Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 11:51
Aktualisiert
23.11.17, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung)
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 02.12.2015 bis 23.12.2015
T 1 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 11.12.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Gegen die Bauleitplanung beste- Aufgrund der derzeitigen weit überwiehen keine Bedenken sofern keine genden gewerblichen Nutzung, ist mit
negativen verkehrlichen Entwick- der Realisierung des vorgelegten Belungen im Bereich der Rathaus- bauungskonzeptes nicht mit erheblikreuzung entstehen
chen Mehrverkehren, die sich negativ
auf die Rathauskreuzung auswirken
Die Realisierung des Bebauungs- würden, zu rechnen. Aus Sicht der
plans sollte nach Ertüchtigung der Verwaltung ist eine Realisierung vor der
Kreuzung erfolgen
Ertüchtigung der Rathauskreuzung
möglich.
Beschlussvorschlag PA und RAT
Der PA empfiehlt, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu
berücksichtigen
T 2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 21.12.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
Die untere Landschaftsbehörde ist Die durch den Investor vorgelegte Ar- nicht erforderlich
über die gewonnenen Erkenntnisse tenschutzprüfung gelangt zu dem Erbezüglich des Artenschutzes zu gebnis, dass durch das Vorhaben keine
informieren
planungsrelevanten Arten betroffen
sind. Es werden keine der in § 44
Abs. 1 BNatschG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
erfüllt.
Es folgt der Hinweis, dass die K25 Da durch die Umnutzung des bereits Der PA empfiehlt, der Rat beim Verkehrsgutachten entspre- genutzten Grundstücks mit der Realisie- schließt, die Anregung nicht zu
chende Beachtung finden sollte
rung von vier Mehrfamilienhäusern ein berücksichtigen.
geringes PKW Mehraufkommen von 13
Fahrten pro Tag zu erwarten ist, sieht
die Verwaltung im Bauleitplanverfahren
von einem gesonderten Verkehrsgutachten ab.
T 3 fBÖ Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 07.12.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Es wird eine Überprüfung der zu
überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
In den textlichen Festsetzungen zum nicht erforderlich
Bebauungsplan wird es unter dem
Punkt Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen den Hinweis zu
Kampfmitteln geben
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 1 von 4
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
B1 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Der Eingabesteller bittet aufgrund
vorliegender Erkrankungen um
Beachtung des Abstandes der
Tiefgaragen-Entlüftung zu seinem
privaten Grundstück(Anbei wurde
ein ärztliches Attest mitgesendet)
B2, B3 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Dieser Inhalt ist nicht Gegenstand des
Bauleitplanverfahrens, sondern nachgelagert des Baugenehmigungsverfahrens. (Die Detail-Planungen des Investors sehen einen Abstand von 3,45 m 4,50 m von der unterirdischen Tiefgaragenbegrenzung bis zur rückwärtigen
Grundstücksgrenze der Bestandsbauten
Am Brunnen und Am Wiesenhang vor.
Die natürliche Belüftung der Tiefgarage
soll über Lichtschächte erfolgen, es wird
keine mechanische Be- und Entlüftungsanlage installiert.)
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
nicht erforderlich
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
nicht erforderlich
Der Eingabesteller regt an, den
Baustellenverkehr nicht über die
Straße Am Brunnen zu führen
Die Straße am Brunnen ist als Teil des
öffentlichen Straßennetzes befahrbar.
Nicht Teil des Bauleitplanverfahrens ist
die Klärung über die Führung des Baustellenverkehrs während der Realisierungsphase.
Es werden Bedenken gegen den
zusätzlich entstehenden Verkehr
durch die An- und Abfahrt der Tiefgarage über die Straße Am Brunnen geäußert
Seitens des Investors ist ein Schalltechnisches Prognosegutachten in Auftrag
gegeben worden. Anhand der Ergebnisse des Gutachtens ist erkennbar, dass
das Vorhaben im Hinblick auf den erforderlichen Lärmschutz unbedenklich ist.
Der UA und der PA empfehlen,
der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
Der PA empfiehlt, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu
berücksichtigen.
B3 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Bitte um Prüfung, ob die Straße
Am Brunnen von der Straße Am
Kleekamp aus mit einem Durchfahrtsverbot versehen werden
könnte oder ob die Zufahrt über
Am Wiesenhang erfolgen kann.
Stadt Pulheim
Die Investoren-Pläne sehen die Zufahrt
zur Tiefgarage des neu geplanten
Wohnquartiers über die Straße Am
Kleekamp vor. Der unwesentliche
Mehrverkehr ist über die Straßen Am
Brunnen und Am Kleekamp, welche
beide Bestandteil des öffentlichen Straßennetzes sind, abwickelbar.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 2 von 4
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 20.10.2017
bis 20.11.2017
T 1 Auslegung Schreiben Rhein-Erft-Kreis vom 15.11.2017
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA
und Rat
Die Untere Bodenschutzbehörde Der Hinweis wird in die Textlichen Fest- Kein Beschluss erforderlich
bittet um Aufnahme von Festset- setzungen als Ergänzung nach der Offenzungen und Hinweisen zum Um- lage aufgenommen.
gang mit Erdarbeiten im Bebauungsplan.
T 2 Auslegung Rheinische Netzgesellschaft, Mail vom 20.11.2017
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Es wird der Hinweis auf die Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Weiler gegeben. Entsprechende Wasserschutzgebietsverordnung ist einzuhalten
B 1 Auslegung
Inhalt der Äußerung
Der Eingabesteller führt aus, dass
das in der Begründung aufgeführte und errechnete PKWMehraufkommen von 13 Fahrten
pro Tag nicht nachvollziehbar sei
und bittet um Erläuterung der
Berechnung.
Stadt Pulheim
Beschlussvorschlag für UA, PA
und RAT
Der Hinweis ist in die Textlichen Festset- Kein Beschluss erforderlich
zungen unter Kapitel C Kennzeichnungen
und nachrichtliche Übernahmen aufgenommen.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA
und Rat
Grundsätzlich kann im Einzelfall von einer Der UA und der PA empfehlen,
exakten prognostischen Ermittlung des zu der Rat beschließt, die Anreerwartenden Verkehrslärms abgesehen gung nicht zu berücksichtigen
werden, wenn von vornherein erkennbar
ist, dass relevante Beeinträchtigungen
durch Verkehrslärm nicht auftreten können (Vgl. Kuschnerus, Der sachgerechte
Bebauungsplan: 2010). Im vorliegenden
Fall wird aus Sicht der Verwaltung auf ein
gesondertes Gutachten verzichtet, da
aufgrund des geringfügig zu erwartenden
zusätzlichen Verkehrslärms von keiner
relevanten Beeinträchtigung ausgegangen wird. Die Straße „Am Brunnen“ ist
Teil des öffentlichen Straßennetzes und
kann jederzeit befahren werden. Die von
der geplanten Wohnnutzung auf dem
Grundstück Am Kleekamp ausgehenden
Verkehre werden im allgemeinen Verkehrsaufkommen nicht in eindeutigen
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 3 von 4
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen
Ursachenzusammenhang mit dem Vorhaben gebracht werden, da sich der
Mehrverkehr über die bestehende Straße
am angrenzenden Knotenpunkt so mit
dem übrigen Straßennetz verknüpft, dass
der Verkehr in verschiedene Richtungen
abfließt und nicht mehr eindeutig einer
bestimmten Quelle zurechenbar ist.
(Vgl. Kuschnerus, Der sachgerechte
Bebauungsplan: 2010).
Verweisend auf die abgegebene
Stellungnahme während der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird erneut darauf
hingewiesen, dass der Baustellenverkehr nicht über die Straße
„Am Brunnen“ geführt werden
soll. Es wird an der Argumentation, die Straße „Am Brunnen“ sei
technisch nicht auskömmlich für
die Aufnahme des entstehenden
Baustellenverkehrs, festgehalten.
Stadt Pulheim
Der Inhalt ist nicht Gegenstand der Bau- Kein Beschluss erforderlich
leitplanung. (In Abstimmung mit den Investoren und ausgehend von einer sachlichen Prüfung der örtlichen Gegebenheiten wird der Baustellenverkehr nicht über
die Straße „Am Brunnen“ geführt werden,
da diese technisch nicht auskömmlich für
die Aufnahme des Baustellenverkehrs ist.
Es ist geplant, den Baustellenverkehr
über die Straße „Am Wiesenhang“ bis hin
zur Straße „Am Lindenkreuz“ und über
„Am Kleekamp“ bis zum Baugrundstück
zu führen.)
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 4 von 4