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Beschlussvorlage (Äußerungen zur fBÖ_BP 135 ST)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Äußerungen zur fBÖ_BP 135 ST) Beschlussvorlage (Äußerungen zur fBÖ_BP 135 ST) Beschlussvorlage (Äußerungen zur fBÖ_BP 135 ST) Beschlussvorlage (Äußerungen zur fBÖ_BP 135 ST)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln Äußerungen fBÖ Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 16.08.2017 bis 13.09.2017 T 1 fBÖ, LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Schreiben vom 01.09.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung Stellungnahme der Verwaltung 1. Gegen die Bauleitplanung bestehen keine Bedenken 2. Bitte um Aufnahme des Hinweises zu möglichen auftretenden archäologischen Funden in die textlichen Festsetzungen T 2 fBÖ, Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 13.09.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Endgültige Stellungnahme des Amtes für Kreisplanung und Naturschutz nach Kenntnis der artenschutzrechtlichen Prüfung 2. Die Formulierung wird in die Textlichen Festsetzungen aufgenommen. Stellungnahme der Verwaltung 1. Die artenschutzrechtliche Prüfung liegt mittlerweile vor und ist der Vorlage als Anlage beigefügt. 2. Es folgt der Hinweis, dass das Plangebiet in der Wasserschutzzone IIIB Weiler/Worringen liegt 2. In den Textlichen Festsetzungen wird unter Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen auf die Wasserschutzzone hingewiesen. 3. Aufgrund fehlender nicht dargestellter Einzelheiten kann dem Bebauungsplan aus Sicht des Amtes für Straßenbau und Verkehr nicht zugestimmt werden. Auch hier erfolgt ein Hinweis darauf, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung keine Ansprüche auf Schallschutzeinrichtungen –ausgehend von der K24 – bestehen. 3. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fehlenden Einzelheiten werden zum Auslegungsbeschluss im Offenlageexemplar des Bebauungsplans enthalten sein. T 3 fBÖ, Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 11.09.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Planung. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass sich Telekommunikationsleitungen im Plangebiet befinden und diese erweitert werden müssen. Der Bestand muss weiterhin gewährleistet sein. Der Bebauungsplanentwurf soll berücksichtigen, dass in allen Straßen- und Gehwegen geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone von 0,50m für die Unterbringung von Telekommunikationslinien der Telekom vorliegen. Auch wird auf geplante Baumpflanzungen hingewiesen. Äußerungen fBÖ Stellungnahme der Verwaltung Grundsätzlich entstehen im Plangebiet keine neuen Verkehrswege. Der Fortbestand der Telekommunikationslinien ist somit gewährleistet. Planungsamt Seite 1 von 4 Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln Äußerungen fBÖ B 1 fBÖ, Schreiben vom 10.09.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Gebäude dieser Größenordnung würden die Struktur des Stadtbereichs sehr negativ verändern. Auch wird auf den alten Baumbestand hingewiesen, dessen Fällung einen negativen Einfluss auf das Stadtbild hätte. Stellungnahme der Verwaltung 1. Die Venloer Straße zeichnet sich bereits durch Gebäude ähnlicher Größenordnung aus, sodass im vorliegenden Fall nicht von einer negativen Auswirkung auf das Stadtbild ausgegangen werden kann. Zudem stellt der neu geplante Gebäuderiegel, im Gegensatz zum Bestand, einen Beitrag zum Schallschutz für die innenliegenden privaten Ruhebereiche dar. Auch die gegenüberliegenden Gewerbebetriebe sowie die viel befahrende Venloer Straße sind mit ihren Lärmimmissionen als eher ungeeignet für ein Einfamilienhaus-Quartier einzustufen. Ausgehend von den Ergebnissen des Artenschutzgutachtens werden die Erkenntnisse in die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes einfließen. Schützenswerter Baumbestand wird demnach erhalten bleiben. Unter Berücksichtigung der im Gutachten genannten Maßnahmen stehen den Planungen im Weiteren keine Bedenken entgegen. 