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Mitteilungsvorlage (Vorlage_Meldung ÜPL_APL Ausgaben 01.05. - 31.08.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
02.10.17, 18:31
Aktualisiert
02.10.17, 18:31
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Inhalt der Datei

Anlage 1 Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.05.2017 bis 31.08.2017 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen lfd. Nr. Produkt / Auftrag Aufwand/ Produkt- bezeichnung Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL bereitgestellt / APL Ergebnisplan- und/oder Finanzplan 2017 1 2 3 4 5 6 02/05/01 02/07/01 02/08/01 Personenstandswesen Gefahrenabwehr und vorbeugung Rettungsdienst 03/01/01 Grundschulen 03/06/01 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen 05/02/01 Hilfen für Asylbewerber Aufwand/ Erstattungen an sonstigen öffentlichen Auszahlung Bereich 0,00 1.403,00 Im Rahmen der Anmeldung von Eheschließungen war eine Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch die jeweilige Botschaft des Herkunftslandes notwendig. Die Kosten wurden bereits vorab bei der Stadt Pulheim hinterlegt. Für diesen Geschäftsvorfall stehen im Budget des Standesamtes keine Mittel zur Verfügung. Um die Rechnungen der Botschaften begleichen zu können, war eine außerplanmäßige Ausgabe mit Deckung aus der Einnahme erforderlich. Die einbehaltene Sicherheitsleistung des Generalplaners für die Leistungsphasen 1-8 wurde um 3 % zu gering eingebucht, da die Nebenkosten nicht berücksichtigt wurden. Da die Auszahlung des gesamten Sicherheitseinbehalt in 2017 fällig war, waren die Mittel zur Begleichung der Nebenkosten außerplanmäßig bereitzustellen. Auszahlung Feuerwache Geyen (M 26090010) Beschaffung Einrichtungsgegenstände Aufwand/ Notarzt Auszahlung (M 32880008) Richezaschule - Umbau OGS-Küche Auszahlung (M 26170101) Aufwand/ Auszahlung Zuschuss JeKits-Stiftung Beschaffung Einrichtung Asylbewerber Auszahlung (M 50880001) 0,00 0,00 13.000,00 0,00 98,73 347,00 Aufgrund der Betriebszeitenerweiterung des Notarzteinsatzdienstes von 12 auf 24 Stunden täglich ist die Verbesserung des Ruheraumes für den jeweils diensthabenden Notarzt notwendig geworden. Die Mittel für die Beschaffung eines neuen Bettes inkl. Matratze und Lattenrost wurden in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitgestellt. Änderungswünsche der Nutzer der OGS-Küche in der Richezaschule sowie unerwartete Erschwernisse in der Umsetzung, die erst nach Arbeitsbeginn eintraten, erforderten zusätzliche Aufwendungen. Die Mittel hierfür waren überplanmäßig in nebenstehender Höhe 7.000,00 bereitzustellen. Die Umsetzung des Programms JeKits "Jedem Kind Instrument, Tanz, Singen" wurde von der JeKits-Stiftung nach Antragslage bezuschusst. Der Zuschussbetrag i.H.v. 5.107 € ging bei der Stadt Pulheim ein. Da diese Mittel zweckgebunden zu verwenden sind, war diese 5.107,00 außerplanmäßige Ausgabe notwendig. In der Gemeinschaftsküche der Asylbewerberunterkunft Donatusstraße war der Einbauherd defekt. Die Kosten für die Neubeschaffung beliefen sich auf 1.962,31 €. Für Einrichtungsgegenstände der Asylbewerber stehen im Haushalt 2017 lediglich Mittel für Beschaffungen mit einem Wert zw. 60 und 410 € netto zur Verfügung. Die Mittel für die Beschaffung eines neuen Herds über 410 € netto waren außerplanmäßig in nebenstehender Höhe bereitzustellen. 0,00 Seite 1 von 3 1.962,31 Anlage 1 lfd. Nr. 7 8 9 Produkt / Auftrag 05/05/01 Aufwand/ Produkt- bezeichnung Auszahlung Weitere soziale Hilfen Bezeichnung Aufwand/ Auszahlung Mietzuschuss Räumlichkeiten Stommeln 06/01/01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Aufwand/ Zuschuss an Elterninitiative "flexible Auszahlung Betreuung" 06/01/01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Aufwand/ Beschaffung von Gesundheitsstühlen Auszahlung (M 51880010) fortgeschriebener Ansatz 0,00 0,00 1.000,00 über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL bereitgestellt / APL Gemäß Vorlage 10/2017 (Rat 14.02.2017) wurde beschlossen, einem Verein einen Mitzuschuss ab dem 01.06.2017 für die angemieteten Räumlichkeiten in Stommeln zu 2.275,00 gewähren. Gemäß Ratsbeschluss (Vorlage 219/2016) vom 05.07.2016 wurde beschlossen, dem SchülerFlex e.V. einen einmaligen Zuschuss von max. 13.400 € zu gewähren. In 2016 wurde ein Zuschuss i.H.v. 12.640 € durch die Stadt Pulheim gezahlt. Am 05.03.2017 beantragte der SchülerFlex e.V. die Erstattung der Mietkosten. Der Verwaltungsvorstand 600,00 stimmte dem Antrag am 04.04.2017 zu. Neben weiteren Erzieherstühlen für die neu eingestellten Erziehungskräfte wurden noch weitere Ersatzbeschaffungen notwendig. Die Mittel hierfür waren in nebenstehender Höhe 1.000,00 überplanmäßig bereitzustellen. Für das Jahr 2017 wurde ein Haushaltsansatz von 4.000 € für die Beschaffung von Geräten und Ausstattung städtischer Kitas über 410 € veranschlagt. Darüber hinaus wurden nicht in Anspruch genommene Ermächtigungen i.H.v. 6.860,60 € aus 2016 nach 2017 übertragen. Diese Mittel wurden bereits für dringendere Neubeschaffungen verausgabt. Es wurde festgestellt, dass folgende zusätzliche Neubeschaffungen dringend erforderlich sind: - Markisen als Sonnenschutz für die U3-Gruppe Kita Görreshofstraße (ca. 5.400 €) - Sonnensegel Kita Gustav-Heinemann-Straße (ca. 3.500 €) - Dampfgarer Kita Anemonenweg (ca. 8.000 € - 11.000 €) Die Mittel hierfür wurden überplanmäßig bereitgestellt. 