Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Hatting, Sandra
Von:
Gesendet:
An:
Betreft
Becker, Oliver <Oliver.Becker@lvr.de>
Freitag, L. September 2017 L1:39
Hatting, Sandra
Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
lang en
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g,
Planungen.
Auf Basis der deeeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht
durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die
Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland, AuBenstelle llideggen, Zehnthofstra8e 45r 52385 ideggen, Tel.: 02425/9039O, Fax: 0242519039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Oliver Becker
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Im Rhelnland
Endenicher Stra8e 133
53115 Bonn
Tel 022A19834- tA7
Fax O22U8284-O7 7I
becker(olvr.de
www.lvr.de
ol iver.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000
Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19
Museen und Kultu reinrichtungen, drei Heilpädagog ischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtu ngen und
dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist
Deutschlands 9rößter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für
Inklusion in allen Lebensbereichen. ,,Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die
Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlu ng Rheinland gestalten Politikerinnen
und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
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Rhein-Erft-Kreis
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ßhrin-Erft-fEis . Dcr Lan&at. 7014 . 50124 Bergheim
Der Landrat
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Stadt Pulheim
Datum
Der Bürgermeister
13.09.2017
Planungsamt
Mein Z€icher
Frau Hatting
70"7 l4L09.O3
Alte Kölner Straße 25
Austunft erteih
frau Hemmersbach
zimmer tlr.
50259 Pulheim
Ebene 3, Flur A 2i.53
T€lefor
Fax
02277A3-77019 -8327010
E-Mail
nicole.hernrErsbach@rhein€rft -
keir.de
vlrscnd€n 5i. Icin. v.rhiulichan, t<hlit,entwErtan oatrn p€r t.l$ail
Bebauungsplan Nr. r35 Stommeln
Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (t) BauGB
lhr schreiben vom r7.o8.20U
E-Post
postrtele@rhein-erft -keis.epostde
Hi rradlr55e
willy-Bnndt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
Fax 0227183-2300
Hcrrl€t
Sehr geehrte Frau Hatting,
www,rhein-erft -trei5.de
inlo@rhein-crft -kei5.de
aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
P6tedrerse
Stellun gnahme abgegeben
:
Kreisplanungund aturtchuE
Anrprechpartrerin: Frau Fitzek, Tel: ozzltl 8?-r7o87
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur o.9.
Bauleitplanung im Grundsatz keine Bedenlen.
wie in der Begründung aus Mai zorT dargelegt, wird der Bebauungsplan
Nr. r3S Pulheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BaUGB aufgestellt. Somit wird von einer Umweltprüfung abgesehen (§ 13a Abs. z Nr. t
i.V.m. § 13 Abs.2 Satz
1
BaucB), Ausgleichsmaßnahmen entfallen.
Auf Seite 6 unter Punkt 6 der Begründung wird die Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Prüfung im weiteren Verfahren angekündigt.
lch behalte mir vor, erst nach Kenntnis dieser artenschutzrechtlichen Pn'ifung endgültig Stellung zu nehmen-
50124 Bergheim
Öfhrmgszeitm
Montag bir Freitag
08:00 Ljhr bit 12:30 Uhr
Donnersta9
14:00 Uht bis 1800 Uhr
Samstag 08:()0 Uhr bir
u:00 uhr
(nur seflice- und zulassungsrtelle im
keishaus Eergheim)
SaItv€rbindungen
Po6tüatll (ötr (8tZ 370100 50)
Korto: 10 8$ 505 BlCr PSNKD€FF
IBAN: D€45 370100500010 8505 05
(Eirspartasr€ l(öh (slz170 fi2991
(<rto:
142 001200 8lC: CO(5D[33
IBAN: DE72 3705 02990142 0012 00
ÖffErtl. vstelEmittel zum xrebhaut
Eahn: B€rgheim und Zieverich
Eushah6tallcn: am Knüchelrdamm
und Kreishaus - Weit€rc ffiE:
www.revg.de oder 02234 1.8(f-O
Irer Rhein-Eü-ftlii ist jrtzt
per E-port erreichbar:
portstelle@fi ein€rft -treis.€po5t.d€
Seite 2 von 3
lllasserwirtschaft
Ansprerhpartner: Herr Meints, Tel: ozzTtl 8r-t7o)5
Grundsätzl'ich bestehen seitens der Wasserwirtschaft keine BedenkenDas Plangebiet liegt in der wasserschutzzone lll B der Wassetgewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und
Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a. Plan'
gebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die wassergewinnungsanlage Chorbwch der Genehmigung durch meine
Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen.
