Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet)

öffnen download melden Dateigröße: 151 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 353/2017 Erstellt am: 09.11.2017 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 29.11.2017 Betreff Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerverein, Bündnis 90/Die Grünen, Sachkundige Bürgerin (Nabu) Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 353/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beschließt, die Wildkrautflora im Stadtgebiet zu fördern. Dazu sollen auch zukünftig Wildblumenflächen auf nach bisheriger Erfahrung geeigneten Grünflächen angelegt werden. Dies kann sowohl bei der Neuanlage von Grünflächen, wie z.B. in den Bebauungsplangebieten 113 bis 115 vorgesehen, geschehen, als auch bei der Umgestaltung von bereits vorhandenen Grünflächen, sofern sie hinsichtlich der Größe und der Art der gewünschten Nutzung dafür in Frage kommen. Sofern Flächen im Freiraum angelegt werden sollen, ist zwingend regionales Saatgut einzusetzen, um die heimische Florenzusammensetzung nicht negativ zu beeinflussen. Die Verwaltung wird beauftragt, entlang der drei in den Erläuterungen genannten Straßen die Zahl der Mahdgänge auf zwei bis drei pro Jahr zu reduzieren und die Entwicklung der Flächen zu dokumentieren. Ende 2018 soll über die Erfahrungen und Ergebnisse im Umweltausschuss berichtet werden. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt begleitend zu den Pilotmaßnahmen eine Öffentlichkeitskampagne durchzuführen, die die Zusammenhänge von Wildkrautflora/Wildblumen und Insekten sowie Vögeln darstellt und in der Öffentlichkeit dafür zu werben, auch auf privaten Grundstücken die Bemühungen zur Anreicherung der Natur im besiedelten Bereich zu unterstützen. Dabei soll möglichst erreicht werden, die Akzeptanz für die Wildkrautflora im Stadtgebiet zu erhöhen. Im Rahmen dieser Kampagne sollen auch die Landwirte gebeten werden, die Initiative auf freiwilliger Basis zu unterstützen, indem mit regionalem Saatgut Blühstreifen in der freien Landschaft angelegt werden. Erläuterungen In der letzten Sitzung des Umweltausschusses am 13.09.2017 wurde das Thema ‚Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet‘ auf Antrag des Bürgervereins bereits diskutiert (Vorlage 266/2017). Der Umweltausschuss hat die Verwaltung beauftragt, für die nächste Sitzung eine erneute Vorlage zu erarbeiten, die auch die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge mit einbezieht. Die Anträge des Bürgervereins Pulheim, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der sachkundigen Einwohnerin Frau Braun vom Nabu sind in den Anlagen 1 bis 3 beigefügt. Im Rahmen der Diskussion wurde seitens des Ausschusses grundsätzlich eine Zustimmung zu den Anträgen und zu der Vorlage der Verwaltung signalisiert. Lediglich die Frage des Umgangs mit dem Straßenbegleitgrün sollte überarbeitet und an die zusätzlichen Vorschläge angepasst werden. Das Thema Anlage von Wildblumenflächen hat durch die in den letzten Wochen veröffentlichten Presseberichte noch an Bedeutung gewonnen, da Studien zeigen, dass der Insektenbestand in Deutschland in den letzten Jahren dramatisch abgenommen hat. Der Entomologische Verein Krefeld hat festgestellt, dass die Biomasse von Insekten seit 1989 um fast 75% geschrumpft ist. Diese Abnahme von Insekten hat weitreichende Folgen für die Ökosysteme und den Menschen. So sind Wild- und Nutzpflanzen auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen und Vögel benötigen Insekten als Nahrungsgrundlage, insbesondere zur Aufzucht der Jungvögel. Um die heimische Insektenwelt zu fördern, sind ausreichend Nahrungspflanzen notwendig. Daher sollte versucht werden, auch im besiedelten Bereich für möglichst viele Insekten Lebens- und Nahrungsgrundlagen zu schaffen. Dies kann sowohl durch die Einsaat von regionalen Wildblumenmischungen an geeigneter Stelle als auch durch die Entwicklung endemischer Pflanzenbestände erreicht werden. In der letzten Sitzung wurde von der sachkundigen Einwohnerin Frau Braun darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht die Förderung der endemischen Wildkrautflora effizienter sei als die Einsaat von Wildblumenwiesen. Sie schlug vor, Bankette oder Straßen bzw. Radweg begleitende Grünstreifen durch eine Reduktion der Mahdhäufigkeit hinsichtlich der Artenvielfalt zu entwickeln und die Wirksamkeit in Form von Pilotprojekten zu untersuchen. Seitens der Verwaltung wurde in der Sitzung bereits darauf hingewiesen, dass die im Antrag des Nabu genannten Flächen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen, sondern andere Straßenbaulastträger für die Pflege und Unterhal- Vorlage Nr.: 353/2017 . Seite 3 / 3 tung zuständig sind. Unabhängig davon hält die Verwaltung den Vorschlag, Pilotprojekte an Straßen- und Wegrändern durchzuführen, für sinnvoll. Bei diesen Versuchen muss berücksichtigt werden, dass ggf. Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit (Sichtbehinderungen) jederzeit durchgeführt werden können. Des Weiteren ist grundsätzlich zu beachten, dass die Reduktion der Häufigkeit der Mahd für den Bauhof eine Änderung der bisherigen Arbeitsweise darstellt und die vorhandenen Geräte und Maschinen nur bedingt geeignet sind. Insofern wird durch die geänderte Arbeitsweise keine bessere Effizienz erreicht. Bisher werden die Bankette regelmäßig mit dem Großflächenmäher alle drei bis vier Wochen gemäht und das Schnittgut verbleibt auf den Flächen. Bei einer nur zwei- oder dreimaligen Mahd pro Jahr ist der Einsatz des Großflächenmähers nicht mehr möglich. Für die Entwicklung der Flächen ist außerdem eine Aufnahme des Mahdgutes notwendig. Ein tauglicher Geräteträger für Mahd und Aufnahme des dann relativ hohen Gras- und Krautbestandes ist nicht vorhanden. In der Vorlage 266/2017 war bereits darauf hingewiesen worden, dass auch für die Pflege des Nordparks Geräte ausgeliehen werden müssen, um die Arbeiten durchführen zu können. Es wird vorgeschlagen, als Pilotmaßnahmen in folgenden Bereichen die Zahl der Mahdgänge zu reduzieren und die Ergebnisse zu dokumentieren:  Grünstreifen in der Orrer Straße Hier war bereits in den letzten Jahren mehrfach die Zahl der Mahdgänge reduziert worden, um die Wegwarte, die sich dort natürlicherweise angesiedelt hatte, zu fördern.  Ortsausgang Sinnersdorf Richtung Autobahn bis zum Kreisel (beidseitig)  Bergheimer Straße zwischen Pulheim und Manstedten (linksseitig parallel zu dem Pflanzstreifen) Um die Flexibilität zu gewährleisten, soll dabei im ersten Jahr die Mahd entweder zwei oder dreimal erfolgen, in Abhängigkeit von der Entwicklung der Flächen, der Witterung und von der Stärke des Aufwuchses. Die Pilotmaßnahmen sollen durch eine Öffentlichkeitskampagne begleitet werden, um die Akzeptanz für die geplanten Maßnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen. Bei der Kampagne sollen die Zusammenhänge zwischen Erhaltung und Förderung der endemischen Wildkrautflora, dem Bestand an Insekten sowie Vögeln verdeutlicht werden. Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen werden, die Maßnahmen zu unterstützen, indem Wildkräuter und Blumenwiesen auch auf den privaten Grundstücken gefördert oder angelegt werden. Gleichfalls soll ein Appell an die Landwirte erfolgen, auf freiwilliger Basis in der freien Landschaft Blühstreifen mit regionalem Saatgut anzulegen. Dem Umweltausschuss soll über Erfahrungen und Ergebnisse dieser drei Pilotmaßnahmen Ende 2018 berichtet werden. Sollte aufgrund der Ergebnisse beschlossen werden, diese Art der Unterhaltungspflege mit reduzierten Mahdgängen und Aufnahme des Mahdgutes weiter auszudehnen, wird jetzt schon darauf hingewiesen, dass dann die Geräteausstattung des Bauhofs zwingend um einen den Anforderungen entsprechenden Geräteträger erweitert werden muss, da mit den heute vorhandenem Maschinenpark diese Arbeiten nicht durchgeführt werden können. Dabei würde darauf geachtet, dass ein solcher Geräteträger selbstverständlich auch für andere notwendige Arbeitsbereiche (z.B. Winterdienst, Mulchen) einsetzbar wäre. Im Hinblick auf die Haushaltsberatungen 2019 wird die Verwaltung im Laufe des nächsten Jahres Vorschläge unterbreiten, auf welchen Grünflächen im Stadtgebiet möglicherweise Blühsäume bzw. Bereiche mit Blumenwiesen angelegt werden könnten und mit welchen Kosten dafür zu rechnen wäre.