Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
27.11.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
357/2017
Erstellt am:
10.11.2017
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
05.12.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf, 1. Änderung
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
siehe Niederschrift PA vom 17.05.2017, TOP 3, Vorlage Nr. 121/2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 357/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.18
Sinnersdorf, 1. Änderung (Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg) aufzuheben.
Erläuterungen
Am 17.05.2017 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim zur Baurechtsschaffung einer Hotelerweiterung an
der Roggendorfer Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.18 Pulheim, 1. Änderung und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 16.08.2017 bis 13.09.2017. Es wurden verschiedene Äußerungen und Unterschriftenlisten zur geplanten Bebauungsplanänderung vorgetragen, die zur vollständigen
Kenntnis des Ausschusses alle in den Anlagen mit dem Kürzel B aufgeführt sind.
Die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.08.2017 gebeten, sich zum Bebauungsplanentwurf zu äußern. Die Schreiben, die inhaltlich relevante Anregungen zu weiteren Untersuchungen vortragen, sind der Vollständigkeit halber in den Anlagen mit dem Kürzel T angeführt.
In der Gesamtbetrachtung, auch unter Kenntnisnahme der von dem Antragsteller und Hotelbetreiber vorgetragenen
gegenteiligen Argumentation, ergab die frühzeitige Beteiligung, dass bereits durch die bestehenden Nutzungen des
Hotels und des Restaurantbetriebes während Veranstaltungen nicht unerhebliche Auswirkungen für das unmittelbare
Wohnumfeld vorliegen. Gerade die im Rahmen dieser Nachfragespitzen angespannte Parkraumsituation führe zur spürbaren Inanspruchnahme von öffentlichen Stellplätzen und Blockaden privater Grundstückszufahrten in den Straßen des
angrenzenden Reinen Wohngebietes. Eine Erweiterung des Hotels um 25 Betten ohne substanzielles Angebot einer
Tiefgarage würde die Problematik der Parkplatzsituation und Suchverkehre noch verstärken. Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung kann daher das Fazit gezogen werden, dass eine Umsetzung des dieser Bebauungsplanänderung zugrunde liegenden Konzeptes zu Konflikten zwischen dem Wohngebiet und dem Sondergebiet führte, welche eine Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens mangels Verträglichkeit als nicht sinnvoll erscheinen lassen.
Aus den vorgetragenen Gründen schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu beschließen und das Verfahren einzustellen.