuelle oder zurückliegende Nutzung der Garage durch artenschutzrechtlich relevante Tierarten vorgefunden. Abbildung 12: Garage mit Metalltor und Holzverkleidung am Flachdach. Abbildung 13: Innenansicht mit Tageslichtfenstern und gestrichenem Mauerwerk der Garage oben (links) und im Waschkeller (rechts). 12 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Quartierstrukturen für überwinternde Fledermäuse sind in dem Kellerraum nicht vorhanden (siehe Abbildung 13, rechts). Eine Besiedlung in den Wintermonaten kann damit ausgeschlossen werden. Nebengebäude und Gehölzbestand Neben Wohnhaus und Garage schließt noch ein weiteres gemauertes Nebengebäude mit Flachdach an der Nordwestgrenze des Grundstücks an (siehe Abbildungen 11 und 15). Desweiteren steht ein Gartenhaus aus Holz und Backsteinen auf dem Grundstück (siehe Abbildung 14). In keinem der Nebengebäude wurden Hinweise auf eine Nutzung durch artenschutzrechtlich relevante Tierarten vorgefunden. Das Nebengebäude war zudem komplett verschlossen und stellt ebenfalls keinen Winterquartierstandort für Fledermäuse dar. Abbildung 14: Gartenhaus Außen- und Innenansicht. Innen ohne Spuren und mit vielen Spinnweben. Auf dem Grundstück des Nußbaumer Weges 2 stocken viele verschiedene Gehölze, die ein großes Potenzial für die Ansiedlung mit Brutvögeln, aber teils auch potenzielle Quartierstrukturen für andere artenschutzrechtlich relevante Arten, aufweisen. An der Grundstücksgrenze im Nordwesten der Fläche stocken vor den Fichten des nachfolgend beschriebenen Grundstücks Laubgehölze (siehe Abbildung 15). Darunter eine mehrjährige Weide mit einem Brusthöhendurchmesser von etwa 30 cm und mehreren Baumhöhlenstrukturen in Stamm und Ästen (siehe Abbildung 16) des Baumes. Die mehreren frei liegenden Höhleneingänge bieten Zugang zu potenziell für Fledermäuse geeigneten Quartierstrukturen im Stamm des Baumes. Als Winterquartier für Fledermäuse ist die Weide jedoch aufgrund des zu geringen Stammumfangs nicht geeignet. 13 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 15: Gehölzbestand hinter Gartenhaus und Nebengebäude an der nordwestlichen Grundstücksgrenze. Abbildung 16: Mehrjährige Weide mit mehreren für Fledermäuse geeigneten Baumhöhlenstrukturen im Westen des Bungalows. Desweiteren bieten eine dichte Thujahecke im Osten und ein sehr breiter artenreicher Strauchbestand im Norden, sowie ein weiterer Strauchbestand auf der Grenze zu dem oben beschriebenen Grundstück viele geeignete Brutplätze für verbreitete Vogelarten der Gehölze (siehe Abbildung 17). 14 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 17: Dichter und breiter artenreicher Strauchbestand im Norden des Grundstücks mit östlich anschließender Thujahecke. Autowerkstatt Im Nordwesten des Grundstücks, zwischen dem an den Bungalow anschließenden Nebengebäude (siehe Abbildung 18), dem Gehölzbestand und dem im Norden anschließenden Nachbargrundstück, befindet sich ein Unterstand der benachbarten Autowerkstatt. Dieser Unterstand ist in offener Bauweise aus Welldachplatten, Holz, Glasscheiben und weiteren Materialien in Leichtbauweise errichtet (siehe Abbildungen 18 und 19). Der Verschlag eignet sich als Brutplatz verbreiteter Vogelarten, die in den vielen Nischen geeignete Brutstätten finden können. Entsprechende Nutzungsspuren einer vergangenen Brut konnten jedoch nicht festgestellt werden. 15 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 18: Unterstand der Autowerkstatt in offener Leichtbauweise, angrenzend an Nebengebäude des Bungalows. Abbildung 19: Rückansicht und Innenansicht des Unterstandes. Venloer Straße 502 Wohnhaus Bei dem Wohnhaus im Norden des Plangebietes handelt es sich um ein zweigeschossiges Backsteinhaus mit vollständiger Unterkellerung und einem isolierten Dachboden in dem ziegelgedeckten Spitzdach mit einem flachen verputzen Anbau und anschließendem offenen Carport (siehe nachfolgende Abbildungen). Im Übergang vom Mauerwerk zum Dachstuhl wurden an dem Spitzdach Holzverkleidungen mit Schieferplatten und an dem Pultdach des verputzen Anbaus Eternit-Fassadenplatten verwendet. 