Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
265/2017
Erstellt am:
29.08.2017
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
26.09.2017
Betreff
Entwicklung einer Beteiligungskultur für Pulheim
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim vom 11.07.2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 265/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Erstellung eines Leitlinienprozesses `Bürgerbeteiligung´
abzulehnen.
Erläuterungen
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim beantragt mit Schreiben vom 11.07.2017 in Form eines Leitlinienprozesses
eine Beteiligungskultur für Pulheim zu erarbeiten; der Antrag, auf den vollinhaltlich verwiesen wird, ist dieser Vorlage als
Anlage beigefügt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Grundsätzlich erkennbar ist, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Beteiligung und Mitsprache einfordern und auf Augenhöhe mit Politik und Verwaltung kommunizieren wollen. Diese Entwicklung ist insofern begrüßenswert, als dass sie
geeignet sein kann, die Qualität und Akzeptanz der politischen Entscheidungen zu verbessern. Nicht verkannt werden
darf jedoch, dass eine umfassende Bürgerbeteiligung auch Risiken – wie beispielsweise Verfahrensverzögerungen, die
Dominanz von Partikularinteressen etc. pp. – birgt, finanzielle und personelle Ressourcen bindet und letztendlich der Rat
bzw. seine Fachausschüsse, als die demokratisch legitimierten Gremien, entscheiden.
Im Ergebnis der erfolgten Recherche zur Bürgerbeteiligung kann festgehalten werden, dass die Fachpresse in einer
weitgehenden Bürgerbeteiligung – wie zuvor dargestellt – sowohl Chancen als auch Risiken sieht; insofern ist die Positionierung der Kommunen in dieser Frage sehr unterschiedlich. Während einige Kommunen verbindliche Beteiligungsformen installiert haben, bewerten andere Kommunen die bestehenden Partizipationsmöglichkeiten als auskömmlich.
Zunächst ergeht der Hinweis, dass bereits zahlreiche Beteiligungsformen rechtlich legitimiert sind; so u. a. Anregungen/
Beschwerden [§ 24 GO NRW], Einwohnerantrag [§ 25 GO NRW], Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid [§ 26 GO NRW],
Fragerecht von Einwohnerinnen und Einwohnern [§ 48 GO NRW], Hinzuziehung Vertreter Betroffener und/ oder Sachverständiger [§ 58 GO NRW], Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung [§ 80 GO NRW] und Beteiligungsverfahren nach BauGB bei Planverfahren.
Grundsätzlich wertet die Verwaltung eine weitgehende Bürgerbeteiligung positiv, zumal sie die Akzeptanz von Entscheidungen erhöhen und zu bedarfsgerechteren – weil gemeinsam entwickelten – Lösungen führen kann. Diesen Ansatz
aufgreifend hat die Verwaltung bereits jetzt zahlreiche weitergehende Beteiligungsformen installiert; so wurden bei Bedarf weitere freiwillige Informationsveranstaltungen für die Bürgerschaft, wie beispielsweise bei Erschließungs- und
Bauvorhaben und beim Klimaschutzkonzept, durchgeführt. Auch `neue Formen´ der Bürgerbeteiligung wurden – und
werden – verwaltungsseitig eingesetzt; so beispielsweise bei der Planung des Stadtgartens und des Nordparks. Zu
erwähnen ist neben dem Jugendpartizipationsprojekt insbesondere auch die geplante Einführung eines Bürgerhaushalts. Darüber hinaus steht die Verwaltung – über die v. g. Beteiligungsformen hinaus – in einem regelmäßigem Austausch mit Vereinen und Interessengemeinschaften; exemplarisch sind hier die Treffen mit den Vereinsvorsitzenden
[Amt 40], den Ortslandwirten [Koordinierungsstelle Umweltschutz], wie auch der Austausch mit den Gewerbetreibenden
[Amt 26] zu nennen.
In der Gesamtbetrachtung kann festgehalten werden, dass bereits jetzt in der Stadt Pulheim eine umfängliche Bürgerbeteiligung vorliegt. Weitergehende Bürgerbeteiligungsmaßnahmen, insbesondere die Installation verbindlicher Bürgerbeteiligungsformen, sind – ohne Qualitätsstandards an anderer Stelle zu minimieren – mit der vorhandenen Personaldecke, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, nicht darstellbar.
Vorlage Nr.: 265/2017 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Haupt- und Finanzausschuss, die Erstellung eines Leitlinienprozesses `Bürgerbeteiligung´ abzulehnen.