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Beschlussvorlage (BP 65 Brauweiler 2. Änderung Nutzungsbeschreibung Grillhütte)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
635 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (BP 65 Brauweiler 2. Änderung Nutzungsbeschreibung Grillhütte) Beschlussvorlage (BP 65 Brauweiler 2. Änderung Nutzungsbeschreibung Grillhütte) Beschlussvorlage (BP 65 Brauweiler 2. Änderung Nutzungsbeschreibung Grillhütte) Beschlussvorlage (BP 65 Brauweiler 2. Änderung Nutzungsbeschreibung Grillhütte)

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Inhalt der Datei

Nutzungsbeschreibung zum Vorhaben des Vereins Die Jungs e.V. „Öffentliche Grillhütte Brauweiler - ergänzend zur erfolgten Planeinreichung vom 07.09.2015 Bauvorhaben: Errichtung einer öffentlichen Grillhütte auf dem Gelände neben dem Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“ in Pulheim-Brauweiler Adresse: Donatusstraße 43, 50259 Pulheim- Brauweiler (Rasenfläche zwischen Kinder- und Jugendhaus „Zahnrad“, dem Tennisclub Sowie dem Aschefußballplatz) Antragsteller: Die Jungs e.V. Nutzungsbeschreibung: Die Errichtung einer Grillhütte ist angestrebt, um der unzureichenden Verfügbarkeit an öffentlichen Grillplätzen in Pulheim Abhilfe zu verschaffen. Vielen Institutionen, wie der „LVRDonatus-Schule“, der Schule an der Jahnstraße, den Grund- und weiterführenden Schulen sowie den verschiedenen Kindergärten und Vereinen, vor allem in Brauweiler und den umliegenden Dörfern, fehlt es an öffentlichen (Grün-)Flächen, um entsprechende Feste feiern zu können oder bspw. nach Wanderausflügen einen gesicherten Anlaufpunkt zu haben, um diese im guten Rahmen ausklingen lassen zu können. Das Betreiben von Grillplätzen in Deutschland wird der Daseinsvorsorge und damit der kommunalen Selbstverwaltung aus Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz zugerechnet. Wir als in Brauweiler ansässiger Verein „Die Jungs e.V.“ möchten es vor allem den oben genannten Institutionen ermöglichen, überdachte, wettergeschützte und sichere (Grill-)Feste und kleine Feiern durchführen zu können. Dabei stehen das Allgemeinwohl beziehungsweise das öffentliche Interesse der jeweiligen Veranstaltung eindeutig im Vordergrund. Die aus Vereinsaktivitäten (Spendenaktionen, Verkaufsstände auf öffentlichen Festen etc.) der Die Jungs e.V. zu finanzierende Grillhütte soll nach Fertigstellung allen oben genannten Institutionen und Privatpersonen, die Ihren Sitz in Pulheim-Brauweiler und im umliegenden Gebiet haben, nach Absprache zur Verfügung gestellt, um ein Treffpunkt des gemütlichen Zusammenseins zu werden. Es soll eine Gelegenheit geschaffen werden, sich mit netten Gesprächen, Neuigkeiten rund um Pulheim, gemeinsame Aktivitäten, Kritik, Lob, Verbesserungen innerhalb der Gruppe aber auch institutionsübergreifend auszutauschen. Für ortsansässige Seniorenstifte und Schulen wie z.B. die LVR-Donatus-Schule soll die Einrichtung unentgeltlich zur Verfügung stehen. Zielgruppen sind u.a.:  Schulen und Kindergärten  Seniorenheime  Vereine und sonstige Institutionen öffentlichen Interesses  Privatpersonen im genannten Einzugsgebiet Die zum Teil überdachte Anlage ist für kleine bis mittlere Veranstaltungen ausgerichtet und bietet fest installierte Sitzgelegenheiten für bis zu 30 Personen. Davon sind 10 Sitzplätze im Außengelände direkt am Grillbereich vorgesehen und weitere 20 Sitzplätze in dem Witterungsgeschützen Innenbereich. Die Anlage wird mit einer