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Beschlussvorlage (Moratorium der Landesregierung betreffend Schließung von Förderschulen - Aufhebung des Schließungsbeschlusses für die Förderschule an der Jahnstr. Ergänzungsanträge der FDP-Fraktion vom 29.09.2017 auf Durchführung einer Elternbefragung und vom 06.10.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
09.10.17, 15:08
Aktualisiert
09.10.17, 15:08
Beschlussvorlage (Moratorium der Landesregierung betreffend Schließung von Förderschulen - Aufhebung des Schließungsbeschlusses für die Förderschule an der Jahnstr.
Ergänzungsanträge der FDP-Fraktion vom 29.09.2017 auf Durchführung einer Elternbefragung und vom 06.10.2017) Beschlussvorlage (Moratorium der Landesregierung betreffend Schließung von Förderschulen - Aufhebung des Schließungsbeschlusses für die Förderschule an der Jahnstr.
Ergänzungsanträge der FDP-Fraktion vom 29.09.2017 auf Durchführung einer Elternbefragung und vom 06.10.2017)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 278/2017 1. Ergänzung 06.10.2017 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage Nr.: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.10.2017 Betreff Moratorium der Landesregierung betreffend Schließung von Förderschulen - Aufhebung des Schließungsbeschlusses für die Förderschule an der Jahnstr. Ergänzungsanträge der FDP-Fraktion vom 29.09.2017 auf Durchführung einer Elternbefragung und vom 06.10.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in FDP Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 278/2017 1. Ergänzung . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Rat beschließt, den Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2017 auf Durchführung einer Elternbefragung abzulehnen. 2. Der Rat nimmt den Antrag der FDP-Fraktion vom 06.10.2017 zur Kenntnis. Erläuterungen Zu 1.: Die FDP-Fraktion beantragt in Ergänzung zu Ihrem Antrag vom 29.09.2017 im Haupt- und Finanzausschuss eine Befragung der Eltern, die ihr Kind / Kinder an der Förderschule Jahnstr. angemeldet haben oder anmelden möchten, zur Weiterführung der Schule sowie ihrer Beschulungsbedarfe durchzuführen. Zur Begründung wird aufgeführt, es sei unabdingbar, dass die Betroffenen in die Weiterentwicklung der Förderschule Jahnstr. eingebunden würden. Es ist fraglich, inwieweit eine Elternbefragung an dieser Stelle zielführend ist. Eltern, deren Kinder bereits jetzt die Förderschule Jahnstr. besuchen, sind selbstverständlich interessiert daran, die Förderschule zu erhalten bis ihre Kinder diese regulär verlassen können. Die Eltern, die ihre Kinder möglicherweise an der Förderschule Jahnstr. anmelden wollen, sind für die Verwaltung nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln und zu erreichen. Es wären Fragebögen zu erstellen und an die gesamte Zielgruppe zu verteilen, wieder einzusammeln und auszuwerten. Diese Zielgruppe bestünde aus allen Eltern des letzten Kindergarten- und Grundschuljahres in Pulheim, unabhängig davon, ob die Kinder einen Förderbedarf haben oder nicht. Eine solche Befragung würde insofern kein repräsentatives Ergebnis erzielen: da sie zwar einen Wunsch, nicht aber den tatsächlichen (Förder-)Bedarf erfasst/ erfassen kann. da sie suggerieren würde, ein möglichst positives Votum habe Einfluss darauf, ob die Förderschule Jahnstr. erhalten bliebe oder nicht und damit das Ergebnis beeinflusse würde. Aufgrund der geschilderten Problematik und der begrenzten Personalkapazitäten sind die bereits angekündigten Maßnahmen, wie etwa rechtliche Prüfungen sowie Gespräche mit der oberen und unteren Schulaufsicht deutlich zielführender und könnten bei einem Beschluss zur Elternbefragung erst nachrangig bearbeitet werden. Zu 2.: Es handelt sich um keine neuen Informationen. Es wird vollumfänglich auf die ursprüngliche Vorlage und Anträge verwiesen.