16 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Unter der Holzverkleidung des Spitzdaches, vor allem am Dachfirst und unter den seitlichen Dachziegelabschlüssen, befinden sich einige Spalten (siehe Abbildungen 20 und 21), die eine Besiedlung mit gebäudebewohnenden Fledermäusen und gebäudebrütenden Singvögeln zulassen. Im Giebelbereich konnten einige Kotspuren (z.B. von gebäudebrütenden Meisen oder Haussperlingen) festgestellt werden. Der Hohlraum hinter der Holzverkleidung stellt ebenfalls eine potenzielle Quartierstruktur für Fledermäuse da. Die Eternitverkleidungen weisen einige teils breite Spalten zwischen Mauerwerk und Fassadenplatten auf, die ebenfalls geeignete Quartierstrukturen bieten. Entsprechende Nutzungsspuren durch Fledermäuse konnten jedoch von außen nicht festgestellt werden. Abbildung 20: Zweigeschossiges Wohnhaus aus verschiedenen Ansichten mit potenziellen Quartiermöglichkeiten (Pfeile) für Fledermäuse. 17 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 21: Fassadenverkleidungen mit Spalten als potenzielle Fledermausquartiere. Da das Wohnhaus zum Zeitpunkt der Begehung noch vollständig bewohnt war, wurden lediglich Dachboden und Kellerräume begangen und inspiziert. Eine Besiedlung der bewohnten Wohnräume wird nicht angenommen. Die Begehung des Dachbodens zeigte einen isolierten Dachstuhl mit Tageslichtfenstern und verputztem Mauerwerk (siehe Abbildung 22, links). Innen konnten somit keine Spuren einer aktuellen oder zurückliegenden Nutzung durch Fledermäuse nachgewiesen werden. Eine Besiedlung des Daches zwischen Dachziegeln und Isolierung, mit Zugang von außen, ist aber nicht ausgeschlossen. Die Kellerräume (siehe Abbildung 22, rechts) weisen keine Öffnungen auf, die einen Zugang von außen ermöglichen könnten. Die schmalen Kellerfenster waren zum Zeitpunkt der Begehung verschlossen. Da die Räume komplett verputzt sind, sind kaum geeignete Quartierstrukturen für Fledermäuse vorhanden und es wurden darüber hinaus keine Nutzungsspuren vorgefunden. Eine Nutzung der Kellerräume als Winterquartierstandort einheimischer Fledermäuse kann ausgeschlossen werden. Abbildung 22: Isolierter Dachstuhl mit Tageslichtfenster (links) und verputzter Kellerraum ohne Zugang (rechts). 18 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Der aus Holz gebaute offene Carport, der südwestlich an das Wohnhaus anschließt (siehe Abbildung 23), zeigte Nutzungsspuren (vermehrte Kotspuren, Nistmaterial) durch wildlebende Vögel, die auf zurückliegende Bruten hinweisen (siehe Abbildung 23, rechts). Abbildung 23: Carport mit Nutzungsspuren durch zurückliegende Vogelbruten. Garagenkomplex Nordwestlich des Wohnhauses steht ein Komplex aus zwei Garagen und einem Lagerraum, teils gemauert und verputzt, teils aus Holzplanken und Eternitplatten gebaut (siehe Abbildung 24). Die drei aneinander anschließenden Bauten sind mit Welldachplatten, teils auf Holzlatten, gedeckt. Der Zwischenraum zwischen Holz und Welldach bietet potenziell Quartierstrukturen für Fledermäuse, die jedoch nicht besonders geeignet sind. Die Bauten sind über eine Holztür und zwei Metalltore zugänglich und der Lagerraum links verfügt über ein Tageslichtfenster. Die Zugänge waren bei Ankunft verschlossen. Abbildung 24: Lagerraum (links) und Garagen (rechts) mit dahinter befindlichem Fichtenbestand. In dem Lagerraum mit Tageslichtfenster bieten wenige Spalten geeignete Quartierstrukturen für Fledermäuse (siehe Abbildung 25, links), es gab jedoch keine Zugangsmöglichkeit von außen. Sie wurden mit Hilfe einer Taschenlampe gründlich inspiziert. Es konnten jedoch kei19 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln ne Fledermausindividuen und keine Nutzungsspuren festgestellt werden. Die mittlere Garage ist vollständig verputzt. Es fanden sich weder Nutzungsspuren artenschutzrechtlich relevanter Tierarten noch potenzielle Quartierstrukturen im Mauerwerk. Über die Dachkonstruktion der Garage rechts ist ein Zugang von außen möglich (siehe Abbildung 25, rechts). Die Holzwand bietet jedoch keine besonders geeigneten Quartierstrukturen für Zwischenquartiere einheimischer Fledermäuse. Abbildung 25: Quartierstrukturen im Lagerraum links und Zugangsmöglichkeiten über das Dach der Garage rechts. In dem unisolierten Gebäudekomplex wird nicht von einem Vorkommen