Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Budgetierung hier: 1. Budgetbericht 2017, Stichtag 15.05.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
19.06.17, 18:32
Aktualisiert
19.06.17, 18:32
Beschlussvorlage (Budgetierung
hier: 1. Budgetbericht 2017, Stichtag 15.05.2017) Beschlussvorlage (Budgetierung
hier: 1. Budgetbericht 2017, Stichtag 15.05.2017) Beschlussvorlage (Budgetierung
hier: 1. Budgetbericht 2017, Stichtag 15.05.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 157 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 168/2017 Erstellt am: 19.05.2017 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.06.2017 Rat X 11.07.2017 Betreff Budgetierung hier: 1. Budgetbericht 2017, Stichtag 15.05.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 5.691.840 € — im Haushalt des laufenden Jahres 5.691.840 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 168/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den 1. Budgetbericht 2017 zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/- ÜPL/APL – Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen dargestellt. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 6 um die Ergebnisse des 1. Budgetberichts (Spalte 5) ergänzt. Sofern bereits zum 1. Budgetbericht Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO in das Folgejahr prognostiziert werden können, werden diese in Spalte 7 dargestellt. Soweit sich innerhalb der Amtsbudgets Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 1. Budgetbericht 2017 (Anlage I): Die vom Rat am 20.12.2016 beschlossene Haushaltsplanung 2017 weist ein Defizit von 3.089.860 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 11.986.300 €. Die Differenz zur Haushaltsplanung ergibt sich u.a. aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2016 (vgl. Vorlage 127/2017, Rat 23.05.2016) sowie die in 2017 eingerichteten Haushaltssperren, die zu einer Verbesserung führen.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird in der fortgeschriebenen Haushaltsplanung ein Zuschussbedarf von 27.660.150 € ausgewiesen. Nach den Prognosen der Fachämter ergibt sich eine Verbesserung von rd. 3.369.440 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudget Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer Verbesserung von rd. 1.200.000 € zu rechnen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Finanzmasse Die Finanzmasse wird mit 48.883.370 € prognostiziert. Dies bedeutet eine Verbesserung in Höhe von 1.639.510 € gegenüber der bisherigen Planung. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Vorlage Nr.: 168/2017 . Seite 3 / 3 Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich: Höhe der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017 Voraussichtliches Ergebnis im Ergebnisplan 2017 Entnahme aus der Ausgleichsrücklage Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage Stand Haushaltsplanung 2017 769.150 € (ermittelt auf Basis des 2. Budgetberichts 2016) Stand 1. Budgetbericht 2017 2.565.720 € (ermittelt auf Basis des Jahresabschlussentwurfs 2016) ./. 3.089.860 € ./. 5.691.840 € 769.150 € 2.565.720 € 2.320.710 € entspricht 1,25% 3.126.120 € entspricht 1,69% Fazit: Gemäß der Prognosen des 1. Budgetberichts 2017 kann insgesamt mit einer Verbesserung von 6.294.460 € gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von rd. 11.986.300 € würde sich somit auf rd. 5.691.840 € reduzieren. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 - ergänzend zu den bisher bereits möglichen Prognosen - Ermächtigungen in Millionenhöhe in das Folgejahr übertragen werden sollen und damit den Zuschussbedarf des Jahres 2017 zu Lasten des Jahres 2018 entsprechend reduzieren. Die voraussichtliche Höhe kann jedoch erst nach Ablauf des Haushaltsjahres sachgerecht ermittelt werden. Zum Abbau der Ermächtigungsübertragungen wird dem Rat Ende 2017 ein Vorschlag für ein neues Verfahren vorgelegt. Das im Jahresabschluss 2017 voraussichtlich auszuweisende Defizit kann nicht vollständig über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sichergestellt werden, da die Ausgleichsrücklage i.H.v. 2.565.720 € (Stand Entwurf Jahresabschluss 2016) nicht zur Deckung des Jahresfehlbetrages 2017 ausreicht. Somit wäre das verbleibende Defizit von 3.126.120 € aus der Allgemeinen Rücklage zu decken, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können. Die Kommunalaufsicht hat die in der Haushaltssatzung 2017 benannte Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.320.710 € genehmigt. Eine evtl. Erhöhung dieses Betrages müsste im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2017 der Kommunalaufsicht gem. § 75 Abs. 5 GO NRW anzeigt werden. Insofern müssen auch weiterhin alle Möglichkeiten einer sparsamen Haushaltsführung genutzt werden.