Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bericht über die Ergebnisse der Feinstaubmessung in Stommeln von September 2016 bis Februar 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Mitteilungsvorlage (Bericht über die Ergebnisse der Feinstaubmessung in Stommeln von September 2016 bis Februar 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 89 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 147/2017 Erstellt am: 28.04.2017 Aktenzeichen: IV/003 Mitteilungsvorlage Gremium Umweltausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 10.05.2017 Betreff Bericht über die Ergebnisse der Feinstaubmessung in Stommeln von September 2016 bis Februar 2017 Mitteilung Das mit der Messung beauftragte Unternehmen führt seit Anfang September 2016 Immissionsmessungen auf dem Dorfanger in Stommeln durch. Die Grundlagen für die Messung, die Art der Messung und die Untersuchungsparameter werden in dem als Anlage 1 beigefügten Dokument beschrieben, welches auch auf der Homepage der Stadt Pulheim einsehbar ist. Die Messergebnisse aus den jeweiligen Monatsmessungen werden regelmäßig im Internet auf der Homepage der Stadt Pulheim veröffentlicht. Die Ergebnisprotokolle der Monate September 2016 bis einschließlich Februar 2017 sind der Vorlage als Anlage 2 – 7 beigefügt. Seit Beginn der Messung wurden in Summe sechs Überschreitungstage der PM10-Konzentration von 50 μg/m³ ermittelt. Fünf davon im Januar 2017 und einer im Februar 2017. Innerhalb des einjährigen Messzeitraumes sind 35 Überschreitungstage zulässig. Hinsichtlich der übrigen Parameter (u.a. QuecksilberKonzentration und ermittelte Depositionswerte an Gesamtstaub, Arsen, Blei, Kadmium, Nickel und Quecksilber) sind bislang keine Auffälligkeiten aufgetreten. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass der in den Ergebnisprotokollen vorgenommene Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten nur orientierenden Charakter hat, da die Immissionsgrenzwerte für den Zeitbezug eines Jahres gelten. Eine endgültige Bewertung der Messergebnisse kann daher erst nach einem Jahr erfolgen.