Daten
Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
136/2017
Erstellt am:
24.04.2017
Aktenzeichen:
III / 20
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
23.05.2017
Betreff
Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
9.150.843,99 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2016
— in den Haushalten der folgenden Jahre
9.150.843,99 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage
Vorlage Nr.: 136/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Informationen zum vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Dem Rat der Stadt Pulheim wird in seiner heutigen Sitzung der Jahresabschluss für das Jahr 2016 als Entwurf
zur Feststellung zugeleitet.
Der Haushaltsplan 2016 wies ein Defizit von rd. 5,9 Mio. € aus. Die fortgeschriebenen Ansätze der Haushaltsplanung 2016 führten zu einem Defizit von rd. 15,5 Mio. €. Die Prognosen des 2. Budgetberichtes 2016 endeten mit einem Defizit von rd. 10,9 Mio. €. Die Ergebnisrechnung, die alle Erträge und Aufwendungen enthält,
weist ein vorläufiges negatives Jahresergebnis von 9.150.843,99 € aus. Gegenüber dem 2. Budgetbericht
2016 bedeutet das jetzt ermittelte vorläufige Ergebnis eine Verbesserung um rd. 1,8 Mio. €. Gegenüber der
fortgeschriebenen Haushaltsplanung ergibt sich eine Verbesserung von rd. 6,4 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag
soll durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann das vorläufige Jahresergebnis Änderungen unterworfen sein. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis werden im endgültigen Jahresabschluss
mit dem Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
In Anlage I werden die Abweichungen pro Budget dargestellt. Spalte 3 weist die fortgeschriebene Haushaltsplanung, Spalte 4 die prognostizierten Zuschussbedarfe gem. 2. Budgetbericht 2016 aus. Das tatsächliche IstErgebnis pro Budget gem. vorliegendem Jahresabschlussentwurf 2016 wird in Spalte 5 ausgewiesen. Die
Differenz zwischen Prognose und Ist-Ergebnis ist in Spalte 6, die Differenz zwischen Haushaltsplanung und
Ist-Ergebnis in Spalte 7 dargestellt.
Die Abweichungen der Ist-Ergebnisse zu den Prognosen des 2. Budgetberichts 2016 setzen sich wie
folgt zusammen:
- Die freien Budgets weisen gegenüber den Prognosen des 2. Budgetberichts eine Verbesserung von
rd. 2,8 Mio. € aus.
Wesentliche Gründe:
Verschlechterungen im Bereich der Grundstücksverkäufe (2.450 T€)
sind hauptsächlich auf nicht realisierte Grundstücksverkäufe zurückzuführen.
Verschlechterung
-2,5 Mio. €
Minderaufwendungen bei der baulichen Gebäudeunterhaltung, da
nicht alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden konnten. Die
nicht verwendeten Mittel wurden in das Folgejahr übertragen, sodass
die Einsparungen im Jahre 2016 zu Mehrbelastungen im Jahre 2017
und Folgejahren führen.
Verbesserung
1,5 Mio. €
Verbesserungen im Schulbereich sind hauptsächlich auf geringere
interne Leistungsverrechnungen (1.085 T€), geringere bilanzielle Ab-
Verbesserung
1,5 Mio. €
Vorlage Nr.: 136/2017 . Seite 3 / 4
schreibungen (252 T€) und nicht verwendete Mittel für Inklusion (215
T€) zurückzuführen.
Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens, da insbesondere nicht alle Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen durchgeführt werden
konnten. Die nicht verwendeten Mittel wurden teilweise in das Folgejahr übertragen, sodass die Einsparungen im Jahre 2016 zu Mehrbelastungen im Jahre 2017 führen.
Verbesserung
0,8 Mio. €
Verbesserungen im Bereich Soziales aufgrund geringerer Transferaufwendungen u. a. für die Flüchtlingsversorgung.
Verbesserung
0,6 Mio. €
Verschiedene Verbesserungen von jeweils unter 0,5 Mio. €, insbesondere:
- Minderaufwendungen im Bereich Kindertagesbetreuung (418 T€).
