Daten
Kommune
Pulheim
Größe
418 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
06.11.17, 18:31
Aktualisiert
06.11.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Rahmenkonzept der kommunalen Schulsozialarbeit in Pulheim
Fortschreibung 10/2017
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Vorwort
Auftrag und gesetzliche Grundlagen
Rahmenbedingungen für die kommunale Schulsozialarbeit
Zielgruppen und Ziele der kommunalen Schulsozialarbeit
Angebote und Leistungen der kommunalen Schulsozialarbeit
Selbstverständnis und Handlungsprinzipien der kommunalen Schulsozialarbeit
Umsetzung der kommunalen Schulsozialarbeit an den Pulheimer Schulen
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1. Vorwort
Das vorliegende Konzept ist eine Fortschreibung des bisherigen Konzeptes für Schulsozialarbeit der
Stadt Pulheim.
Es entstand im Zusammenwirken von Fachkräften der kommunalen Schulsozialarbeit mit der
Fachberatung Jugendhilfe-Schule des Jugendamtes Pulheim.
Es ist als Rahmenkonzept zu verstehen, das derzeit für Schulsozialarbeit in kommunaler Trägerschaft
an folgenden Schulen in Pulheim gilt:
alle Grundschulen
Förderschule an der Jahnstraße
Gesamtschule Pulheim
Arthur-Koepchen-Realschule
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Die Ergebnisse der Evaluation zur Schulsozialarbeit des Jugendamtes an Pulheimer Schulen wurden
bei der Fortschreibung des Konzeptes berücksichtigt.
2. Auftrag und gesetzliche Grundlagen:
„Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter handelt es sich bei Sozialer
Arbeit in der Schule um ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule auf der Basis
gemeinsamer Verantwortung und verbindlicher Kooperationsregelungen. Sie umfasst verschiedene
sozialpädagogische und sozialarbeiterische Aktivitäten am Ort Schule.“
(Positionspapier der BAG Landesjugendämter „Soziale Arbeit in der Schule – Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe“, 2014)
Folgende gesetzlichen Aufträge aus dem SGB VIII sind u.a. auch Grundlage für Schulsozialarbeit:
§ 1: Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
§ 9 Nr. 3: Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen von Mädchen und Jungen, Abbau
von Benachteiligungen und Förderung der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen
§ 11 I: Befähigung zur Selbstbestimmung und Hinführung zur gesellschaftlichen
Mitverantwortung und zu sozialem Engagement
§ 13 I: Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die
Arbeitswelt und der sozialen Integration junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer
Benachteiligung und zur Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maß auf
Unterstützung angewiesen sind
§ 14: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der Auftrag zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist für beide Seiten gesetzlich verankert:
für die Schule im § 5 II SchulG NRW: „Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den
Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit
anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern,
Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“
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für die Jugendhilfe im § 81 Nr. 3 SGB VIII: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit
anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation
junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit (…) Schulen und Stellen der
Schulverwaltung (…) im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.“
Aus den wechselseitigen Aufträgen zur Kooperation ergibt sich die gemeinsame Verantwortung von
Schule und Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler / Kinder und Jugendliche, die einen
partnerschaftlichen respektvollen Umgang der Beteiligten miteinander erfordert.
Diese ist Voraussetzung für eine gelingende Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Schule und
Jugendhilfe.
Schulsozialarbeit vernetzt außerdem die erzieherische Arbeit in der Schule mit anderen Hilfe- und
Unterstützungsleistungen für Kinder, Eltern und Familien, wie
im Rahmen der Jugendhilfe
Betreuung von Kindern in Notsituationen (§20 SGB VIII)
Hilfen zur Erziehung (§§ 27 – 35 SGB VIII) E
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII)
Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
sowie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes BUT (SGB II)
3. Rahmenbedingungen für die kommunale Schulsozialarbeit:
3.1. Träger
Die kommunale Schulsozialarbeit ist angesiedelt im Jugendamt - Abteilung Kinder- und
Jugendförderung - und steht dort unter entsprechender Dienst- und Fachaufsicht.
Die Koordination der kommunalen Schulsozialarbeit ist bei der Fachberatung Kooperation
Jugendhilfe-Schule angesiedelt.
3.2. Stellen und Arbeitsverträge
Schulsozialarbeit ist auf Kooperation und langfristige Entwicklungsprozesse angelegt.
