Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
04.12.17, 18:36
Aktualisiert
04.12.17, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
227/2017
Erstellt am:
08.09.2017
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2017
Betreff
Jahresabschluss 2016
Behandlung des Jahresfehlbetrages
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
8.172.060,25 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2016
— in den Haushalten der folgenden Jahre
8.172.060,25 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage
Vorlage Nr.: 227/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, zur Deckung des Jahresfehlbetrages des Haushaltsjahres 2016 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 8.172.060,25 € aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Erläuterungen
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 in seiner Sitzung
am 06.12.2017 vorgelegt. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss fest und entlastet den Bürgermeister.
Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich
über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 8.172.060,25 € soll vollständig durch eine Entnahme aus
der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Demnach stehen noch 3.544.504,54 € zur Finanzierung von Defiziten späterer
Jahre zur Verfügung.