Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 11:51
Aktualisiert
23.11.17, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
ßtr Aus
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2017
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3.10.201 7
purheim
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Pulheim
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50241 Pulheim
ha Eir"g".<-h,sJ
d _ Og . l0 tl sc .Nachrich.ich:
Anwohnarlnn€n der Häuser Am Brunn€n 1 I3l, 2, 3, 5 t2], 6, 6a, 7, Am Klckamp ß> ?t k ' 'rJ-b
Am Wi€senhang 3b, 3c; Jan-wilhelm Gleitsmann (CoU), Mi{,lael Kahsnitz (CDU)
sradr
Bürgermeister
postracfi 1345
Der
B.bauung.pln
(BP) l2E, Pulheim, Am Klockaflrp
lhr Schr.lben vonr u.9.2017
-
61-B?12E.'i
Sehr geehrte Damen und Henen,
vrelen Dank für lhr o. g. Schreiben.
lhrer dortlJen Anregung folgEnd, haben wir die Unterlagen im Ratsinfomalionsslrstem der
Stadt Pulheim einges€hen,
Hierzu merten wir anl
(Anm.: der auf dem Flurstück 851 neu zu erichtenden Gebäude) an
dta
üD.rllodn r. slr.Lnn lz .rfol![ üb.r dL Str.ß. Am Wbflh-lg (hgtait dutq
zum
Dl. fuiblndung
8€t,€uungsplan Nr. 128 Pulhaim, Nt. 6. Planungskonzept
-
Planutpszble, Anbintluttg
uN
Erschlb ßut7g, zJre itet Absatz).
Wir kahnen nirrt orkennen, dass dics auf direktem Wege gssch€hen wird. Vblmehr isl
nah€ liegBnd€r Weise
-
an
-
a, nehmen, dass der Verkehr ariscfien den neu zu erri$tenden
Gebäuden und der Slraße Am WGsenhang zukürlftig im Wesenük tlen über die Slra߀ Am
&bauung$an Nr. 128
Planurv,szbte, A,üindung uN Ersc ießung, drittcr
8runnen geführt wird. Dies ergibt sich auch aus bgrürdung zum
Pullpim, Nt. 6. Planungskonzepl
-
Absatz.
di. Umnulzung d6 b.r.b gcnutzt n Grundrtückr mit d.r R..liri.rung von
vl.? m.hdlnlll.nhäu..m .ln gfdng.. PKW .hr.uftornm.n von l3 F.h.t.n pro Tlg
Da durch
zu orwartcn 3ind, aioht die Vorualtung im Bauleitplany.rtahren lür ein gßsondottea
Vert.hrtgut chten koin Ertordomis- (T2 fBÖ Rt1F.in-fufl-//Jeis. Sclreiben vom 21.12.2015.
Nr 2.: Stellungnahne der Vetwaltung zu 2.).
Das Flursück 851 wJrde bislang durch
a/ei dort dauerhefl wohnende Parteien (zuletzt
nur
noch durch eine Partei) mil allenfalls drei bis fünf PKW gEnuta. Hinzu kamen zusälzlich sehr
sporadische ZuJAbfahrten der Besitzer dort abgestellter (Camping-) Fahrzeuge.
Es erschließt sich uns nun nicht, wie sich das v. e. PKW Mehraufiommen von 13 Fahrlen pro
Tag bei vier, ie zureigeschossigen (plus Staffelgeschoss) Mehrfamilienhäusem mit dauerhaft
40 PKw-Stellplätzen in der Tiefgarage (u. a.: &güNutg zum fubauungsplan NL 128
Pulheim, Nr. 1. Planungse,füdernis
Wir
bitt n Si.
-
Planungsziele, zweitet Absatz) enef,hnel.
dahsr ERSTENS: um Erläutoruno lhror diogb€züolichon B€rechnuno,
82 t8ö, Schieiben vom 4.12.2015 (Anm.:
-2017'):
Batte bericht(?en Sie die falsche Jahresangabe
W...ntlichcr lnhah d* Außcrung: l. Dor Baust.llenv.rkohr soll nlcht übrr dlc
Str.ßa Am Brunnen g€rührl ward6n. Stollungnahma d€r V.rwaltung: Zu i.: Dia Stra8a
An Brunnsn irt Tell d.s äft ntllchon Str.ßonnolzo! und al! solchos allg.m.in
Hah?öar. Die Führung d€. Bauttell.nyorkeh'r während der Realisierungcpharc irt
nicht lnhalt der Bauloltplanung, zumal kein. SondoEituetion srtennbar bt.
Die formaliuristisch zutreffenden und von hier aus nichl in Frage gestellten Aussa€En (u. a.)
"... nicht lnhalt der Bauleitplanung ..." lassen nicht erkennen, dass auf Seiten der Veruraltung
eine über di€ rein iurislische Betrachtung der Angelegenheit hinaus gshende
Auseinandersetzung mit unserem Sachvortrag im Schreib€n vom 4.'12.2015 (82 tBö),
sachg[eich g€stÜtA mit lveiterem Schreiben vom 6.12.2015
Erarbeitung einer
die
(B
E,Ö), mit dem Ziel der
lnteressen aller Beteiligten angemessen berücksichttgenden
Verfahrensrrreise stattgpfunden hat.
Dieses Vorgehen lhrefs€its wäre formal ntohl nicht zu beanstanden. lm o€oeban.n FalL iat
o. i.doch ohna Zwrir.l
nicl
büroadr.undlich.
