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Beschlussvorlage (Rahmenkonzept komm. Schulsozialarbeit 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
418 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
06.11.17, 18:31
Aktualisiert
06.11.17, 18:31

Inhalt der Datei

Rahmenkonzept der kommunalen Schulsozialarbeit in Pulheim Fortschreibung 10/2017 Inhalt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Vorwort Auftrag und gesetzliche Grundlagen Rahmenbedingungen für die kommunale Schulsozialarbeit Zielgruppen und Ziele der kommunalen Schulsozialarbeit Angebote und Leistungen der kommunalen Schulsozialarbeit Selbstverständnis und Handlungsprinzipien der kommunalen Schulsozialarbeit Umsetzung der kommunalen Schulsozialarbeit an den Pulheimer Schulen 1 1. Vorwort Das vorliegende Konzept ist eine Fortschreibung des bisherigen Konzeptes für Schulsozialarbeit der Stadt Pulheim. Es entstand im Zusammenwirken von Fachkräften der kommunalen Schulsozialarbeit mit der Fachberatung Jugendhilfe-Schule des Jugendamtes Pulheim. Es ist als Rahmenkonzept zu verstehen, das derzeit für Schulsozialarbeit in kommunaler Trägerschaft an folgenden Schulen in Pulheim gilt:  alle Grundschulen  Förderschule an der Jahnstraße  Gesamtschule Pulheim  Arthur-Koepchen-Realschule  Geschwister-Scholl-Gymnasium Die Ergebnisse der Evaluation zur Schulsozialarbeit des Jugendamtes an Pulheimer Schulen wurden bei der Fortschreibung des Konzeptes berücksichtigt. 2. Auftrag und gesetzliche Grundlagen: „Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter handelt es sich bei Sozialer Arbeit in der Schule um ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule auf der Basis gemeinsamer Verantwortung und verbindlicher Kooperationsregelungen. Sie umfasst verschiedene sozialpädagogische und sozialarbeiterische Aktivitäten am Ort Schule.“ (Positionspapier der BAG Landesjugendämter „Soziale Arbeit in der Schule – Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe“, 2014) Folgende gesetzlichen Aufträge aus dem SGB VIII sind u.a. auch Grundlage für Schulsozialarbeit:  § 1: Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit  § 9 Nr. 3: Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen von Mädchen und Jungen, Abbau von Benachteiligungen und Förderung der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen  § 11 I: Befähigung zur Selbstbestimmung und Hinführung zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement  § 13 I: Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und der sozialen Integration junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind  § 14: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Der Auftrag zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist für beide Seiten gesetzlich verankert:  für die Schule im § 5 II SchulG NRW: „Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“ 2  für die Jugendhilfe im § 81 Nr. 3 SGB VIII: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit (…) Schulen und Stellen der Schulverwaltung (…) im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.“ Aus den wechselseitigen Aufträgen zur Kooperation ergibt sich die gemeinsame Verantwortung von Schule und Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler / Kinder und Jugendliche, die einen partnerschaftlichen respektvollen Umgang der Beteiligten miteinander erfordert. Diese ist Voraussetzung für eine gelingende Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Schule und Jugendhilfe. Schulsozialarbeit vernetzt außerdem die erzieherische Arbeit in der Schule mit anderen Hilfe- und Unterstützungsleistungen für Kinder, Eltern und Familien, wie im Rahmen der Jugendhilfe  Betreuung von Kindern in Notsituationen (§20 SGB VIII)  Hilfen zur Erziehung (§§ 27 – 35 SGB VIII) E  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII)  Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) sowie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes BUT (SGB II) 3. Rahmenbedingungen für die kommunale Schulsozialarbeit: 3.1. Träger Die kommunale Schulsozialarbeit ist angesiedelt im Jugendamt - Abteilung Kinder- und Jugendförderung - und steht dort unter entsprechender Dienst- und Fachaufsicht. Die Koordination der kommunalen Schulsozialarbeit ist bei der Fachberatung Kooperation Jugendhilfe-Schule angesiedelt. 