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Beschlussvorlage (T1 bis T3 fBÖ_BP 135 ST)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (T1 bis T3 fBÖ_BP 135 ST) Beschlussvorlage (T1 bis T3 fBÖ_BP 135 ST) Beschlussvorlage (T1 bis T3 fBÖ_BP 135 ST) Beschlussvorlage (T1 bis T3 fBÖ_BP 135 ST) Beschlussvorlage (T1 bis T3 fBÖ_BP 135 ST) Beschlussvorlage (T1 bis T3 fBÖ_BP 135 ST)

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Inhalt der Datei

TA (ßö Hatting, Sandra Von: Gesendet: An: Betreft Becker, Oliver <Oliver.Becker@lvr.de> Freitag, L. September 2017 L1:39 Hatting, Sandra Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln lang en Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g, Planungen. Auf Basis der deeeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, AuBenstelle llideggen, Zehnthofstra8e 45r 52385 ideggen, Tel.: 02425/9039O, Fax: 0242519039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Oliver Becker LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Im Rhelnland Endenicher Stra8e 133 53115 Bonn Tel 022A19834- tA7 Fax O22U8284-O7 7I becker(olvr.de www.lvr.de ol iver. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultu reinrichtungen, drei Heilpädagog ischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtu ngen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands 9rößter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. ,,Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke. Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlu ng Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes. T) lßö Rhein-Erft-Kreis € 4\ s -t \ö ßhrin-Erft-fEis . Dcr Lan&at. 7014 . 50124 Bergheim Der Landrat Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Stadt Pulheim Datum Der Bürgermeister 13.09.2017 Planungsamt Mein Z€icher Frau Hatting 70"7 l4L09.O3 Alte Kölner Straße 25 Austunft erteih frau Hemmersbach zimmer tlr. 50259 Pulheim Ebene 3, Flur A 2i.53 T€lefor Fax 02277A3-77019 -8327010 E-Mail nicole.hernrErsbach@rhein€rft - keir.de vlrscnd€n 5i. Icin. v.rhiulichan, t<hlit,entwErtan oatrn p€r t.l$ail Bebauungsplan Nr. r35 Stommeln Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (t) BauGB lhr schreiben vom r7.o8.20U E-Post postrtele@rhein-erft -keis.epostde Hi rradlr55e willy-Bnndt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 0227183-2300 Hcrrl€t Sehr geehrte Frau Hatting, www,rhein-erft -trei5.de inlo@rhein-crft -kei5.de aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende P6tedrerse Stellun gnahme abgegeben : Kreisplanungund aturtchuE Anrprechpartrerin: Frau Fitzek, Tel: ozzltl 8?-r7o87 Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur o.9. Bauleitplanung im Grundsatz keine Bedenlen. wie in der Begründung aus Mai zorT dargelegt, wird der Bebauungsplan Nr. r3S Pulheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BaUGB aufgestellt. Somit wird von einer Umweltprüfung abgesehen (§ 13a Abs. z Nr. t i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 BaucB), Ausgleichsmaßnahmen entfallen. Auf Seite 6 unter Punkt 6 der Begründung wird die Erarbeitung einer artenschutzrechtlichen Prüfung im weiteren Verfahren angekündigt. lch behalte mir vor, erst nach Kenntnis dieser artenschutzrechtlichen Pn'ifung endgültig Stellung zu nehmen- 50124 Bergheim Öfhrmgszeitm Montag bir Freitag 08:00 Ljhr bit 12:30 Uhr Donnersta9 14:00 Uht bis 1800 Uhr Samstag 08:()0 Uhr bir u:00 uhr (nur seflice- und zulassungsrtelle im keishaus Eergheim) SaItv€rbindungen Po6tüatll (ötr (8tZ 370100 50) Korto: 10 8$ 505 BlCr PSNKD€FF IBAN: D€45 370100500010 8505 05 (Eirspartasr€ l(öh (slz170 fi2991 (<rto: 142 001200 8lC: CO(5D[33 IBAN: DE72 3705 02990142 0012 00 ÖffErtl. vstelEmittel zum xrebhaut Eahn: B€rgheim und Zieverich Eushah6tallcn: am Knüchelrdamm und Kreishaus - Weit€rc ffiE: www.revg.de oder 02234 1.8(f-O Irer Rhein-Eü-ftlii ist jrtzt per E-port erreichbar: portstelle@fi ein€rft -treis.