Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
22.11.17, 11:06
Aktualisiert
22.11.17, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
sc A6285
161020 sgut-1
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12
20.10.2016
SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN
Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf
Projekt:
Untersuchung der Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung des
Sportplatzes Sinnersdorf im Hinblick auf heranrückende
Wohnbebauung nördlich in
Pulheim-Sinnersdorf
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Postfach 13 45
50241 Pulheim
Projekt-Nr.:
A6285
Sportplatz Sinnersdorf
20.10.2016
Inhaltsverzeichnis
1. Situation
............................................................................................................................ 3
2. Grundlagen
............................................................................................................................ 3
3. Sportplatznutzung – IST-Zustand ............................................................................................... 4
4. Anforderungen an den Schallschutz ........................................................................................... 5
4.1. 18. BImSchV - 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18.07.1991)......................................................................5
4.2. Bonus für bestehende Sportanlagen ....................................................................................................6
4.3. Immissionspunkte gemäß Anlage 1 .....................................................................................................6
5. Prognoseberechnung Sportplatz ................................................................................................ 6
5.1. Allgemeines ..........................................................................................................................................6
5.2. Schallemissionen des Sportplatzes ......................................................................................................7
5.3. Parkplatznutzung ..................................................................................................................................8
5.4. Berechnung der Schallimmissionen .....................................................................................................8
6. Prognoseergebnisse ................................................................................................................... 8
7. Schützenheim und Karnevalsgesellschaft................................................................................... 9
8. Zusammenfassung ................................................................................................................... 10
Anlagen
-2-
Sportplatz Sinnersdorf
1.
20.10.2016
Situation
Die Stadt Pulheim beabsichtigt, für ein am westlichen Ortsrand von Sinnersdorf
gelegenes, bis heute unbebautes Areal, einen Bebauungsplan mit der Gebietsausweisung allgemeines Wohngebiet aufzustellen.
Im Norden und Osten befinden sich bereits Wohngebiete im Bereich der Wupperstraße, westlich verläuft parallel zum Sportplatz der Willi-Schumacher-Weg, daran
anschließend der Randkanal und weiter unbebautes, landwirtschaftliches Gebiet.
Im nachfolgenden schalltechnischen Gutachten wird geprüft, ob die Nutzung des
Sportplatzes für Trainingsbetrieb an Wochentagen und Spielbetrieb an Sonntagen im
Einklang mit den Immissionsschutzvorschriften der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung – möglich ist.
Unmittelbar westlich vom Sportplatz liegen zudem noch Gebäude der Karnevalsgesellschaft und ein Schützenheim, diesbezüglich sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht die Belange der TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm – zu berücksichtigen.
2.
Grundlagen
Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und
Regelwerken:
Vorschriften und Richtlinien:
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974,
in der derzeit gültigen Neufassung
18. BImSchV
Sportanlagenlärmschutzverordnung 1991
TA Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 1998
DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Oktober 1999
DIN 45641
Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990
VDI 3770
Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und
Freizeitanlagen, September 2012
-3-
Sportplatz Sinnersdorf
20.10.2016
Anlage 1:
3.