Vor dcm Hintergrund d6s zu eriflaneriden, zeiüichon und Mengen b€zogpnen UrnfarEss der
eigentlichen Bau- und der ergänzenden (u. a, Baumfäll-) Arbeiten auf dem 7.860 qm
Baugrundsück (Flurstück 851) verweisen wir dah€r
in der Sache selbst
vollinhaltlach auf die Ausltihrungen im Schreiben vom 4.'12.2015
nochmals
(82 fBö) ar den ör{ichen
Gegebenheiten der Strat3e Arn Brunnen, die im Übrigen aivischenzeiüich keine Veränderung
erfahren haben.
lm eigenen und auch im
besonderen lnteresse aller
im Adressfeld des
vorliegenden
Schreibens als .nachrichtlich" aufgeführfen Anvrohnerlnnen bittcn wir Sh ZttElTEl{S:. uns
alna Lai.und au, zu z.a.r.n. di. unt r.rn im Sch..ib.n vo.tr 4.12.2015 /82 ,Böt
ausrührllch b€o.ünd.t n. di.sb.rüolichan Anlic.o adäoud ant6oa kommt.
E2 tBÖ, Srchreibän yom 4.12.201§: Wesantlicher lnhalt dor Au8erung: 2, Es b.steh€n
Bedenk€n gegen den zucätzlich entstehqrdan Verkehr durch dio An- und Abfahrl dor
Tiefgarage über dia StraBe Am Brunnen. Stellungnahmo dor Veryraltung: Zu 2.: Sait€ng
des lnvo3tors ist Gin Schalltechnische. Prognosogutachten in Auftrag
gegeb€n
wordsn. Anhand dor Erg€bnisse des Gutachtens ist erkennbar, dass das Vorhaben im
Hinblick auf den erforderlichen Lärmschutz unbcdenklich ist.
Hier könnte bttsgläubig
-
wie zuvor
-
ein weileres Mal eine nicht hinreichend eingehende
Beschäftigung der Verwaltung mit unserem Sachvorlrag im Schreiben vom
4j22015 (82
fBÖ) unterstellt lverden: Die zu erwartende (zusätzliche) Lärmbelastung war erkennbar nicht
Gegenstand unserer Ausführungen!
Wir verzichten jedoch, da nicht sachdienlich. daraut, diesem Aspekt weiter nach zu gehen.
Vielmehr veru/eisen wir zur Vermeidung von Wiederholungen auch im Zusammenhang mit
der v. g. Nr. 2. auf die h. E. eingängigen Oarstellungen in unserem Schreiben vom 4.'12.2015
(82 E,ö), welches in gleicher Sache mit weilerem Schreiben vom 6.12.2015, Nt.2.,
($ ßö)
gestüta wird. Wir bitten Sie daher um DRITTENS: eine oualilizierte Stellunqnahme dahin
oohend. ln wle walt unsero Darrtollunoon
thra]roit b.rückaichtiot wurdän.
ln Bezug auf Nr. 2. unseres Schreibens vom 4.12.2015 (82 lBÖ) hat sich eine Anderung
ergeben: Zusät/ich zu den schon bisher in der Straße Am Brunnen bzrv. im Haus Am
Wiesenhang 3b r^ohnenden Familbn mit z. T. noch kleinen Kindem, ist auch in das Haus Am
Brunnen 7 a rischenzeitlich eine Familie mit eigenen Kindem eingezogen, und die dortige
Anryohnerin betreut als Tagesmuner zeitweise zusäldich mehrere Kleinst- und Kleinkinder.
Abschließend mogen Sie ersehen, dass uns an eaner einvernehmlichen Lösung durchaus
gelegen ist. Gleichwohl rveisen wir rein vorsorglich darauf hin, dass
ausdrücklich nicht nur die Verfasser dieses Schreibens gemeint!
unserer
-
h. E. berechtigten
-
-
und damit sind
eine Außer-Acht-Lassung
Anliegen d€rgestalt, wie aus der bisherigen Dokumentation im
vor stehenden Zusammenhang her zu leiten, nicht hannehmen.
Mit freu ndliclEn Grüßen
-
Yvir
Sl-t-1-T;:
2 A.
l[t.
2017
i:Liir.e
20.10.2017
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Postftach 1345
50241 Pulheim
w[61
2
5.01t. mt7
'ibß-.'.,,'*
B.b.uungsphn (BP) 128, Pülh.im, Am Klookemp
Urüer llchI"ib€n Yom 3.10.m17
Sehr geehrte Damen und Henen,
sollte sich aus § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.9.2004 (BGBI. I S. 24141, zulel1 geändert durch
Artikel 2 Absatz 3 des Gesetses vodl 20.7.2017 (BGBI- I S. 2808),
aus einer anderen
einschlägigen Rechtsquelle herbiten, dass nur u.ährcnd der Auslegungsftist des Entwurfs
des Eebauungsplanes (hier 20.10.2017 bis 20.11.2017 einschließlich) abgegebene
dü
Stellungnahrnen der Öfienüidtkeit als fristgerecht abgegeben anzusehen und dass außerhalb
(hier: vor Beginn) der Auslegungskist abgegebene Stellungnahmen der Öffenüichkeit als
nicht fristgerecht zu werten sind und bei der Beschlussiassung 0ber den BauleiFlan \ron
daher unberucksbhtigt bleiben können, bitten wir, unser Schreiben (Stellungnahme) vom
3.10.2017 in vor stehender Angelegenheit brmal ats während der v. g. Auslegungsfrist
abgegeben zu betrachten.
Mit
heundlii*n Grußen.