behindertengerechten WC-Anlage, Kühlmöglichkeiten für Speisen und Getränke, einem Spülbereich und einer überdachten Grillstelle ausgestattet. Die Grillhütte soll eine attraktive Anlaufstelle für alle werden. Das Beisammensein in Brauweiler und den umliegenden Ortschaften würde weiter belebt werden. Das Miteinander zwischen verschiedenen Vereinen / Institutionen würde stärker gefördert werden und somit die Daseinsvorsorge in Pulheim weiter stärken. Aufgestellt: Pulheim-Brauweiler, XX.XX.2017 Im Namen von „Die Jungs e.V.“ ___________________ Stefan Nork ___________________ David Schoknecht ___________________ Sascha Hanraths Die Jungs e.V. – Benutzerordnung für den öffentlichen Grillplatz Der Grillplatz einschließlich aller zugehörigen Einrichtungen wird dem Schutz eines jeden Benutzers empfohlen. Auf die Überlassung der Einrichtung besteht kein Rechtsanspruch, Wahrung von Anstand, guter Sitte und Ordnung sind Vorbedingungen für die Benutzung. 1. Die Inanspruchnahme der Grilleinrichtung ist erst nach vorheriger Genehmigung gestattet. Die Genehmigung sowie der Benutzungszeitraum erteilt der Verein „Die Jungs e.V.“. 2. Die Besucher haften während der Benutzung des Grillplatzes für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Anlage, der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. 3. Beim Betreten festgestellte und während der Benutzung auftretende Schäden und Verunreinigungen sind unverzüglich dem Verein „Die Jungs e.V.“ mitzuteilen. 4. Die Nachreinigung des Grillplatzes erfolgt durch eine Servicekraft, die der Verein „Die Jungs e.V.“ zur Verfügung stellt. Für diese Reinigung wird von den Nutzern vor der Benutzung eine Aufwandsentschädigung an die Servicekraft gezahlt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird vom Verein „Die Jungs e.V.“ anhand der Höhe des Aufwandes festgelegt und regelmäßig überprüft. Es wird vor der Überlassung eine Kaution von 200,00 € erhoben. Die Kaution wird einbehalten, wenn der Benutzer in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen hat, insbesondere wenn der Benutzer ungewöhnlich große Verschmutzungen hinterlassen oder Zerstörungen verursacht hat. 5. Es darf nur mit Holzkohle gegrillt werden. 6. Unnötiges Lärmen und Toben sind zu vermeiden. Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte) dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Geräte, die der Stromerzeugung dienen, dürfen auf dem Grillplatzgelände nicht betrieben werden. Angefallene Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Gewerbliche oder kommerzielle Veranstaltungen dürfen auf dem Grillplatzgelände nicht durchgeführt werden. 7. Das Mitbringen von Tieren sowie das Befahren des Grillplatzes sind nicht gestattet. 8. Das Anbringen von Plakaten usw. ist nur mit Genehmigung des Vereins „Die Jungs e.V.“ gestattet. 9. Fundsachen sind unverzüglich dem Verein „Die Jungs e.V.“ abzuliefern, der sie zur Registrierung und Aufbewahrung an die Verwaltung der Stadt Pulheim weiterleitet. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 10. Die Einrichtung steht den Benutzern zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag bis Sonntag von 12.00 - 24.00 Uhr 11. Diese Erlaubnis ist während der Benutzungsdauer auf Verlangen den Vertretern der Stadt Pulheim, des Vereins „Die Jungs e.V.“ oder der Polizei vorzuzeigen. Beispiel Kostenaufstellung (noch im Detail zu klärern): Schutzgebühr inkl. Benutzung 150,- € Aufwandsentschädigung für Reinigung 50,- € Kaution 200,- € TOTAL 400,- €