Daten
Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
06.11.17, 18:31
Aktualisiert
06.11.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
307/2017
Erstellt am:
12.10.2017
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
14.11.2017
Betreff
Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe)
Mitteilung
In der Ratssitzung vom 10.10.2017 wurde die „Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe)“ beschlossen (siehe auch
Vorlage Nr. 277/2017). In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung vom Rat der Stadt Pulheim mit der Erstellung eines
Soll–Ist–Abgleichs des Standardraumprogramms der Schulbaurichtlinie mit den einzelnen Grundschulen beauftragt.
Hierzu wurden nun in einem ersten Schritt die vorhandenen Raumpläne jeder einzelnen Grundschule in städtischer
Trägerschaft mit den erstellten Raumstandards mittels einer Liste abgeglichen (siehe Anlage 1). Zur genauen Identifikation der einzelnen Räume wurden auch die jeweiligen Raumnummern in der Liste erfasst.
Diese erste Zuordnung ist aber noch ungenau und kann mit Fehlern behaftet sein. So besteht z.B. die Möglichkeit, dass
Räume durch die Schule einer anderen Nutzung zugeführt wurden, die in den Raumplänen nicht erfasst ist.
Räume den Saldo positiv oder negativ verändern, die nicht primär der pädagogischen Nutzung dienen (Beispiel
Christinaschule: 12 Räume im Keller, die nur als Lager genutzt werden können, aber suggerieren, dass die
Schule ein deutliches „Plus“ an Räumen hat.).
Räume insgesamt größer sind als vorgegeben und dadurch den m2-Saldo erhöhen obwohl die Raumbilanz
ausgeglichen oder negativ ist.
Räume kleiner sind als vorgegeben und dadurch den m2-Saldo negativ beeinflussen obwohl die Raumbilanz
ausgeglichen oder positiv ist.
insgesamt mehr dafür aber kleinere Räume als vorgegeben, vorhanden sind. Damit wäre das Raumsoll überund die Größenanforderung untererfüllt.
insgesamt weniger dafür aber größere Räume als vorgegeben, vorhanden sind. Damit wäre das Raumsoll unter- und die Größenanforderung übererfüllt.
Daher ist geplant, in einem nächsten Schritt mit jeder Schulleitung einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren, das tatsächliche Ist zu erfassen und mit den Standards der Schulbaurichtlinie abzugleichen.
Daraus ergibt sich eine Auflistung der tatsächlichen Bedarfe an den einzelnen Schulen. Da es sich hierbei um Bestandsbauten handelt, während das Standardraumprogramm einen Neubau definiert, wird sich diese Auflistung nicht
Eins zu Eins umsetzen lassen. Gleichwohl kann sie als Kalkulationsbasis für künftige Investitions- und Finanzplanungen,
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die Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs an einzelnen Standorten sowie als Grundlage zur Erhebung der Folgekosten herangezogen werden.