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Beschlussvorlage (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
14.11.17, 15:06
Aktualisiert
14.11.17, 15:06
Beschlussvorlage (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 297/2017 Erstellt am: 25.09.2017 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 22.11.2017 Rat X 12.12.2017 Betreff Widmung der Straßen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71 Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 297/2017 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag 1) Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachstehend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Kerbelweg (Anlage Nr. 1) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1504 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 1 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Sonnenallee (Anlage Nr. 2) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1505 Das in der Anlage Nr. 2 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Maiglöckchenweg (Anlage Nr. 3) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1386 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 3 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Perlgrasweg (Anlage Nr. 4) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1358 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 4 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Vorlage Nr.: 297/2017 . Seite 3 / 4 Veilchenweg (Anlage Nr. 5) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1345 Das in der Anlage Nr. 5 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Malvenweg (Anlage Nr. 6) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1328 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 6 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Lavendelweg (Anlage Nr. 7) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück: 1325 Das in der Anlage Nr. 7 schraffiert gekennzeichnete Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Kamillenweg (Anlage Nr. 8) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstück 1297 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 8 schraffiert gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Fußwege (Anlage Nr. 9) Gemarkung Pulheim Flur 6, Flurstücke 1504 (teilweise), 1386 (teilweise), 1358 (teilweise), 1328 (teilweise) und 1297 (teilweise) Die in der Anlage Nr. 9 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke bzw. Teilbereiche der genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 StrWG NRW gewidmet. Vorlage Nr.: 297/2017 . Seite 4 / 4 2) Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der oben aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Erläuterungen Die vorgenannten Flurstücke sind im Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Flächen sind entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes hergestellt und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straßen wurden bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 2 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.