von Fledermäusen im Zwischenquartier ausgegangen und ein Winterquartierstandort ausgeschlossen. Gehölzbestand Rund um Wohnhaus und Garagenkomplex erstrecken sich Rasenflächen mit verschiedenen Gehölzbeständen in Randlage. Im Norden des Grundstücks, zwischen Garagen und Nachbarbebauung, stockt ein alter dunkler Fichtenbestand (siehe Abbildungen 26 und 27, links), der vorrangig von Wildtauben und Krähenvögeln genutzt wird. Nutzungsspuren, die auf eine Besiedlung mit der planungsrelevanten Vogelart Waldohreule – Asio otus hinweisen wurden nicht vorgefunden. Nachweise in Form von Federn bzw. Kotspuren wurden lediglich von Tauben, weiteren verbreiteten Vogelarten und dem Rotfuchs vorgefunden (siehe Abbildung 27, rechts). 20 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Abbildung 26: Alter Fichtenbestand zwischen Garagenkomplex und Nachbarbebauung. Abbildung 27: Ansicht innerhalb des Fichtenbestandes. Keine Spuren planungsrelevanter Vogelarten wie der Waldohreule, aber Kotspuren von verbreiteten Vogelarten wie Ringeltauben und vom Rotfuchs (rechts). Im Süden des Grundstücks, auf der Grenze zu den Grundstücken am Nußbaumer Weg, stockt ein weiterer Fichtenbestand in gleichem Alter (siehe nachfolgende Abbildung). Auch in diesem Bestand wurden keine Hinweise auf die Nutzung durch Waldohreulen vorgefunden. Kotspuren und ein altes Nest weisen auf die Nutzung der Fichten durch die verbreiteten Arten Ringeltaube, Elster und Rabenkrähe hin. 21 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Auf der Rasenfläche der Gartenanlage stehen verschiedene teils dichte Sträucher und um den Vorgarten des Wohnhauses befindet sich eine dichte Thujahecke (siehe Abbildungen 28 und 29). Innerhalb dieser Gehölze konnten zum Zeitpunkt der Begehung keine Spuren einer aktuellen oder zurückliegenden Nutzung durch Vögel als Ruhe- oder Fortpflanzungsstätte festgestellt werden. Eine Besiedlung der Sträucher innerhalb der Brutzeit einheimischer Vogelarten ist jedoch möglich. Abbildung 28: Strauchbestand der Gartenanlage und weiterer Fichtenbestand auf der Grenze zu den Grundstücken Nußbaumer Weg. Abbildung 29: Strauchbestand des Vorgartens (links) und dichte Thujahecke um das Wohnhaus (rechts). 22 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln 6. Artenschutzrechtliche Bewertung und Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Konflikte Wie aus den Darstellungen im Kapitel 5 hervorgeht, wurden bei der Begehung der Grundstücke nur wenige konkreten Hinweise auf aktuelle oder ehemalige Vorkommen von wildlebenden Vogelarten oder Fledermäusen vorgefunden. Es fanden sich jedoch einige Strukturen, die theoretisch von Fledermäusen als Quartierstandorte und von Vögeln als Brutplätze genutzt werden könnten. Da der Zeitpunkt der Begehung (11.10.2017) außerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten und während der Zwischenquartierszeit der einheimischen Fledermäuse lag, lässt sich eine zukünftige Besiedlung der geeigneten Strukturen im nächsten Jahr zu den Aktivitätszeiten der Tiere nicht ausschließen. Eine Nutzung der Gebäude und Gehölze durch typische gebäudebrütende Vogelarten oder verbreitete Vogelarten der Gehölze sowie zukünftige Quartiernutzungen durch Fledermäuse, insbesondere der siedlungsgebundenen Zwergfledermaus, sind möglich. Denkbar sind folgende Nutzungen durch artenschutzrechtlich relevante Arten: • Bruten gebäudebrütender Vogelarten. Theoretisch denkbar sind Bruten von ungefährdeten Arten wie z.B. Hausrotschwanz oder Kohlmeise. Entsprechende Hinweise auf zurückliegende Bruten fanden sich bei der Begehung an Giebel und Carport der Venloer Straße 502 und am Giebel des Wohnhauses Nußbaumer Weg 4. Brut- oder Ruheplätze gebäudebrütender planungsrelevanter Arten im Sinne der Definition von Kiel oder MUNLV (2010) sind an den Gebäuden nicht nachgewiesen worden und können aufgrund des vorhandenen Lebensraumangebots an den Gebäuden ausgeschlossen werden. Für die potenziell betroffenen Arten sind daher Maßnahmen zu einer Vermeidung der Gefährdung einzelner Individuen ausreichend. • Bruten verbreiteter Vogelarten der Gehölze. Aufgrund geeigneter teils dichter Vegetation auf allen betroffenen Grundstücken sind