Daten
Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 18:31
Aktualisiert
25.09.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
278/2017
Erstellt am:
06.09.2017
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
5
X
19.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
5
X
26.09.2017
Rat
13
X
10.10.2017
Betreff
Moratorium der Landesregierung betreffend Schließung von Förderschulen - Aufhebung des Schließungsbeschlusses für die Förderschule an der Jahnstr.
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktionen im Rat, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 278/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat nehmen die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Maßnahmen zum Erhalt der Förderschule an der Jahnstraße zu beauftragen.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim hat am 28.07.2016 beschlossen, die Förderschule beginnend zum Schuljahr 2016/2017 auslaufend aufzulösen und frühestens zum Schuljahresende 2017/2018 auslaufen zu lassen.
Diesem Ratsbeschluss lag folgende Begründung zugrunde:
Die Förderschule unterliegt den für Schule geltenden gesetzlichen Regelungen. Diese fordern aktuell für die angebotenen Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, geistige Entwicklung eine Mindestschülerzahl von 144 Schülerinnen und
Schülern.
Diese Zahl hat die Förderschule in ihrem Bestand nie erreicht. Die Bezirksregierung Köln hat daher die Stadt Pulheim
aufgefordert, die Regelungen zur Mindestschülerzahlverordnung konsequent anzuwenden. Die rechtliche Zuständigkeit
für den Betrieb bzw. die Schließung obliegt dem Schulträger. Daher waren der Rat der Stadt Pulheim und seine Gremien
in der Pflicht, die entsprechenden Beschlüsse herbeizuführen.
Die neue Landesregierung hat angekündigt, möglichst viele Förderschulen erhalten zu wollen. Als erster Schritt wird
derzeit die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und Schule für Kranke
vom 04.07.2013“ erarbeitet. Diese liegt der Verwaltung bisher erst als Referentenentwurf vor.
Dort heißt es: „Unterschreitet die Schülerzahl einer Förderschule nach § 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 7, kann der Schulträger die Fortführung beschließen. Das gilt auch, wenn die Schülerzahl eines oder mehrerer Teilstandorte einer Förderschule die Schülerzahl eines oder mehrerer Teilstandorte einer Förderschule die Schülerzahl nach § 1 Absatz 2 unterschreitet. Bei der Wiedererrichtung einer Förderschule, deren Auflösung noch nicht abgeschlossen ist, gelten Sätze 3
und 4 entsprechend.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31.07.2019 außer Kraft.“
Daraus ergeben sich offene Fragen, die bisher nicht abschließend geklärt werden konnten. Zu prüfen bleibt, ob lediglich
der auslaufende Schließungsbeschluss aufgehoben werden kann oder ob formal eine Wiedererrichtung erfolgen muss.
Nach Aussage des Städte- und Gemeindebundes würden zum Beispiel eine rückwirkende Genehmigung oder ein erleichtertes, abgekürztes Genehmigungsverfahren möglich sein.
Des Weiteren soll diese Verordnung bereits zum 31.07.2019 wieder außer Kraft treten. Da die Anzahl der verfügbaren
Sonderpädagogen weiterhin begrenzt ist, muss damit gerechnet werden, dass für eine dauerhafte Lösung weiterhin eine
Mindestschülerzahl verordnet werden muss. Aufgrund der erklärten Ziele der Landesregierung wird diese jedoch voraussichtlich unter der bisherigen Regelung liegen. Derzeit ist es jedoch nicht absehbar, welche Grenze in Zukunft gelten wird.
Hinsichtlich der Frage, wann Eingangsklassen ggf. wieder gebildet werden können, ergab eine Anfrage der Verwaltung
vom 28.07.2017 bei der Bezirksregierung und beim Städte- und Gemeindebund, dass dies zum Schuljahresbeginn nicht
Vorlage Nr.: 278/2017 . Seite 3 / 3
möglich sei. Dringender Handlungsbedarf zum Erhalt der Förderschule war zum 31.07.2017, bzw. ist noch nicht gegeben, da diese laut Beschluss frühestens zum Schuljahresende 2017/2018 auslaufen soll. Nach Rücksprache mit dem
Schulleiter der Förderschule würde ein Beschluss der Gremien in diesem Jahr alle Möglichkeiten, insbesondere die
Planungssicherheit für das Personal, etc. offen halten. Voraussetzung dafür ist auch eine Genehmigung der Bezirksregierung.
