Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
08.05.17, 18:35
Aktualisiert
08.05.17, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
ARCHI TEKTURBÜRO
GL ADB ACH
JOHANNISSSTRASSE 33
50259 PULHEIM - ZENTRUM
TEL.: 0 22 38 / 96 32 33
FAX : 0 22 38 / 96 32 34
FUNK : 0172 / 91 565 53
ERWEITERUNG DES HOTEL AUERHAHN
ROGGENDORFER STRASSE PULHEIM – SINNERSDORF
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN
Um den Standort des Hotel/Restaurant Auerhahn langfristig zu sichern und die Ausnutzung im Verhältnis zu den
laufenden Fixkosten des Betriebes zukunftsfähig zu machen, wird eine Erhöhung der Bettenzahl notwendig. Es
hat sich in der Praxis der letzten Jahre gezeigt, dass sowohl die Nutzung durch Messe- und
Veranstaltungsbesucher, aber auch große Feiergesellschaften häufig zeitgleich anfallen, und die bislang
vorhandene Bettenzahl dann zu Absagen zwingt, die sich im Jahresablauf sehr ungünstig auswirken. Eine
Erhöhung der Bettenzahl kann diese Spitzen bei nahezu gleichem Kostenaufwand auffangen. Hinzu kommt, dass
das Restaurant Auerhahn in der zukünftige Nutzung mehr als gastronomische Basis des Hotelbetriebes
aufgenommen werden soll und so in dem Gebäudeensemble eine dichte und sinnvolle Nutzung ergibt.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist geplant, dem im rheinisch, ländlichen Stil gehaltenen Scheunengebäude des
Restaurant Auerhahn ein entsprechendes Stall Nebengebäude, wie es im rheinischen Vierkanthof regional auch
üblich ist, zur Seite zu stellen. Eine solche ‚Hofanlage’ ist auch in der unmittelbar angrenzenden, traditionellen
Bebauung des Zehnthof, wie auch im gesamten Dorf wiederzufinden. Das Gebäude soll parallel zur
Roggendorfer Straße errichtet werden. Hierzu werden, wie beim Restaurant Auerhahn, authentische Bauweisen
mit den klassischen Materialien wie Feldbrandziegel, dunkle Bedachung sowie klassische weiße Holzfenster mit
Schlagläden verwendet. Die im jetzt gültigen Bebauungsplan festgelegte Fläche zum Erhalt von Bäumen und
Sträuchern soll überbaut werden. Ein gleichwertiger Ersatz soll auf der Pflasterfläche zwischen Hotel und
Restaurant an die südliche Seite grenzend angelegt werden. Dies bringt eine zusätzliche Abgrenzung zu der
reinen Wohnbebauung entlang des Fendelwegs. Die in dem derzeitigen Bebauungsplan zugelassenen
Nutzungszahlen GRZ und GFZ werden nicht überschritten.
Die vor Jahren beantragte Nutzung des Parkplatzes als Bauplatz zur Erweiterung des Hotelbetriebes hat sich
sowohl bei der wirtschaftlichen Untersuchung (Wege, Synergien etc.) wie aber auch in der baulichen
Herstellbarkeit (im Grundstück liegende, öffentliche Kanalleitungen, Wegebaulast für die Anwohner) als
wirtschaftlich nicht tragfähig ergeben.
Zum Stellplatzkonzept:
Im bestehenden Betrieb gibt es 36 Betten.
Im Neuen Betrieb sind 25 Betten geplant (12 Doppel- 1 Einzelzimmer)
Gesamtbettenzahl nach Änderung: 61 Betten
Bei dem mittleren Wert gemäß BauO NRW (2 – 6 Betten/Bett) nehmen wir 4 Betten/Stellplatz an.
61 Betten / 4 Betten/Stellplatz = 15 notwendige Stellplätze.
In der Tiefgarage bestehen 14 im Freien 4 Stellplätze macht gesamt 18 Stellplätze.
Für das Restaurant haben wir eine Gastraumfläche von 175 m² ermittelt und wenden hier den mittleren Schlüssel
der BauONRW an (6-12 m²/ Stellplatz) / 9 macht 19 Plätze zuzüglich 1,5 Stellplätze für die Pächterwohnung =
20,5 notwendige Stellplätze. Es sind auf dem Parkplatz des Restaurants 25 Stellplätze vorhanden.
Pulheim, den 20. Februar 2017
André Gladbach