3.2. Stellen und Arbeitsverträge Schulsozialarbeit ist auf Kooperation und langfristige Entwicklungsprozesse angelegt. Verlässliche und tragfähige Beziehungen sind eine wichtige Grundvoraussetzung für die vertrauensvolle Kooperation der Fachkräfte Schulsozialarbeit mit den Fachleuten in Schule, den außerschulischen Kooperationspartnern sowie die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern. Zurzeit befinden sich folgende Stellen von Schulsozialarbeit in kommunaler Trägerschaft: a) Unbefristet: 3 Vollzeitstellen  1,5 Stellen an weiterführenden Schulen: Förderschule Pulheim, Gesamtschule Pulheim, Arthur-Koepchen-Realschule  1,5 Stellen Grundschulen  10 Wochenstunden, finanziert über die Inklusionspauschale 3 b) Befristet bis zum 31.12.2018: 35,5 Wochenstunden, finanziert über das Projekt „Soziale Arbeit an Schulen“  19,5 Wochenstunden Grundschulen  16 Wochenstunden am Geschwister-Scholl-Gymnasium Die Stellen der kommunalen Schulsozialarbeit verteilen sich auf insgesamt 6 Fachkräfte. 3.3. Verteilungskriterien: Die unbefristeten Stellen an der Förderschule, der Arthur-Koepchen- Realschule und der Gesamtschule Pulheim entsprechen Ratsbeschlüssen. Die befristeten Stellenanteile am Geschwister-Scholl-Gymnasium sind zur Förderung von Teilhabe und Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. Für die Verteilung der Fachressource kommunale Schulsozialarbeit an den Grundschulen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:  Da es in Pulheim keine ausgewiesenen sozialen Brennpunkte gibt, sollte Schulsozialarbeit jeder Grundschule zu Gute kommen  Damit Schulsozialarbeit wirksam werden kann, sollte sie an jeder Grundschule möglichst mit einer Mindeststundenzahl von 5 Wochenstunden vertreten sein 3.4. Arbeitszeit Die Arbeitszeit gliedert sich auf in  Präsenzzeit der Fachkräfte Schulsozialarbeit vor Ort  Teilnahme an der wöchentlichen Teambesprechung sowie der 14-tägigen Abteilungsbesprechung im Jugendamt  Außentermine, wie z.B. Hausbesuche und Begleitung von Kindern / Jugendlichen / Eltern zu Terminen  Teilnahme an Netzwerktreffen  Administrative Tätigkeiten  Projektbezogene Arbeit  Teilnahme an Klassenfahrten in Ausnahmen Der Zeitraum der Anwesenheitszeiten in den Schulen soll möglichst einen Teil des Vormittags und einen Teil des Nachmittags abdecken, um für beide in Schule tätigen Professionen (Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte) die Möglichkeit der Kontaktaufnahme während der Anwesenheitszeit zu bieten. Wo dies nicht möglich ist, sind Absprachen zur Kanalisierung von Anfragen an Schulsozialarbeit - z.B. durch die Schulleitung - erforderlich. 3.5. Ausstattung Die Fachkräfte Schulsozialarbeit sind vom Träger ausgestattet mit Laptop und Mobiltelefon. Aufgrund der begrenzten Raumsituation im Jugendamt steht den Fachkräften Schulsozialarbeit zurzeit kein eigener Arbeitsplatz im Jugendamt zu Verfügung. 4 Wünschenswert und erforderlich ist ein eigener Raum / ein eigener Arbeitsplatz in der jeweiligen Schule, um für Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie für fachlichen Austausch einen geschützten Rahmen anbieten zu können – dies ist aufgrund der Raumsituation noch nicht an allen Schulen gegeben. Außerdem werden Räume für Gruppenangebote und Projektarbeiten in den jeweiligen Schulen benötigt. 4. Zielgruppen und Ziele der kommunalen Schulsozialarbeit: 4.1. Zielgruppen von Schulsozialarbeit Grundsätzlich richtet sich Schulsozialarbeit an alle Schülerinnen und Schüler einer Schule als primäre Zielgruppe. Bei knappen zeitlichen und personellen Ressourcen wird das besondere Augenmerk auf jenen liegen, die (aktuell) Unterstützung benötigen. Aufgrund des lebensweltorientierten Ansatzes der Schulsozialarbeit gehören auch das soziale Umfeld der Schülerinnen und Schüler zur Zielgruppe, wie z.B. die Familie und andere Bezugspersonen. