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Beschlussvorlage (Schalltechnisches Gutachten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 11:06
Aktualisiert
22.11.17, 11:06

Inhalt der Datei

sc A6285 161020 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 20.10.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf Projekt: Untersuchung der Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des Sportplatzes Sinnersdorf im Hinblick auf heranrückende Wohnbebauung nördlich in Pulheim-Sinnersdorf Auftraggeber: Stadt Pulheim Postfach 13 45 50241 Pulheim Projekt-Nr.: A6285 Sportplatz Sinnersdorf 20.10.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Situation ............................................................................................................................ 3 2. Grundlagen ............................................................................................................................ 3 3. Sportplatznutzung – IST-Zustand ............................................................................................... 4 4. Anforderungen an den Schallschutz ........................................................................................... 5 4.1. 18. BImSchV - 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18.07.1991)......................................................................5 4.2. Bonus für bestehende Sportanlagen ....................................................................................................6 4.3. Immissionspunkte gemäß Anlage 1 .....................................................................................................6 5. Prognoseberechnung Sportplatz ................................................................................................ 6 5.1. Allgemeines ..........................................................................................................................................6 5.2. Schallemissionen des Sportplatzes ......................................................................................................7 5.3. Parkplatznutzung ..................................................................................................................................8 5.4. Berechnung der Schallimmissionen .....................................................................................................8 6. Prognoseergebnisse ................................................................................................................... 8 7. Schützenheim und Karnevalsgesellschaft................................................................................... 9 8. Zusammenfassung ................................................................................................................... 10 Anlagen -2- Sportplatz Sinnersdorf 1. 20.10.2016 Situation Die Stadt Pulheim beabsichtigt, für ein am westlichen Ortsrand von Sinnersdorf gelegenes, bis heute unbebautes Areal, einen Bebauungsplan mit der Gebietsausweisung allgemeines Wohngebiet aufzustellen. Im Norden und Osten befinden sich bereits Wohngebiete im Bereich der Wupperstraße, westlich verläuft parallel zum Sportplatz der Willi-Schumacher-Weg, daran anschließend der Randkanal und weiter unbebautes, landwirtschaftliches Gebiet. Im nachfolgenden schalltechnischen Gutachten wird geprüft, ob die Nutzung des Sportplatzes für Trainingsbetrieb an Wochentagen und Spielbetrieb an Sonntagen im Einklang mit den Immissionsschutzvorschriften der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung – möglich ist. Unmittelbar westlich vom Sportplatz liegen zudem noch Gebäude der Karnevalsgesellschaft und ein Schützenheim, diesbezüglich sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht die Belange der TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – zu berücksichtigen. 2. Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Vorschriften und Richtlinien: BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der derzeit gültigen Neufassung 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung 1991 TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 1998 DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 DIN 45641 Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990 VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 -3- Sportplatz Sinnersdorf 20.10.2016 Anlage 1: 3. Lageplan mit dem Sportplatz und dem nördlich vorhandenen Plangebiet sowie der Wohnbebauung östlich im Bereich der Wupperstraße (Bestand) sowie der westlich vom Sportplatz liegenden Gebäude der Karnevalsgesellschaft / Vereinsgebäude Fußball/Umkleide Sportplatznutzung – IST-Zustand Der VfR Sinnersdorf teilt die Anstoßzeiten (Spielbeginn) der Mannschaften sowie die Trainingszeiten in der E-Mail vom 22.09.2016 wie folgt mit: Anstoßzeiten Mannschaft Wochentag Anstoßzeit U7 Samstag 12.00 Uhr U8 Samstag 12.45 Uhr U9 Samstag 12.45 Uhr U10 Samstag 13.45 Uhr U11 Samstag 13.45 Uhr U13 Sonntag 10.00 Uhr U15 Sonntag 11.15 Uhr Herren I Sonntag 15.00 Uhr Trainingszeiten Mannschaft F4 / U6 Jahrgang 2011 F3 / U7 2010 F2 / U8 2009 F1 / U9 2008 E2 / U10 2007 E1 / U11 2006 D1 / U13 2004 / 2005 C1 / U15 2002 / 2003 VfR 1. Mannschaft -4- Trainingstag Freitag Dienstag Freitag Dienstag Freitag Montag Mittwoch Mittwoch Donnerstag Dienstag Freitag Dienstag Donnerstag Dienstag Donnerstag Freitag Dienstag Donnerstag Trainingszeit 17.15 – 18.15 Uhr 17.45 – 18.45 Uhr 17.30 – 18.30 Uhr 17.45 – 18.45 Uhr 17.30 – 18.30 Uhr 17.30 – 18.30 Uhr 17.30 – 18.30 Uhr 17.00 – 18.30 Uhr 16.30 – 18.00 Uhr 18.00 – 19.15 Uhr 18.00 – 19.15 Uhr 17.30 – 19.00 Uhr 17.30 – 19.00 Uhr 17.30 – 19.00 Uhr 18.00 – 19.00 Uhr 17.30 – 19.30 Uhr 19.15 – 21.30 Uhr 19.15 – 21.30 Uhr Sportplatz Sinnersdorf 20.10.2016 4. Anforderungen an den Schallschutz 4.1. 