10 11 12 06/01/01 06/01/01 08/01/01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Sportanlagen und Sportförderung Beschaffung Ausstattung/Geräte städt. Auszahlung Kindergärten (M 51880003) Austausch/Erneuerung Zaunanlage Kita Auszahlung Anemonenweg (M 51170300) Beschaffung Geräte/Ausstattung Auszahlung Sportanlagen (M 40880010) 10.860,60 19.900,00 Zur Absicherung des Außengeländes der Kita Anemonenweg (Regenbogen) mussten Zaunelemente durch höhere Elemente ausgetauscht werden. Bedingt dadurch, dass das Gelände unterschiedliche Höhen aufweist, konnten Kinder an bestimmten Stellen den Zaun überklettern. Durch den Austausch von Zaunelementen konnte dies verhindert werden. Der Bauhof kalkulierte die Kosten grob auf 2.700 €. Die Mittel hierfür wurden außerplanmäßig bereitgestellt. 0,00 2.700,00 0,00 Für die Beschaffung eines Großflächenregners waren die Mittel in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung im Bereich 1.380,00 der Anschaffungen < 410 €. Seite 2 von 3 Anlage 1 lfd. Nr. 13 14 15 16 17 18 19 20 Produkt / Auftrag Aufwand/ Produkt- bezeichnung Auszahlung 10/02/01 Wohnungswesen 11/02/01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 11/02/01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 12/01/01 Öffentliche Verkehrsflächen 12/01/01 12/01/01 12/01/01 16/01/01 Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Verkehrsflächen Allgemeine Finanzwirtschaft Aufwand Bezeichnung Kostenersatz an Bauhof (ILV) Aufwand/ Auszahlung Erstattungszinsen Erweiterung BP 78 Brauweiler-Nord (M Auszahlung 66109100) Aufwand/ Öffentlichkeitsarbeit - Kampagne Auszahlung Stadtradeln Beschaffung von Arbeitsgeräten Auszahlung (M 66088002) Pulheim, Erschließung BP 71 Auszahlung (M 66776330) Pulheim, Elchweg (Stichstraße) Auszahlung (M 66776339) Aufwand/ Sachverständigen-, Gerichts-, BeraterAuszahlung und Gutachtachterkosten fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL bereitgestellt / APL 0,00 Trotz mehrfacher Festsetzung von Zwangsgeldern wurde der Rückschnitt durch die Eigentümer nicht durchgeführt, sodass im Wege der Ersatzvornahme der Bauhof mit der Durchführung beauftragt wurde. Die Mittel hierfür waren in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitzustellen. 469,50 Die der Stadt Pulheim entstandenen Kosten wurden durch die Verursacher erstattet. 0,00 Aufgrund zu früh abgerufener Fördermittel für den Bau des Bodenretentionsfilterbeckens in Geyen war eine Zinszahlung in nebenstehender Höhe notwendig. Die Mittel wurden 2.343,78 außerplanmäßig bereit gestellt. 0,00 Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (5 Jahre) und der hier vorliegenden Mängelbeseitigung hat das Ingenieurbüro eine entsprechende Schlussrechnung für die 781,08 Objektbetreuung gestellt. Die Mittel hierfür waren außerplanmäßig bereitzustellen. 0,00 Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017/2018 wurde versäumt für die Umsetzung des Projekts "Stadtradeln", welches seit 2016 durchgeführt wird, Mittel anzumelden. Daher 4.000,00 wurden die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt. 2.000,00 0,00 0,00 40.000,00 Seite 3 von 3 Gem. Vorlage 15/2017 wurde im TVA am 15.02.2017 beschlossen, dass eine LEDGeschwindigkeitstafel besorgt werden soll. Die Finanzierung sollte durch Werbepartner erfolgen. Da dieses Vorhaben jedoch gescheitert ist, muss die Beschaffung mittels städtischer Gelder durchgeführt werden. Hierfür wurden zusätzlich 1.000 € überplanmäßig 1.000,00 bereit gestellt. 13.000,78 Aufgrund des Rechtsstreits bezüglich der Schlussrechnung im Bereich der Erschließung des BP 71 (Pulheim) konnte die Beendigung des Projekts erst verspätet erfolgen. Zwecks Anweisung der Schlussrechnung für die Ingenieurleistungen waren die Mittel außerplanmäßig in nebenstehender Höhe bereitzustellen. Für die Leistungsphase 9 "Objektbetreuung und Dokumentation des Ingenieurauftrages" standen dem Ingenieurbüro vertragsgemäß 1,4 % Honorarleistungen zu, die für die Baumaßnahme BP 64 Elchweg nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren fällig 248,60 wurden. Der Landesgesetzgeber hat in § 3 Abs. 3 LWG NRW geregelt, dass die Gemeinden ein Wasserversorgungskonzept für das Gemeindegebiet aufzustellen haben. Das Wasserversorgungskonzept ist erstmalig am 01.01.2018 durch die Gemeinde bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Für die Erstellung des Konzeptes ist ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Mittel hierfür wurden in nebenstehender Höhe 15.000,00 überplanmäßig bereitgestellt.