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Beschlussvorlage (Pflege des Grünstreifens an dem Fußweg zwischen Tomburgstraße und Klottener Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Pflege des Grünstreifens an dem Fußweg zwischen Tomburgstraße und Klottener Straße) Beschlussvorlage (Pflege des Grünstreifens an dem Fußweg zwischen Tomburgstraße und Klottener Straße) Beschlussvorlage (Pflege des Grünstreifens an dem Fußweg zwischen Tomburgstraße und Klottener Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 361/2017 Erstellt am: 14.11.2017 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss nö. Sitzung X Termin 29.11.2017 Betreff Pflege des Grünstreifens an dem Fußweg zwischen Tomburgstraße und Klottener Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 361/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beschließt, dass die Pflege der kleinen Grünfläche am Fußweg zwischen Klottener Straße und Tomburgstraße weiterhin von der Gruppe durchgeführt wird, die sich bereit erklärt hat, die Sträucher einmal im Jahr zu beschneiden. Entsprechend dem Vorschlag der Gruppe soll entlang des Weges ein breiter Streifen durch den Bauhof frei gemacht werden, um dann dort auf Kosten der Gruppe eine Blumenmischung auszusäen. Erläuterungen An dem zwischen Klottener Straße und Tomburgstraße gelegenen Fuß-/Radweg befindet sich im vorderen Bereich parallel zum Weg ein ca. 200 m² großer Grünstreifen (s. Anlage 1). Auf der Fläche stehen einige Bäume mit Unterwuchs aus verschiedenen Sträuchern. Dazwischen hat sich eine Wildkrautflora unter anderem auch aus Brennnesseln entwickelt. Bei den Bäumen handelt es sich um Línden, einen Ahorn und eine Mehlbeere, die überwiegend durch die Baumsatzung geschützt sind. Seit vielen Jahren besteht in der Nachbarschaft Streit über die Pflege und Gestaltung dieses Grünstreifens. Begonnen haben die Auseinandersetzungen bereits 1998 mit der Forderung einzelner Anlieger, die dort stehenden Bäume zu entfernen oder zu kappen. Andere Anlieger hatten sich auch damals schon vehement für den Erhalt der Bäume eingesetzt. Da keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, wurde die Angelegenheit am 21.März 2001 im Umweltausschuss behandelt. Damals war beschlossen worden, dass dem Antrag auf Fällen oder Kappen der Bäume nicht entsprochen werden soll, sondern lediglich ein maßvoller Kronenpflegeschnitt durchgeführt werden sollte. Da die Beschwerdeführer sich mit dieser Lösung weiterhin nicht zufrieden gegeben haben, wurde eine der Linden gefällt. Trotzdem wurde ein erneuter Fällantrag gestellt, der nach Ortsbesichtigungen in der Sitzung des Umweltausschusses am 01.10.2003 wiederum abgelehnt wurde. Im September 2013 hatte sich eine Anliegerin erneut über den Pflegezustand und Bewuchs der kleinen Grünfläche beschwert. Damals war von der Stadtverwaltung vorgeschlagen worden, den Unterwuchs vollständig zu entfernen und die Fläche unter den Bäumen mit Rasen einzusäen, da die gewünschte Pflegeintensität durch den Bauhof nicht zu leisten war. Dieser Vorschlag ist von einer größeren Gruppe Anlieger abgelehnt worden, die auf jeden Fall den Unterwuchs erhalten wollte. Im Gegenzug hatte sich die Gruppe dazu verpflichtet, die Fläche einmal im Jahr zu beschneiden. Um dem Anliegen der Beschwerdeführerin entgegen zu kommen, hat der Bauhof die Fläche im Januar 2014 auf den Stock gesetzt und wegen einer vorliegenden Allergie Haselnussbüsche entfernt. Seit August 2016 liegen weitere Beschwerden über einen unzureichenden Pflegezustand vor. Der Schriftverkehr ist in der Anlage 2 beigefügt. Im Sommer 2016 hat der Bauhof aufgrund der Beschwerden einen Pflegegang auf der Fläche durchgeführt. Seitens des Beschwerdeführers wurden Vorschläge unterbreitet, die Fläche zumindest teilweise zu versiegeln und dann Blumenkübel aufzustellen. Die Vorstellungen wurden anhand von Fotos dargestellt (Anlage2). Eine Versiegelung in diesem Bereich wurde durch die Verwaltung abgelehnt, da sie an dieser Stelle nicht notwendig ist und vor allem auch erhebliche negative Auswirkungen auf das Wurzelwerk der geschützten Bäume hätte. Aufgrund der erneuten Beschwerden hat die Verwaltung Kontakt mit der Gruppe aufgenommen, die sich zum Rückschnitt der Fläche zur Verfügung gestellt hatte. Da sich im Sommer die Brennnesseln stark entwickelt hatten, wurde vereinbart, diese in einer Breite von ca. 1 m neben dem Weg zurückzuschneiden. Dieser Rückschnitt wurde von der Gruppe unmittelbar danach durchgeführt (s. Foto in der Anlage 3, Zustand nach der Bearbeitung). Vorlage Nr.: 361/2017 . Seite 3 / 3 Aus dem Schriftverkehr wird deutlich, dass nach wie vor die Auffassung über eine ordnungsgemäße Pflege der kleinen Grünfläche in der Anwohnerschaft stark auseinander geht. Um zu einer Lösung zu kommen, wird die Angelegenheit daher erneut dem Umweltausschuss vorgelegt. Die Pflegegruppe hat mit Schreiben vom 31.10.2017 (s. Anlage 4) vorgeschlagen, mit Hilfe des Bauhofs entlang des Weges einen breiten Streifen freizumachen und dann dort auf eigene Kosten eine Blumenmischung auszusäen. Das soll einerseits der ökologischen Anreicherung dienen, aber auch den Belangen der anderen Anwohnergruppe entgegen kommen. Dieser Vorschlag wird auch damit begründet, dass in Deutschland die Insekten um 75% abgenommen haben mit den entsprechenden Folgen für die Insekten fressenden Vögel. Die Erhaltung der Fläche – auch mit dem wildwachsenden Unterwuchs – soll dazu beitragen, die heimische Fauna zu fördern. Aus Sicht der Verwaltung wird dieser Vorschlag begrüßt, insbesondere auch im Hinblick auf die in Vorlage 353/2017, Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet, dargestellte Thematik. Dementsprechend wird vorgeschlagen, dass die Pflege der kleinen Grünfläche am Fußweg zwischen Klottener Straße und Tomburgstraße weiterhin von der Gruppe durchgeführt werden soll, die sich bereit erklärt hat, die Sträucher einmal im Jahr zu beschneiden. Entsprechend dem Vorschlag der Gruppe soll entlang des Weges ein breiter Streifen durch den Bauhof frei gemacht werden, um dann dort auf Kosten der Gruppe eine Blumenmischung auszusäen