Verlässliche und tragfähige Beziehungen sind eine wichtige Grundvoraussetzung für die
vertrauensvolle Kooperation der Fachkräfte Schulsozialarbeit mit den Fachleuten in Schule,
den außerschulischen Kooperationspartnern sowie die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und
Eltern.
Zurzeit befinden sich folgende Stellen von Schulsozialarbeit in kommunaler Trägerschaft:
a) Unbefristet: 3 Vollzeitstellen
1,5 Stellen an weiterführenden Schulen: Förderschule Pulheim, Gesamtschule Pulheim,
Arthur-Koepchen-Realschule
1,5 Stellen Grundschulen
10 Wochenstunden, finanziert über die Inklusionspauschale
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b) Befristet bis zum 31.12.2018: 35,5 Wochenstunden, finanziert über das Projekt „Soziale Arbeit
an Schulen“
19,5 Wochenstunden Grundschulen
16 Wochenstunden am Geschwister-Scholl-Gymnasium
Die Stellen der kommunalen Schulsozialarbeit verteilen sich auf insgesamt 6 Fachkräfte.
3.3. Verteilungskriterien:
Die unbefristeten Stellen an der Förderschule, der Arthur-Koepchen- Realschule und der
Gesamtschule Pulheim entsprechen Ratsbeschlüssen.
Die befristeten Stellenanteile am Geschwister-Scholl-Gymnasium sind zur Förderung von
Teilhabe und Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler.
Für die Verteilung der Fachressource kommunale Schulsozialarbeit an den Grundschulen
werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Da es in Pulheim keine ausgewiesenen sozialen Brennpunkte gibt, sollte Schulsozialarbeit
jeder Grundschule zu Gute kommen
Damit Schulsozialarbeit wirksam werden kann, sollte sie an jeder Grundschule möglichst
mit einer Mindeststundenzahl von 5 Wochenstunden vertreten sein
3.4. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit gliedert sich auf in
Präsenzzeit der Fachkräfte Schulsozialarbeit vor Ort
Teilnahme an der wöchentlichen Teambesprechung sowie der 14-tägigen
Abteilungsbesprechung im Jugendamt
Außentermine, wie z.B. Hausbesuche und Begleitung von Kindern / Jugendlichen / Eltern
zu Terminen
Teilnahme an Netzwerktreffen
Administrative Tätigkeiten
Projektbezogene Arbeit
Teilnahme an Klassenfahrten in Ausnahmen
Der Zeitraum der Anwesenheitszeiten in den Schulen soll möglichst einen Teil des Vormittags
und einen Teil des Nachmittags abdecken, um für beide in Schule tätigen Professionen
(Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte) die Möglichkeit der Kontaktaufnahme während der
Anwesenheitszeit zu bieten. Wo dies nicht möglich ist, sind Absprachen zur Kanalisierung von
Anfragen an Schulsozialarbeit - z.B. durch die Schulleitung - erforderlich.
3.5. Ausstattung
Die Fachkräfte Schulsozialarbeit sind vom Träger ausgestattet mit Laptop und Mobiltelefon.
Aufgrund der begrenzten Raumsituation im Jugendamt steht den Fachkräften
Schulsozialarbeit zurzeit kein eigener Arbeitsplatz im Jugendamt zu Verfügung.
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Wünschenswert und erforderlich ist ein eigener Raum / ein eigener Arbeitsplatz in der
jeweiligen Schule, um für Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie für fachlichen
Austausch einen geschützten Rahmen anbieten zu können – dies ist aufgrund der
Raumsituation noch nicht an allen Schulen gegeben.
Außerdem werden Räume für Gruppenangebote und Projektarbeiten in den jeweiligen Schulen
benötigt.
4. Zielgruppen und Ziele der kommunalen Schulsozialarbeit:
4.1. Zielgruppen von Schulsozialarbeit
Grundsätzlich richtet sich Schulsozialarbeit an alle Schülerinnen und Schüler einer Schule als
primäre Zielgruppe. Bei knappen zeitlichen und personellen Ressourcen wird das besondere
Augenmerk auf jenen liegen, die (aktuell) Unterstützung benötigen.
Aufgrund des lebensweltorientierten Ansatzes der Schulsozialarbeit gehören auch das soziale
Umfeld der Schülerinnen und Schüler zur Zielgruppe, wie z.B. die Familie und andere
Bezugspersonen.
Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im schulischen Ganztag können sowohl Zielgruppe
von Schulsozialarbeit sein, wenn es um die Inanspruchnahme fachlicher Beratung z.B.
aufgrund einer Problemlage eines Schülers, seiner Familie oder einer Schülergruppe geht –
als auch Kooperationspartner von Schulsozialarbeit, wenn es z.B. um den Austausch und die
Planung eines gemeinsamen kooperativen Vorgehens oder eines gemeinsamen Projektes
geht.
4.2. Wirkungsziele der kommunalen Schulsozialarbeit:
Zielgruppe Kinder und Jugendliche:
Kinder und Jugendliche können ein positives Selbstbild entwickeln, kennen ihre
Stärken und erfahren sich als selbstwirksam
Kinder und Jugendliche erlangen Konfliktfähigkeit im Umgang miteinander und mit
Erwachsenen und übernehmen Verantwortung für das eigene Verhalten
Kinder und Jugendliche können Regeln anerkennen und mit Frustration angemessen
umgehen
Kinder und Jugendliche entwickeln im Umgang miteinander soziale Kompetenz und
Kooperationsfähigkeit
Kinder und Jugendliche stehen für ihre eigenen Belange ein, können ihre Meinung
vertreten und an entsprechenden Entscheidungsprozessen in ihrer Schule mitwirken
Kinder und Jugendliche bewältigen erfolgreich die Übergänge in ihrer Bildungslaufbahn
(Kita – Grundschule – weiterführende Schule – Ausbildung)
Kinder und Jugendliche kennen ihre Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der Schule,
bei denen sie Hilfe erhalten
Kinder und Jugendliche erfahren den erforderlichen Schutz in Gefährdungssituationen
Kinder und Jugendliche erhalten den Zugang zu erforderlichen Hilfen und
Unterstützungsangeboten
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Kinder und Jugendliche kennen die Freizeitangebote im Sozialraum
Kinder mit Migrationshintergrund erhalten die für eine erfolgreiche Integration
erforderlichen Hilfen und Möglichkeiten
Zielgruppe Eltern und Familie:
Eltern nehmen vertrauensvoll die Angebote der Schulsozialarbeit wahr
Eltern entwickeln Offenheit für weiterführende Hilfsangebote, wenn sie erforderlich sind
und erlangen Zugang zu ihnen
Eltern kennen ihre Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der Schule, bei denen sie
Hilfe erhalten können
Eltern erhalten die für sie erforderliche Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer
Elternverantwortung
Zielgruppe Schule, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im schulischen Ganztag:
(Beitrag der kommunalen Schulsozialarbeit bei der Erreichung folgender Ziele)
Schule ist in Krisensituationen von Kindern und Jugendlichen handlungsfähig und kann
gezielt und deeskalierend vorgehen
Die Arbeit aller Fachkräfte orientiert sich an den Ressourcen des Kindes /
Jugendlichen, der Familie, des Systems Schule, des sozialen Umfeldes etc.
Lehrkräfte und Fachkräfte haben einen guten Zugang zu Kooperationspartnern der
Jugendhilfe
Lehrkräfte erlangen Kenntnis über Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder,
Jugendliche und ihre Familien im Sozialraum
Die relevanten Angebotsträger für Kinder, Eltern und Familien sind der Schule bekannt
Schule erfährt bei ihrer Entwicklung hin zu Inklusion jugendhilfefachliche Unterstützung
5. Angebote und Leistungen der kommunalen Schulsozialarbeit
Die Angebote von Schulsozialarbeit basieren grundsätzlich auf den drei Säulen
Prävention – Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Problemlagen
Intervention - Handeln in Konflikt- und Krisensituationen oder bei bereits bestehenden
Problemlagen oder Auffälligkeiten
Vernetzung – Kooperation von Beteiligten und Organisationen verschiedener Disziplinen, um
Ressourcen und Kompetenzen optimal nutzen zu können.
Die Angebote finden in Einzelkontexten sowie in Gruppen- Klassen- oder Netzwerkkontexten statt.
Mit Blick auf die personell und zeitlich begrenzten Ressourcen, die für die einzelnen Schulen zur
Verfügung stehen, beziehen sich die Angebote im Schwerpunkt auf aktuell vorliegende
Fragestellungen und Problemlagen, auf die mit einzelfallbezogenen und intervenierenden Hilfen
reagiert wird.
Darüber hinaus finden punktuell projektbezogene Gruppenangebote und präventive Angebote statt.
