Daten
Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.11.17, 15:06
Aktualisiert
14.11.17, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
297/2017
Erstellt am:
25.09.2017
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
22.11.2017
Rat
X
12.12.2017
Betreff
Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 297/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachstehend
aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Kerbelweg
(Anlage Nr. 1)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1504 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 1 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Sonnenallee
(Anlage Nr. 2)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1505
Das in der Anlage Nr. 2 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Maiglöckchenweg
(Anlage Nr. 3)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1386 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 3 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Perlgrasweg
(Anlage Nr. 4)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1358 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 4 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Vorlage Nr.: 297/2017 . Seite 3 / 4
Veilchenweg
(Anlage Nr. 5)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1345
Das in der Anlage Nr. 5 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Malvenweg
(Anlage Nr. 6)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1328 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 6 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Lavendelweg
(Anlage Nr. 7)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück: 1325
Das in der Anlage Nr. 7 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Kamillenweg
(Anlage Nr. 8)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstück 1297 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 8 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG
NRW gewidmet.
Fußwege
(Anlage Nr. 9)
Gemarkung Pulheim
Flur 6, Flurstücke 1504 (teilweise), 1386 (teilweise), 1358 (teilweise), 1328 (teilweise) und 1297 (teilweise)
Die in der Anlage Nr. 9 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke bzw. Teilbereiche der genannten Flurstücke
werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer
3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet.
Vorlage Nr.: 297/2017 . Seite 4 / 4
2) Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der oben aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr
zu verfügen.
Erläuterungen
Die vorgenannten Flurstücke sind im Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die
Flächen sind entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum.
Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor.
Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 2
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.