Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
119/2017
Erstellt am:
06.07.2017
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Betriebsabrechnung der Straßenreinigung 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 119/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1.
die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2016 und
2.
die für das Jahr 2016 festgestellte Überdeckung von 77.923 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2018 bis 2020 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2016 erstellt.
Die Betriebsabrechnung 2016 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 119,63 % und einer Überdeckung
von 77.923 € ab.
Der Gesamtaufwand wurde rund 98,5 T€ / 16,9 % unter den Kalkulationsannahmen abgerechnet. Wesentliche Gründe
dafür waren die milden Wintermonate mit geringen Winterdienstkosten und der bereits vorgezogene Ausgleich des Betriebsabrechnungsergebnisses aus 2013 in der Betriebsabrechnung des Jahres 2015.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2016 ausgewiesene Überdeckung von 77.923 € in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2018 bis 2020 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass
dem Ziel der Gebührenstabilität möglichst entsprochen wird.