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Beschlussvorlage (B1 AUS BP 128 Pulheim ö.T.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 11:51
Aktualisiert
23.11.17, 11:51
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Inhalt der Datei

ßtr Aus ilrecrpuuetm 0[nKL 2017 (,(,,1 3.10.201 7 purheim a'"ß t -a O (/ .'- 5-" =a L - 1r /f C Pulheim 'Q 50241 Pulheim ha Eir"g".<-h,sJ d _ Og . l0 tl sc .Nachrich.ich: Anwohnarlnn€n der Häuser Am Brunn€n 1 I3l, 2, 3, 5 t2], 6, 6a, 7, Am Klckamp ß> ?t k ' 'rJ-b Am Wi€senhang 3b, 3c; Jan-wilhelm Gleitsmann (CoU), Mi{,lael Kahsnitz (CDU) sradr Bürgermeister postracfi 1345 Der B.bauung.pln (BP) l2E, Pulheim, Am Klockaflrp lhr Schr.lben vonr u.9.2017 - 61-B?12E.'i Sehr geehrte Damen und Henen, vrelen Dank für lhr o. g. Schreiben. lhrer dortlJen Anregung folgEnd, haben wir die Unterlagen im Ratsinfomalionsslrstem der Stadt Pulheim einges€hen, Hierzu merten wir anl (Anm.: der auf dem Flurstück 851 neu zu erichtenden Gebäude) an dta üD.rllodn r. slr.Lnn lz .rfol![ üb.r dL Str.ß. Am Wbflh-lg (hgtait dutq zum Dl. fuiblndung 8€t,€uungsplan Nr. 128 Pulhaim, Nt. 6. Planungskonzept - Planutpszble, Anbintluttg uN Erschlb ßut7g, zJre itet Absatz). Wir kahnen nirrt orkennen, dass dics auf direktem Wege gssch€hen wird. Vblmehr isl nah€ liegBnd€r Weise - an - a, nehmen, dass der Verkehr ariscfien den neu zu erri$tenden Gebäuden und der Slraße Am WGsenhang zukürlftig im Wesenük tlen über die Slra߀ Am &bauung$an Nr. 128 Planurv,szbte, A,üindung uN Ersc ießung, drittcr 8runnen geführt wird. Dies ergibt sich auch aus bgrürdung zum Pullpim, Nt. 6. Planungskonzepl - Absatz. di. Umnulzung d6 b.r.b gcnutzt n Grundrtückr mit d.r R..liri.rung von vl.? m.hdlnlll.nhäu..m .ln gfdng.. PKW .hr.uftornm.n von l3 F.h.t.n pro Tlg Da durch zu orwartcn 3ind, aioht die Vorualtung im Bauleitplany.rtahren lür ein gßsondottea Vert.hrtgut chten koin Ertordomis- (T2 fBÖ Rt1F.in-fufl-//Jeis. Sclreiben vom 21.12.2015. Nr 2.: Stellungnahne der Vetwaltung zu 2.). Das Flursück 851 wJrde bislang durch a/ei dort dauerhefl wohnende Parteien (zuletzt nur noch durch eine Partei) mil allenfalls drei bis fünf PKW gEnuta. Hinzu kamen zusälzlich sehr sporadische ZuJAbfahrten der Besitzer dort abgestellter (Camping-) Fahrzeuge. Es erschließt sich uns nun nicht, wie sich das v. e. PKW Mehraufiommen von 13 Fahrlen pro Tag bei vier, ie zureigeschossigen (plus Staffelgeschoss) Mehrfamilienhäusem mit dauerhaft 40 PKw-Stellplätzen in der Tiefgarage (u. a.: &güNutg zum fubauungsplan NL 128 Pulheim, Nr. 1. Planungse,füdernis Wir bitt n Si. - Planungsziele, zweitet Absatz) enef,hnel. dahsr ERSTENS: um Erläutoruno lhror diogb€züolichon B€rechnuno, 82 t8ö, Schieiben vom 4.12.2015 (Anm.: -2017'): Batte bericht(?en Sie die falsche Jahresangabe W...ntlichcr lnhah d* Außcrung: l. Dor Baust.llenv.rkohr soll nlcht übrr dlc Str.ßa Am Brunnen g€rührl ward6n. Stollungnahma d€r V.rwaltung: Zu i.: Dia Stra8a An Brunnsn irt Tell d.s äft ntllchon Str.ßonnolzo! und al! solchos allg.m.in Hah?öar. Die Führung d€. Bauttell.nyorkeh'r während der Realisierungcpharc irt nicht lnhalt der Bauloltplanung, zumal kein. SondoEituetion srtennbar bt. Die formaliuristisch zutreffenden und von hier aus nichl in Frage gestellten Aussa€En (u. a.) "... nicht lnhalt der Bauleitplanung ..." lassen nicht erkennen, dass auf Seiten der Veruraltung eine über di€ rein iurislische Betrachtung der Angelegenheit hinaus gshende Auseinandersetzung mit unserem Sachvortrag im Schreib€n vom 4.'12.2015 (82 tBö), sachg[eich g€stÜtA mit lveiterem Schreiben vom 6.12.2015 Erarbeitung einer die (B E,Ö), mit dem Ziel der lnteressen aller Beteiligten angemessen berücksichttgenden Verfahrensrrreise stattgpfunden hat. Dieses Vorgehen lhrefs€its wäre formal ntohl nicht zu beanstanden. lm o€oeban.n FalL iat o. i.doch ohna Zwrir.l nicl büroadr.undlich. Vor dcm Hintergrund d6s zu eriflaneriden, zeiüichon und Mengen b€zogpnen UrnfarEss der