Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
258/2017
Erstellt am:
25.08.2017
Aktenzeichen:
II
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
2
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
26.09.2017
Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Adressweitergabe an Bundeswehr; Widerspruch erleichtern
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Dr. Alexandro Soranto Neu, MdB / Die Linke
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 258/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss weist die der Vorlage als Anlage beigefügte Anregung als unzulässig zurück.
Erläuterungen
Mit E-Mail v. 18.07.2017 (s. Anlage 1) regt Herr Dr. Alexander Soranto Neu, MdB an, Jugendliche, bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, ebenso wie deren Eltern, anzuschreiben und über die beabsichtigte
Datenweitergabe zu informieren. Dem Schreiben solle ein Musterwiderspruch beigefügt werden.
Der Städte- und Gemeinde NRW vertritt die Auffassung (s. Anlage 2), dass diese Anregung unzulässig sei, da es sich
„um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen“ handele. Eine Verpflichtung des HFA, sich inhaltlich mit der Anregung zu befassen, bestehe nicht. Da der Bürgermeister hier kein eigenes Vorprüfungsrecht habe, sei
diese Anregung trotzdem vorzulegen.
Die Verwaltung schließt sich der Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes an und empfiehlt dem HFA, die
Anregung als unzulässig zurückzuweisen.
( vgle. Argumentation in Vorlage 64/2016; HFA 01.03.2016)