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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2016) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 146/2017 Erstellt am: 10.07.2017 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 26.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 146/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2016, 2. die für das Jahr 2016 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 298.082 € und die bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 80.714 € auf die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2018 bis 2020 als Nebenertragspositionen mit dem Ziel zu verteilen, möglichst Gebührenverstetigungen zu erreichen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung (BA) für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2016 erstellt. Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen: Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 105,83 % und einer Überdeckung von 298.082 € ab. Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 101,46 % und einer Überdeckung von 80.714 € ab. Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung von 10.648.734 € lagen mit 232.089 € (-2,13 %) unter dem Kalkulationswert. Die Gebührenerträge schlossen mit einer nur jeweils geringen Abweichung (+3,00 % bei Schmutzwassergebühren bzw. -0,19 % bei Niederschlagswassergebühren) ab. Der Aufwand lag mit -1,84% geringfügig unter dem kalkulierten Niveau. Die BA 2016 beinhaltet kleinere Korrekturwerte - 7.207 € für 2012 und 2.233 € für 2013 - auf der Schmutzwasserkostenstelle zugunsten der Gebührenzahler. Diesen Betriebsabrechnungen zeitlich nachfolgende Jahresabschlüsse führten zu geringfügig veränderten Abschreibungs- und Zinswerten. Die Korrekturwerte auf der Niederschlagswasserkostenstelle aus den Jahren 2012 und 2013 wurden bereits in der BA 2015 ausgeglichen. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2016 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2018 bis 2020 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Mit einer flexiblen Übertragung soll das Ziel einer Gebührenverstetigung für die Jahre 2018 bis 2020 angestrebt werden.