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Mitteilungsvorlage (Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
06.11.17, 18:31
Aktualisiert
06.11.17, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 307/2017 Erstellt am: 12.10.2017 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 14.11.2017 Betreff Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe) Mitteilung In der Ratssitzung vom 10.10.2017 wurde die „Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe)“ beschlossen (siehe auch Vorlage Nr. 277/2017). In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung vom Rat der Stadt Pulheim mit der Erstellung eines Soll–Ist–Abgleichs des Standardraumprogramms der Schulbaurichtlinie mit den einzelnen Grundschulen beauftragt. Hierzu wurden nun in einem ersten Schritt die vorhandenen Raumpläne jeder einzelnen Grundschule in städtischer Trägerschaft mit den erstellten Raumstandards mittels einer Liste abgeglichen (siehe Anlage 1). Zur genauen Identifikation der einzelnen Räume wurden auch die jeweiligen Raumnummern in der Liste erfasst. Diese erste Zuordnung ist aber noch ungenau und kann mit Fehlern behaftet sein. So besteht z.B. die Möglichkeit, dass  Räume durch die Schule einer anderen Nutzung zugeführt wurden, die in den Raumplänen nicht erfasst ist.  Räume den Saldo positiv oder negativ verändern, die nicht primär der pädagogischen Nutzung dienen (Beispiel Christinaschule: 12 Räume im Keller, die nur als Lager genutzt werden können, aber suggerieren, dass die Schule ein deutliches „Plus“ an Räumen hat.).  Räume insgesamt größer sind als vorgegeben und dadurch den m2-Saldo erhöhen obwohl die Raumbilanz ausgeglichen oder negativ ist.  Räume kleiner sind als vorgegeben und dadurch den m2-Saldo negativ beeinflussen obwohl die Raumbilanz ausgeglichen oder positiv ist.  insgesamt mehr dafür aber kleinere Räume als vorgegeben, vorhanden sind. Damit wäre das Raumsoll überund die Größenanforderung untererfüllt.  insgesamt weniger dafür aber größere Räume als vorgegeben, vorhanden sind. Damit wäre das Raumsoll unter- und die Größenanforderung übererfüllt. Daher ist geplant, in einem nächsten Schritt mit jeder Schulleitung einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren, das tatsächliche Ist zu erfassen und mit den Standards der Schulbaurichtlinie abzugleichen. Daraus ergibt sich eine Auflistung der tatsächlichen Bedarfe an den einzelnen Schulen. Da es sich hierbei um Bestandsbauten handelt, während das Standardraumprogramm einen Neubau definiert, wird sich diese Auflistung nicht Eins zu Eins umsetzen lassen. Gleichwohl kann sie als Kalkulationsbasis für künftige Investitions- und Finanzplanungen, Vorlage Nr.: 307/2017 . Seite 2 / 2 die Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs an einzelnen Standorten sowie als Grundlage zur Erhebung der Folgekosten herangezogen werden.