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im schulischen Ganztag können sowohl Zielgruppe von Schulsozialarbeit sein, wenn es um die Inanspruchnahme fachlicher Beratung z.B. aufgrund einer Problemlage eines Schülers, seiner Familie oder einer Schülergruppe geht – als auch Kooperationspartner von Schulsozialarbeit, wenn es z.B. um den Austausch und die Planung eines gemeinsamen kooperativen Vorgehens oder eines gemeinsamen Projektes geht. 4.2. Wirkungsziele der kommunalen Schulsozialarbeit: Zielgruppe Kinder und Jugendliche:  Kinder und Jugendliche können ein positives Selbstbild entwickeln, kennen ihre Stärken und erfahren sich als selbstwirksam  Kinder und Jugendliche erlangen Konfliktfähigkeit im Umgang miteinander und mit Erwachsenen und übernehmen Verantwortung für das eigene Verhalten  Kinder und Jugendliche können Regeln anerkennen und mit Frustration angemessen umgehen  Kinder und Jugendliche entwickeln im Umgang miteinander soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit  Kinder und Jugendliche stehen für ihre eigenen Belange ein, können ihre Meinung vertreten und an entsprechenden Entscheidungsprozessen in ihrer Schule mitwirken  Kinder und Jugendliche bewältigen erfolgreich die Übergänge in ihrer Bildungslaufbahn (Kita – Grundschule – weiterführende Schule – Ausbildung)  Kinder und Jugendliche kennen ihre Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der Schule, bei denen sie Hilfe erhalten  Kinder und Jugendliche erfahren den erforderlichen Schutz in Gefährdungssituationen  Kinder und Jugendliche erhalten den Zugang zu erforderlichen Hilfen und Unterstützungsangeboten 5   Kinder und Jugendliche kennen die Freizeitangebote im Sozialraum Kinder mit Migrationshintergrund erhalten die für eine erfolgreiche Integration erforderlichen Hilfen und Möglichkeiten Zielgruppe Eltern und Familie:  Eltern nehmen vertrauensvoll die Angebote der Schulsozialarbeit wahr  Eltern entwickeln Offenheit für weiterführende Hilfsangebote, wenn sie erforderlich sind und erlangen Zugang zu ihnen  Eltern kennen ihre Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der Schule, bei denen sie Hilfe erhalten können  Eltern erhalten die für sie erforderliche Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung Zielgruppe Schule, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im schulischen Ganztag: (Beitrag der kommunalen Schulsozialarbeit bei der Erreichung folgender Ziele)  Schule ist in Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen handlungsfähig und kann gezielt und deeskalierend vorgehen  Die Arbeit aller Fachkräfte orientiert sich an den Ressourcen des Kindes / Jugendlichen, der Familie, des Systems Schule, des sozialen Umfeldes etc.  Lehrkräfte und Fachkräfte haben einen guten Zugang zu Kooperationspartnern der Jugendhilfe  Lehrkräfte erlangen Kenntnis über Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Sozialraum  Die relevanten Angebotsträger für Kinder, Eltern und Familien sind der Schule bekannt  Schule erfährt bei ihrer Entwicklung hin zu Inklusion jugendhilfefachliche Unterstützung 5. Angebote und Leistungen der kommunalen Schulsozialarbeit Die Angebote von Schulsozialarbeit basieren grundsätzlich auf den drei Säulen Prävention – Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Problemlagen Intervention - Handeln in Konflikt- und Krisensituationen oder bei bereits bestehenden Problemlagen oder Auffälligkeiten Vernetzung – Kooperation von Beteiligten und Organisationen verschiedener Disziplinen, um Ressourcen und Kompetenzen optimal nutzen zu können. Die Angebote finden in Einzelkontexten sowie in Gruppen- Klassen- oder Netzwerkkontexten statt. Mit Blick auf die personell und zeitlich begrenzten Ressourcen, die für die einzelnen Schulen zur Verfügung stehen, beziehen sich die Angebote im Schwerpunkt auf aktuell vorliegende Fragestellungen und Problemlagen, auf die mit einzelfallbezogenen und intervenierenden Hilfen reagiert wird. Darüber hinaus finden punktuell projektbezogene Gruppenangebote und präventive Angebote statt. 