Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
02.10.17, 18:31
Aktualisiert
02.10.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.05.2017 bis 31.08.2017 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
lfd. Nr.
Produkt /
Auftrag
Aufwand/
Produkt- bezeichnung Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL
bereitgestellt
/ APL
Ergebnisplan- und/oder Finanzplan 2017
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3
4
5
6
02/05/01
02/07/01
02/08/01
Personenstandswesen
Gefahrenabwehr und vorbeugung
Rettungsdienst
03/01/01
Grundschulen
03/06/01
Zentrale schul- und
schülerbezogene
Leistungen
05/02/01
Hilfen für Asylbewerber
Aufwand/ Erstattungen an sonstigen öffentlichen
Auszahlung Bereich
0,00
1.403,00
Im Rahmen der Anmeldung von Eheschließungen war eine Prüfung der vorgelegten
Unterlagen durch die jeweilige Botschaft des Herkunftslandes notwendig. Die Kosten
wurden bereits vorab bei der Stadt Pulheim hinterlegt. Für diesen Geschäftsvorfall stehen im
Budget des Standesamtes keine Mittel zur Verfügung. Um die Rechnungen der Botschaften
begleichen zu können, war eine außerplanmäßige Ausgabe mit Deckung aus der Einnahme
erforderlich.
Die einbehaltene Sicherheitsleistung des Generalplaners für die Leistungsphasen 1-8 wurde
um 3 % zu gering eingebucht, da die Nebenkosten nicht berücksichtigt wurden. Da die
Auszahlung des gesamten Sicherheitseinbehalt in 2017 fällig war, waren die Mittel zur
Begleichung der Nebenkosten außerplanmäßig bereitzustellen.
Auszahlung Feuerwache Geyen (M 26090010)
Beschaffung Einrichtungsgegenstände
Aufwand/ Notarzt
Auszahlung (M 32880008)
Richezaschule - Umbau OGS-Küche
Auszahlung (M 26170101)
Aufwand/
Auszahlung Zuschuss JeKits-Stiftung
Beschaffung Einrichtung Asylbewerber
Auszahlung (M 50880001)
0,00
0,00
13.000,00
0,00
98,73
347,00
Aufgrund der Betriebszeitenerweiterung des Notarzteinsatzdienstes von 12 auf 24 Stunden
täglich ist die Verbesserung des Ruheraumes für den jeweils diensthabenden Notarzt
notwendig geworden. Die Mittel für die Beschaffung eines neuen Bettes inkl. Matratze und
Lattenrost wurden in nebenstehender Höhe außerplanmäßig bereitgestellt.
Änderungswünsche der Nutzer der OGS-Küche in der Richezaschule sowie unerwartete
Erschwernisse in der Umsetzung, die erst nach Arbeitsbeginn eintraten, erforderten
zusätzliche Aufwendungen. Die Mittel hierfür waren überplanmäßig in nebenstehender Höhe
7.000,00 bereitzustellen.
Die Umsetzung des Programms JeKits "Jedem Kind Instrument, Tanz, Singen" wurde von
der JeKits-Stiftung nach Antragslage bezuschusst. Der Zuschussbetrag i.H.v. 5.107 € ging
bei der Stadt Pulheim ein. Da diese Mittel zweckgebunden zu verwenden sind, war diese
5.107,00 außerplanmäßige Ausgabe notwendig.
In der Gemeinschaftsküche der Asylbewerberunterkunft Donatusstraße war der Einbauherd
defekt. Die Kosten für die Neubeschaffung beliefen sich auf 1.962,31 €. Für
Einrichtungsgegenstände der Asylbewerber stehen im Haushalt 2017 lediglich Mittel für
Beschaffungen mit einem Wert zw. 60 und 410 € netto zur Verfügung. Die Mittel für die
Beschaffung eines neuen Herds über 410 € netto waren außerplanmäßig in nebenstehender
Höhe bereitzustellen.
