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Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018) Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 279/2017 Erstellt am: 16.10.2017 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 5 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 28.11.2017 X 12.12.2017 Betreff Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 62.190 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2018 2019 ff* Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 62.190 € € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 53.480 € stehen im Haushalt 2018 als Deckungsmittel für den öffentlichen Anteil an der Straßenreinigung zur Verfügung. 8.710 € müssen im Rahmen der Mittelbewirtschaftung überplanmäßig finanziert werden. *Eine Aussage für die Jahre ab 2019 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 279/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018 und die für das Jahr 2018 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Für die maschinelle Reinigung der Straßen - die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen - die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen - die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen - Handreinigung wöchentlich pro Reinigung 1,55 € / m 1,61 € / m 1,52 € / m 9,70 € / m (nachrichtlich: - Handreinigung Pulheim dreimal wöchentlich - Handreinigung Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln- je zweimal wöchentlich 29,10 € / m 19,40 € / m) Erläuterungen Die Gebührensätze für die Straßenreinigung müssen erhöht werden. Hauptgrund ist das nach der notwendigen Ausschreibung der maschinellen Reinigungsleistungen für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2025 gestiegene Entgelt. Grund hierfür sind insbesondere höherer Stundenaufwand und damit verbunden höhere Personalkosten beim Unternehmer. Zudem sind die eigenen Personalaufwendungen in der Verwaltung sowie beim Bauhof für die Innenstadtreinigung gestiegen. Etwas niedriger kalkuliert werden konnte der Winterdienstaufwand aufgrund des gesunkenen Durchschnitts in der Betrachtung der letzten Jahre. Es konnten höhere Nebenerträge aus Vorjahren kalkuliert werden, so dass im Ergebnis die bereinigten gebührenrelevanten Kosten um rund 10,1% über dem Wert des Jahres 2017 liegen. Die Kostenverteilung in der Kostenstellenrechnung sowie die anschließende Kostenträgerrechnung mit unterschiedlichen Fronmeteranteilen führen zu unterschiedlichen Auswirkungen auf die Gebührensätze, die nachstehend dargestellt sind: 2017 Differenz 2018 0,20 € 1,55 € Gebühr für innerörtliche Straßen Gebühr für überörtliche Straßen 1,35 € 1,45 € 1,37 € 0,16 € 0,15 € 1,61 € 1,52 € Handreinigung pro Reinigung 9,61 € 0,09 € 9,70 € Gebühr für Anliegerstraßen