2. In den umliegenden Gärten befinden sich Kröten und Bergmolche 2. Im vorliegenden Artenschutzgutachten sind keine Vorkommen von Kröten und Bergmolchen verzeichnet worden. 3. Es wird angeregt die Höhe der Gebäude auf ein Geschoss plus Dachgeschoss zu reduzieren und die Ausrichtung des Gebäudekörpers der Venloer Str. 502 zu ändern, um somit die Einsehbarkeit der privaten angrenzenden Gärten zu minimieren. 3. Der Bebauungsplanentwurf sieht eine dem angrenzenden Geschosswohnungsbau unterliegende Traufhöhe vor. B 2 fBÖ, Schreiben vom 26.08.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Die künftige Parkplatzsituation ist nicht ablesbar. Es erfolgt der Hinweis, dass der gegenüberliegende Gewerbebetrieb Teile der Grundstücke zu Parkplatzzwecken nutzt. 2. Die in der Begründung genannte Nachfrage nach Geschosswohnungsbau wird angezweifelt. Dieser Bereich würde sich für die Schaffung von Einfamilienhäusern anbieten, da derzeit nur Ein- und Zweifamilienhäusern in den anliegenden Straßen vorhanden sind. Äußerungen fBÖ Stellungnahme der Verwaltung 1. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde ein grobes Bebauungskonzept dargestellt. Die Parkplatzsituation wird im Planentwurf dargestellt und in Absprache mit den Fachämtern über die textlichen Festsetzungen geregelt. 2. In Anbetracht des angrenzenden bestehenden Geschosswohnungsbaus an der Venloer Straße und der zentralen Lage zu Nahversorgern und ÖPNV hält die Verwaltung den Standort als geeignet für die Schaffung von Geschosswohnungsbauten. Zudem stellt der neu geplante Gebäuderiegel, im Gegensatz zum Bestand, einen Beitrag zum Schallschutz für die innenliegenden privaten Ruhebereiche dar. Auch die gegenüberliegenden Gewerbebetriebe sowie die viel befahrende Venloer Straße sind mit ihren Lärmimmis- Planungsamt Seite 2 von 4 Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln Äußerungen fBÖ sionen als eher ungeeignet für ein EinfamilienhausQuartier einzustufen. 3. Ebenfalls erfolgt der Hinweis auf Kröten- und Lurchvorkommen. Durch den Wegfall der überdurchschnittlichen Grünstrukturen wäre der Natur- und Artenschutz nachhaltig betroffen B 3 fBÖ, Schreiben vom 10.09.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Im Plan ist nicht ersichtlich, wie die Parkplatzsituation gelöst werden könnte 3. Hier wird auf die beigefügte Artenschutzprüfung verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung 1. sieht Stellungnahme der Verwaltung unter B 2 fBÖ 2. Sofern Tiefgaragen geplant sind, sollen deren Zufahrten nicht über den Nußbaumer Weg erfolgen 2. Die Zufahrten der Tiefgaragen werden in Abstimmung mit dem Tiefbauamt unter Berücksichtigung der Schonung des fließenden und ruhenden Verkehrs geplant. 3. Hinweis auf bestehende Ein- und zweigeschossige Einfamilienhäuser als vorherrschende Struktur 3. Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter B 2 fBÖ B 4 fBÖ, Schreiben vom 12.09.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Minderung des Wertes der eigenen Immobilie und Beeinträchtigung der Lebensqualität und des privaten Ruhebereichs Stellungnahme der Verwaltung 1. Zur Wahrung der privaten Ruhebereiche der angrenzenden Grundstücke sind die geplanten Neubauten in ausreichendem Abstand (mindestens 12,00m) geplant. Eine Wertminderung der Immobilie ist aus Sicht der Verwaltung nicht absehbar. 2. Die geplante Gebäudetiefe ist nicht nachvollziehbar. 