18. BImSchV - 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18.07.1991) In der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung werden die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte genannt, die wie folgt (differenziert nach Nutzungszeiten) festgesetzt sind: allgemeines Wohngebiet tags, außerhalb der Ruhezeiten: tags, innerhalb der Ruhezeiten: nachts (22.00 - 06.00 Uhr): 55 dB(A) 50 dB(A) 45 dB(A) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich gemäß § 1 Absatz 5 auf folgende "Zeitblöcke": Block 1: tags an Werktagen an Sonn- und Feiertagen 06.00 - 22.00 Uhr 07.00 - 22.00 Uhr Block 2: nachts an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen und 00.00 - 06.00 Uhr 22.00 - 24.00 Uhr 00.00 - 07.00 Uhr 22.00 - 24.00 Uhr Block 3: Ruhezeit an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen 06.00 - 08.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr 07.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr und Die Immissionsrichtwerte sind in einem Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes gemessen, einzuhalten. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen den zulässigen Pegel am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Die Ruhezeit von 13.00 - 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur dann zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09.00 - 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. -5- Sportplatz Sinnersdorf 4.2. 20.10.2016 Bonus für bestehende Sportanlagen Gemäß § 3 Abs. 4 der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind für Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der 18. BImSchV baurechtlich genehmigt oder – soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war – errichtet waren, die o. g. Immissionsrichtwertüberschreitungen bis zu 5 dB(A) zu tolerieren. Dies trifft im vorliegenden Fall zu, so dass der Bonus von 5 dB(A) berücksichtigt werden kann. 4.3. Immissionspunkte gemäß Anlage 1 Für das geplante heranrückende Wohngebiet wird gemäß Anlage 1 eine Linie angenommen, die in Verlängerung der Wohnhäuser Wupperstraße 1 – 7 (Südfassade) in westlicher Richtung verläuft. Hieran erfolgt eine Orientierung im Hinblick auf die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen des Sportplatzes. 5. Prognoseberechnung Sportplatz 5.1. Allgemeines Ein Sportplatz kann im Hinblick auf den verursachten Mittelungspegel an beliebigen Immissionspunkten in der Nachbarschaft als Flächenschallquelle aufgefasst werden. Bei der typischen Nutzung durch Fußballspielen erfolgt die Geräuschemission durch unterschiedliche Schallquellen (Spieler, Zuschauer, Schiedsrichter etc.), die an unterschiedlichen Stellen des Platzes bzw. in der Umgebung abstrahlen und zu unterschiedlichen Zeiten auftreten können. Durch Grundlagenuntersuchungen kann mit dem Ansatz einer bestimmten Geräuschemission pro m² Sportplatzfläche und damit einer gleichmäßigen Geräuschabstrahlung aller Flächenelemente ein ausreichend genaues Prognoseergebnis erzielt werden. Die Lage der Zuschauerplätze ist in Bezug auf die Abstrahlrichtung zum Immissionspunkt von Bedeutung. In der Regel werden Beifallsäußerungen (Torschreie, Rufe) Richtung Spielfeld abgegeben. -6- Sportplatz Sinnersdorf 20.10.2016 Der Schallleistungspegel der Zuschauer errechnet sich somit aus: LwA = 80 + 10 lg Z wobei Z = Anzahl der Zuschauer Für die Schiedsrichterpfiffe (verteilt auf das Spielfeld) wird angesetzt: LwA = 98,5 + 3 log (1+Z) für Z > 30 LWA = 105,9 dB Dabei wird die Erfahrung berücksichtigt, dass mit zunehmender Zuschaueranzahl und somit einer zunehmenden Wichtigkeit des Spiels auch das Pfeifen des Schiedsrichters in der Lautstärke zunimmt. 5.2. Schallemissionen des Sportplatzes A) Training werktags Für das Training an Wochentagen mit Spielern und Trainer (verteilt auf das Spielfeld) und ≈ 10 Zuschauern wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel LwA" = 60,7 dB(A) / m2 angesetzt. B) Spielbetrieb sonntags Das Spielgeschehen durch das Spiel der U13 (Anschlusszeit 10.00 Uhr) kann mit einem flächenbezogenenen Schallleistungspegel von LwA" = 60,7 dB(A) / m2 angesetzt werden. Das Spiel der U15 an Sonntagen um 11.15 Uhr wird mit etwas höherem Schallleistungspegel von LwA" = 65,6 dB(A) / m2 berücksichtigt. -7- Sportplatz Sinnersdorf 20.10.2016 Das Fußballspiel mit 150 Zuschauern um 15.00 Uhr wird unter Berücksichtigung des Schiedsrichters mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel LwA" = 66,8 dB(A) / m2. angesetzt. 