Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
27.11.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
363/2017
Erstellt am:
14.11.2017
Aktenzeichen:
IV / 61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler
Bereich: An der Ronne
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung / Bürgerverein / CDU / Grüne
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 363/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler (Bereich: An der
Ronne) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Ermöglichung von Dachausbauten.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S.
2808) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (2)
und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom
20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) durchzuführen.
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Im Rahmen der Bürgerberatung sowie der Diskussionen im Rahmen des benachbarten Bebauungsplanverfahrens 101
ist der Verwaltung der Wunsch zur Errichtung von zu Wohnzwecken nutzbaren Dachaufstockungen der Reihenhausbebauung ‚An der Ronne‘ vorgetragen worden.
Seitens der Politik ist der Wunsch zur Ermöglichung von Dachaufstockungen ebenfalls gegenüber der Verwaltung artikuliert worden (siehe Anlagen, Schreiben der CDU / Grünen vom 21.09.2017 und Schreiben des Bürgervereins vom
11.10.2017).
Für die Reihenhausbebauung ‚An der Ronne‘ existiert kein Bebauungsplan, sodass sich bauliche Erweiterungen nach
§ 34 Baugesetzbuch auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen müssen. Da die Reihenhausbebauung eine einheitliche Trauf- und Firsthöhe aufweist, mit der der Bemessungsrahmen des § 34 BauGB vorgegeben wird, sind nach bisherigem Planungsrecht Dachaufstockungen nicht zulässig.
Seitens der Verwaltung wird vor dem Hintergrund der ungebrochenen Nachfrage nach Wohnraum in Pulheim und zur
Förderung der baulichen Entwicklung auch bestehender Wohngebiete eine Nachverdichtung über Dachausbauten begrüßt, soweit dies einer städtebaulich vertretbaren baulichen Entwicklung des Gebietes dient. Dieser Fall liegt für die
Bebauung An der Ronne vor; die Umsetzung erfordert die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 138 Brauweiler.
Das Bebauungskonzept stellt als Bestandsentwicklung eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Demzufolge ist es
möglich, den Bebauungsplan Nr. 138 Brauweiler im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, da das
gesamte Plangebiet eine Größe von ca. 6898 m² hat und somit eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2
Baunutzungsverordnung (BauNVO) von auf jeden Fall ≤ 20 000 qm ergibt, was die Voraussetzung für ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist.
Vorlage Nr.: 363/2017 . Seite 3 / 3
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB
Absatz 2 Satz 1, wonach von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden kann.
Dies ist aufgrund des geringen Umfangs der mit dem Bebauungsplan Nr. 138 ermöglichten baulichen Erweiterungen und
zur Beschleunigung der Durchführung des Planverfahrens sinnvoll.
Somit empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 138
Brauweiler zu fassen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB
durchzuführen.