€po5t.d€ Seite 2 von 3 lllasserwirtschaft Ansprerhpartner: Herr Meints, Tel: ozzTtl 8r-t7o)5 Grundsätzl'ich bestehen seitens der Wasserwirtschaft keine BedenkenDas Plangebiet liegt in der wasserschutzzone lll B der Wassetgewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a. Plan' gebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die wassergewinnungsanlage Chorbwch der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Eodenschutz Anspre€hpartnerirr Frau Wolf, Tel: oz271l 83-17052 Aus Bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. lmmitsionstchutz Ansprechpartnerin: trau Klinkhammet,Tel: o22n/ 83-17064 Sofem durch die Planung wohnbebauung näher an die vorhandenen ge- werblichen Anlagen und Betriebe heranrü(ken wird, ist im weiteren verfah' ren gutachteylich zu prüfen, wie sich die Kinftige Lärmsituation im Plange' biet darstellen wird. Amt frIr Stnßenbau und ver*et r Ansprechpartredn: FIau van Oeef, Tell c,22711 83'4686 Dem o.g. Bebauungsplan kann in der eingereichten Form nicht zugestimmt werden, da folgende Einzelheiten nicht dargestellt sind: r. Die Tiefgaragenzufahrt ist nicht dargestellt. Somit ist nicht ersichtlich, ob die Zufahrt über die Kreisskaße erfolgen wird. z. Die Sichtdreiecke sollen dargestellt werden (für evtl. Zufahrten/ Tiefgara- genzufahrt) Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten; Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauver- waltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/ oder Passive Schutzeinrichtungen durch Verkehr der K z4 auch künftig nicht. Dabei weise ich auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit l-iirmreflexionen zu rechnen ist Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim. lm Bebauungsplan ist zeichnerisch und/ odertextlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) de, angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Seite 3 t/on 3 ziff, z+ BauGB). Notwendige fthutzmaßnahmen gehen allein zu lasten der Kommunen/ der Vorhabenträger und nicht zu tasten der Straßenbauver' waltung. Staknver*ehramt Ansp?echpartnerin: F eu Haase, TeI: 0227 8r-11624 Aus sicht des straßenverkehrsamtes bestehen keine Bedenken, Mit fteundlichen 6rüßen TS !ßö ,1f... ERI..EBEN, WAS VERBINDET. §-. <lo DEUTSCHE TELEKOM TECHNI( GMBH Post ach 10 07 09, 44782 Eo.hunr §TAöETüiEEiil 1[,.sEp, zoü Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Frau Sandra Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim lhre Referenzen Ansprechpartner Durchwahl UnserZeichen Dalum w l6L Tl NLwesU PTI 22, PB 11, Karl-Heinz Enderichs +49 221 3398 35564 KEn - 2017 - 242 - 5L4L LL.09.20L7 BP Nr. 135 Stommeln Beteiligung gem. § 4 (1) BaUGB Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrteo Frau Sandra Hatting, die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. I TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pllichten der Wegesicherung wahzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellüngnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wirwie folgt Stellung: Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Wir weisen jedoch auflolgendes hin: lm Planbereich beiinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom - z' B. das Eigentum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie lhre Vermögensinteressen - sind betroffen. Der Bestand und der Betrieb dervorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oderVerlegung unserer Anlagen können wir erst Angaben machen, wenn uns die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen. Wir bitten folgende lachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,50 m iür die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vozusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpllanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der . . Darum 11.09.2017 Emfiänger Stadt Pulheim Blatt 2 Telekom nicht behindert werden. ist die Verlegung zusätzlicher erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Zur Vesorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen Telekommunikationsanlagen Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger ist es notwendig, dass uns Beginn und Ablaul der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet der Deußche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden an: Deutsche Telekom Technik GmbH Tl NL West, PTI 22 lnnere Kanalstr, 98 - 50672 Köln - --] daraul au{rnerksasr, dass aus wirtschaftlichen Gninden eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Diese Stellungnahme gilt sinngemäß auch für die Anderung des Flächennutzungsplanes, Mit lreundlichen Grüßen lm Auftrag ffi,#