Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
14.11.17, 15:06
Aktualisiert
14.11.17, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
347/2017
Erstellt am:
07.11.2017
Aktenzeichen:
IV/66-12-139169
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
2
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
22.11.2017
Betreff
Antrag der Anwohner der Medardusstraße nach § 24 GO NW
- Überprüfung der Verkehrssituation in der Medardusstraße in Brauweiler Antrag des Bürgerverein Pulheim
- Verkehrskonzept Quartier Mühlenstraße -
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürgerinnen und Bürger / Bürgerverein
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 347/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der gestellten Anträge zur
Kenntnis und beschließt die von den Anwohnern angeregte Ortsbesichtigung durch den Tiefbau- und Verkehrsausschuss und der Verwaltung durchzuführen.
Erläuterungen
Mit Datum vom 20.07.2017 reichten Anwohner der Medardusstraße ein Schreiben ein (s. Anlage 1) in dem Sie um Prüfung bitten, welche verkehrstechnischen Entlastungen für die Medardusstraße, aufgrund der derzeitigen Verkehrssituation, vorgenommen werden können. Konkret wird die Änderung der Verkehrsregelung der Medardusstraße, hinsichtlich
einer Einrichtung als Anliegerstraße bzw. einem Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr, gefordert. Zudem beantragten
die Anwohner nach § 24 GO NRW den Prüfauftrag auf die Tagesordnung des nächsten Tiefbau- und Verkehrsausschusses zu setzen.
Zusätzlich wurde von den Anwohnern der Wunsch geäußert, eine Radarmessung in der Medardusstraße durchzuführen,
da hier der Eindruck seitens der Anlieger besteht, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Km/h nicht eingehalten wird.
Zudem erscheint den Anwohnern eine Ortsbesichtigung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses und der Verwaltung als
sinnvoll.
In Anlehnung an den o. g. Bürgerantrag beantragt der Bürgerverein Pulheim für das Wohnquartier Mühlenstraße (s.
Anlage 2) ein Verkehrskonzept zu erstellen und umzusetzen, verbunden mit der Bitte um Erstellung einer Beschlussvorlage durch die Verwaltung und Behandlung dieser im Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr.
Um die von den Anwohnern beschriebene verkehrliche Situation beurteilen zu können, veranlasste die Verwaltung im
ersten Schritt eine Verkehrszählung an verschiedenen Stellen des Wohnquartiers Mühlenstraße, einschl. einer Geschwindigkeitsmessung (s. Anlage 3), durchzuführen. Konkret wurde an den Einfallstraßen (Klottener Straße, Medardusstraße, Nikolausstraße und Mühlenstraße) gemessen. Legt man die dabei ermittelten Daten (s. Anlage 4) für die
Bewertung der Verkehrssituation zugrunde, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Verkehrssituation unauffällig erscheint.
Nach den anerkannten Regel der Technik (RASt 06) beträgt die Verkehrsstärke in der Spitzenstunde für Wohnstraßen< 400 Kfz/h bzw. für Sammelstraßen 400 – 800 Kfz/h. Die ermittelten Messergebnisse zeigen hier eindeutig auf, dass
die v. g. Werte bei weitem nicht erreicht werden. Insofern ist es fraglich, ob grundsätzlich von einer außergewöhnlichen
verkehrlichen Belastung der Straßen im Wohnquartier Mühlenstraße gesprochen werden kann und insofern verkehrstechnische Entlastungen für die Medardusstraße bzw. konzeptionelle Betrachtungen der Verkehre geboten sind. Aus
verkehrsplanerischer Sicht ist eine Überlastung der Straßen des Wohnquartiers Mühlenstraße nicht erkennbar.
Aus Sicht der Verwaltung sollte betreffend der weiteren Vorgehensweise in Sachen einer verkehrlichen Entlastung der
Medardusstraße bzw. der Erstellung eines Konzeptes Quartier Mühlenstraße, die von den Anwohnern angeregte Ortsbesichtigung durch den Ausschuss und die Verwaltung durchgeführt und die daraus resultierenden Erkenntnisse abgewartet werden.