Daten
Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
214/2017
Erstellt am:
26.07.2017
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2017
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
27.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Verbesserungen im Regionalbusverkehr
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU / Bündnis 90 - Die Grünen vom 20.04.2017 / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
ab 2019
jährlich 61.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel werden in die Haushaltsberatungen für die Jahre
ab 2019 von der Verwaltung eingebracht. Auf die weiteren Erläuterungen zum 3. Beschlussvorschlag wird verwiesen.
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfehlen dem Rat, folgende Beschlüsse
zu fassen:
1. Der Rat beschließt, dass die Verwaltung dem ÖPNV-Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis die Zustimmung der Stadt
Pulheim zur vorgeschlagenen Veränderung des Linienweges der Regionalbuslinie 961 von Brauweiler nach WeidenWest und zur Einführung der zusätzlichen Regionalbuslinie 949 zwischen Brauweiler und Weiden-Zentrum ab dem
Fahrplanwechsel am 10.12.2017 unverzüglich mitteilt.
2. Der Rat nimmt die gemäß Nahverkehrsplan vom Rhein-Erft-Kreis im Benehmen mit den Städten Frechen und Pulheim geplante Umsetzung der Verstärkung der Regionalbuslinie 980 zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017 zustimmend zur Kenntnis.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zu bitten, vordringlich die Linien 949 / 961
nach einem Jahr umfänglich hinsichtlich Nutzungsgrad und Wirtschaftlichkeit zu evaluieren.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zusätzlich erforderlichen Mittel von jährlich 61.000 € im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Jahre ab 2019 sowie bei der Abrechnung der ausschließlichen Belastung für den Regionalbusverkehr für die Jahre ab 2017 zu berücksichtigen.
5. Der Rat beschließt, dass ein evtl. Nachtbusangebot nach Vorliegen des Mobilitätskonzeptes geprüft wird.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Verhandlungen zur Bonnstraße Lösungen für die Fahrplanstabilität
und Beschleunigung des Busverkehrs zu berücksichtigen und möglichst auf eine Realisierung hinzuwirken.
Erläuterungen
Zum 1. Beschlussvorschlag / Verbesserung der Regionalbusverbindungen nach Weiden
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat die Verwaltung in seiner Sitzung aufgrund des Antrages von CDU / Bündnis
90 - Die Grünen vom 20.04.2017 mit den nachstehenden Prüfaufträgen beauftragt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Institutionen der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises die Möglichkeiten
einer verbesserten Anbindung des Ortsteils Brauweiler (nebst Gewerbegebiet) nach Weiden-Zentrum und Weiden-West zu prüfen. Dabei sollen die möglichen Kosten dargestellt werden. Es sollen folgende Möglichkeiten geprüft werden:
1. Generelle Busanbindung durch Einrichtung einer Regionalbusverbindung von Bergheim über Brauweiler zur Mobilstation
Weiden-West.
2. Einrichtung einer Nachbar-Ortsbusverbindung Brauweiler Weiden Zentrum in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln.
3. Nachtbus am Wochenende von Weiden-Zentrum bzw. Bahnhof Lövenich nach Brauweiler und umgekehrt.
4. Um einen fahrplanstabilen Busverkehr auf der Bonnstraße durchzuführen, wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu
erarbeiten (Bevorrechtigung des Busverkehrs auf der Bonnstraße ggf. durch Schaffung einer eigenen Busspur oder von
Bypass-Spuren oder anderer Möglichkeiten).“
Unter Berücksichtigung der Fahrgastzählung von 2016 sowie der Fahrgastbefragung auf der Linie 961 vom Frühjahr
2017 wurden im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises vom Büro Stadtverkehr verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
Diese wurden von der REVG mbH und den Verwaltungen des Rhein-Erft-Kreises sowie der Städte Frechen und Pulheim
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beraten. Als Lösungsvorschlag mit den meisten Vorteilen für Fahrgäste und Beteiligte wird die in der Anlage aufgeführte
Variante mit zwei Regionalbuslinien vorgeschlagen.
Die Regionalbuslinie 961 sollte demnach ab dem Fahrplanwechsel am 10.12.2017 generell nach Weiden-West geführt
werden. Als Ersatz für die Fahrten über Lövenich nach Weiden-Zentrum wird eine neue Regionalbuslinie 949 vorgeschlagen, die an Werktagen zwischen Brauweiler und Weiden-Zentrum im Stundentakt pendeln und den Schülerverkehr
sowie die Öffnungszeiten von Einkaufscenter und Ärzten abdecken soll. Diese Fahrplangestaltung wäre für alle Fahrgäste leicht verständlich und merkbar und entspräche dem Grundgedanken, dass bei Buslinien möglichst gleichbleibende
Verbindungen gewählt werden sollten.
