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Beschlussvorlage (Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung - außerordentliche Tilgung eines Investitionskredites)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 340/2017 Erstellt am: 10.11.2017 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.11.2017 Rat X 12.12.2017 Betreff Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung - außerordentliche Tilgung eines Investitionskredites Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.619.074,79 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2017 — in den Haushalten der folgenden Jahre 1.619.074,79 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 340/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, der erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.619.074,79 € bei dem Konto 16/01/01.7926888 „außerordentliche Tilgung von Investitionskrediten“ zuzustimmen. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus dem Konto 16/01/01.7926999 „Tilgung von Investitionskrediten im Wege der Umschuldung“. Erläuterungen Zum 30.12.2017 läuft bei einem Investitionskredit die vereinbarte Zinsbindung aus. Derzeit wird der Kredit mit 5,83 % p.a. verzinst (Kreditvertrag aus 1997). Zum 30.12.2017 hat der Kredit eine Restschuld von 1.619.074,79 €. Die reguläre Laufzeit endet am 30.12.2031. In der Haushaltsplanung wurde dieser Kredit zur Umschuldung vorgesehen, d.h. bei Ablösung des Restbetrages wäre ohne Veränderung der Laufzeit eine gleichzeitige Wiederaufnahme zu einer neuen Zinsbindung und einem neuen Zinssatz erfolgt. Aufgrund der guten Liquiditätslage soll zum Schuldenabbau auf eine Wiederaufnahme dieses Kredits verzichtet werden. Bei einem unterstellten Kreditzins von 1% p.a. für die Restlaufzeit kommt es zu ersparten Zinsen von rd. 113.000 €. Da für die Anlage der Liquidität keine attraktive Verzinsung am Kapitalmarkt erreicht werden kann, ist die außerordentliche Tilgung des Darlehens die wirtschaftlichere Variante. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu zahlen.