Lageplan mit dem Sportplatz und dem nördlich vorhandenen
Plangebiet sowie der Wohnbebauung östlich im Bereich der
Wupperstraße (Bestand) sowie der westlich vom Sportplatz
liegenden Gebäude der Karnevalsgesellschaft / Vereinsgebäude Fußball/Umkleide
Sportplatznutzung – IST-Zustand
Der VfR Sinnersdorf teilt die Anstoßzeiten (Spielbeginn) der Mannschaften sowie die
Trainingszeiten in der E-Mail vom 22.09.2016 wie folgt mit:
Anstoßzeiten
Mannschaft
Wochentag
Anstoßzeit
U7
Samstag
12.00 Uhr
U8
Samstag
12.45 Uhr
U9
Samstag
12.45 Uhr
U10
Samstag
13.45 Uhr
U11
Samstag
13.45 Uhr
U13
Sonntag
10.00 Uhr
U15
Sonntag
11.15 Uhr
Herren I
Sonntag
15.00 Uhr
Trainingszeiten
Mannschaft
F4 / U6
Jahrgang
2011
F3 / U7
2010
F2 / U8
2009
F1 / U9
2008
E2 / U10
2007
E1 / U11
2006
D1 / U13
2004 / 2005
C1 / U15
2002 / 2003
VfR 1. Mannschaft
-4-
Trainingstag
Freitag
Dienstag
Freitag
Dienstag
Freitag
Montag
Mittwoch
Mittwoch
Donnerstag
Dienstag
Freitag
Dienstag
Donnerstag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
Dienstag
Donnerstag
Trainingszeit
17.15 – 18.15 Uhr
17.45 – 18.45 Uhr
17.30 – 18.30 Uhr
17.45 – 18.45 Uhr
17.30 – 18.30 Uhr
17.30 – 18.30 Uhr
17.30 – 18.30 Uhr
17.00 – 18.30 Uhr
16.30 – 18.00 Uhr
18.00 – 19.15 Uhr
18.00 – 19.15 Uhr
17.30 – 19.00 Uhr
17.30 – 19.00 Uhr
17.30 – 19.00 Uhr
18.00 – 19.00 Uhr
17.30 – 19.30 Uhr
19.15 – 21.30 Uhr
19.15 – 21.30 Uhr
Sportplatz Sinnersdorf
20.10.2016
4.
Anforderungen an den Schallschutz
4.1.
18. BImSchV - 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18.07.1991)
In der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung werden die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte genannt, die wie folgt (differenziert nach Nutzungszeiten) festgesetzt
sind:
allgemeines Wohngebiet
tags, außerhalb der Ruhezeiten:
tags, innerhalb der Ruhezeiten:
nachts (22.00 - 06.00 Uhr):
55 dB(A)
50 dB(A)
45 dB(A)
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich gemäß § 1 Absatz 5 auf folgende "Zeitblöcke":
Block 1:
tags
an Werktagen
an Sonn- und Feiertagen
06.00 - 22.00 Uhr
07.00 - 22.00 Uhr
Block 2:
nachts
an Werktagen
und
an Sonn- und Feiertagen
und
00.00 - 06.00 Uhr
22.00 - 24.00 Uhr
00.00 - 07.00 Uhr
22.00 - 24.00 Uhr
Block 3:
Ruhezeit
an Werktagen
und
an Sonn- und Feiertagen
06.00 - 08.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
07.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
und
Die Immissionsrichtwerte sind in einem Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten
Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes gemessen, einzuhalten.
Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen den zulässigen Pegel am Tage um nicht
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Die Ruhezeit von 13.00 - 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur dann zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der
Zeit von 09.00 - 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt.
-5-
Sportplatz Sinnersdorf
4.2.
20.10.2016
Bonus für bestehende Sportanlagen
Gemäß § 3 Abs. 4 der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind für Sportanlagen, die
vor Inkrafttreten der 18. BImSchV baurechtlich genehmigt oder – soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war – errichtet waren, die o. g. Immissionsrichtwertüberschreitungen bis zu 5 dB(A) zu tolerieren. Dies trifft im vorliegenden Fall zu, so dass
der Bonus von 5 dB(A) berücksichtigt werden kann.
4.3.
Immissionspunkte gemäß Anlage 1
Für das geplante heranrückende Wohngebiet wird gemäß Anlage 1 eine Linie
angenommen, die in Verlängerung der Wohnhäuser Wupperstraße 1 – 7 (Südfassade) in westlicher Richtung verläuft. Hieran erfolgt eine Orientierung im Hinblick
auf die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen des Sportplatzes.
5.
Prognoseberechnung Sportplatz
5.1.
Allgemeines
Ein Sportplatz kann im Hinblick auf den verursachten Mittelungspegel an beliebigen
Immissionspunkten in der Nachbarschaft als Flächenschallquelle aufgefasst werden.
Bei der typischen Nutzung durch Fußballspielen erfolgt die Geräuschemission durch
unterschiedliche Schallquellen (Spieler, Zuschauer, Schiedsrichter etc.), die an unterschiedlichen Stellen des Platzes bzw. in der Umgebung abstrahlen und zu unterschiedlichen Zeiten auftreten können.
Durch Grundlagenuntersuchungen kann mit dem Ansatz einer bestimmten Geräuschemission pro m² Sportplatzfläche und damit einer gleichmäßigen Geräuschabstrahlung aller Flächenelemente ein ausreichend genaues Prognoseergebnis
erzielt werden.
Die Lage der Zuschauerplätze ist in Bezug auf die Abstrahlrichtung zum Immissionspunkt von Bedeutung. In der Regel werden Beifallsäußerungen (Torschreie, Rufe)
Richtung Spielfeld abgegeben.
-6-
Sportplatz Sinnersdorf
20.10.2016
Der Schallleistungspegel der Zuschauer errechnet sich somit aus:
LwA = 80 + 10 lg Z
wobei
Z
=
Anzahl der Zuschauer
Für die Schiedsrichterpfiffe (verteilt auf das Spielfeld) wird angesetzt:
LwA = 98,5 + 3 log (1+Z) für Z > 30
LWA = 105,9 dB
Dabei wird die Erfahrung berücksichtigt, dass mit zunehmender Zuschaueranzahl
und somit einer zunehmenden Wichtigkeit des Spiels auch das Pfeifen des Schiedsrichters in der Lautstärke zunimmt.
5.2.
Schallemissionen des Sportplatzes
A)
Training werktags
Für das Training an Wochentagen mit Spielern und Trainer (verteilt auf das
Spielfeld) und ≈ 10 Zuschauern wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel LwA" = 60,7 dB(A) / m2 angesetzt.
B)
Spielbetrieb sonntags
Das Spielgeschehen durch das Spiel der U13 (Anschlusszeit 10.00 Uhr) kann
mit einem flächenbezogenenen Schallleistungspegel von
LwA" = 60,7 dB(A) / m2
angesetzt werden.
Das Spiel der U15 an Sonntagen um 11.15 Uhr wird mit etwas höherem
Schallleistungspegel von
LwA" = 65,6 dB(A) / m2
berücksichtigt.
-7-
Sportplatz Sinnersdorf
20.10.2016
Das Fußballspiel mit 150 Zuschauern um 15.00 Uhr wird unter Berücksichtigung des Schiedsrichters mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel
LwA" = 66,8 dB(A) / m2.
angesetzt.
5.3.
Parkplatznutzung
Die im Zusammenhang mit dem Spiel- und Trainingsbetrieb entstehenden Parkplatznutzungen erfolgen unmittelbar am Willi-Schumacher-Weg westlich vom Umkleidegebäude, so dass deren Geräuscheinwirkung auf das geplante Wohngebiet vernachlässigt werden kann.
5.4.
Berechnung der Schallimmissionen
Die Ermittlung der Schallausbreitung erfolgt rechnergestützt durch das Immissionsprognoseprogramm "CadnaA 4.6" der Firma DataKustik.
Der Beurteilungspegel an den Immissionspunkten (1. OG) wird unter Berücksichtigung aller genannten Schallquellen als Summenpegel berechnet.
Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien, bzw. den
durch die Gebäudeabmessungen.
6.
Prognoseergebnisse
Die Prognoseergebnisse durch die Sportplatznutzungen sind in den Anlagen
dokumentiert.
Anlage 1:
Lageplan
Anlage 2:
farbiges Lärmausbreitungsmodell Fußballtraining werktags,
außerhalb der Ruhezeit (bis 20.00 Uhr)
Anlage 3:
farbiges Lärmausbreitungsmodell Fußballtraining sonntags
innerhalb der Ruhezeit (bis 21.30 Uhr)
Anlage 4:
farbiges Lärmausbreitungsmodell Spielbetrieb sonntags
-8-
Sportplatz Sinnersdorf
20.10.2016
Bewertung:
Die durchgeführten schalltechnischen Berechnungen ergeben Prognosewerte, die
eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte unter Berücksichtigung der Bonus Regelung der Sportanlagenlärmschutzverordnung gewährleisten, wenn die geplante
Bebauung bis zu der in Anlage 1 dargestellten blauen Linie erfolgt.
