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Mitteilungsvorlage (Geschäftsordnung_AG_78_Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
238 kB
Datum
22.06.2017
Erstellt
12.06.17, 18:31
Aktualisiert
12.06.17, 18:31
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Inhalt der Datei

GESCHÄFTSORDNUNG DER AG § 78 SGB VIII, KINDERTAGESBETREUUNG IN PULHEIM (Stand 13.03.2017) PRÄAMBEL Die Stadt Pulheim als öffentlicher Träger und die freien Träger der Kindertagesbetreuung in Pulheim arbeiten seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in diversen Netzwerkstrukturen erfolgreich zusammen. Um diese Kooperation auf eine rechtlich verbindliche Basis zu stellen und Grundlagen für eine Beratung von Fachthemen im Kinder- und Jugendhilfeausschusses herzustellen, wird eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kindertagesbetreuung (§§ 22-26 SGB VIII) gegründet. Darin sind neben dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Verwaltung des Jugendamts) die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Handlungsfeld Kindertagesbetreuung sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten. § 78 Arbeitsgemeinschaften Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. 1. N AM E Die AG trägt den Namen „AG § 78 Kindertagesbetreuung in Pulheim“. 2. Z IEL E U ND A UF GA B EN Die AG § 78 Kindertagesbetreuung soll darauf hinwirken, dass die geplanten Maßnahmen der Kindertagesbetreuung aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Hierzu stellt die AG § 78 Kindertagesbetreuung dem Jugendhilfeausschuss ihre, aus den Erfahrungen der Arbeit abgeleitete, Beratungskompetenz zur Verfügung. Die fachliche Zusammenarbeit der AG § 78 Kindertagesbetreuung soll insbesondere in folgenden Bereichen erfolgen:         stadtteilbezogene und stadtweite Bedarfsermittlung im Aufgabenfeld Kindertagesbetreuung Weiterentwicklung von Kindertagesstätten, Tagespflege und Spielgruppen als elementare Bildungseinrichtungen Umsetzung der fachlichen Qualitätsziele, aus dem Kinderbildungsgesetz und der Bildungsvereinbarung NRW Kooperation und Schnittstellenmanagement zwischen Kindertagespflege und Kindertagesstätten Verfahrensabstimmung und Maßnahmenplanung zur Realisierung des Rechtsanspruchs Abstimmung von bedarfsgerechten Öffnungszeiten und Gruppenformen Mitwirkung an der Entwicklung einer abgestimmten differenzierten Angebotsstruktur (Jugendhilfeplanung gem. § 80 Abs. 3 SGB VIIII) Unterstützung der fachlichen Entwicklung der Kindertagesbetreuung durch geeignete Fachtagungen / Fortbildungen 1  Öffentlichkeitsarbeit für die Belange und Interessen von Kindern im Alter von 0-6 Jahre in der Stadt Pulheim 3. M ITGLI E D E R (1) Mitglieder der AG sind:  die Stadt Pulheim als öffentlicher Träger der Kindertagesbetreuung und gewährleistungspflichtige Behörde, vertreten durch die Verwaltung des Jugendamts der Stadt Pulheim,  die nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Träger der Kindertagesbetreuung in der Stadt Pulheim, die mit den Aufgaben der Kindertagesbetreuung nach SGB VIII und dem Kinderbildungsgesetz befasst sind,  die Träger von geförderten Maßnahmen, die mit Aufgaben der Kindertagesbetreuung nach SGB VIII und dem Kinderbildungsgesetz befasst sind. (2) Jedes Mitglied entsendet eine Vertretung sowie gegebenenfalls eine Stellvertretung in die AG § 78 Kindertagesbetreuung. (3) Der / dem Vorsitzenden des Stadtelternrat Pulheim bzw. dessen / deren Vertretung wird ein Gaststatus, ohne Stimmrecht, eingeräumt. 4. S ITZU NG SL E IT U N G UN D G E SC H ÄFT SFÜ H RU N G (1) Die Leitung der AG § 78 Kindertagesbetreuung nimmt die Amtsleitung des Jugendamtes wahr. (2) Die Geschäftsführung übernimmt der/die Jugendhilfelplaner/in der Stadt Pulheim. Aufgabe der Geschäftsführung ist: Erstellung und Versand der Einladungen zu den Sitzungen, Erstellung und Versand der Niederschrift sowie Führung der Mitgliederliste. (3) Für besonders beratungsintensive Themen kann aus den Reihen der Mitglieder der AG § 78 Kindertagesbetreuung zur Vorbereitung eine Steuerungsgruppe einberufen werden. (4) Die Mitglieder können Tagesordnungspunkte, die auf einer Sitzung besprochen werden sollen, der Geschäftsstelle bis zwei Wochen vor der nächsten Sitzung per E-Mail mitteilen. (5) Die Geschäftsführung hat ein Ergebnisprotokoll zu jeder Sitzung zu erstellen. Dieses Ergebnisprotokoll soll spätestens 14 Tage nach der Sitzung allen Mitgliedern zugeleitet werden. Einwendungen gegen die Niederschrift werden per E-Mail entgegengenommen. 5. B E S C HL Ü S S E (1) Die AG § 78 Kindertagesbetreuung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die stimmberechtigte Vertretung der Mitglieder sowie deren Stellvertretung werden bei der Geschäftsführung gemeldet und liegen dort in der aktuellen Fassung vor. (2) Die Beschlüsse der AG § 78 Kindertagesbetreuung berühren die Zuständigkeit der Fachausschüsse nicht. Sie gelten als fachliche Positionierung, die die Meinungsfindung der Fachausschüsse unterstützen können. 2 6. T AG UN G SMO D U S (1) Die AG § 78 Kindertagesbetreuung tritt grundsätzlich an mindestens zwei Terminen pro Kalenderjahr zusammen. Die Festlegung der Termine erfolgt Anfang des Jahres für beide Termine auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamtes und in Abstimmung mit den Mitgliedern der AG § 78 Kindertagesbetreuung. (2) Zu den Sitzungen können nach Abstimmung in der AG § 78 Kindertagesbetreuung Gäste eingeladen werden. Diese haben kein Stimmrecht. 7. I NK R AFT T R ET E N Die Geschäftsordnung tritt am 15.04. 2017 in Kraft. 3