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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2016) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 119/2017 Erstellt am: 06.07.2017 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 26.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 119/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2016 und 2. die für das Jahr 2016 festgestellte Überdeckung von 77.923 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2018 bis 2020 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2016 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2016 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 119,63 % und einer Überdeckung von 77.923 € ab. Der Gesamtaufwand wurde rund 98,5 T€ / 16,9 % unter den Kalkulationsannahmen abgerechnet. Wesentliche Gründe dafür waren die milden Wintermonate mit geringen Winterdienstkosten und der bereits vorgezogene Ausgleich des Betriebsabrechnungsergebnisses aus 2013 in der Betriebsabrechnung des Jahres 2015. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2016 ausgewiesene Überdeckung von 77.923 € in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2018 bis 2020 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass dem Ziel der Gebührenstabilität möglichst entsprochen wird.