Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 18:31
Aktualisiert
06.11.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
306/2017
Erstellt am:
12.10.2017
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
16.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.11.2017
Rat
X
12.12.2017
Betreff
Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Noch nicht bezifferbar €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
X nein
Vorlage Nr.: 306/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die in Anlage I
genannten Maßnahmen in der Reihenfolge der Auflistung (= Prioritäten) für eine Bezuschussung nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ beim LVR Köln anzumelden, soweit eine Förderung nach den Förderkriterien möglich ist und die Anträge bis zum 10.01.2018 entscheidungsreif erstellt werden können.
2. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „46404, Kita Anemonenweg, Pulheim: Sanierung Sanitärbereiche“ muss für den
Haushalt 2018 von Priorität 2 auf Priorität 1 gesetzt werden, damit die Deckung des Eigenanteils für die gleichlautende Maßnahme gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste
der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen
wird.
3. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „Austausch der WC´s in Sanitärbereichen der städt. Kitas“ muss für den Haushalt
2018 neu in die Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018 unter Priorität 1 aufgenommen werden, damit die
Deckung des Eigenanteils gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen wird.
4. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, dass die Mittel
beim M-Auftrag 26150700 7831000 (Umbau Hauptschule Pulheim zur Kita, Auszahlung für Baumaßnahmen) auch für
den Umbau des Untergeschosses des Gebäudes für die Vermietung als Großtagespflegestelle verwendet werden
dürfen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
5. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die notwendigen
Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils für die Errichtung einer 4gruppigen Kindertagesstätte im BP 114 im
Haushalt 2019 bereit zu stellen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
Erläuterungen
In der JHA-Sitzung am 24.08.2017 wurde bereits über das neue Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ berichtet. Zwischenzeitlich erfolgte eine erste Bestandsaufnahme über die Maßnahmen, die
möglicherweise über das neue Förderprogramm bezuschusst werden können. Hierbei wurden neben den städtischen
Maßnahmen auch die auf Nachfrage gemeldeten Maßnahmen der freien Träger und der Tagespflegepersonen berücksichtigt. Die in Frage kommenden Maßnahmen werden in Anlage I aufgeführt und kurz erläutert. Da bis zum 10.01.2018
auch Anträge eingereicht werden dürfen, die den Förderbetrag von 721.068 € (reserviertes Budget für die Stadt) insgesamt übersteigen, ist eine Priorisierung der Anträge erforderlich. Ob bei den die Fördersumme übersteigenden Anträgen
eine Berücksichtigung möglich ist, entscheidet sich nach der ersten Antragsrunde (10.01.2018). Möglicherweise kann
dann eine Förderung aus Mitteln, die z. B. von anderen Städten nicht komplett abgerufen wurden, erfolgen.
Bei der Priorisierung wurden folgende Kriterien berücksichtigt:
1. Maßnahmen, die verhindern, dass bestehende Plätze wegfallen
2. Maßnahmen, die aus Sicht der Jugendhilfeplanung einen prioritären Bedarf aufweisen
Die unter 3. genannten Anträge werden nicht weiter verfolgt. In den politischen Gremien soll beschlossen werden, dass
alle aufgelisteten Maßnahmen beim LVR eingereicht werden dürfen, die nach den Förderkriterien für eine Bezuschussung in Frage kommen und deren Anträge bis zum 10.01.2018 entscheidungsreif erstellt werden können. Bei der Anmeldung der Maßnahmen ist darauf zu achten, dass lediglich ein Betrag von bis zu 180.267 € für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen verausgabt werden darf. Der Betrag kann allerdings auch in voller Höhe für die Schaffung neuer
Plätze verwendet werden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird lediglich ein Betrag von rd. 46.200 € (Zwischen-
Vorlage Nr.: 306/2017 . Seite 3 / 3
summe Ziffer 1) für Sanierungsmaßnahmen gemeldet. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen mit einem Förderbetrag von rd. 2.791.350 € (Zwischensummen 2) beim LVR eingereicht, soweit alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Inwieweit der das Budget übersteigende Betrag von rd. 2,1 Mio. € gefördert werden kann, entscheidet sich nach dem
Stichtag 10.01.2018.
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Dezernent
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Amtsleiterin
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Verfasserin