Die Regionalbuslinie 961 sollte zudem im Bereich Brauweiler beschleunigt werden. Die Fahrplanzeit würde ohne die
Führung über Kastanienallee, Helmholtzstraße. und Von-Werth-Str. lediglich 7 Minuten zwischen Brauweiler Kirche und
Weiden-West betragen (derzeit 13 Minuten). Die Fahrten über die Kastanienallee, Helmholtzstraße. und Von-Werth-Str.
würden durch die neue Linie 949 übernommen. Die Linie 961 würde nach der Haltestelle Kirche die Haltestelle Mathildenstraße bedienen und danach auf direktem Weg zur Bonnstraße und weiter nach Weiden-West fahren.
Zum 2. Beschlussvorschlag / Verbesserung der Regionalbuslinie 980
Im Rahmen der Nahverkehrsplanaufstellung durch den Rhein-Erft-Kreis für die Jahre 2015 - 2020 wurde auch die Stadt
Pulheim umfangreich beteiligt. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 zur Offenlage des Nahverkehrsplanes folgende Stellungnahme (Auszug) zur Linie 980 beschlossen:
„Es freut mich, dass … in weiteren Schritten … - auch als Stärkung für das Pulheimer Zentrum - zusätzliche Fahrten der Linie
980 um die Mittagszeit eingeführt werden sollen.“
Die Verwaltung hat die Stellungnahme dem Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 25.06.2015 zugesandt. Insofern ist die
Umsetzung dieser Maßnahme zum 10.12.2017 zu begrüßen.
Zum 3. Beschlussvorschlag / Haushaltsauswirkung
Ausgehend vom Doppelhaushalt 2017 / 2018 und der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung bis einschließlich
2021 ist bei unveränderten Haushaltsansätzen für das Jahr 2019 ein Defizit ausgewiesen, das nur durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden könnte. Diese Inanspruchnahme bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde. Bei Ausweitung des ÖPNV-Angebots gemäß Beschlussvorschlägen 1 und 2 müsste bei unveränderten Haushaltsansätzen ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 61.000 € gedeckt werden. Dieser müsste im
Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 berücksichtigt werden.
Die REVG mbH hat in einer ersten Überschlagsrechnung den Zusatzaufwand für die Stadt Pulheim auf der Basis des
laufenden Jahres 2017 berechnet. Da sich viele Parameter im Wirtschaftsplan der REVG mbH in 2018 / 2019 verändern
werden (Einnahmeaufteilung, Busverkehrsleistungen in anderen Kommunen, Personalaufwand, Dieselkosten etc.) kann
derzeit nur die mögliche Aufwandsentwicklung auf der Basis des aktuellen Jahres aufzeigt werden.
Demnach würden gemäß aktuellen Mengen- und Kosten- bzw. Ertragsplanungen der REVG mbH rund 61.000 € für die
zusätzlichen Busverkehrsleistungen der Linien 949, 961 und 980 der Stadt Pulheim als ausschließliche Belastung durch
den Rhein-Erft-Kreis über das bisherige Volumen hinaus berechnet. Davon entfallen 48.000 € auf die Linien 949 und
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961 und 13.000 € auf die Linie 980. Ein weiterer Anteil des Zusatzaufwandes würde über die allgemeine Kreisumlage
abgerechnet werden.
Da die Doppelhaushalte 2017 und 2018 von der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis jeweils beschlossen sind,
würde eine Nachberechnung des REVG mbH-Aufwandes, der nicht durch Erträge gedeckt werden kann, für die drei
Wochen im Dezember 2017 ab dem Fahrplanwechsel und für das Jahr 2018 voraussichtlich frühestens den Haushalt
2019 belasten. Hintergrund ist, dass im ÖPNV-Budget 2018 eine zunächst von der REVG mbH für erforderlich gehaltene
Nachbelastung für das Wirtschaftsjahr 2016 enthalten ist, die nach neueren Erkenntnissen der REVG mbH nicht realisiert wird. Sollte demnach der Rhein-Erft-Kreis eine Nachbelastung für den Zusatzaufwand der Linien 949, 961 und 980
für das Wirtschaftsjahr 2017 im Jahr 2018 einfordern, wäre diese voraussichtlich gedeckt.
Zum 4. Beschlussvorschlag / Nachtbusangebot
Es wird vorgeschlagen, ein evtl. Nachtbusangebot im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu prüfen. Das derzeitige AnrufSammeltaxi-Angebot (Linie 786) von den Bahnhöfen / Stadtbahnhaltestellen Pulheim, Stommeln, Bocklemünd und Weiden-West wird von der Verwaltung - insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssituation - als weiterhin finanzierbar angesehen. Zusätzliche Busangebote sollten nach Auffassung der Verwaltung prioritär tagsüber und abends an
Werktagen bedarfsgerecht geschaffen werden. Hierzu kann im Rahmen des Mobilitätskonzeptes eine Bewertung erfolgen.
Zum 5. Beschlussvorschlag / Busbevorrechtigung, Busbeschleunigung
Die Verwaltung kann nicht ohne den Straßenbaulastträger, dies ist Straßen.NRW bezüglich der Bonnstraße, Verbesserungen für den Busverkehr erzielen. In den zukünftigen Verhandlungen bezüglich des Ausbaus der Bonnstraße nördlich
der Aachener Straße kann dieses Thema erörtert werden.