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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf, 1. Änderung Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses siehe Niederschrift PA vom 17.05.2017, TOP 3, Vorlage Nr. 121/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:32
Aktualisiert
27.11.17, 18:32
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf, 1. Änderung
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
siehe Niederschrift PA vom 17.05.2017, TOP 3, Vorlage Nr. 121/2017) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf, 1. Änderung
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
siehe Niederschrift PA vom 17.05.2017, TOP 3, Vorlage Nr. 121/2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 357/2017 Erstellt am: 10.11.2017 Aktenzeichen: IV/61 - kl Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 05.12.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf, 1. Änderung Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses siehe Niederschrift PA vom 17.05.2017, TOP 3, Vorlage Nr. 121/2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 357/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.18 Sinnersdorf, 1. Änderung (Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg) aufzuheben. Erläuterungen Am 17.05.2017 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim zur Baurechtsschaffung einer Hotelerweiterung an der Roggendorfer Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.18 Pulheim, 1. Änderung und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 16.08.2017 bis 13.09.2017. Es wurden verschiedene Äußerungen und Unterschriftenlisten zur geplanten Bebauungsplanänderung vorgetragen, die zur vollständigen Kenntnis des Ausschusses alle in den Anlagen mit dem Kürzel B aufgeführt sind. Die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.08.2017 gebeten, sich zum Bebauungsplanentwurf zu äußern. Die Schreiben, die inhaltlich relevante Anregungen zu weiteren Untersuchungen vortragen, sind der Vollständigkeit halber in den Anlagen mit dem Kürzel T angeführt. In der Gesamtbetrachtung, auch unter Kenntnisnahme der von dem Antragsteller und Hotelbetreiber vorgetragenen gegenteiligen Argumentation, ergab die frühzeitige Beteiligung, dass bereits durch die bestehenden Nutzungen des Hotels und des Restaurantbetriebes während Veranstaltungen nicht unerhebliche Auswirkungen für das unmittelbare Wohnumfeld vorliegen. Gerade die im Rahmen dieser Nachfragespitzen angespannte Parkraumsituation führe zur spürbaren Inanspruchnahme von öffentlichen Stellplätzen und Blockaden privater Grundstückszufahrten in den Straßen des angrenzenden Reinen Wohngebietes. Eine Erweiterung des Hotels um 25 Betten ohne substanzielles Angebot einer Tiefgarage würde die Problematik der Parkplatzsituation und Suchverkehre noch verstärken. Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung kann daher das Fazit gezogen werden, dass eine Umsetzung des dieser Bebauungsplanänderung zugrunde liegenden Konzeptes zu Konflikten zwischen dem Wohngebiet und dem Sondergebiet führte, welche eine Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens mangels Verträglichkeit als nicht sinnvoll erscheinen lassen. Aus den vorgetragenen Gründen schlägt die Verwaltung dem Planungsausschuss vor, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu beschließen und das Verfahren einzustellen.