Brutansiedlungen verbreiteter und ungefährdeter Vogelarten der Gehölze wie z.B. Amsel, Zilpzalp, Dorngrasmücke, Elster, Rabenkrähe, Gartenbaumläufer, Grünfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Gartengrasmücke oder Ringeltaube in der nächsten Fortpflanzungsphase wahrscheinlich und teilweise auch belegt. Hinweise auf ehemalige Brutansiedlungen oder Tageseinstände planungsrelevanter Arten fanden sich nicht. In Anbetracht des Lebensraumangebots und der Lage im Siedlungsbereich sind solche Vorkommen auch nicht zu erwarten. Auch für die potenziell betroffenen nicht planungsrelevanten Vogelarten sind daher Maßnahmen zu einer Vermeidung der Gefährdung von einzelnen Individuen ausreichend. 23 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln • Quartiernutzungen durch Fledermausarten, z.B. Zwergfledermaus – Pipistrellus pipistrellus. Denkbar ist insbesondere eine Nutzung von Spalten und Hohlräumen im Bereich der Dachkonstruktionen der drei Wohnhäuser als Quartierstandorte vor allem während der Aktivitätszeiten im Sommer, aber auch während der momentanen Zwischenquartierszeit. Nicht vollkommen auszuschließen sind auch Quartierfunktionen für Wochenstubenkolonien während der Fortpflanzungszeit. Obwohl sich keine konkreten Hinweise auf eine derartige Nutzung der Wohnhäuser gefunden haben, kann eine zukünftige Besiedlung nicht ausgeschlossen werden, da die Zwergfledermaus regelmäßig ihre Quartiere wechselt. Für die denkbare Betroffenheit werden zurzeit keine funktionserhaltenden Maßnahmen notwendig, da die Zwergfledermaus durch die häufigen Quartierwechsel selbst bei einer Wochenstubennutzung Ausweichlebensräume im direkten Umfeld vorfindet. Auch für Fledermäuse sind aber Maßnahmen zu einer Vermeidung der Gefährdung von einzelnen Individuen vorzusehen. Eine Gefährdung während der Winterschlafperiode einheimischer Federmäuse kann aufgrund fehlender geeigneter Winterquartierstandorte an den Gebäuden und in den Gehölzen ausgeschlossen werden. Bezüglich der potenziell vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Arten lassen sich mögliche artenschutzrechtliche Konflikte durch Einhaltung einer Ausschlusszeit für die Bauarbeiten oder eine ökologische Baubegleitung sowie Vorsichtsmaßnahmen bei der Entfernung der Strukturen mit dem höchsten Quartierpotenzial vermeiden. Vorzusehen sind folgende Maßnahmen: • Minimierung anlagebedingter Inanspruchnahmen von Gehölzen. Anlagebedingte Eingriffe in die Gehölzbestände des Vorhabenbereiches, insbesondere der älteren Baumbestände im Zentrum der Grundstücke und des breiten Strauchbestandes Nußbaumer Weg 2, sollten auf das mögliche Mindestmaß reduziert werden. Den Gehölzbeständen kommt eine Funktion als Brut- und Nahrungsraum für wildlebende Vogelarten sowie eine mögliche Funktion als Nahrungsraum und Quartierstruktur (Weide) für einheimische Fledermausarten zu. • Durchführung der Abriss- und Rodungsmaßnahmen im Zeitraum Anfang Oktober bis Ende Februar, d.h. außerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten und ggf. weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Vogelbruten. Die Rückbauarbeiten der Gebäude und nötigen Eingriffe in bzw. Inanspruchnahmen von Gehölzstrukturen im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind außerhalb der Brutund Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten von Anfang März bis Ende September 24 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln (Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere) durchzuführen. Sollte eine Flächeninanspruchnahme innerhalb der Fortpflanzungszeit der wildlebenden Vogelarten stattfinden müssen, wäre eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die unmittelbar vor Eingriff durch Kontrollen auf aktuell bebrütete Nester und geeignete Höhlenstrukturen sicherstellt, dass Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können. • Durchführung der Abrissmaßnahmen im Zeitraum Anfang November bis Ende Februar, d.h. außerhalb der Aktivitätszeiten der Fledermäuse und ggf. weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Fledermäusen. Es fanden sich keine geeigneten Winterquartierstrukturen an den betroffenen Gebäuden und keine direkten Hinweise auf eine traditionelle Nutzung der Gebäude während der Wintermonate. Durch die Rückbauarbeiten innerhalb der Winterschlafperiode einheimischer Fledermausarten (Anfang November bis Ende Februar) können artenschutzrechtliche Konflikte folglich vermieden werden. Im Falle der notwendigen Durchführung der Rückbauarbeiten außerhalb des Zeitraums zwischen Anfang November und Ende Februar sind Ansiedlungen von Fledermäusen möglich. Daher sollten in diesem Falle durch eine ökologische Baubegleitung unmittelbar vor Durchführung der Rückbauarbeiten sämtliche Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse auf Besatz, z.B. mit Hilfe einer Endoskopkamera oder durch Ein- und Ausflugkontrollen, untersucht werden, um direkte Gefährdungen von Individuen zu vermeiden. Bei Feststellung von Fledermausvorkommen wären weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen, z.B. ein Aufschieben der Maßnahme bis nach Aufgabe des Quartiers oder eine fachgerechte Bergung und Versorgung der Tiere. • Vorsichtige Entfernung der Dacheindeckungen und der Holzverkleidungen an den Übergangen zwischen Mauerwerk und Dachstuhl an allen Wohnhäusern. Die Dacheindeckungen der Wohnhäuser mit lückenreichen Fassadenplatten und Dachabschlüssen im Giebel, und vor allem die Holzverkleidungen an den Übergängen zwischen Mauerwerk und Dachstuhl aller Gebäude besitzen das höchste Quartierpotenzial für Fledermäuse und sollten daher beim Rückbau vorsichtig entfernt werden. Während der Entfernung dieser Strukturen sollte auf Hinweise zu Fledermäusen oder anderen Tieransiedlungen geachtet werden. Bei Aufkommen entsprechender Hinweise ist ggf. kurzfristig ein Biologe zu beauftragen, diese hinsichtlich ihrer Bedeutung zu bewerten und ggf. weitergehende Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Fledermäusen in der Umgebung zu konzipieren. 25 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Bei Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen ist der geplante Rückbau der drei Wohnhäuser und deren Nebenbauten und die Rodung der zugehörigen Gehölzbestände im notwendigen Maß nach Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln - Venloer Straße/Nußbaumer Weg aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Für die Richtigkeit: Köln, den 25.10.2017 __________________________ Dr. Claus Albrecht 26 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll – A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben) Allgemeine Angaben Plan/Vorhaben (Bezeichnung): Abbruch von drei Wohnhäusern und deren Nebenbauten und Rodung der zugehörigen Gehölzbestände nach Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln – Venloer Straße / Nußbaumer Weg Plan-/Vorhabenträger (Name): Dr. Wolfgang Jansen, Cäcilienstraße 27 in 50259 Pulheim-Stommeln Gegenstand der nachfolgenden artenschutzrechtlichen Prüfung ist der geplante Rückbau von drei Einfamilienhäusern und den zugehörigen Nebenbauten, sowie die notwendige Rodung der Vegetation der betroffenen Grundstücke. Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden? ■ ja nein Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frage in Stufe I „ja“: Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder eines Risikomanagements)? ja ■ nein Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft werden: Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich potenziell um Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmenden Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden. Stufe III: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frage in Stufe II „ja“: 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei Anhang IV – Arten günstig bleiben? ja nein Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“: Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses im Sinne von § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang-IV-Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“). 27 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“: (weil bei einer FFH-Anhang-IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt) Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“). Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“: Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. 28