eigentlichen Bau- und der ergänzenden (u. a, Baumfäll-) Arbeiten auf dem 7.860 qm Baugrundsück (Flurstück 851) verweisen wir dah€r in der Sache selbst vollinhaltlach auf die Ausltihrungen im Schreiben vom 4.'12.2015 nochmals (82 fBö) ar den ör{ichen Gegebenheiten der Strat3e Arn Brunnen, die im Übrigen aivischenzeiüich keine Veränderung erfahren haben. lm eigenen und auch im besonderen lnteresse aller im Adressfeld des vorliegenden Schreibens als .nachrichtlich" aufgeführfen Anvrohnerlnnen bittcn wir Sh ZttElTEl{S:. uns alna Lai.und au, zu z.a.r.n. di. unt r.rn im Sch..ib.n vo.tr 4.12.2015 /82 ,Böt ausrührllch b€o.ünd.t n. di.sb.rüolichan Anlic.o adäoud ant6oa kommt. E2 tBÖ, Srchreibän yom 4.12.201§: Wesantlicher lnhalt dor Au8erung: 2, Es b.steh€n Bedenk€n gegen den zucätzlich entstehqrdan Verkehr durch dio An- und Abfahrl dor Tiefgarage über dia StraBe Am Brunnen. Stellungnahmo dor Veryraltung: Zu 2.: Sait€ng des lnvo3tors ist Gin Schalltechnische. Prognosogutachten in Auftrag gegeb€n wordsn. Anhand dor Erg€bnisse des Gutachtens ist erkennbar, dass das Vorhaben im Hinblick auf den erforderlichen Lärmschutz unbcdenklich ist. Hier könnte bttsgläubig - wie zuvor - ein weileres Mal eine nicht hinreichend eingehende Beschäftigung der Verwaltung mit unserem Sachvorlrag im Schreiben vom 4j22015 (82 fBÖ) unterstellt lverden: Die zu erwartende (zusätzliche) Lärmbelastung war erkennbar nicht Gegenstand unserer Ausführungen! Wir verzichten jedoch, da nicht sachdienlich. daraut, diesem Aspekt weiter nach zu gehen. Vielmehr veru/eisen wir zur Vermeidung von Wiederholungen auch im Zusammenhang mit der v. g. Nr. 2. auf die h. E. eingängigen Oarstellungen in unserem Schreiben vom 4.'12.2015 (82 E,ö), welches in gleicher Sache mit weilerem Schreiben vom 6.12.2015, Nt.2., ($ ßö) gestüta wird. Wir bitten Sie daher um DRITTENS: eine oualilizierte Stellunqnahme dahin oohend. ln wle walt unsero Darrtollunoon thra]roit b.rückaichtiot wurdän. ln Bezug auf Nr. 2. unseres Schreibens vom 4.12.2015 (82 lBÖ) hat sich eine Anderung ergeben: Zusät/ich zu den schon bisher in der Straße Am Brunnen bzrv. im Haus Am Wiesenhang 3b r^ohnenden Familbn mit z. T. noch kleinen Kindem, ist auch in das Haus Am Brunnen 7 a rischenzeitlich eine Familie mit eigenen Kindem eingezogen, und die dortige Anryohnerin betreut als Tagesmuner zeitweise zusäldich mehrere Kleinst- und Kleinkinder. Abschließend mogen Sie ersehen, dass uns an eaner einvernehmlichen Lösung durchaus gelegen ist. Gleichwohl rveisen wir rein vorsorglich darauf hin, dass ausdrücklich nicht nur die Verfasser dieses Schreibens gemeint! unserer - h. E. berechtigten - - und damit sind eine Außer-Acht-Lassung Anliegen d€rgestalt, wie aus der bisherigen Dokumentation im vor stehenden Zusammenhang her zu leiten, nicht hannehmen. Mit freu ndliclEn Grüßen - Yvir Sl-t-1-T;: 2 A. l[t. 2017 i:Liir.e 20.10.2017 Stadt Pulheim Der Bürgermeister Postftach 1345 50241 Pulheim w[61 2 5.01t. mt7 'ibß-.'.,,'* B.b.uungsphn (BP) 128, Pülh.im, Am Klookemp Urüer llchI"ib€n Yom 3.10.m17 Sehr geehrte Damen und Henen, sollte sich aus § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.9.2004 (BGBI. I S. 24141, zulel1 geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetses vodl 20.7.2017 (BGBI- I S. 2808), aus einer anderen einschlägigen Rechtsquelle herbiten, dass nur u.ährcnd der Auslegungsftist des Entwurfs des Eebauungsplanes (hier 20.10.2017 bis 20.11.2017 einschließlich) abgegebene dü Stellungnahrnen der Öfienüidtkeit als fristgerecht abgegeben anzusehen und dass außerhalb (hier: vor Beginn) der Auslegungskist abgegebene Stellungnahmen der Öffenüichkeit als nicht fristgerecht zu werten sind und bei der Beschlussiassung 0ber den BauleiFlan \ron daher unberucksbhtigt bleiben können, bitten wir, unser Schreiben (Stellungnahme) vom 3.10.2017 in vor stehender Angelegenheit brmal ats während der v. g. Auslegungsfrist abgegeben zu betrachten. Mit heundlii*n Grußen.