Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
08.05.17, 18:35
Aktualisiert
08.05.17, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
30/2017
Erstellt am:
02.02.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
17.05.2017
Rat
X
23.05.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 2. Änderung
Bereich: Hauptstraße 10-18
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe PA vom 14.12.2016, Vorlage Nr. 369/2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 30/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß
§§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, 4a Abs. 3, BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln 2. Änderung als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 14.12.2016 beschloss der Planungsausschuss, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 A Stommeln 2. Änderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Erforderlich erachtete die Verwaltung die erneute Offenlage wegen der in Kap. 5 der Begründung geänderten Zielsetzung für das Bebauungsplanverfahren. Statt einer Altenpflegeeinrichtung ist nunmehr Geschosswohnungsbau mit seniorengerechten Wohnungen Planungsziel.
Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 25.01.2017 bis 07.02.2017.
In dieser Zeit gingen von Bürgern 4, von Trägern öffentlicher Belange zwei Stellungnahmen ein.
Der Rhein-Erft-Kreis wiederholt seine zum Teil schon während der frühzeitigen Trägerbeteiligung bzw. während der
ersten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen. Die Bezirksregierung Köln teilt mit, dass aus Sicht der von ihr wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorgebracht
werden.
Die vier Bürger hatten sämtlich schon während der ersten Offenlage Bedenken gegen den Planentwurf geäußert; sie
halten diese weiterhin aufrecht.
Vorlage Nr.: 30/2017 . Seite 3 / 3
In der folgenden Abwägungstabelle hat die Verwaltung die Inhalte aller während der drei Beteiligungsschritte eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen zusammengefasst und Abwägungsvorschläge formuliert. Die in der Tabelle
verwendeten Kennzeichnungen finden sich auf den beigefügten Kopien der Stellungnahmen wieder. Dabei steht T für
Träger öffentlicher Belange, B für Bürger. Die Zusätze ordnen die Stellungnahmen den Verfahrensschritten zu: fBÖ
bedeutet „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“, Aus „Auslegung“, ern. Aus „erneute Auslegung“.
Sofern der Planungsausschuss den Abwägungsvorschlägen mehrheitlich folgt, kann er dem Rat empfehlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Hinweis: Der Beschlussvorlage als Ausdruck beigefügt sind ein Übersichtsplan, der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen sowie die Planbegründung. Nicht wieder mitgedruckt wurden die Artenschutzprüfung und ihre Ergänzung sowie
die schalltechnische Untersuchung. Sie waren unter der Vorlagen-Nr. 170/2016 (Auslegungsbeschluss) dem Umweltausschuss am 22.06.2016 und dem Planungsausschuss am 29.06.2016 vorgelegt worden. Da diese Unterlagen keine
Veränderung erfahren haben, werden sie hier nicht noch einmal beigefügt. Sie sind aber im Ratsinformationssystem als
Anlage zu dieser Vorlage einsehbar.