0,00
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1.962,31
Anlage 1
lfd. Nr.
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Produkt /
Auftrag
05/05/01
Aufwand/
Produkt- bezeichnung Auszahlung
Weitere soziale Hilfen
Bezeichnung
Aufwand/
Auszahlung Mietzuschuss Räumlichkeiten Stommeln
06/01/01
Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
Aufwand/ Zuschuss an Elterninitiative "flexible
Auszahlung Betreuung"
06/01/01
Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
Aufwand/ Beschaffung von Gesundheitsstühlen
Auszahlung (M 51880010)
fortgeschriebener
Ansatz
0,00
0,00
1.000,00
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL
bereitgestellt
/ APL
Gemäß Vorlage 10/2017 (Rat 14.02.2017) wurde beschlossen, einem Verein einen
Mitzuschuss ab dem 01.06.2017 für die angemieteten Räumlichkeiten in Stommeln zu
2.275,00 gewähren.
Gemäß Ratsbeschluss (Vorlage 219/2016) vom 05.07.2016 wurde beschlossen, dem
SchülerFlex e.V. einen einmaligen Zuschuss von max. 13.400 € zu gewähren. In 2016
wurde ein Zuschuss i.H.v. 12.640 € durch die Stadt Pulheim gezahlt. Am 05.03.2017
beantragte der SchülerFlex e.V. die Erstattung der Mietkosten. Der Verwaltungsvorstand
600,00 stimmte dem Antrag am 04.04.2017 zu.
Neben weiteren Erzieherstühlen für die neu eingestellten Erziehungskräfte wurden noch
weitere Ersatzbeschaffungen notwendig. Die Mittel hierfür waren in nebenstehender Höhe
1.000,00 überplanmäßig bereitzustellen.
Für das Jahr 2017 wurde ein Haushaltsansatz von 4.000 € für die Beschaffung von Geräten
und Ausstattung städtischer Kitas über 410 € veranschlagt. Darüber hinaus wurden nicht in
Anspruch genommene Ermächtigungen i.H.v. 6.860,60 € aus 2016 nach 2017 übertragen.
Diese Mittel wurden bereits für dringendere Neubeschaffungen verausgabt. Es wurde
festgestellt, dass folgende zusätzliche Neubeschaffungen dringend erforderlich sind:
- Markisen als Sonnenschutz für die U3-Gruppe Kita Görreshofstraße (ca. 5.400 €)
- Sonnensegel Kita Gustav-Heinemann-Straße (ca. 3.500 €)
- Dampfgarer Kita Anemonenweg (ca. 8.000 € - 11.000 €)
Die Mittel hierfür wurden überplanmäßig bereitgestellt.
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06/01/01
06/01/01
08/01/01
Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
Sportanlagen und
Sportförderung
Beschaffung Ausstattung/Geräte städt.
Auszahlung Kindergärten (M 51880003)
Austausch/Erneuerung Zaunanlage Kita
Auszahlung Anemonenweg (M 51170300)
Beschaffung Geräte/Ausstattung
Auszahlung Sportanlagen (M 40880010)
10.860,60
19.900,00
Zur Absicherung des Außengeländes der Kita Anemonenweg (Regenbogen) mussten
Zaunelemente durch höhere Elemente ausgetauscht werden. Bedingt dadurch, dass das
Gelände unterschiedliche Höhen aufweist, konnten Kinder an bestimmten Stellen den Zaun
überklettern. Durch den Austausch von Zaunelementen konnte dies verhindert werden. Der
Bauhof kalkulierte die Kosten grob auf 2.700 €. Die Mittel hierfür wurden außerplanmäßig
bereitgestellt.
0,00
2.700,00
0,00
Für die Beschaffung eines Großflächenregners waren die Mittel in nebenstehender Höhe
außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung im Bereich
1.380,00 der Anschaffungen < 410 €.
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lfd. Nr.
