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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2016 Behandlung des Jahresfehlbetrages)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
04.12.17, 18:36
Aktualisiert
04.12.17, 18:36
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2016
Behandlung des Jahresfehlbetrages) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2016
Behandlung des Jahresfehlbetrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 227/2017 Erstellt am: 08.09.2017 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 12.12.2017 Betreff Jahresabschluss 2016 Behandlung des Jahresfehlbetrages Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 8.172.060,25 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2016 — in den Haushalten der folgenden Jahre 8.172.060,25 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Vorlage Nr.: 227/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, zur Deckung des Jahresfehlbetrages des Haushaltsjahres 2016 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 8.172.060,25 € aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Erläuterungen Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 in seiner Sitzung am 06.12.2017 vorgelegt. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest und entlastet den Bürgermeister. Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 8.172.060,25 € soll vollständig durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Demnach stehen noch 3.544.504,54 € zur Finanzierung von Defiziten späterer Jahre zur Verfügung.