6 Einzelfallbezogene Angebote:  Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern im Rahmen von Sprechstunden oder offenen Beratungsangeboten  Sozialpädagogische Beratung / Begleitung (prozesshaft mit verbindlichen Terminen)  Vermittlung von und Überleitung zu Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe oder externen pädagogischen, beraterischen, therapeutischen und finanziellen Hilfsangeboten  Einbeziehung des schulischen und familiären Umfeldes mit Einverständnis des Kindes / Jugendlichen  Arbeit mit Kindern / Jugendlichen bei schulisch-sozialen Auffälligkeiten  Krisenintervention  Teilnahme an Fachgesprächen im Zusammenhang mit Kinderschutz und erzieherischen Hilfen  Teilnahme an Förderkonferenzen  No Blame Approach (Interventionsansatz ohne Schuldzuweisung) Gruppenbezogene Angebote (Soziale Gruppenarbeit):  Angebote für ausgewählte Zielgruppen (auch in gruppenbezogenen Konfliktsituationen)  Ausbildung von Streitschlichtern und Streitschlichterinnen  Soziales Kompetenztraining  Geschlechtsspezifische Gruppenangebote  Themenbezogene Gruppenarbeit – auch mit externen Kooperationspartnern  Angebote für Kinder mit Migrationshintergrund Klassenbezogene Angebote:  Begleitung von Klassenfahrten – und Ausflügen  Soziales Training Angebote für Eltern:  Beratung (in lebenspraktischen und erzieherischen Fragen)  Vermittlung von und Überleitung zu Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe oder externen pädagogischen, beraterischen, therapeutischen und finanziellen Hilfsangeboten  Beratung in Angelegenheiten des BUT (Bildungs- und Teilhabepaket)  Hausbesuche  Im Einzelfall: Begleitung bei Behördengängen  Themenbezogene Angebote für Eltern mit Migrationshintergrund Angebote für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im schulischen Ganztag:  Beratung in Einzelfällen, in Fragen der Elternarbeit und in Fragen der Kooperation mit außerschulischen Partnern  Hospitation und Reflexion z.B. zu Fragen des Klassenklimas / Gruppenklimas  Co-Arbeit in Projekten  Mitwirkung in schulischen Gremien und Arbeitsgruppen 7    Information über Hilfsangebote der Jugendhilfe und darüber hinausgehende Hilfen (z.B. BUT), Netzwerkpartner im Sozialraum Teilnahme an Elternabenden und Elternsprechtagen Mitwirkung an Schulentwicklungsprozessen Außerschulische Vernetzung:  Mitarbeit an Fachgruppen und Arbeitskreisen auf kommunaler Ebene  Kooperation mit dem ASD, dem Sozialamt, der Arbeitsagentur  Kontaktaufbau zu den Jugendhilfeangeboten und therapeutischen Angeboten im schulischen Einzugsbereich 6. Selbstverständnis und Handlungsprinzipien der kommunalen Schulsozialarbeit 6.1. Selbstverständnis Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Jugendhilfe am Ort Schule. Dieser Ansatz erfordert in seiner praktischen Umsetzung das Verständnis der dort tätigen Pädagogen, dass Schulsozialarbeit eine eigene Institution im System Schule darstellt. Im Sinne der Multiprofessionalität sind alle Kooperationspartner (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte im schulischen Ganztag, Fachkräfte Schulsozialarbeit) aufgefordert, die Unterschiede ihrer Rollen und Funktionen zu (be-)wahren und wechselseitig anzuerkennen. Von der Schulsozialarbeit erfordert dies, sich bei Wahrung des eigenen Profils so in das System Schule zu integrieren, dass Jugendhilfe nicht parallel zu den Beteiligten in der Schule, sondern kooperierend, adaptiv ergänzend und erweiternd effektiv praktiziert wird. Eine Grundvoraussetzung dafür ist u.a. die Anpassung an die zeitlichen Strukturen der Schule (Unterrichts-, Pausen- sowie Ferienzeiten). Die multiprofessionelle Arbeit im System Schule erfordert zudem einen Austausch der Beteiligten über die unterschiedlichen Herangehensweisen sowie klare projektbezogene Absprachen, gemeinsame Reflexion und Evaluation der Zusammenarbeit. 