2. Die dargestellte Gebäudetiefe leitet sich aus dem Planungsziel Geschosswohnungsbau zu etablieren ab. Die vorhandenen Gebäudetiefen stellen keine ausreichende Tiefe zur Schaffung von Mehrspännigen Geschosswohnungsbauten dar woraufhin die neu geplanten Baufenster mit einer Tiefe von 15,00m geschaffen wurden. Ferner siehe Stellungnahme der Verwaltung unter B 1 fBÖ 3. Hinweis auf Baumbestand als prägendes Bild der Umgebung. Dieses würde durch die Umsetzung zerstört werden. 3. Der Baumbestand wurde im Rahmen der Artenschutzprüfung begutachtet. Auch das entsprechende verwaltungsinterne Fachamt wurde beteiligt. 4. Eine Umweltprüfung wäre sehr wohl vonnöten, da neben Vogelarten, Kleinsäugern und Insekten auch Amphibien dort vorkommen. 4. Artenschutzrechtlich relevante Tierarten sind im Rahmen der Artenschutzprüfung untersucht worden. Äußerungen fBÖ Planungsamt Seite 3 von 4 Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln Äußerungen fBÖ B 5 fBÖ, Schreiben vom 12.09.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Es werden Einwände gegen die geplanten Gebäudehöhen erhoben, da dort eingeschossige Gebäude prägend sind Stellungnahme der Verwaltung 1. In Fortführung der dreigeschossig angrenzenden Geschosswohnungsbauzeile wird die Firsthöhe übernommen. Die Traufhöhen werden reduziert, sodass eine rechnerische Zweigeschossigkeit entstehen kann. 2. „Innerstädtische Nachverdichtung“ an dieser Stelle kann nicht akzeptiert werden, da es sich weder um den Kernbereich von Stommeln noch um die Innenstadt handelt 2. Bei dem zu beplanenden Bereich handelt es sich um einen zentrennahen Standort, der zudem ideal an das öffentliche Verkehrsnetz und den Nahversorgungsbereich angeschlossen ist. Innerstädtische Nachverdichtung muss im übertragenen Sinn nicht unmittelbar im Ortskern oder der Innenstadt stattfinden. Vielmehr spielen Aspekte wie Anbindung, Nahversorung etc. eine elementare Rolle. 3. Der Eingabesteller führt aus, dass lediglich die Venloer Str. 506 eine Ausnahme in dem ansonsten von Einfamilienhäusern geprägten Bereich darstellt und man an dieser einzigen Ausnahme nicht anknüpfen dürfe, da dies zu erdrückenden Baukörpern führe. 3. Entlang der Venloer Straße erstrecken sich entgegen den Ausführungen des Eingabestellers weitere zahlreiche Geschosswohnungsbauten. In Fortführung dessen sieht die Planung die Anbindung an die Venloer Str. 506 und in Analogie dazu die Fortführung in Richtung Nußbaumer weg vor. 4. Historisches Gartengrundstück der Venloer Str. 502 muss erhalten bleiben. 4. Der Großteil des Grundstücks Venloer Str. 502 bleibt gärtnerisch genutzt. Durch den geplanten Gebäuderiegel wird dem rückwärtigen Ruhebereich seine Funktion gesichert. 5. Gemäß § 10 Abs. 3b Gebietsveränderungsvertrag der Gemeinde Stommeln: „Die örtlichen Belange in den bisherigen Gemeinden werden bei den künftigen Planungen angemessen berücksichtigt. Der ländliche Charakter der bisherigen Gemeinde Stommeln ist zu wahren“ 5. In Anlehnung an die bestehenden Bebauungsstrukturen entlang der Venloer Straße und der Lage des Plangebietes in Stommeln wird die vorliegende Planung aus Sicht der Verwaltung als angemessen betrachtet. Der bestehende ländliche Charakter angrenzend an das Plangebiet bleibt gewahrt. B 6 fBÖ, Schreiben vom 13.09.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Es wird Einspruch gegen die Geschossbauweise erhoben, da die Umgebung mit Einfamilienhäusern geprägt ist Äußerungen fBÖ Stellungnahme der Verwaltung In der angrenzenden Umgebung befinden sich entgegen der Eingabe auch Geschosswohnungsbauten, weshalb die Verwaltung den in Rede stehenden Bereich für die angestrebte Planung als geeignet ansieht. Auch hier wird auf den Aspekt des Schallschutzes und der Verträglichkeit mit angrenzenden Gewerbebetrieben in der Stellungnahme der Verwaltung unter B 1 fBÖ verwiesen. Planungsamt Seite 4 von 4