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Einzelfallbezogene Angebote:
Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern im Rahmen von Sprechstunden oder offenen
Beratungsangeboten
Sozialpädagogische Beratung / Begleitung (prozesshaft mit verbindlichen Terminen)
Vermittlung von und Überleitung zu Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe oder
externen pädagogischen, beraterischen, therapeutischen und finanziellen Hilfsangeboten
Einbeziehung des schulischen und familiären Umfeldes mit Einverständnis des Kindes /
Jugendlichen
Arbeit mit Kindern / Jugendlichen bei schulisch-sozialen Auffälligkeiten
Krisenintervention
Teilnahme an Fachgesprächen im Zusammenhang mit Kinderschutz und erzieherischen
Hilfen
Teilnahme an Förderkonferenzen
No Blame Approach (Interventionsansatz ohne Schuldzuweisung)
Gruppenbezogene Angebote (Soziale Gruppenarbeit):
Angebote für ausgewählte Zielgruppen (auch in gruppenbezogenen Konfliktsituationen)
Ausbildung von Streitschlichtern und Streitschlichterinnen
Soziales Kompetenztraining
Geschlechtsspezifische Gruppenangebote
Themenbezogene Gruppenarbeit – auch mit externen Kooperationspartnern
Angebote für Kinder mit Migrationshintergrund
Klassenbezogene Angebote:
Begleitung von Klassenfahrten – und Ausflügen
Soziales Training
Angebote für Eltern:
Beratung (in lebenspraktischen und erzieherischen Fragen)
Vermittlung von und Überleitung zu Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe oder
externen pädagogischen, beraterischen, therapeutischen und finanziellen Hilfsangeboten
Beratung in Angelegenheiten des BUT (Bildungs- und Teilhabepaket)
Hausbesuche
Im Einzelfall: Begleitung bei Behördengängen
Themenbezogene Angebote für Eltern mit Migrationshintergrund
Angebote für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im schulischen Ganztag:
Beratung in Einzelfällen, in Fragen der Elternarbeit und in Fragen der Kooperation mit
außerschulischen Partnern
Hospitation und Reflexion z.B. zu Fragen des Klassenklimas / Gruppenklimas
Co-Arbeit in Projekten
Mitwirkung in schulischen Gremien und Arbeitsgruppen
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Information über Hilfsangebote der Jugendhilfe und darüber hinausgehende Hilfen (z.B.
BUT), Netzwerkpartner im Sozialraum
Teilnahme an Elternabenden und Elternsprechtagen
Mitwirkung an Schulentwicklungsprozessen
Außerschulische Vernetzung:
Mitarbeit an Fachgruppen und Arbeitskreisen auf kommunaler Ebene
Kooperation mit dem ASD, dem Sozialamt, der Arbeitsagentur
Kontaktaufbau zu den Jugendhilfeangeboten und therapeutischen Angeboten im
schulischen Einzugsbereich
6. Selbstverständnis und Handlungsprinzipien der kommunalen Schulsozialarbeit
6.1. Selbstverständnis
Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Bildungs- und
Erziehungsauftrages der Jugendhilfe am Ort Schule. Dieser Ansatz erfordert in seiner
praktischen Umsetzung das Verständnis der dort tätigen Pädagogen, dass Schulsozialarbeit
eine eigene Institution im System Schule darstellt.
Im Sinne der Multiprofessionalität sind alle Kooperationspartner (Lehrkräfte, pädagogische
Fachkräfte im schulischen Ganztag, Fachkräfte Schulsozialarbeit) aufgefordert, die
Unterschiede ihrer Rollen und Funktionen zu (be-)wahren und wechselseitig anzuerkennen.
Von der Schulsozialarbeit erfordert dies, sich bei Wahrung des eigenen Profils so in das
System Schule zu integrieren, dass Jugendhilfe nicht parallel zu den Beteiligten in der Schule,
sondern kooperierend, adaptiv ergänzend und erweiternd effektiv praktiziert wird. Eine
Grundvoraussetzung dafür ist u.a. die Anpassung an die zeitlichen Strukturen der Schule
(Unterrichts-, Pausen- sowie Ferienzeiten).
Die multiprofessionelle Arbeit im System Schule erfordert zudem einen Austausch der
Beteiligten über die unterschiedlichen Herangehensweisen sowie klare projektbezogene
Absprachen, gemeinsame Reflexion und Evaluation der Zusammenarbeit.