6.2. Handlungsprinzipien Voraussetzungen für wirksame und nachhaltige Schulsozialarbeit sind vier - generell in der Sozialen Arbeit gültige - Grundprinzipien: Freiwilligkeit, Verbindlichkeit, Vertraulichkeit und Ressourcenorientierung. Sämtliche Angebote der Schulsozialarbeit basieren auf der Freiwilligkeit der Teilnehmenden. Dies gilt für Gruppenangebote sowie für Einzelfallhilfe und Beratungsgespräche. Verbindlichkeit ist das wechselseitige Erfordernis an alle Parteien, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten. Vertraulichkeit meint, dass die Fachkräfte der Schulsozialarbeit gem. § 65 SGB VIII i.V.m. § 203 I Nr. 5 StGB der Schweigepflicht unterliegen und ihnen anvertraute Dinge nicht an Dritte 8 weitergeben dürfen, es sei denn, es liegt eine Einwilligung der Klientin / des Klienten vor oder es gibt eine andere gesetzliche Regelung. Eine solche liegt vor, wenn i.S. von § 34 StGB ein rechtfertigender Notstand oder i.S. von § 138 StGB eine Offenbarungspflicht besteht. Somit stellt die Fachkraft Schulsozialarbeit für Schüler, Eltern u.a. noch einmal einen besonderen und von den Lehrern unabhängigen Ansprech- und Vertrauenspartner dar. Ressourcenorientierung beschreibt eine Grundhaltung in der Sozialen Arbeit, die biographischen, subjektiven und objektiven Anforderungen und Möglichkeiten der individuellen Lebenssituation des Menschen zu identifizieren und als Ausgangspunkt des professionellen Handelns einzubeziehen. 7. Umsetzung der kommunalen Schulsozialarbeit an den Pulheimer Schulen Die kommunale Schulsozialarbeit an den einzelnen Standorten wird zurzeit spezifiziert durch „Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und der Schulsozialarbeit des Jugendamtes“. (siehe Anlage) 7.1. Entwicklungsmöglichkeiten und –bedarfe:  Damit die Angebote der kommunalen Schulsozialarbeit sich an den Schulen gut etablieren können und alle Zielgruppen einen guten Zugang zu den Fachkräften der Schulsozialarbeit finden, benötigen sie in der Schule räumliche Möglichkeiten o für Beratungsgespräche mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern, in denen sie die Vorgaben der Vertraulichkeit gewährleisten können o in denen regelmäßige Einzel- und Gruppenangebote stattfinden können o in denen administrative Aufgaben erledigt werden können.  Eine regelmäßige schuljahresbezogene Reflexion und Evaluation der Schulsozialarbeit gemeinsam mit der Schulleitung und der Teamleitung der pädagogischen Fachkräfte im schulischen Ganztag könnte zur laufenden Steuerung, Optimierung und Weiterentwicklung der Kooperation beitragen.  Als weiterer Schritt für die Zukunft ist denkbar, standortspezifische Schulkonzepte zu entwickeln, um Schulsozialarbeit vor Ort noch konkreter mit einem für alle Beteiligten klaren Kooperationsrahmen und bedarfsgerechten Angeboten zu verankern, die notwendigen Rahmenbedingungen zu vereinbaren, die unterschiedlichen Erwartungen der Beteiligten transparent zu machen und die Ergebnisse und Wirkungen von Schulsozialarbeit vor Ort messbar und auswertbar zu machen. Dies würde der Erhaltung und Weiterentwicklung des fachlichen Profils von Schulsozialarbeit in Ergänzung zu den anderen Professionen in Schule dienen.  Langfristiges Ziel ist es, die Angebote der kommunalen Schulsozialarbeit in das Schulprogramm und die Schulentwicklung der jeweiligen Standorte zu integrieren unter Wahrung des jugendhilfefachlichen Profils.  Ergänzung der aktuellen Ressourcen durch Initiierung von Einzelprojekten, die durch Drittmittel finanziert werden (etwa Inklusionspauschale, Fördergelder, Stiftungsgelder etc.) 9  Steuerung und verbindliche Gestaltung eines stadtweiten Arbeitskreises Schulsozialarbeit / Sozialpädagogik unter Einbeziehung der Schulsozialarbeiter / Sozialpädagogen aller Träger, mit dem Ziel, Vernetzung zu stärken, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu klären und Kooperation gewinnbringend zu gestalten 10