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Produkt /
Auftrag
Aufwand/
Produkt- bezeichnung Auszahlung
10/02/01
Wohnungswesen
11/02/01
Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
11/02/01
Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
12/01/01
Öffentliche
Verkehrsflächen
12/01/01
12/01/01
12/01/01
16/01/01
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentliche
Verkehrsflächen
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Aufwand
Bezeichnung
Kostenersatz an Bauhof (ILV)
Aufwand/
Auszahlung Erstattungszinsen
Erweiterung BP 78 Brauweiler-Nord (M
Auszahlung 66109100)
Aufwand/ Öffentlichkeitsarbeit - Kampagne
Auszahlung Stadtradeln
Beschaffung von Arbeitsgeräten
Auszahlung (M 66088002)
Pulheim, Erschließung BP 71
Auszahlung (M 66776330)
Pulheim, Elchweg (Stichstraße)
Auszahlung (M 66776339)
Aufwand/ Sachverständigen-, Gerichts-, BeraterAuszahlung und Gutachtachterkosten
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung der ÜPL
bereitgestellt
/ APL
0,00
Trotz mehrfacher Festsetzung von Zwangsgeldern wurde der Rückschnitt durch die
Eigentümer nicht durchgeführt, sodass im Wege der Ersatzvornahme der Bauhof mit der
Durchführung beauftragt wurde. Die Mittel hierfür waren in nebenstehender Höhe
außerplanmäßig bereitzustellen.
469,50 Die der Stadt Pulheim entstandenen Kosten wurden durch die Verursacher erstattet.
0,00
Aufgrund zu früh abgerufener Fördermittel für den Bau des Bodenretentionsfilterbeckens in
Geyen war eine Zinszahlung in nebenstehender Höhe notwendig. Die Mittel wurden
2.343,78 außerplanmäßig bereit gestellt.
0,00
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (5 Jahre) und der hier vorliegenden
Mängelbeseitigung hat das Ingenieurbüro eine entsprechende Schlussrechnung für die
781,08 Objektbetreuung gestellt. Die Mittel hierfür waren außerplanmäßig bereitzustellen.
0,00
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017/2018 wurde versäumt für die Umsetzung des
Projekts "Stadtradeln", welches seit 2016 durchgeführt wird, Mittel anzumelden. Daher
4.000,00 wurden die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt.
2.000,00
0,00
0,00
40.000,00
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Gem. Vorlage 15/2017 wurde im TVA am 15.02.2017 beschlossen, dass eine LEDGeschwindigkeitstafel besorgt werden soll. Die Finanzierung sollte durch Werbepartner
erfolgen. Da dieses Vorhaben jedoch gescheitert ist, muss die Beschaffung mittels
städtischer Gelder durchgeführt werden. Hierfür wurden zusätzlich 1.000 € überplanmäßig
1.000,00 bereit gestellt.
13.000,78
Aufgrund des Rechtsstreits bezüglich der Schlussrechnung im Bereich der Erschließung
des BP 71 (Pulheim) konnte die Beendigung des Projekts erst verspätet erfolgen. Zwecks
Anweisung der Schlussrechnung für die Ingenieurleistungen waren die Mittel
außerplanmäßig in nebenstehender Höhe bereitzustellen.
Für die Leistungsphase 9 "Objektbetreuung und Dokumentation des Ingenieurauftrages"
standen dem Ingenieurbüro vertragsgemäß 1,4 % Honorarleistungen zu, die für die
Baumaßnahme BP 64 Elchweg nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren fällig
248,60 wurden.
Der Landesgesetzgeber hat in § 3 Abs. 3 LWG NRW geregelt, dass die Gemeinden ein
Wasserversorgungskonzept für das Gemeindegebiet aufzustellen haben. Das
Wasserversorgungskonzept ist erstmalig am 01.01.2018 durch die Gemeinde bei der
zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Für die Erstellung des Konzeptes ist ein externes
Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Mittel hierfür wurden in nebenstehender Höhe
15.000,00 überplanmäßig bereitgestellt.