Daten
Kommune
Pulheim
Größe
200 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung
- Donatusstraße
Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Stand November 2017
Abteilung 610 Planung
Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung
Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich - Planverfahren
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
5.
Städtebauliches Konzept
6.
Umweltbelange
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung
Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
1.
Planerfordernis
Seitens der Verwaltung wird das Konzept des Vereins ‚Die Jungs e. V.‘ aus Brauweiler zur Errichtung einer Grillhütte in dem Ortsteil begrüßt, da mit der geplanten Einrichtung ein ergänzendes Freizeitangebot für die Bürgerschaft im Ortsteil Brauweiler entsteht.
Beim Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung handelt es sich um ein Teilstück
des Bebauungsplans Nr. 65/2 Brauweiler, für das eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen ist. Eine Fläche für bauliche Anlagen ist jedoch nicht festgesetzt. Somit wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung erforderlich.
2.
Räumlicher Geltungsbereich - Planverfahren
Die zu überplanende Fläche liegt im Ortsteil Brauweiler östlich des Kinder- und Jugendhauses ‚Zahnrad‘ an der
Donatusstraße innerhalb einer im städtischen Besitz befindlichen Grünfläche (Teilstück des Grundstücks Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstück 1256), die Bestandsteil des Sportzentrums Brauweiler ist.
Das Bebauungskonzept stellt als Nachverdichtungsprojekt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Demzufolge ist es möglich, den Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB aufzustellen, da gleichzeitig das gesamte Plangebiet eine Größe von lediglich ca. 1185 m² umfasst und
sich somit eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) von auf
jeden Fall ≤ 20 000 qm ergibt.
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim hat für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 65 Brauweiler,
2. Änderung die Darstellung ‚Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz‘. Da lediglich ein kleiner Teil dieser
umfangreichen Grünfläche für die Errichtung der Grillhütte vorgesehen ist, läuft die angestrebte Nutzung der
bestehenden Darstellung im FNP nicht zuwider, sodass der Bebauungsplan Nr. 65 Brauweiler, 2. Änderung gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Nördlich des geplanten Standorts besteht eine Zufahrt zu einem Parkplatz sowie das Vereinsheim des Tennisclubs ‚Grün-Weiß Brauweiler‘. Östlich schließt eine Zufahrt sowie der Sportplatz des Sportzentrums Brauweiler
an. Im Süden befindet sich eine Grünfläche, während in westlicher Richtung das Kinder- und Jugendhaus ‚Zahnrad‘ gelegen ist.
5.
Städtebauliches Konzept
Die geplante Grillhütte ist für kleine bis mittlere Veranstaltungen ausgerichtet und soll fest installierte Sitzgelegenheiten für bis zu 30 Personen bieten. Davon sind 10 Sitzplätze im Außengelände direkt am Grillbereich und
weitere 20 Sitzplätze im witterungsgeschützten Innenbereich vorgesehen. Die Anlage soll mit einer behindertengerechten WC-Anlage, Kühlmöglichkeiten für Speisen und Getränke, einem Spülbereich und einer überdachten
Grillstelle ausgestattet werden.
Zielgruppen für Veranstaltungen sind Schulen und Kindergärten, Seniorenheime, Vereine und sonstige Institutionen öffentliches Interesse sowie Privatpersonen aus Brauweiler und Umgebung.
Die Erschließung des Vorhabens erfolgt über die bestehende öffentliche Zufahrt von der Donatusstraße zum
Sportzentrum Brauweiler. Der anfallende Besucherverkehr kann auf der naheliegenden umfangreichen Stellplatzanlage des Sportzentrums untergebracht werden.
Die Art der Nutzung kann für das Plangebiet zukünftig mit ‚Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage‘ unverändert aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 65/2 Brauweiler beibehalten werden. Innerhalb dieser Grünflä-
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Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
che wird mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit eine überbaubare Fläche für eine Grillhütte mit der Beschränkung der zulässigen Bebauungshöhe festgesetzt.
6.
Umweltbelange
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, dessen zulässige Grundfläche bei einer Größe des Plangebiets von ca. 1185 m² entsprechend § 19 (2) BauNVO weniger als 20 000 qm
beträgt. In diesen Fällen gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind
als Eingriffe, die bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4
BauGB) Ein Ausgleich ist somit gem. § 1a Abs. 3 BauGB letzter Satz nicht erforderlich. Da es sich um einen
Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB handelt, entfällt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Erforderliche artenschutzrechtliche und schalltechnische Untersuchungen werden im Planverfahren im Zuge der
Erarbeitung des Planentwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgelegt.
Pulheim, November 2017
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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