6.2. Handlungsprinzipien
Voraussetzungen für wirksame und nachhaltige Schulsozialarbeit sind vier - generell in der
Sozialen Arbeit gültige - Grundprinzipien:
Freiwilligkeit, Verbindlichkeit, Vertraulichkeit und Ressourcenorientierung.
Sämtliche Angebote der Schulsozialarbeit basieren auf der Freiwilligkeit der Teilnehmenden.
Dies gilt für Gruppenangebote sowie für Einzelfallhilfe und Beratungsgespräche.
Verbindlichkeit ist das wechselseitige Erfordernis an alle Parteien, sich an getroffene
Vereinbarungen zu halten.
Vertraulichkeit meint, dass die Fachkräfte der Schulsozialarbeit gem. § 65 SGB VIII i.V.m. §
203 I Nr. 5 StGB der Schweigepflicht unterliegen und ihnen anvertraute Dinge nicht an Dritte
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weitergeben dürfen, es sei denn, es liegt eine Einwilligung der Klientin / des Klienten vor oder
es gibt eine andere gesetzliche Regelung. Eine solche liegt vor, wenn i.S. von § 34 StGB ein
rechtfertigender Notstand oder i.S. von § 138 StGB eine Offenbarungspflicht besteht. Somit
stellt die Fachkraft Schulsozialarbeit für Schüler, Eltern u.a. noch einmal einen besonderen
und von den Lehrern unabhängigen Ansprech- und Vertrauenspartner dar.
Ressourcenorientierung beschreibt eine Grundhaltung in der Sozialen Arbeit, die
biographischen, subjektiven und objektiven Anforderungen und Möglichkeiten der individuellen
Lebenssituation des Menschen zu identifizieren und als Ausgangspunkt des professionellen
Handelns einzubeziehen.
7. Umsetzung der kommunalen Schulsozialarbeit an den Pulheimer Schulen
Die kommunale Schulsozialarbeit an den einzelnen Standorten wird zurzeit spezifiziert durch
„Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und der Schulsozialarbeit des Jugendamtes“.
(siehe Anlage)
7.1. Entwicklungsmöglichkeiten und –bedarfe:
Damit die Angebote der kommunalen Schulsozialarbeit sich an den Schulen gut etablieren
können und alle Zielgruppen einen guten Zugang zu den Fachkräften der Schulsozialarbeit
finden, benötigen sie in der Schule räumliche Möglichkeiten
o für Beratungsgespräche mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern, in denen sie
die Vorgaben der Vertraulichkeit gewährleisten können
o in denen regelmäßige Einzel- und Gruppenangebote stattfinden können
o in denen administrative Aufgaben erledigt werden können.
Eine regelmäßige schuljahresbezogene Reflexion und Evaluation der Schulsozialarbeit
gemeinsam mit der Schulleitung und der Teamleitung der pädagogischen Fachkräfte im
schulischen Ganztag könnte zur laufenden Steuerung, Optimierung und Weiterentwicklung
der Kooperation beitragen.
Als weiterer Schritt für die Zukunft ist denkbar, standortspezifische Schulkonzepte zu
entwickeln, um Schulsozialarbeit vor Ort noch konkreter mit einem für alle Beteiligten klaren
Kooperationsrahmen und bedarfsgerechten Angeboten zu verankern, die notwendigen
Rahmenbedingungen zu vereinbaren, die unterschiedlichen Erwartungen der Beteiligten
transparent zu machen und die Ergebnisse und Wirkungen von Schulsozialarbeit vor Ort
messbar und auswertbar zu machen.
Dies würde der Erhaltung und Weiterentwicklung des fachlichen Profils von
Schulsozialarbeit in Ergänzung zu den anderen Professionen in Schule dienen.
Langfristiges Ziel ist es, die Angebote der kommunalen Schulsozialarbeit in das
Schulprogramm und die Schulentwicklung der jeweiligen Standorte zu integrieren unter
Wahrung des jugendhilfefachlichen Profils.
Ergänzung der aktuellen Ressourcen durch Initiierung von Einzelprojekten, die durch
Drittmittel finanziert werden (etwa Inklusionspauschale, Fördergelder, Stiftungsgelder etc.)
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Steuerung und verbindliche Gestaltung eines stadtweiten Arbeitskreises Schulsozialarbeit /
Sozialpädagogik unter Einbeziehung der Schulsozialarbeiter / Sozialpädagogen aller
Träger, mit dem Ziel, Vernetzung zu stärken, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu klären
und Kooperation gewinnbringend zu gestalten
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