Die Förderschule an der Jahnstraße hat aktuell 44 Schülerinnen und Schüler. Obwohl der Förderschule bereits wieder
neue Schülerinnen und Schüler zugeteilt werden, besteht die Gefahr, dass auch in Zukunft neu festzusetzende, niedrigere Mindestgrößen unterschritten werden.
Daher ist es zu prüfen, ob ein Wechsel von der aktuellen Form einer Verbundschule zu einer Schule für Kinder mit emotionalen und / oder sozialem Förderbedarf möglich wäre. Für eine solche Schulform galten bisher deutlich niedrigere
Mindestschülerzahlen. Zudem kristallisiert sich aufgrund der voranschreitenden Inklusion ein wachsender Bedarf an
Schulen mit Förderschwerpunkt im sozialen und emotionalen Bereich heraus.
Mit dem Erhalt der Förderschule bleibt den Pulheimer Eltern im Bedarfsfall eine echte Wahlmöglichkeit zwischen einer
Regelschule mit gemeinsamen Lernen und einer Förderschule. Weitere Schulwege können weitestgehend vermieden
werden. Auch könnte das als Modelprojekt sehr erfolgreiche Kompetenzzentrum für Inklusion an der Förderschule damit
fortgeführt werden.
Im Falle der Schließung der Förderschule an der Jahnstraße besteht die Möglichkeit für die Stadt Pulheim, eine Kooperation mit der Jakob-von-Gils-Schule in Bergheim zu beschließen. Nach Einschätzung der Verwaltung würden hierdurch
je Schülerin oder Schüler und Jahr Kosten i.H.v. ca. 1.500,00 Euro entstehen. In einem Informationsgespräch wurde
seitens der Träger der Jakob-von-Gils-Schule bestätigt, dass - mit ausreichendem Vorlauf und einer entsprechenden
Kooperationsvereinbarung - ausreichend Platz für die Beschulung der Pulheimer Kinder zur Verfügung stehen würde.
Der Vorteil einer solchen Kooperation liegt einerseits darin begründet, dass die bisherige Mindestgrößenverordnung für
private Förderschulen nicht galt und damit voraussichtlich eine dauerhafte Lösung gewährleistet werden könnte. Anderseits zeichnet sich ab, dass sich die Beschulung der Pulheimer Förderschülerinnen und -schüler durch eine Kooperation
unter den oben genannten Voraussetzungen deutlich günstiger darstellt, als der Betrieb einer eigenen Förderschule.
Die Fahrtstrecken zu den Standorten der Jakob-von-Gils-Schule in Bergheim-Zieverich, bzw. -Niederaußem bewegen
sich in einem vertretbaren Rahmen.
Ein wesentlicher Vorteil des Erhalts der Pulheimer Förderschule liegt aus Sicht der Stadtverwaltung in der besseren
Umsetzung der Inklusion. So könnte im Fall eines Erhaltes der Förderschule das Kompetenzzentrum wieder seine Arbeit
aufnehmen. Dies würde für die Pulheimer Schülerinnen und Schüler einen großen Schritt in Richtung gelingende Inklusion darstellen. Die bereits existierende, bzw. wieder durch das Kompetenzzentrum zu institutionalisierende enge Kooperation zwischen den Regelschulen und der Förderschule würde dann u.a. Schülerinnen und Schülern an Regelschulen, die zwischenzeitlich erhöhten Förderbedarf haben, temporär die notwendige Unterstützung an der Förderschule
ermöglichen. Des Weiteren kann auf diesem Wege dem Elternwillen hinsichtlich der Schulwahl Rechnung getragen
werden.
Die noch endgültig zu definierenden Rahmenbedingungen der Landesregierung sowie die dafür notwendigen Abstimmungen mit der Bezirksregierung und dem Rhein-Erft-Kreis sollen zeitnah erfolgen. Anzustreben ist ein Beschluss noch
in diesem Jahr, um der Schule Planungssicherheit zu geben und ggf. durch Aufnahme weiterer Schülerinnen und Schüler eine eventuell neu zu definierende Mindestgröße erreichen zu können. Allerdings besteht hinsichtlich der Planungssicherheit auch die Abhängigkeit von der weiteren Vorgehensweise der Landesregierung.