5.3. Parkplatznutzung Die im Zusammenhang mit dem Spiel- und Trainingsbetrieb entstehenden Parkplatznutzungen erfolgen unmittelbar am Willi-Schumacher-Weg westlich vom Umkleidegebäude, so dass deren Geräuscheinwirkung auf das geplante Wohngebiet vernachlässigt werden kann. 5.4. Berechnung der Schallimmissionen Die Ermittlung der Schallausbreitung erfolgt rechnergestützt durch das Immissionsprognoseprogramm "CadnaA 4.6" der Firma DataKustik. Der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten (1. OG) wird unter Berücksichtigung aller genannten Schallquellen als Summenpegel berechnet. Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien, bzw. den durch die Gebäudeabmessungen. 6. Prognoseergebnisse Die Prognoseergebnisse durch die Sportplatznutzungen sind in den Anlagen dokumentiert. Anlage 1: Lageplan Anlage 2: farbiges Lärmausbreitungsmodell Fußballtraining werktags, außerhalb der Ruhezeit (bis 20.00 Uhr) Anlage 3: farbiges Lärmausbreitungsmodell Fußballtraining sonntags innerhalb der Ruhezeit (bis 21.30 Uhr) Anlage 4: farbiges Lärmausbreitungsmodell Spielbetrieb sonntags -8- Sportplatz Sinnersdorf 20.10.2016 Bewertung: Die durchgeführten schalltechnischen Berechnungen ergeben Prognosewerte, die eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung der Bonus Regelung der Sportanlagenlärmschutzverordnung gewährleisten, wenn die geplante Bebauung bis zu der in Anlage 1 dargestellten blauen Linie erfolgt. Da im Hinblick auf Sportlärmaktivitäten Abweichungen in einer Größenordnung von ±2 dB(A) möglich sind, ist ein weiteres, näheres Heranrücken an den Sportplatz zu vermeiden, jedoch sollte auf Basis einer detaillierten Planung eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden. 7. Schützenheim und Karnevalsgesellschaft Nördlich vom Umkleidegebäude des Sportplatzes befinden sich am WilliSchumacher-Weg ein Schützenheim und ein Gebäude der Karnevalsgesellschaft. Es handelt sich hierbei um Gebäude in Massivbauweise, in denen keine größeren Veranstaltungen mit lärmintensiven Nutzungen tagsüber erwartet werden können. Da diese Gebäude nicht dem Sportbetrieb zugeordnet werden können, erfolgt eine Bewertung aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht nach der TA Lärm: Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. In der TA Lärm sind Immissionsrichtwerte (in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung) wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwert in dB(A) Gebietseinstufung in allgemeinen Wohngebieten Tag Nacht (06.00 - 22.00 Uhr) (22.00 - 06.00 Uhr) 55 40 Die Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. -9- 32346400 32346450 32346500 32346550 32346600 Anlage 1 Projekt-Nr.: A6285 Bebauung Willi-Schumacher-Weg Pulheim-Sinnerdorf 5654900 5654900 5654850 5654850 Situation: Digitalisierter Lageplan 5654800 5654800 Legende: Sportplatz Flächenquelle Haus 32346400 5654750 5654750 Maßstab: 1:1250 Stand: 20.10.16 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32346450 32346500 32346550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Pulheim\A6285 Sportplatz\Willi-Schumacher-Weg.cna 32346600 32346400 32346450 32346500 32346550 32346600 Anlage 2 Projekt-Nr.: A6285 Bebauung Willi-Schumacher-Weg Pulheim-Sinnerdorf 5654900 5654900 Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 5,60m (1.OG) 5654850 5654800 5654800 5654850 Werktag, tagsüber außerhalb der Ruhezeit 32346400 5654750 5654750 Sportplatz 32346450 32346500 32346550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Pulheim\A6285 Sportplatz\Willi-Schumacher-Weg.cna 32346600 Legende: Beurteilungspegel gemäß 18.BimSchV > 30.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:1250 Stand: 20.10.16 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32346400 32346450 32346500 32346550 32346600 Anlage 3 Projekt-Nr.: A6285 Bebauung Willi-Schumacher-Weg Pulheim-Sinnerdorf 5654900 5654900 Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 5,60m (1.OG) 5654850 5654800 5654800 5654850 Werktag, tagsüber innerhalb der Ruhezeit 32346400 5654750 5654750 Sportplatz 32346450 32346500 32346550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Pulheim\A6285 Sportplatz\Willi-Schumacher-Weg.cna 32346600 Legende: Beurteilungspegel gemäß 18.BimSchV > 30.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:1250 Stand: 20.10.16 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32346400 32346450 32346500 32346550 32346600 Anlage 4 Projekt-Nr.: A6285 Bebauung Willi-Schumacher-Weg Pulheim-Sinnerdorf 5654900 5654900 Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 5,60m (1.OG) 5654850 5654800 5654800 5654850 Sonntag, tagsüber 32346400 5654750 5654750 Sportplatz 32346450 32346500 32346550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Pulheim\A6285 Sportplatz\Willi-Schumacher-Weg.cna 32346600 Legende: Beurteilungspegel gemäß 18.BimSchV > 30.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:1250 Stand: 20.10.16 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla