Daten
Kommune
Pulheim
Größe
167 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 11:51
Aktualisiert
23.11.17, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
337/2017
Erstellt am:
27.10.2017
Aktenzeichen:
IV/61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
29.11.2017
Planungsausschuss
X
05.12.2017
Rat
X
12.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen
Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe PA vom 20.09.2017; Vorlagen Nr.: 125/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 337/2017 . Seite 2 / 3
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 337/2017 . Seite 3 / 3
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2
Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte in seiner Sitzung am 20.09.2017 die Verwaltung, den Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 128 Pulheim, Am Kleekamp, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 20.10.2017 bis 20.11.2017 bzw. mit Anschreiben vom 19.10.2017.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B fBÖ) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (T fBÖ)
aus der frühzeitigen Beteiligung sowie die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B AUS) und der Träger öffentlicher Belange ( T AUS) im Rahmen der Offenlage sind in Anlage tabellarisch aufgelistet und mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zur Diskussion und Abstimmung beigefügt.
Sofern der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (mehrheitlich) folgt, schlägt die Verwaltung
dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
zu fassen.
Hinweis: Auf den nochmaligen Druck der Artenschutzprüfung und des Verkehrstechnischen Prognosegutachtens wurde
verzichtet. Sie waren bereits Bestandteil der Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und liegen
daher den Rats- und Ausschussmitgliedern bereits vor. Außerdem sind sie im Ratsinformationssystem einsehbar.