Eodenschutz
Anspre€hpartnerirr Frau Wolf, Tel: oz271l 83-17052
Aus Bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
lmmitsionstchutz
Ansprechpartnerin: trau Klinkhammet,Tel: o22n/ 83-17064
Sofem durch die Planung wohnbebauung näher an die vorhandenen ge-
werblichen Anlagen und Betriebe heranrü(ken wird, ist im weiteren verfah'
ren gutachteylich zu prüfen, wie sich die Kinftige Lärmsituation im Plange'
biet darstellen wird.
Amt frIr Stnßenbau und ver*et r
Ansprechpartredn: FIau van Oeef, Tell
c,22711
83'4686
Dem o.g. Bebauungsplan kann in der eingereichten Form nicht zugestimmt
werden, da folgende Einzelheiten nicht dargestellt sind:
r. Die Tiefgaragenzufahrt ist nicht dargestellt. Somit ist nicht ersichtlich, ob
die Zufahrt über die Kreisskaße erfolgen wird.
z. Die Sichtdreiecke sollen dargestellt werden (für evtl. Zufahrten/ Tiefgara-
genzufahrt)
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten;
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauver-
waltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/ oder Passive Schutzeinrichtungen durch Verkehr der K z4 auch künftig nicht. Dabei weise ich
auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit l-iirmreflexionen zu rechnen ist
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim.
lm Bebauungsplan ist zeichnerisch und/ odertextlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) de,
angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs.
1
Seite 3 t/on 3
ziff, z+ BauGB). Notwendige fthutzmaßnahmen gehen allein zu lasten der
Kommunen/ der Vorhabenträger und nicht zu tasten der Straßenbauver'
waltung.
Staknver*ehramt
Ansp?echpartnerin:
F
eu Haase, TeI: 0227 8r-11624
Aus sicht des straßenverkehrsamtes bestehen keine Bedenken,
Mit fteundlichen 6rüßen
TS !ßö
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ERI..EBEN, WAS VERBINDET.
§-. <lo
DEUTSCHE TELEKOM TECHNI( GMBH
Post ach 10 07 09, 44782 Eo.hunr
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1[,.sEp,
zoü
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Frau Sandra Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
lhre Referenzen
Ansprechpartner
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UnserZeichen
Dalum
w
l6L
Tl NLwesU PTI 22, PB 11, Karl-Heinz Enderichs
+49 221 3398 35564
KEn - 2017 - 242 - 5L4L
LL.09.20L7
BP Nr. 135 Stommeln
Beteiligung gem. § 4 (1) BaUGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrteo Frau Sandra Hatting,
die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Netzeigentümerin und
Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. I TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt
und bevollmächtigt, alle Rechte und Pllichten der Wegesicherung wahzunehmen sowie alle
Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellüngnahmen
abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wirwie folgt Stellung:
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Wir weisen jedoch auflolgendes hin:
lm Planbereich beiinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom - z'
B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie lhre
Vermögensinteressen - sind betroffen.
Der Bestand und der Betrieb dervorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oderVerlegung unserer
Anlagen können wir erst Angaben machen, wenn uns die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung
vorliegen.
Wir bitten folgende lachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in
einer Breite von ca. 0,50 m iür die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom
vozusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpllanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische
Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,
Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch
die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der
.
.
Darum 11.09.2017
Emfiänger Stadt Pulheim
Blatt 2
Telekom nicht behindert werden.
ist die Verlegung zusätzlicher
erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute
Zur Vesorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen
Telekommunikationsanlagen
Straßen wieder aufgebrochen werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem
Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger ist es notwendig, dass uns Beginn
und Ablaul der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet der Deußche Telekom Technik
GmbH, Tl NL West, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
angezeigt werden an:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Tl NL West, PTI 22
lnnere Kanalstr, 98
-
50672 Köln
-
--]
daraul au{rnerksasr, dass aus wirtschaftlichen Gninden eine Versorgung des
Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei
Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden
Planungssicherheit möglich ist.
Diese Stellungnahme gilt sinngemäß auch für die Anderung des Flächennutzungsplanes,
Mit lreundlichen Grüßen
lm Auftrag
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