Diese Einsparungen wurden teilweise in das Haushaltsjahr 2017 übertragen.
- Minderaufwendungen im Bereich Informationstechnologie und Innere Verwaltung (407 T€). Diese Einsparungen sind hauptsächlich auf
Personalvakanzen und damit fehlende Umsetzungen von Maßnahmen zurückzuführen.
- Minderaufwendungen im Bereich Umweltschutz (272 T€). Diese
Einsparungen wurden größtenteils in das Haushaltsjahr 2017 übertragen.
Verbesserung
1,1 Mio. €
-
Die Sonderbudgets/Gebührenhaushalte weichen von den Prognosen des 2. Budgetberichts um rd.
264 T€ ab. Dies ist hauptsächlich auf höhere Erträge aus der Verwertung von Papier (64 T€) und geringere Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen (200 T€) zurückzuführen.
-
Die in den freien Budgets ausgewiesene Verbesserung von rd. 2,8 Mio. € wird durch die Verschlechterung in den Zentralen Budgets mit rd. 1,3 Mio. € gemindert. Mit 1,9 Mio. € ist der überwiegende Teil
der Verschlechterungen in der Finanzmasse verursacht; rd. 643 T€ Verbesserung werden im Personalkostenbudget erreicht.
Wesentliche Gründe:
Im Jahr 2016 mussten erhöhte Wertkorrekturen zu Forderungen vorgenommen werden, um einen korrekten Bestand an werthaltigen Forderungen ausweisen zu können. Dieses Erfordernis ergibt sich erst
bei Aufstellung des Jahresabschlusses mit der vorzunehmenden Bewertung der Forderungen und kann nicht prognostiziert werden.
Verschlechterung
3,8 Mio. €
Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer entstehen insbesondere durch Abgrenzungen bei Gewerbesteuerfestset-
Verbesserung
2,0 Mio. €
Vorlage Nr.: 136/2017 . Seite 4 / 4
zungen und deren Verzinsung, die in der Zeit bis 31.03.2017 festgesetzt wurden, jedoch der Rechnungsperiode 2016 zu Lasten des Jahres 2017 zuzuordnen sind. Die Festsetzungen für zurückliegende
Jahre können nicht prognostiziert werden.
Auf die weiteren Erläuterungen im Anhang und Lagebericht zu den Abweichungen der Ist-Ergebnisse gegenüber den fortgeschriebenen Ansätzen der Haushaltsplanung 2016 und den Ist-Ergebnissen des Jahres 2015
innerhalb der einzelnen Produktbereiche wird verwiesen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses muss vom Rat nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bis zum 31.12.2017 festgestellt werden. Mit der Prüfung des Jahresabschlussentwurfs soll im Juni begonnen werden.
Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2017:
Die Haushaltsplanung für das Jahr 2017 weist ein negatives Jahresergebnis in Höhe von rd. 3,1 Mio. € aus.
Bei Beschluss des Doppelhaushalts 2017/2018 wurde auf Grundlage der Prognosen des 2. Budgetberichts
2016 noch davon ausgegangen, dass die Ausgleichsrücklage zur Deckung des Defizits 2017 nicht ausreicht.
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.320.170 € wurde in der Haushaltssatzung für das
Jahr 2017 ausgewiesen und durch die Kommunalaufsicht genehmigt.
Auf Grundlage des Entwurf des Jahresabschlusses 2016 würde die Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017 noch
einen Bestand von 2.565.720,80 € ausweisen. Dieser Bestand würde nicht zur Deckung des Defizits aus der
Haushaltsplanung 2017 reichen. Außerdem müssen Ermächtigungen in Höhe von 9.452.136,32 € aus dem
Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden (vgl. Vorlage 127/2017 in dieser Sitzung),
sodass die fortgeschriebene Haushaltsplanung ein Defizit von 12.541.996,32 € ausweist. Dieses Defizit könnte bei vollständiger Inanspruchnahme aller Ermächtigungen nur durch eine Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage in Höhe von 9.976.275,52 € ausgeglichen werden.