Da im Hinblick auf Sportlärmaktivitäten Abweichungen in einer Größenordnung von
±2 dB(A) möglich sind, ist ein weiteres, näheres Heranrücken an den Sportplatz zu
vermeiden, jedoch sollte auf Basis einer detaillierten Planung eine Einzelfallprüfung
durchgeführt werden.
7.
Schützenheim und Karnevalsgesellschaft
Nördlich vom Umkleidegebäude des Sportplatzes befinden sich am WilliSchumacher-Weg ein Schützenheim und ein Gebäude der Karnevalsgesellschaft. Es
handelt sich hierbei um Gebäude in Massivbauweise, in denen keine größeren
Veranstaltungen mit lärmintensiven Nutzungen tagsüber erwartet werden können.
Da diese Gebäude nicht dem Sportbetrieb zugeordnet werden können, erfolgt eine
Bewertung aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht nach der TA Lärm:
Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im
gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne
Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen.
In der TA Lärm sind Immissionsrichtwerte (in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung) wie folgt festgelegt:
Immissionsrichtwert in dB(A)
Gebietseinstufung
in allgemeinen Wohngebieten
Tag
Nacht
(06.00 - 22.00 Uhr)
(22.00 - 06.00 Uhr)
55
40
Die Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster
eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten.
-9-
32346400
32346450
32346500
32346550
32346600
Anlage 1
Projekt-Nr.: A6285
Bebauung Willi-Schumacher-Weg
Pulheim-Sinnerdorf
5654900
5654900
5654850
5654850
Situation:
Digitalisierter Lageplan
5654800
5654800
Legende:
Sportplatz
Flächenquelle
Haus
32346400
5654750
5654750
Maßstab: 1:1250
Stand:
20.10.16
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32346450
32346500
32346550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Pulheim\A6285 Sportplatz\Willi-Schumacher-Weg.cna
32346600
32346400
32346450
32346500
32346550
32346600
Anlage 2
Projekt-Nr.: A6285
Bebauung Willi-Schumacher-Weg
Pulheim-Sinnerdorf
5654900
5654900
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 5,60m (1.OG)
5654850
5654800
5654800
5654850
Werktag, tagsüber
außerhalb der Ruhezeit
32346400
5654750
5654750
Sportplatz
32346450
32346500
32346550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Pulheim\A6285 Sportplatz\Willi-Schumacher-Weg.cna
32346600
Legende:
Beurteilungspegel gemäß 18.BimSchV
> 30.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:1250
Stand:
20.10.16
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32346400
32346450
32346500
32346550
32346600
Anlage 3
Projekt-Nr.: A6285
Bebauung Willi-Schumacher-Weg
Pulheim-Sinnerdorf
5654900
5654900
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 5,60m (1.OG)
5654850
5654800
5654800
5654850
Werktag, tagsüber
innerhalb der Ruhezeit
32346400
5654750
5654750
Sportplatz
32346450
32346500
32346550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Pulheim\A6285 Sportplatz\Willi-Schumacher-Weg.cna
32346600
Legende:
Beurteilungspegel gemäß 18.BimSchV
> 30.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:1250
Stand:
20.10.16
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32346400
32346450
32346500
32346550
32346600
Anlage 4
Projekt-Nr.: A6285
Bebauung Willi-Schumacher-Weg
Pulheim-Sinnerdorf
5654900
5654900
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 5,60m (1.OG)
5654850
5654800
5654800
5654850
Sonntag, tagsüber
32346400
5654750
5654750
Sportplatz
32346450
32346500
32346550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Pulheim\A6285 Sportplatz\Willi-Schumacher-Weg.cna
32346600
Legende:
Beurteilungspegel gemäß 18.BimSchV
> 30.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:1250
Stand:
20.10.16
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla