Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
340/2017
Erstellt am:
10.11.2017
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.11.2017
Rat
X
12.12.2017
Betreff
Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung - außerordentliche Tilgung eines Investitionskredites
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.619.074,79 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2017
— in den Haushalten der folgenden Jahre
1.619.074,79 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 340/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, der erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe
von 1.619.074,79 € bei dem Konto 16/01/01.7926888 „außerordentliche Tilgung von Investitionskrediten“ zuzustimmen.
Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus dem Konto 16/01/01.7926999 „Tilgung von Investitionskrediten im Wege der
Umschuldung“.
Erläuterungen
Zum 30.12.2017 läuft bei einem Investitionskredit die vereinbarte Zinsbindung aus. Derzeit wird der Kredit mit 5,83 %
p.a. verzinst (Kreditvertrag aus 1997). Zum 30.12.2017 hat der Kredit eine Restschuld von 1.619.074,79 €. Die reguläre
Laufzeit endet am 30.12.2031.
In der Haushaltsplanung wurde dieser Kredit zur Umschuldung vorgesehen, d.h. bei Ablösung des Restbetrages wäre
ohne Veränderung der Laufzeit eine gleichzeitige Wiederaufnahme zu einer neuen Zinsbindung und einem neuen Zinssatz erfolgt.
Aufgrund der guten Liquiditätslage soll zum Schuldenabbau auf eine Wiederaufnahme dieses Kredits verzichtet werden.
Bei einem unterstellten Kreditzins von 1% p.a. für die Restlaufzeit kommt es zu ersparten Zinsen von rd. 113.000 €. Da
für die Anlage der Liquidität keine attraktive Verzinsung am Kapitalmarkt erreicht werden kann, ist die außerordentliche
Tilgung des Darlehens die wirtschaftlichere Variante. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu zahlen.