Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
346/2017
Erstellt am:
07.11.2017
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
29.11.2017
Planungsausschuss
X
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung
Bereich: Donatusstraße
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Die Jungs e. V. / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 346/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans
Nr. 65/2 Brauweiler zu fassen.
2.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 65/2 (Bereich: Donatusstraße)
gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche für eine Grillhütte.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3.
Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) erfüllt.
4. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 65/2 Brauweiler behalten weiterhin Gültigkeit.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des
Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Die Verwaltung begrüßt das vorliegende Konzept des Vereins ‚Die Jungs e. V‘ aus Brauweiler zur Errichtung einer Grillhütte im Bereich des Sportzentrums Brauweiler an der Donatusstraße, da mit der geplanten Einrichtung ein ergänzendes Freizeitangebot für die Bürgerschaft im Ortsteil Brauweiler entsteht.
Beim Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung handelt es sich um ein Teilstück des Bebauungsplans Nr. 65/2 Brauweiler, für das eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen ist. Eine
Fläche für bauliche Anlagen ist jedoch nicht festgesetzt. Somit wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung erforderlich.
Zum Beginn des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplans Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung zu beschließen.